G-AEP-Kriterien - Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und ...
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Insgesamt lassen die Hinweise aus der Fachöffentlichkeit mit wenigen Ausnahmen<br />
das ernsthafte Bemühen erkennen, sich vorurteilsfrei <strong>und</strong> zielorientiert mit der Materie<br />
„rationale Nutzung der Ressource Krankenhaus <strong>und</strong> ihre Hinterfragung“ auseinander<br />
zusetzen. Diesem wurde in der Neuformulierung Rechnung getragen.<br />
5. Der G-<strong>AEP</strong> als Nachfolgemodell des <strong>AEP</strong>- Katalogs. Verarbeitung <strong>und</strong><br />
Berücksichtigung der Fachkommentare<br />
Die Fehlbelegungsrichtlinie vom 11.8.2000 hat unter Ziff. 3.4 den MDS mit der Pflege<br />
<strong>und</strong> Weiterentwicklung des <strong>AEP</strong>-Katalogs beauftragt. Dementsprechend hat die <strong>AEP</strong>-<br />
Kommission der MDK-Gemeinschaft (Leitung Dr. H. Siebert, MDK in Bayern) die<br />
Fachkommentare aufgegriffen <strong>und</strong> in nachstehende Version eingebracht. In Kenntnis<br />
des Umstandes, dass die „Fehlbelegungsprüfung“ in Zukunft Bestandteil einer weit<br />
umfassenderen, komplexeren MDK-seitigen Prüfung werden würde, wurde dabei<br />
auch der Begriff „<strong>AEP</strong>-Protokoll“ zu Gunsten von G-<strong>AEP</strong>-<strong>Kriterien</strong>katalog verlassen.<br />
Die <strong>AEP</strong>-Kommission hat sich bei ihrem Vorschlag von folgenden Gr<strong>und</strong>annahmen<br />
leiten lassen:<br />
a) Der Katalog soll weiterhin fach- <strong>und</strong> diagnoseunabhängig sein: Das Für <strong>und</strong><br />
Wider einer Fachbezogenheit war der Kommission wohl bewusst; es wurde<br />
eingehend erörtert. Man war jedoch abschließend der Überzeugung, dass die<br />
Definition allgemeingültiger fachbezogener <strong>Kriterien</strong>kataloge nur zu einer Schein-<br />
Genauigkeit bzw. einer Schein-Gerechtigkeit führe. Das Instrument würde damit noch<br />
weit unhandlicher <strong>und</strong> schwerfälliger, interdisziplinäre Probleme noch schwieriger<br />
abzubilden, der Vorwurf eines „ausufernden Bürokratismus“ (s. Tab. 1, Pos. 1.26)<br />
noch weit mehr gerechtfertigt. Insbesondere würde eine starke Fachbezogenheit die<br />
(mehrfach angemahnten) ärztlichen Ermessensspielräume noch weiter einengen. Für<br />
die Bereiche Psychiatrie, Psychotherapie, Kinder-<strong>und</strong> Jugendpsychiatrie, <strong>und</strong><br />
Rehabilitationsmedizin ist der <strong>AEP</strong>-<strong>Kriterien</strong>katalog bisher noch nicht geprüft.<br />
b) Der Katalog sollte nicht zu allgemein gehalten werden: Ein sehr oberflächlich<br />
gefasster Katalog (so zum Beispiel in dem Sinne „schwere kardiale Erkrankung /<br />
schwere pulmonale Erkrankung / schwere Gerinnungsstörung .“) wäre zwar zunächst<br />
der Konsentierung zwischen den Vertragspartner ausgesprochen leicht zugänglich.<br />
Außerdem würde ein solcher Katalog ein hohes Maß an individueller ärztlicher<br />
G-<strong>AEP</strong>_Bericht_703.doc-22.08.2003-25