A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg
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Beschaffungsrichtlinien<br />
Az.: 0230.01/05<br />
Seite 2<br />
3. Grundsätzliches<br />
Beschaffungen dürfen nach den Vorschriften <strong>der</strong> L<strong>an</strong>deshaushaltsordnung (LHO)<br />
unter Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze <strong>der</strong> Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nur d<strong>an</strong>n<br />
durchgeführt werden,<br />
- wenn und soweit sie im Rahmen <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong><br />
<strong>Offenburg</strong> notwendig sind und<br />
- wenn Haushaltsmittel und/o<strong>der</strong> Drittmittel für die entsprechende<br />
Zweckbestimmung zur Verfügung stehen.<br />
Bei allen gen<strong>an</strong>nten Wertgrenzen h<strong>an</strong>delt es sich um Nettobeträge<br />
(ohne Mehrwertsteuer)<br />
4. Prüfung des Bedarfs und <strong>der</strong> zweckentsprechenden Verwendung<br />
Vor <strong>der</strong> Einleitung einer Beschaffung sind <strong>der</strong> Bedarf und die zweckentsprechende<br />
Verwendung durch die Bedarfsstelle ver<strong>an</strong>twortlich zu prüfen und festzustellen. Für<br />
die Prüfung sind folgende Kriterien zu beachten:<br />
- Es ist zu prüfen, ob <strong>der</strong> Erwerb von Vermögensgegenständen zur Erfüllung <strong>der</strong><br />
Aufgaben notwendig ist und ob nicht <strong>an</strong><strong>der</strong>e, weniger kostenaufwendige<br />
Maschinen, Geräte, Ausstattungsgegenstände usw. den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
genügen.<br />
- Mehrfachbeschaffungen können nur d<strong>an</strong>n zugelassen werden, wenn <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />
Gegenstände gleichen Typs, z. B. für die ordnungsgemäße Durchführung <strong>der</strong><br />
Lehr-, Forschungs- und Entwicklungsaufgaben unerlässlich sind.<br />
- Es dürfen nur Maschinen und Geräte beschafft werden, für <strong>der</strong>en Einsatz das<br />
erfor<strong>der</strong>liche Personal und die geeigneten Räumlichkeiten mit den ggf. zusätzlich<br />
notwendigen spezifischen Anschlussmöglichkeiten vorh<strong>an</strong>den sind o<strong>der</strong><br />
geschaffen werden können.<br />
- Die Fin<strong>an</strong>zierung von Folgekosten, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Wartungsgebühren, muss<br />
sichergestellt sein.<br />
Das Ergebnis dieser Prüfung ist für Zwecke <strong>der</strong> Rechnungsprüfung mit den<br />
Beschaffungsunterlagen aufzubewahren.