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GFKL Financial Services AG

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(3) Angaben zur<br />

Konsolidierung<br />

Gfkl-Konzern | Anhang<br />

Leasingforderungen. Zur Deckung des latenten Ausfallrisikos erfolgt in der handelsrechtlichen<br />

Rechnungslegung der Ausweis einer Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Gemäß Ifrs ist die Bildung<br />

von Pauschalwertberichtigungen nicht zulässig.<br />

Zur Verwaltung eigener und fremder Leasingverträge und Forderungsportfolios wurde<br />

von der Gesellschaft ein eigenständiges Edv-Programm entwickelt, welches sowohl die Vertragsverwaltung<br />

als auch die Finanzbuchhaltung beinhaltet. Abweichend vom handelsrechtlichen<br />

Aktivierungsverbot für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des<br />

Anlagevermögens gemäß §248 Absatz2 Hgb werden gemäß Ias 38.10 bzw. 45 die Aufwendungen<br />

als immaterieller Vermögenswert aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben.<br />

Die direkt zurechenbaren Kosten der Kapitalerhöhungen wurden gemäß Sic 17 unter<br />

Berücksichtigung von latenten Steuern mit der Kapitalrücklage verrechnet. Nach Hgb erfolgt<br />

der Ausweis dieser Kosten unter den Personalaufwendungen und den sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen. Im Gegensatz zu den handelsrechtlichen Vorschriften sind im<br />

Ifrs-Abschluss derivative Finanzinstrumente, die zu Sicherungszwecken eingegangen wurden,<br />

bilanziell zu berücksichtigen. Für temporäre Differenzen zwischen der Konzernbilanz<br />

und der Steuerbilanz wurden latente Steuern gebildet. Des Weiteren wurde auf Verlustvorträge<br />

eine Steuerabgrenzung erfasst. Aufgrund der Ifrs-Vorschriften wurde der Konzernanhang<br />

um eine Segmentberichterstattung sowie weitere ergänzende Informationen erweitert.<br />

Im Rahmen einer langfristigen Auftragsfertigung, wenn Beginn und Ende des Auftrages<br />

in zwei verschiedene Berichtsperioden fallen, ist eine Bilanzierung nach der Percentage-ofcompletion-Methode<br />

gemäß Ias 11 und Ias 18 vorgeschrieben. Ziel ist es, eine Zuordnung<br />

von Kosten und Erlösen aus der Erbringung von Dienstleistungen nach dem Leistungsfortschritt<br />

in der Periode zu erreichen, in der die Leistung erbracht wurde.<br />

a) Konsolidierungskreis<br />

Der Konsolidierungskreis hat sich gegenüber dem Vorjahr geändert. Per 11.Juni 2004<br />

hat die Gfkl <strong>Financial</strong> <strong>Services</strong> Ag die Mehrheit der Stimmrechte an der Abit Ag erworben.<br />

Zum Stichtag beträgt die Beteiligung 56,98%. Mit Wirkung zum 12.Juli 2004 ist die<br />

niederländische Leasinggesellschaft Transned Lease B.V. in den Konsolidierungskreis eingetreten.<br />

Mit allen Tochterunternehmen außer der Rcu Leasing GmbH&Co.Kg, der Rcu Leasing<br />

Verwaltunggesellschaft mbH, der Transned Lease B.V. und der Abit Ag besteht eine<br />

umsatzsteuerliche Organschaft. Mit der Universal Leasing GmbH, Essen, der Proceed<br />

Portfolio <strong>Services</strong> GmbH, der Proceed Securitization <strong>Services</strong> GmbH, der Proceed Asset<br />

Trading GmbH sowie der Sirius Inkasso GmbH besteht ferner eine gewerbesteuerliche und<br />

körperschaftsteuerliche Organschaft aufgrund von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen.<br />

b) Konsolidierungsgrundsätze<br />

Die Abschlüsse aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind auf den<br />

Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Ihnen liegen einheitliche Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden zu Grunde. Die Kapitalkonsolidierung der bis 2003 einbezogenen<br />

Tochterunternehmen erfolgt gemäß Ias 22.32, der nach dem 31.März 2004 erworbenen<br />

Tochterunternehmen gemäß Ifrs 3.36 mit den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen,<br />

identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden. Dabei wird zum Erstkonsolidierungszeitpunkt<br />

dem jeweiligen Beteiligungsbuchwert der Gfkl <strong>Financial</strong> <strong>Services</strong> Ag das anteilige

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