Amtsblatt der Stadt Stadtroda
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<strong>Stadt</strong>rodaer Zeitung 10/11<br />
Die Baumaßnahme „Trockenlegung“ am Mehrfamilienhaus,<br />
Goetheweg 12 bis 16 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rodaer Wohnungsbaugesellschaft<br />
ist seit Juli 2011 in vollem Gange. Die Mieter wurden<br />
über die daraus resultierenden Konsequenzen rechtzeitig<br />
schriftlich sowie auch mündlich informiert. Unter an<strong>der</strong>em<br />
auch darüber, dass die Kellerausgänge planmäßig zurückgebaut<br />
werden.<br />
Diese Entscheidung wurde im Unternehmen nach ausgiebiger<br />
Diskussion mit den beteiligten Sachverständigen getroffen.<br />
Maßgeblich für die Entscheidung war <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige<br />
Zustand <strong>der</strong> Treppenanlagen.<br />
Die Treppen werden komplett zurückgebaut, da <strong>der</strong> Erhalt<br />
im bestehenden Zustand wirtschaftlich nicht möglich ist. Da<br />
zudem keine Notwendigkeit besteht, Hinterausgänge vorzuhalten<br />
und es den Mietern durchaus zugemutet werden<br />
kann, über die neu geschaffenen barrierefreien Zuwegungen<br />
vor dem Haus zur Wiese hinter dem Gebäude zu gelangen,<br />
wurde auch aus Sicht <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit (Baukosten für<br />
3 Treppen, Kosten für Wartung, Reinigung, Entwässerung,<br />
Trockenhaltung des Gebäudes) die Sanierungsvariante ohne<br />
Kellerausgänge beauftragt.<br />
Die Trockenlegung des Gebäudes wird dabei durch Anbringen<br />
einer neuen, ununterbrochenen vertikalen Abdichtung<br />
erreicht, da die vorgefundene Abdichtung bislang nur<br />
aus einem teilweisen bituminösen Anstrich bestand.<br />
Es wird darüber hinaus ein neues Drainagesystem verlegt,<br />
welches das Wasser über einen Hebeschacht abführt.<br />
Informationen<br />
Informationen<br />
frei frei Haus Haus<br />
Storchenstrom – 300 kWh gratis<br />
Baumaßnahme <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rodaer Wohnungsbaugesellschaft mbH<br />
am Gebäude Goetheweg 12 bis 16<br />
Am 8. Dezember 2008 beschlossen die EU-Mitgliedsstaaten<br />
den sog. „Glühlampenausstieg“. Die 100- und 75-Watt-Glühlampen<br />
sind bereits vom Markt verschwunden. Ab 1. September<br />
2011 dürfen nun auch keine Lampen mit einer Leistung<br />
von 60 Watt und mehr verkauft werden.<br />
Zwei Stufen des sogenannten Glühlampenverbotes sind bereits<br />
in Kraft getreten. Zum 1.9.2011 trat nun die dritte Stufe<br />
in Kraft.<br />
Grundlage: EU-Richtlinie<br />
Grundlage für den „Glühlampenausstieg“ ist eine EU-Richtlinie,<br />
nach <strong>der</strong> bis 2012 alle herkömmlichen Glühlampen vom<br />
Markt verschwunden sein sollen. Zum 1. September 2012<br />
werden dann auch die 40- und die 25-Watt-Glühlampen nicht<br />
mehr zum Verkauf stehen.<br />
Der Glühlampenausstieg soll Verbraucher dazu bringen, auf<br />
langlebigere (und teurere) Energiesparlampen umzusteigen.<br />
Insgesamt sollen mit dem sogenannten „Glühlampenausstieg“<br />
bis zum Jahr 2020 <strong>der</strong> Stromverbrauch um 39 Terrawattstunden<br />
pro Jahr und rund 15,5 Millionen Tonnen CO 2<br />
eingespart werden.<br />
Verkaufsverbot?<br />
Die dritte Stufe des Glühlampenausstiegs bedeutet aber<br />
nicht, dass ab heute keine 60-Watt-Birnen mehr verkauft<br />
