GFKL Financial Services AG
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Gfkl-Konzern | Anhang<br />
Die Auswirkung auf das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft aufgrund der freiwilligen<br />
Anwendung des Ias 39 (revised 2003) zum 1.Januar 2004 beläuft sich jedoch nur auf<br />
–16,3Mio€. Die bisher ergebniswirksam im Gewinnvortrag enthaltene Bewertung der phinware<br />
zum Fair Value wird durch den Ansatz dieser Fair Value-Wertänderung abzüglich<br />
latenter Steuern unter der Position »Bewertungsrücklage«, die ebenfalls Bestandteil des Eigenkapitals<br />
ist, ersetzt (Vgl. Übersicht unter Position »Eigenkapital«).<br />
Veränderung aufgrund der Umstellung des Gain on Sale Accounting<br />
Die Ausbuchung und Bewertung der im Rahmen der Abcp-Programme an die jeweiligen<br />
Zweckgesellschaften verkauften Forderungen wird in Ias 39.15 – 37 (revised 2003) bestimmt.<br />
Danach darf gemäß Ias 39.17b eine Ausbuchung der verkauften Forderungen vorgenommen<br />
werden, wenn das Unternehmen den finanziellen Vermögenswert gemäß Ias 39.18 und<br />
Ias 39.19 überträgt und die Übertragung die Kriterien für eine Ausbuchung in Übereinstimmung<br />
mit Ias 39.20 erfüllt. Die Verpflichtung zur Weiterleitung von Zahlungseingängen an<br />
die Zweckgesellschaften gemäß Ias 39.19 ist erfüllt.<br />
Sofern die Verfügungsmacht über den Vermögenswert gemäß Ias 39.20(c) beim Verkäufer<br />
verbleibt, hat dieser den übertragenden Vermögenswert jedoch weiterhin in dem Umfang<br />
zu erfassen, der seinem fortdauernden Engagement (Continuing Involvement) gemäß<br />
Ias 39.20cii entspricht. Der Umfang des fortdauernden Engagements bemisst sich danach,<br />
inwieweit das Unternehmen dem Risiko von Änderungen des Wertes des übertragenen Vermögenswertes<br />
noch ausgesetzt ist. Bei der Gfkl wird diesem Risiko durch die Aktivierung<br />
der Cash Reserve Rechnung getragen. Auf einen aktivischen Ansatz von Ansprüchen aus<br />
dem Servicing der verkauften Forderungen gegenüber den Abcp-Programmen wurde verzichtet,<br />
da ein solcher Anspruch bei der Vertragsgestaltung und Festlegung der Konditionen<br />
bereits Berücksichtigung gefunden hat. Bedingt durch die Bilanzierungsänderung entfällt<br />
die bisherige Behandlung der Zinsmarge der ausgebuchten Forderungen im Rahmen des<br />
Gain on Sale Accounting. Die Zinsmarge der Leasingverträge wird unter Anwendung der<br />
überarbeiteten Standards somit pro rata temporis vereinnahmt, analog der Abbildung von<br />
verzinslichen Darlehensforderungen bei Banken.<br />
Veränderung aufgrund der Bewertung der Portfoliokäufe gemäß Ias 39.9 – 11 (revised 2003)<br />
Die retrospektive Umbewertung der von der <strong>GFKL</strong> erworbenen Leasing-Portfolien ergibt<br />
eine Erstbewertung der Forderung zu Anschaffungskosten sowie eine Folgebewertung zu<br />
fortgeführten Anschaffungskosten [Ias 39.43,45 – 46 (revised 2003)]. Somit wird der Ertrag<br />
aus dem Kauf unter Barwert als Zins über die Laufzeit der Verträge erfolgswirksam realisiert.<br />
Die erworbenen Portfolien fallen unter die Kategorie »Kredite und Forderungen«<br />
[Ias 39.9 – 11 (revised 2003)], zuvor wurden diese Finanzinstrumente unter die Kategorie<br />
»Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenwerte« gefasst und in Ausübung des<br />
Wahlrechtes gemäß Ias 39.103bi (revised 2000) sofort erfolgswirksam vereinnahmt.<br />
Verteilung der Initial Direct Costs (Idc) durch Ertragsvereinnahmung über die Vertragslaufzeit<br />
Die direkten Vertragsanbahnungs- und -abschlusskosten werden nach Ias 17.33 über die<br />
Laufzeit der Verträge vereinnahmt. Hierdurch wird eine periodengerechte Erfolgsermittlung<br />
gewährleistet. Da vor Bilanzierungsänderung die Zinsmarge zum Zeitpunkt des Forderungsabganges<br />
vereinnahmt wurde, wurde auch anteilig die Verteilung der Idc über die<br />
Vertragslaufzeit dementsprechend gekürzt. Nach Bilanzierungsänderung werden die Idc<br />
nunmehr in voller Höhe über die Vertragslaufzeit verteilt.