23.02.2013 Aufrufe

A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg

A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg

A) - Allgemeines - an der Hochschule Offenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beschaffungsrichtlinien<br />

Az.: 0230.01/05<br />

Seite 3<br />

5. Zuständigkeiten<br />

5.1 Allgemeine Zuständigkeiten<br />

Der Verwaltungsdirektor als Beauftragter für den Haushalt ist nach den Vorschriften<br />

<strong>der</strong> LHO haushaltsrechtlich ver<strong>an</strong>twortlich für sämtliche Beschaffungs- und damit<br />

zusammenhängenden Rechts<strong>an</strong>gelegenheiten <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong>. Die weiteren<br />

Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Org<strong>an</strong>isationspl<strong>an</strong>.<br />

5.2 Beson<strong>der</strong>e Zuständigkeiten<br />

5.2.1 Geräte <strong>der</strong> Information und Kommunikation (IuK) - EDV<br />

IuK-Geräte werden im Rahmen einer internen gemeinsamen Beschaffung über eine<br />

zentrale Beschaffungsstelle <strong>an</strong> insgesamt drei Terminen im Jahr beschafft. Eine<br />

Arbeitsgruppe definiert dazu St<strong>an</strong>dardgeräte für Desktop-Computer, Notebooks und<br />

Bildschirme (siehe Ziffer III, Seite 11).<br />

Beim Kauf o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anmietung von IuK-Geräten ist grundsätzlich das<br />

Hochschulrechenzentrum zu beteiligen.<br />

5.2.2 Audio-/Video(AV)-Geräte<br />

Bei <strong>der</strong> Beschaffung von AV-Geräten und Medien für den allgemeinen Lehrbetrieb<br />

hat die Technische Betriebsleitung (TBL) im Einvernehmen mit den<br />

Medienver<strong>an</strong>twortlichen <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> dafür Sorge zu tragen, dass eine optimale<br />

Gerätenutzung möglich und die Kompatibilität <strong>der</strong> Geräte gegeben ist.<br />

5.2.3 Büroausstattung<br />

Büromöbel und Büroausstattungen werden unter Zugrundelegung <strong>der</strong> VwV-<br />

Ausstattung in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung und <strong>der</strong> Beschaffungs<strong>an</strong>ordnung (BAO)<br />

zentral durch die Technische Betriebsleitung ggf. auf Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Bedarfsstellen beschafft.<br />

5.2.4 Großgeräte / HBFG<br />

Beschaffungen, <strong>der</strong>en Gesamtkosten einschl. Zubehör mehr als 75.000,00 €<br />

betragen, unterliegen nach dem Hochschulbauför<strong>der</strong>ungsgesetz (HBFG) einem<br />

beson<strong>der</strong>en Anmelde- und Genehmigungsverfahren.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!