A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg
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IPC) durchführen. Dadurch können sie bei einer niedrigeren Taktfrequenz die glei-<br />
chen Leistungen erbringen wie ein vergleichbarer Intel-Prozessor. Die erwähnten<br />
Benchmark-Systeme tragen diesem technisch bedingten Unterschied Rechnung:<br />
So erreichen Prozessoren <strong>an</strong><strong>der</strong>er Hersteller mit einer niedrigeren Taktfrequenz<br />
häufig gleiche o<strong>der</strong> bessere Ergebnisse wie ein vergleichbarer Intel-Prozessor.<br />
Wird ausschließlich auf die Taktfrequenz abgestellt, so besteht folglich die Gefahr<br />
einer Diskriminierung <strong>der</strong> Anbieter von Geräten mit Prozessoren <strong>an</strong><strong>der</strong>er Hersteller,<br />
die entwe<strong>der</strong> völlig von <strong>der</strong> Teilnahme ausgeschlossen sind o<strong>der</strong> einen beson<strong>der</strong>s<br />
hochwertigen Prozessor <strong>an</strong>bieten müssen, um die gefor<strong>der</strong>te Taktfrequenz zu er-<br />
reichen. Damit könnte ein Verstoß gegen den EG-Vertrag und das Vergaberecht<br />
vorliegen.<br />
Die von <strong>der</strong> Europäischen Kommission aufgegriffenen Fälle können zu einem förm-<br />
lichen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d mit<br />
Klageerhebung beim Europäischen Gerichtshof führen, falls sich die Kommission<br />
mit <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesregierung hierzu nicht zufrieden gibt. Ein <strong>der</strong>arti-<br />
ger mehrjähriger Prozess k<strong>an</strong>n für die betroffenen Vergabestellen und <strong>der</strong>en Auf-<br />
sichtsbehörden zu einer erheblichen Belastung führen, nicht zuletzt auch wegen <strong>der</strong><br />
damit einhergehenden fortwährenden Berichterstattung in <strong>der</strong> Tages- und Fach-<br />
presse.<br />
Aus gegebenem Anlass k<strong>an</strong>n nicht ausgeschlossen werden, dass das von <strong>der</strong> Eu-<br />
ropäischen Kommission eingeleitete Verfahren ausgedehnt wird auf weitere, bis-<br />
l<strong>an</strong>g noch nicht aufgegriffene Ausschreibungen, in denen Produkte <strong>der</strong> Firma Intel<br />
o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>er Hersteller in <strong>der</strong> oben thematisierten Weise in den Ausschreibungsun-<br />
terlagen konkret ben<strong>an</strong>nt werden. Es muss damit gerechnet werden, dass konkur-<br />
rierende Firmen, die gegen <strong>der</strong>artige, zu ihren Lasten gehende Wettbewerbsbe-<br />
schränkungen konsequent vorgehen wollen, solche Fälle <strong>der</strong> Europäischen Kom-<br />
mission melden, falls die betroffenen Auftraggeber ihre fehlerhaften Ausschreibun-<br />
gen nicht abän<strong>der</strong>n.<br />
Die Vergabestellen sollten daher bei <strong>der</strong> Vorbereitung von Ausschreibungen die<br />
vorstehenden Gesichtspunkte sorgfältig beachten, um nicht <strong>an</strong>greifbar zu werden.<br />
Bereits laufende Vergabeverfahren sollten ggf. entsprechend korrigiert werden.<br />
Dies gilt nicht nur für die Beschreibung <strong>der</strong> Prozessoren, son<strong>der</strong>n auch für <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />
Positionen in den Leistungsverzeichnissen.<br />
gez. Dr. Hagm<strong>an</strong>n