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A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg

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Anlage 12<br />

Schnittstellen, Bildschirmdiagonale) sowie <strong>an</strong>wendungsspezifische Anfor<strong>der</strong>ungen (z.B. Akkulaufzeit<br />

bei Laptops), es sei denn, diese Ausstattungsbeschreibung ist offensichtlich nur auf einen<br />

bestimmten Anbieter o<strong>der</strong> ein bestimmtes Produkt zugeschnitten.<br />

3. Um eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung sicherzustellen, k<strong>an</strong>n auf sogen<strong>an</strong>nte Benchmarkverfahren<br />

(vgl. unter II.) zurückgegriffen werden.<br />

II. Verwendung von Benchmarks<br />

Benchmark-Verfahren sind Verfahren, mittels <strong>der</strong>er durch eine softwaregestützte Simulation typischer<br />

Anwendungsschritte eine Aussage über die Leistungsfähigkeit des IT-Systems in dem Anwendungsbereich<br />

möglich ist. Sie wurden für verschiedene IT-Anwendungsbereiche entwickelt. Diese Benchmarkverfahren<br />

sind keine EU-St<strong>an</strong>dards, son<strong>der</strong>n werden von Industrieorg<strong>an</strong>isationen entwickelt und<br />

in <strong>der</strong> Regel kostenpflichtig vertrieben.<br />

Für die Anwendung von Benchmarkverfahren wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:<br />

1. Klärung des vorgesehenen Anwendungsbereiches <strong>der</strong> zu beschaffenden IT-Systeme Beispiele:<br />

PCs für St<strong>an</strong>dard-Office-Anwendungen o<strong>der</strong> Server für Web<strong>an</strong>wendungen<br />

2. Auswahl eines (o<strong>der</strong> mehrerer) geeigneten, aktuellen Benchmarkverfahrens<br />

Informationen zu den verschiedenen Benchmarkverfahren können in Fachzeitschriften o<strong>der</strong><br />

über das Internet, z.B. über die Internetseiten von Prozessorherstellern o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Benchmark<strong>an</strong>bieter<br />

bezogen werden. Es empfiehlt sich, möglichst aktuelle und allgemein <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nte<br />

Benchmarkverfahren vorzugeben. Je mehr relev<strong>an</strong>te Mitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Entwicklerorg<strong>an</strong>isation<br />

des Benchmarkverfahrens vertreten sind, desto eher k<strong>an</strong>n von einer allgemeinen Akzept<strong>an</strong>z<br />

dieses Benchmarkverfahrens ausgeg<strong>an</strong>gen werden. Ungeeignet sind regelmäßig Benchmarks,<br />

die ein einzelner Bieter erstellt hat.<br />

3. Festlegung eines vom ausgeschriebenen IT-Systems zu erfüllenden Benchmark-Mindestwertes<br />

als Leistungskriterium<br />

Die Festlegung des Benchmark-Mindestwertes k<strong>an</strong>n u.a. durch den Vergleich mit erzielten<br />

Benchmarkwerten von geprüften IT-Systemen durchgeführt werden. Derartige Prüfungsergebnisse<br />

sind z.B. auf den Internetseiten einiger Benchmarkentwickler o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Fachpresse dokumentiert.<br />

Alternativ k<strong>an</strong>n ein Hersteller <strong>der</strong> auszuschreibenden IT-Systeme <strong>der</strong>artige Informationen<br />

bereitstellen o<strong>der</strong> es besteht die Möglichkeit, eigene Benchmark-Messungen <strong>an</strong> geeigneten<br />

und vorh<strong>an</strong>denen IT-Systemen durchzuführen.<br />

⇒ Beispiel einer zulässigen Leistungsbeschreibung:<br />

Ein PC mit einem X-86-Mikroprozessor und einer Mindestleistung von X-Wert beim X1-<br />

Benchmarkverfahren o<strong>der</strong> Y-Wert beim Y1-Benchmarkverfahren (Hinweis: Die For<strong>der</strong>ung „X-<br />

86-Mikroprozessor“ sagt nur etwas über die Architektur des Prozessors, nicht aber über den<br />

Hersteller aus.)

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