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GFKL Financial Services AG

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Gfkl-Konzern | Anhang<br />

Verpflichtungen und wurden in Höhe der wahrscheinlichen Verpflichtungen dotiert.<br />

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag einschließlich der abgegrenzten<br />

Zinsen angesetzt worden. Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß Ias 19 berechnet. Derivative<br />

Finanzinstrumente wurden lediglich zu Absicherungszwecken eingesetzt und betreffen<br />

ausschließlich Zinssicherungsmaßnahmen für die Refinanzierung des Leasinggeschäfts<br />

bzw. die Abcp-Programme. In 2003 wurde erstmals ein Hedge-Accounting für die<br />

abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte (Swaps/Collar) durchgeführt. Da es sich bei den<br />

Zinsswapgeschäften um effektive Sicherungsgeschäfte nach Ias 39.88ff. (revised 2003) handelt,<br />

erfolgt die bilanzielle Behandlung erfolgsneutral gegen die Bildung einer Bewertungsrücklage<br />

für Finanzinstrumente im Eigenkapital (Cash-Flow-Hedging). Die Verkäufe von Leasing-<br />

und Mietkaufforderungen in die zum Stichtag bestehenden Abcp-Programme erfüllen<br />

die Voraussetzungen eines bilanzbefreienden Forderungsverkaufs gemäß Ias 39.15ff. (revised<br />

2003). Somit erfolgt die Ausbuchung der verkauften Forderungen in der Bilanz des Forderungsverkäufers.<br />

Finanzinstrumente, Ansatz und Bewertung gemäß Ias 39 (revised 2003)<br />

Im Rahmen der Anwendung von Ias 39 (revised 2003) sind sämtliche finanziellen Vermögenswerte<br />

einer der vier Kategorien zuzuordnen, welche im Folgenden erläutert werden.<br />

Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden erfolgt in Abhängigkeit<br />

von der Klassifizierung.<br />

a) Erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte<br />

Bei dieser Kategorie handelt es sich um Finanzinstrumente, die mit der Intention<br />

erworben wurden, kurzfristig Gewinne zu erzielen. Die Erstbewertung erfolgt zu Anschaffungskosten,<br />

die zu diesem Zeitpunkt dem Fair Value entsprechen. Folgebewertungen<br />

sind ebenfalls zum Fair Value vorzunehmen. Aus der Bewertung entstehende<br />

Gewinne oder Verluste sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.<br />

b) Bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte<br />

Die Einstufung in diese Kategorie erfordert eine feste Laufzeit sowie einen festgelegten<br />

Zahlungsplan der finanziellen Vermögenswerte. Zu den jeweiligen Stichtagen<br />

muss nachprüfbar sein, dass beabsichtigt wird, diese Werte weiterhin bis zur Endfälligkeit<br />

zu halten. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten<br />

Anschaffungskosten. Der Gfkl-Konzern besitzt nur in geringem Umfang finanzielle<br />

Vermögensgegenstände, die in diese Kategorie einzustufen sind.<br />

c) Kredite und Forderungen<br />

In diese Kategorie fallen Kredite und Forderungen, welche durch Bereitstellung von<br />

Bargeld oder Dienstleistungen geschaffen wurden, oder solche, die die Gesellschaft<br />

erworben hat. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten.<br />

In diese Kategorie fällt der wesentliche Teil der finanziellen Vermögenswerte<br />

der Gfkl, wie zum Beispiel die Leasing- und Mietkaufforderungen<br />

sowie die Forderungen aus Factoringgeschäften.<br />

d) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />

Diese Kategorie stellt eine Restgröße der Vermögenswerte dar, die keiner der zuvor<br />

genannten Kategorien zugeordnet werden konnten. Die in dieser Kategorie erfassten<br />

finanziellen Vermögenswerte werden bei Zugang und in der Folgebewertung zum<br />

Fair Value angesetzt. Fair Value-Wertänderungen der Vermögenswerte werden erfolgsneutral<br />

in einer Neubewertungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Zum

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