Dokument/Bild herunterladen - Landrat Günther-Martin Pauli MdL
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(Hans-Ulrich Sckerl)<br />
Landtag von Baden-Württemberg – 14. Wahlperiode – 10. Sitzung – Donnerstag, 12. Oktober 2006<br />
Maßnahmen der Polizei effektiv zu kontrollieren. Das behindert<br />
weder die Arbeit der Polizei, noch kostet es viel<br />
Geld. Diese Regelung hat sich übrigens – wir betreten hier<br />
kein Neuland – in anderen Bundesländern bestens bewährt.<br />
Wir brauchen eine solche <strong>Dokument</strong>ation nicht zuletzt auch<br />
deshalb, um ganz nüchtern evaluieren zu können, ob wir die<br />
Rasterfahndung wirklich brauchen. Machen wir uns an diesem<br />
Punkt nichts vor: Bisher hat die Rasterfahndung viel<br />
Geld gekostet, aber im Ergebnis nichts gebracht. Es gibt<br />
nun einmal bis heute keinen Beleg dafür, dass sie vor allem<br />
im Kampf gegen den internationalen Terrorismus so unverzichtbar<br />
ist, wie es die Landesregierung immer wieder betont.<br />
Weder die Kofferbombenleger vom Sommer dieses<br />
Jahres noch die aus Deutschland stammenden Beteiligten<br />
am Attentat des 11. September 2001 hätten mit der Rasterfahndung<br />
entdeckt und an ihren Terrorakten gehindert werden<br />
können.<br />
(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Ja!)<br />
Es gibt keinen einzigen Fall,<br />
(Abg. Hans Heinz CDU: Doch, gibt es! Falsch!)<br />
wonach mit der Rasterfahndung ein „Schläfer“ enttarnt oder<br />
wonach aufgrund gewonnener Erkenntnisse Anklage gegen<br />
solche Personen erhoben werden konnte. Schauen Sie sich<br />
die Ergebnisse der Rasterfahndung von 2001 an: Über<br />
8 Millionen erhobene Datensätze, und kein einziger Fall ist<br />
ermittlungstechnisch und strafrechtlich letztlich virulent geworden.<br />
Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, haben wir<br />
auch eine zeitliche Befristung der Fahndung in unseren Gesetzentwurf<br />
aufgenommen. Wir wollen nach zwei Jahren<br />
weiterer Erfahrungen mit diesem Instrument endgültig entscheiden,<br />
ob es sich in der Praxis bewährt.<br />
Schlussendlich halten wir den Entwurf, den wir vorgelegt<br />
haben, in den Hauptpunkten aus verfassungsrechtlicher<br />
Sicht für unstreitig. Wir bitten, den Vorschlägen zur <strong>Dokument</strong>ationspflicht<br />
und zu der Befristung auf zwei Jahre<br />
zuzustimmen, setzen auf konstruktive Beratungen im Innenausschuss<br />
und hoffen, dass wir uns in dieser Frage bis zur<br />
Zweiten Beratung einvernehmlich verständigen können.<br />
Vielen Dank.<br />
(Beifall bei den Grünen)<br />
Stellv. Präsident Wolfgang Drexler: Das Wort für die<br />
CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Heinz.<br />
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Der macht es<br />
kurz!)<br />
Es wurde schon beantragt, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss<br />
zu überweisen, oder?<br />
Abg. Hans Heinz CDU: Ja.<br />
Stellv. Präsident Wolfgang Drexler: Gut.<br />
Abg. Hans Heinz CDU: Herr Präsident, liebe Kolleginnen<br />
und Kollegen! Lieber Kollege Sckerl, Sie haben die Gründe<br />
richtig beschrieben, warum wir bei der Rasterfahndung eine<br />
Änderung anstreben müssen. Aber eines haben Sie nach<br />
meiner Meinung nicht richtig dargestellt: Die Rasterfahndung<br />
hatte schon Erfolg. Ich will noch einmal daran erinnern:<br />
Man hat das ja nicht erst nach dem 11. September<br />
2001 gemacht. Damals hat man zwar eine Rasterfahndung<br />
in die Wege geleitet, aber die Grundlagen dafür gehen ja<br />
schon weiter zurück.<br />
(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Diese Datei<br />
funktioniert doch gar nicht!)<br />
Man hat immerhin – das mögen Sie gar nicht gern hören –<br />
auch einen Terroristen geschnappt. Sie müssen nur in Wikipedia<br />
hineinschauen und „Rasterfahndung“ eingeben, dann<br />
sehen Sie, dass da einmal einer geschnappt worden ist.<br />
Wir von der CDU-Fraktion, lieber Herr Sckerl, wollen unabhängig<br />
von der Frage, dass wir das Gesetz ändern müssen,<br />
die Rasterfahndung als effektives Mittel der Polizei erhalten.<br />
(Zuruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE)<br />
Man muss das nur immer dann anwenden, wenn es denn Erfolg<br />
versprechend ist. Da sind wir der Meinung, das wäre<br />
bei Ihnen viel zu kurz gesprungen. Der Duktus Ihrer Fraktion<br />
und Ihres Antrags lässt klar erkennen: Sie wollen das am<br />
liebsten gar nicht machen. Das steht eindeutig drin. Die Indizien,<br />
die Sie genannt haben – Verfallsdatum und andere<br />
Dinge wie den Datenschutz einschalten –, sind eigentlich<br />
alles Beweise dafür, dass Sie an die Rasterfahndung – Sie<br />
haben es vorhin selbst gesagt – eigentlich gar nicht glauben.<br />
Wir von der CDU-Fraktion meinen, wir wollen unsere Polizei<br />
in die Lage versetzen,<br />
(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Wann hat sie<br />
denn einmal zum Erfolg geführt, Kollege Heinz?)<br />
dass man dieses Instrument dann, wenn es Erfolg versprechend<br />
ist, auch einsetzen kann. – Ich habe Ihnen doch gerade<br />
gesagt: Wir haben einen Terroristen geschnappt.<br />
(Zuruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)<br />
Ich persönlich meine, lieber Kollege Oelmayer, wenn man<br />
mit diesem Instrument auch nur einen Terroristen schnappt,<br />
wie es schon geschehen ist – nicht nach dem 11. September,<br />
aber davor –, dann hat sich dieses Instrument für die Bürgerinnen<br />
und Bürger dieses Landes bei Weitem gelohnt, aber<br />
bei Weitem!<br />
(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Wen habt ihr<br />
denn da geschnappt?)<br />
Wenn ich mir nun das Urteil vornehme – ich habe mir die<br />
Mühe gemacht und es einmal durchgelesen –, dann muss<br />
man sehen, dass die großen Vorbehalte, die es da gibt, eigentlich<br />
gar nicht so groß sind. Es gab nämlich auch Vorinstanzen,<br />
die gesagt haben: Es ist alles in Ordnung. Deshalb<br />
müssen wir genau prüfen. Deshalb braucht man auch<br />
die Zeit in diesem AK, Herr Sckerl, damit man nun auslotet:<br />
Was sind denn die Dinge, die wir ändern müssen, damit<br />
diese Maßnahmen rechtmäßig sind? Das wollen wir sauber<br />
prüfen. Dann werden wir im Rahmen einer umfassenden<br />
Novellierung, die wir auf Antrag des Kollegen Gall ja auch<br />
schon im Innenausschuss behandelt haben, das Polizeige-<br />
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