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Amtsblatt der Stadt Stadtroda

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<strong>Stadt</strong>rodaer Zeitung 10/11<br />

Die Baumaßnahme „Trockenlegung“ am Mehrfamilienhaus,<br />

Goetheweg 12 bis 16 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rodaer Wohnungsbaugesellschaft<br />

ist seit Juli 2011 in vollem Gange. Die Mieter wurden<br />

über die daraus resultierenden Konsequenzen rechtzeitig<br />

schriftlich sowie auch mündlich informiert. Unter an<strong>der</strong>em<br />

auch darüber, dass die Kellerausgänge planmäßig zurückgebaut<br />

werden.<br />

Diese Entscheidung wurde im Unternehmen nach ausgiebiger<br />

Diskussion mit den beteiligten Sachverständigen getroffen.<br />

Maßgeblich für die Entscheidung war <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige<br />

Zustand <strong>der</strong> Treppenanlagen.<br />

Die Treppen werden komplett zurückgebaut, da <strong>der</strong> Erhalt<br />

im bestehenden Zustand wirtschaftlich nicht möglich ist. Da<br />

zudem keine Notwendigkeit besteht, Hinterausgänge vorzuhalten<br />

und es den Mietern durchaus zugemutet werden<br />

kann, über die neu geschaffenen barrierefreien Zuwegungen<br />

vor dem Haus zur Wiese hinter dem Gebäude zu gelangen,<br />

wurde auch aus Sicht <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit (Baukosten für<br />

3 Treppen, Kosten für Wartung, Reinigung, Entwässerung,<br />

Trockenhaltung des Gebäudes) die Sanierungsvariante ohne<br />

Kellerausgänge beauftragt.<br />

Die Trockenlegung des Gebäudes wird dabei durch Anbringen<br />

einer neuen, ununterbrochenen vertikalen Abdichtung<br />

erreicht, da die vorgefundene Abdichtung bislang nur<br />

aus einem teilweisen bituminösen Anstrich bestand.<br />

Es wird darüber hinaus ein neues Drainagesystem verlegt,<br />

welches das Wasser über einen Hebeschacht abführt.<br />

Informationen<br />

Informationen<br />

frei frei Haus Haus<br />

Storchenstrom – 300 kWh gratis<br />

Baumaßnahme <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rodaer Wohnungsbaugesellschaft mbH<br />

am Gebäude Goetheweg 12 bis 16<br />

Am 8. Dezember 2008 beschlossen die EU-Mitgliedsstaaten<br />

den sog. „Glühlampenausstieg“. Die 100- und 75-Watt-Glühlampen<br />

sind bereits vom Markt verschwunden. Ab 1. September<br />

2011 dürfen nun auch keine Lampen mit einer Leistung<br />

von 60 Watt und mehr verkauft werden.<br />

Zwei Stufen des sogenannten Glühlampenverbotes sind bereits<br />

in Kraft getreten. Zum 1.9.2011 trat nun die dritte Stufe<br />

in Kraft.<br />

Grundlage: EU-Richtlinie<br />

Grundlage für den „Glühlampenausstieg“ ist eine EU-Richtlinie,<br />

nach <strong>der</strong> bis 2012 alle herkömmlichen Glühlampen vom<br />

Markt verschwunden sein sollen. Zum 1. September 2012<br />

werden dann auch die 40- und die 25-Watt-Glühlampen nicht<br />

mehr zum Verkauf stehen.<br />

Der Glühlampenausstieg soll Verbraucher dazu bringen, auf<br />

langlebigere (und teurere) Energiesparlampen umzusteigen.<br />

Insgesamt sollen mit dem sogenannten „Glühlampenausstieg“<br />

bis zum Jahr 2020 <strong>der</strong> Stromverbrauch um 39 Terrawattstunden<br />

