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Dokument/Bild herunterladen - Landrat Günther-Martin Pauli MdL

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(Hans-Ulrich Sckerl)<br />

Landtag von Baden-Württemberg – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung – Donnerstag, 12. Oktober 2006<br />

Maßnahmen der Polizei effektiv zu kontrollieren. Das behindert<br />

weder die Arbeit der Polizei, noch kostet es viel<br />

Geld. Diese Regelung hat sich übrigens – wir betreten hier<br />

kein Neuland – in anderen Bundesländern bestens bewährt.<br />

Wir brauchen eine solche <strong>Dokument</strong>ation nicht zuletzt auch<br />

deshalb, um ganz nüchtern evaluieren zu können, ob wir die<br />

Rasterfahndung wirklich brauchen. Machen wir uns an diesem<br />

Punkt nichts vor: Bisher hat die Rasterfahndung viel<br />

Geld gekostet, aber im Ergebnis nichts gebracht. Es gibt<br />

nun einmal bis heute keinen Beleg dafür, dass sie vor allem<br />

im Kampf gegen den internationalen Terrorismus so unverzichtbar<br />

ist, wie es die Landesregierung immer wieder betont.<br />

Weder die Kofferbombenleger vom Sommer dieses<br />

Jahres noch die aus Deutschland stammenden Beteiligten<br />

am Attentat des 11. September 2001 hätten mit der Rasterfahndung<br />

entdeckt und an ihren Terrorakten gehindert werden<br />

können.<br />

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Ja!)<br />

Es gibt keinen einzigen Fall,<br />

(Abg. Hans Heinz CDU: Doch, gibt es! Falsch!)<br />

wonach mit der Rasterfahndung ein „Schläfer“ enttarnt oder<br />

wonach aufgrund gewonnener Erkenntnisse Anklage gegen<br />

solche Personen erhoben werden konnte. Schauen Sie sich<br />

die Ergebnisse der Rasterfahndung von 2001 an: Über<br />

8 Millionen erhobene Datensätze, und kein einziger Fall ist<br />

ermittlungstechnisch und strafrechtlich letztlich virulent geworden.<br />

Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, haben wir<br />

auch eine zeitliche Befristung der Fahndung in unseren Gesetzentwurf<br />

aufgenommen. Wir wollen nach zwei Jahren<br />

weiterer Erfahrungen mit diesem Instrument endgültig entscheiden,<br />

ob es sich in der Praxis bewährt.<br />

Schlussendlich halten wir den Entwurf, den wir vorgelegt<br />

haben, in den Hauptpunkten aus verfassungsrechtlicher<br />

Sicht für unstreitig. Wir bitten, den Vorschlägen zur <strong>Dokument</strong>ationspflicht<br />

und zu der Befristung auf zwei Jahre<br />

zuzustimmen, setzen auf konstruktive Beratungen im Innenausschuss<br />

und hoffen, dass wir uns in dieser Frage bis zur<br />

Zweiten Beratung einvernehmlich verständigen können.<br />

Vielen Dank.<br />

(Beifall bei den Grünen)<br />

Stellv. Präsident Wolfgang Drexler: Das Wort für die<br />

CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Heinz.<br />

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Der macht es<br />

kurz!)<br />

Es wurde schon beantragt, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss<br />

zu überweisen, oder?<br />

Abg. Hans Heinz CDU: Ja.<br />

Stellv. Präsident Wolfgang Drexler: Gut.<br />

Abg. Hans Heinz CDU: Herr Präsident, liebe Kolleginnen<br />

und Kollegen! Lieber Kollege Sckerl, Sie haben die Gründe<br />

richtig beschrieben, warum wir bei der Rasterfahndung eine<br />

Änderung anstreben müssen. Aber eines haben Sie nach<br />

meiner Meinung nicht richtig dargestellt: Die Rasterfahndung<br />

hatte schon Erfolg. Ich will noch einmal daran erinnern:<br />

Man hat das ja nicht erst nach dem 11. September<br />

2001 gemacht. Damals hat man zwar eine Rasterfahndung<br />

in die Wege geleitet, aber die Grundlagen dafür gehen ja<br />

schon weiter zurück.<br />

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Diese Datei<br />

funktioniert doch gar nicht!)<br />

Man hat immerhin – das mögen Sie gar nicht gern hören –<br />

auch einen Terroristen geschnappt. Sie müssen nur in Wikipedia<br />

hineinschauen und „Rasterfahndung“ eingeben, dann<br />

sehen Sie, dass da einmal einer geschnappt worden ist.<br />

Wir von der CDU-Fraktion, lieber Herr Sckerl, wollen unabhängig<br />

von der Frage, dass wir das Gesetz ändern müssen,<br />

die Rasterfahndung als effektives Mittel der Polizei erhalten.<br />

(Zuruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE)<br />

Man muss das nur immer dann anwenden, wenn es denn Erfolg<br />

versprechend ist. Da sind wir der Meinung, das wäre<br />

bei Ihnen viel zu kurz gesprungen. Der Duktus Ihrer Fraktion<br />

und Ihres Antrags lässt klar erkennen: Sie wollen das am<br />

liebsten gar nicht machen. Das steht eindeutig drin. Die Indizien,<br />

die Sie genannt haben – Verfallsdatum und andere<br />

Dinge wie den Datenschutz einschalten –, sind eigentlich<br />

alles Beweise dafür, dass Sie an die Rasterfahndung – Sie<br />

haben es vorhin selbst gesagt – eigentlich gar nicht glauben.<br />

Wir von der CDU-Fraktion meinen, wir wollen unsere Polizei<br />

in die Lage versetzen,<br />

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Wann hat sie<br />

denn einmal zum Erfolg geführt, Kollege Heinz?)<br />

dass man dieses Instrument dann, wenn es Erfolg versprechend<br />

ist, auch einsetzen kann. – Ich habe Ihnen doch gerade<br />

gesagt: Wir haben einen Terroristen geschnappt.<br />

(Zuruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)<br />

Ich persönlich meine, lieber Kollege Oelmayer, wenn man<br />

mit diesem Instrument auch nur einen Terroristen schnappt,<br />

wie es schon geschehen ist – nicht nach dem 11. September,<br />

aber davor –, dann hat sich dieses Instrument für die Bürgerinnen<br />

und Bürger dieses Landes bei Weitem gelohnt, aber<br />

bei Weitem!<br />

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Wen habt ihr<br />

denn da geschnappt?)<br />

Wenn ich mir nun das Urteil vornehme – ich habe mir die<br />

Mühe gemacht und es einmal durchgelesen –, dann muss<br />

man sehen, dass die großen Vorbehalte, die es da gibt, eigentlich<br />

gar nicht so groß sind. Es gab nämlich auch Vorinstanzen,<br />

die gesagt haben: Es ist alles in Ordnung. Deshalb<br />

müssen wir genau prüfen. Deshalb braucht man auch<br />

die Zeit in diesem AK, Herr Sckerl, damit man nun auslotet:<br />

Was sind denn die Dinge, die wir ändern müssen, damit<br />

diese Maßnahmen rechtmäßig sind? Das wollen wir sauber<br />

prüfen. Dann werden wir im Rahmen einer umfassenden<br />

Novellierung, die wir auf Antrag des Kollegen Gall ja auch<br />

schon im Innenausschuss behandelt haben, das Polizeige-<br />

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