G-AEP-Kriterien - Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und ...
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Dadurch wird der Akt der stationären Aufnahme zu guten Teilen durch ein nicht<br />
näher bestimmbares, nicht näher erklärbares <strong>und</strong> damit auch nicht im Detail<br />
hinterfragbares eher indifferentes „Sicherheitsbedürfnis“ determiniert. Eine<br />
protokollierbare <strong>und</strong> hinterfragbare individuelle Risikoanalyse dürfte (vital bedrohliche<br />
Erkrankungen ausgenommen) wohl in der Regel fehlen.<br />
Schickt sich nun die Krankenkasse (unter Benutzung des Medizinischen Dienstes)<br />
an, eine derartige Entscheidung (vital bedrohliche Erkrankungen ausgenommen), die<br />
zuvor teils rational, teils irrational getroffene wurde, zu hinterfragen, so wird sie dies<br />
nur nach ausschließlich rationalen allgemein formulierten (<strong>und</strong> nicht auf den<br />
Individualfall abgestellter) <strong>Kriterien</strong> tun müssen. Sie wird die Beurteilung naturgemäß<br />
(zunächst) aus dem ex post - Kenntnisstand vornehmen <strong>und</strong> sie wird zwangsläufig<br />
(zunächst) alle nicht rationalen <strong>und</strong> insbesondere alle nicht-medizinischen <strong>Kriterien</strong><br />
außer acht lassen.<br />
Die bisherige systematisierte Fehlbelegungsprüfung krankte also daran, dass zum<br />
einen eine übergreifende Vorstellung zur Einsatzbreite der Ressource „stationäre<br />
Behandlung“ allenfalls implizit bei der ärztlichen Community vorliegt, keinesfalls aber<br />
explizit konsentiert ist, <strong>und</strong> dass man darüber hinaus versuchte, diese nicht<br />
konsentierten medizinischen Inhalte mittels eines nicht konsentierten Verfahrens<br />
abzuprüfen.<br />
Wenn also überhaupt in größerem Umfang <strong>und</strong> mit Aussicht auf Erfolg die Ressource<br />
„stationäre Behandlung“ in Zukunft noch gezielter genutzt werden soll, dann wird es<br />
nicht mehr genügen, post festum mit rationalen <strong>Kriterien</strong> (zum Beispiel <strong>AEP</strong>-Protokoll)<br />
eine Wochen zuvor getroffene partiell rationale Entscheidung zu hinterfragen; noch<br />
viel weniger wird dies möglich sein, wenn die bei der Überprüfung angelegten<br />
<strong>Kriterien</strong> weder von Patienten, noch von den einweisenden Ärzten, noch von den<br />
Krankenhausärzten als valide eingeschätzt werden. Es sind dann vielmehr folgende<br />
Schritte erforderlich:<br />
• Es muss der gemeinsame Wille entwickelt werden (sowohl seitens der<br />
Vertragsärzte, als auch seitens der Krankhäuser <strong>und</strong> Krankenhausärzte, als<br />
auch seitens der GKV), die Nutzung der Ressource „stationäre Behandlung“<br />
einer zunehmenden Rationalität (<strong>und</strong> damit auch einer nachprüfbaren<br />
Rationalität) einschließlich Transparenz zu unterwerfen.<br />
• Es muss ein Raster entwickelt werden, welches die stationäre Aufnahme / den<br />
Verbleib im Krankenhaus als rationale, protokollierbare, transparente <strong>und</strong><br />
G-<strong>AEP</strong>_Bericht_703.doc-22.08.2003-4