pro Jahr und rund 15,5 Millionen Tonnen CO 2<br />

eingespart werden.<br />

Verkaufsverbot?<br />

Die dritte Stufe des Glühlampenausstiegs bedeutet aber<br />

nicht, dass ab heute keine 60-Watt-Birnen mehr verkauft<br />

werden dürfen. Vielmehr dürfen diese von Herstellern und<br />

Importeuren jetzt nicht mehr in den Verkehr gebracht wer-<br />

Die horizontale Abdichtung <strong>der</strong> Bodenplatte kann aber nur<br />

von innen erfolgen und wäre in einem nächsten Bauabschnitt<br />

herzustellen. Ein Freispiegelabfluss in den öffentlichen Kanal<br />

ist auf Grund <strong>der</strong> Rückstaugefahr nicht möglich.<br />

Die Kellerräume, die im Regelfall im Erdreich stehen und nicht<br />

beheizt werden, müssen ebenfalls in einer Folgemaßnahme<br />

mit einer Kellerdeckenisolierung versehen werden.<br />

Eine vertikale thermische Isolierung im Kellerbereich wird<br />

im Zuge <strong>der</strong> laufenden Baumaßnahmen nach den technisch<br />

sinnvollen Möglichkeiten angebracht. Die Schichtdicke wurde<br />

in Abhängigkeit <strong>der</strong> in den 90er Jahren aufgebrachten Dicke<br />

<strong>der</strong> Dämmfassade festgelegt.<br />

Da zur Zeit keine thermische Isolierung <strong>der</strong> Bodenplatte vorhanden<br />

ist und diese auch nachträglich in keiner wirtschaftlichen<br />

Weise hergestellt werden kann, werden die Kellerräume<br />

nach den Regelungen <strong>der</strong> Energieeinsparungsverordnung<br />

EnEV bei den fortlaufenden Sanierungsmaßnahmen<br />

als Kalträume betrachtet.<br />

Die Sorgen und Ängste <strong>der</strong> beteiligten Mietparteien wurden<br />

und werden im Unternehmen durchaus ernst genommen.<br />

Nach ausführlicher Abwägung <strong>der</strong> gegensätzlichen Interessenlagen,<br />

haben wir uns dennoch für die wirtschaftlich<br />

machbare Version entschieden, die technologisch bereits<br />

erfolgreich in an<strong>der</strong>en Wohnungsunternehmen realisiert wurde.<br />

Wir bitten nochmals um Verständnis.<br />

Ihre <strong>Stadt</strong>rodaer Wohnungsbaugesellschaft mbH<br />

Glühlampenverbot Stufe 3 gilt ab 1. September 2011<br />

den, da sie den Bestimmungen von § 4 des Gesetzes über<br />

die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte<br />

(EBPG) nicht entsprechen. . Der Handel darf aber noch Rest- Restbestände<br />

abverkaufen.<br />

Gemäß § 4 des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung<br />

energiebetriebener Produkte (EBPG) ist es erfor<strong>der</strong>lich,<br />

dass energiebetriebene Produkte (also auch Glühlampen),<br />

eine CE-Kennzeichnung tragen, wenn diese innerhalb<br />

des Europäischen Wirtschaftsraumes verkauft werden sollen.<br />

Ab dem 1.9.2011 können Glühlampen mit einer Leistung<br />

von über 60 Watt eine solche Kennzeichnung nicht mehr<br />

erhalten, da sie die entsprechenden Voraussetzungen nicht<br />

mehr erfüllen.<br />

Wer <strong>der</strong>artige Produkte ohne eine entsprechende Kennzeichnung<br />

in den Verkehr bringt, wird mit Bußgel<strong>der</strong>n bis 50.000<br />

Euro bedroht.<br />

Direktimporte<br />

Hersteller, die ihren Sitz in <strong>der</strong> EU haben, werden bereits<br />

keine solchen Glühlampen mehr herstellen, da sie diese<br />

nicht mehr absetzen können. Wer als Händler seine Produkte<br />

aber aus dem Nicht-EU-Ausland direkt importiert, darf diese<br />

Glühlampen (sofern sie eine Leistung von mindestens 60<br />

Watt haben) nicht mehr verkaufen, da diesen die notwendige<br />

CE-Kennzeichnung fehlt und diese Glühlampen auch keine<br />

entsprechende Kennzeichnung mehr erlangen können.

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