GFKL Financial Services AG
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(3) Angaben zur<br />
Konsolidierung<br />
Gfkl-Konzern | Anhang<br />
Leasingforderungen. Zur Deckung des latenten Ausfallrisikos erfolgt in der handelsrechtlichen<br />
Rechnungslegung der Ausweis einer Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Gemäß Ifrs ist die Bildung<br />
von Pauschalwertberichtigungen nicht zulässig.<br />
Zur Verwaltung eigener und fremder Leasingverträge und Forderungsportfolios wurde<br />
von der Gesellschaft ein eigenständiges Edv-Programm entwickelt, welches sowohl die Vertragsverwaltung<br />
als auch die Finanzbuchhaltung beinhaltet. Abweichend vom handelsrechtlichen<br />
Aktivierungsverbot für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des<br />
Anlagevermögens gemäß §248 Absatz2 Hgb werden gemäß Ias 38.10 bzw. 45 die Aufwendungen<br />
als immaterieller Vermögenswert aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer<br />
abgeschrieben.<br />
Die direkt zurechenbaren Kosten der Kapitalerhöhungen wurden gemäß Sic 17 unter<br />
Berücksichtigung von latenten Steuern mit der Kapitalrücklage verrechnet. Nach Hgb erfolgt<br />
der Ausweis dieser Kosten unter den Personalaufwendungen und den sonstigen betrieblichen<br />
Aufwendungen. Im Gegensatz zu den handelsrechtlichen Vorschriften sind im<br />
Ifrs-Abschluss derivative Finanzinstrumente, die zu Sicherungszwecken eingegangen wurden,<br />
bilanziell zu berücksichtigen. Für temporäre Differenzen zwischen der Konzernbilanz<br />
und der Steuerbilanz wurden latente Steuern gebildet. Des Weiteren wurde auf Verlustvorträge<br />
eine Steuerabgrenzung erfasst. Aufgrund der Ifrs-Vorschriften wurde der Konzernanhang<br />
um eine Segmentberichterstattung sowie weitere ergänzende Informationen erweitert.<br />
Im Rahmen einer langfristigen Auftragsfertigung, wenn Beginn und Ende des Auftrages<br />
in zwei verschiedene Berichtsperioden fallen, ist eine Bilanzierung nach der Percentage-ofcompletion-Methode<br />
gemäß Ias 11 und Ias 18 vorgeschrieben. Ziel ist es, eine Zuordnung<br />
von Kosten und Erlösen aus der Erbringung von Dienstleistungen nach dem Leistungsfortschritt<br />
in der Periode zu erreichen, in der die Leistung erbracht wurde.<br />
a) Konsolidierungskreis<br />
Der Konsolidierungskreis hat sich gegenüber dem Vorjahr geändert. Per 11.Juni 2004<br />
hat die Gfkl <strong>Financial</strong> <strong>Services</strong> Ag die Mehrheit der Stimmrechte an der Abit Ag erworben.<br />
Zum Stichtag beträgt die Beteiligung 56,98%. Mit Wirkung zum 12.Juli 2004 ist die<br />
niederländische Leasinggesellschaft Transned Lease B.V. in den Konsolidierungskreis eingetreten.<br />
Mit allen Tochterunternehmen außer der Rcu Leasing GmbH&Co.Kg, der Rcu Leasing<br />
Verwaltunggesellschaft mbH, der Transned Lease B.V. und der Abit Ag besteht eine<br />
umsatzsteuerliche Organschaft. Mit der Universal Leasing GmbH, Essen, der Proceed<br />
Portfolio <strong>Services</strong> GmbH, der Proceed Securitization <strong>Services</strong> GmbH, der Proceed Asset<br />
Trading GmbH sowie der Sirius Inkasso GmbH besteht ferner eine gewerbesteuerliche und<br />
körperschaftsteuerliche Organschaft aufgrund von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen.<br />
b) Konsolidierungsgrundsätze<br />
Die Abschlüsse aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind auf den<br />
Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Ihnen liegen einheitliche Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden zu Grunde. Die Kapitalkonsolidierung der bis 2003 einbezogenen<br />
Tochterunternehmen erfolgt gemäß Ias 22.32, der nach dem 31.März 2004 erworbenen<br />
Tochterunternehmen gemäß Ifrs 3.36 mit den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen,<br />
identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden. Dabei wird zum Erstkonsolidierungszeitpunkt<br />
dem jeweiligen Beteiligungsbuchwert der Gfkl <strong>Financial</strong> <strong>Services</strong> Ag das anteilige