werden dürfen. Vielmehr dürfen diese von Herstellern und<br />
Importeuren jetzt nicht mehr in den Verkehr gebracht wer-<br />
Die horizontale Abdichtung <strong>der</strong> Bodenplatte kann aber nur<br />
von innen erfolgen und wäre in einem nächsten Bauabschnitt<br />
herzustellen. Ein Freispiegelabfluss in den öffentlichen Kanal<br />
ist auf Grund <strong>der</strong> Rückstaugefahr nicht möglich.<br />
Die Kellerräume, die im Regelfall im Erdreich stehen und nicht<br />
beheizt werden, müssen ebenfalls in einer Folgemaßnahme<br />
mit einer Kellerdeckenisolierung versehen werden.<br />
Eine vertikale thermische Isolierung im Kellerbereich wird<br />
im Zuge <strong>der</strong> laufenden Baumaßnahmen nach den technisch<br />
sinnvollen Möglichkeiten angebracht. Die Schichtdicke wurde<br />
in Abhängigkeit <strong>der</strong> in den 90er Jahren aufgebrachten Dicke<br />
<strong>der</strong> Dämmfassade festgelegt.<br />
Da zur Zeit keine thermische Isolierung <strong>der</strong> Bodenplatte vorhanden<br />
ist und diese auch nachträglich in keiner wirtschaftlichen<br />
Weise hergestellt werden kann, werden die Kellerräume<br />
nach den Regelungen <strong>der</strong> Energieeinsparungsverordnung<br />
EnEV bei den fortlaufenden Sanierungsmaßnahmen<br />
als Kalträume betrachtet.<br />
Die Sorgen und Ängste <strong>der</strong> beteiligten Mietparteien wurden<br />
und werden im Unternehmen durchaus ernst genommen.<br />
Nach ausführlicher Abwägung <strong>der</strong> gegensätzlichen Interessenlagen,<br />
haben wir uns dennoch für die wirtschaftlich<br />
machbare Version entschieden, die technologisch bereits<br />
erfolgreich in an<strong>der</strong>en Wohnungsunternehmen realisiert wurde.<br />
Wir bitten nochmals um Verständnis.<br />
Ihre <strong>Stadt</strong>rodaer Wohnungsbaugesellschaft mbH<br />
Glühlampenverbot Stufe 3 gilt ab 1. September 2011<br />
den, da sie den Bestimmungen von § 4 des Gesetzes über<br />
die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte<br />
(EBPG) nicht entsprechen. . Der Handel darf aber noch Rest- Restbestände<br />
abverkaufen.<br />
Gemäß § 4 des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung<br />
energiebetriebener Produkte (EBPG) ist es erfor<strong>der</strong>lich,<br />
dass energiebetriebene Produkte (also auch Glühlampen),<br />
eine CE-Kennzeichnung tragen, wenn diese innerhalb<br />
des Europäischen Wirtschaftsraumes verkauft werden sollen.<br />
Ab dem 1.9.2011 können Glühlampen mit einer Leistung<br />
von über 60 Watt eine solche Kennzeichnung nicht mehr<br />
erhalten, da sie die entsprechenden Voraussetzungen nicht<br />
mehr erfüllen.<br />
Wer <strong>der</strong>artige Produkte ohne eine entsprechende Kennzeichnung<br />
in den Verkehr bringt, wird mit Bußgel<strong>der</strong>n bis 50.000<br />
Euro bedroht.<br />
Direktimporte<br />
Hersteller, die ihren Sitz in <strong>der</strong> EU haben, werden bereits<br />
keine solchen Glühlampen mehr herstellen, da sie diese<br />
nicht mehr absetzen können. Wer als Händler seine Produkte<br />
aber aus dem Nicht-EU-Ausland direkt importiert, darf diese<br />
Glühlampen (sofern sie eine Leistung von mindestens 60<br />
Watt haben) nicht mehr verkaufen, da diesen die notwendige<br />
CE-Kennzeichnung fehlt und diese Glühlampen auch keine<br />
entsprechende Kennzeichnung mehr erlangen können.