Amtsblatt der Stadt Stadtroda
Amtsblatt der Stadt Stadtroda
Amtsblatt der Stadt Stadtroda
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4<br />
<strong>Stadt</strong>rodaer Zeitung 10/11<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat hat in seiner Sitzung am 06.06.2011, gemäß § 2<br />
Baugesetzbuch in <strong>der</strong> zurzeit gültigen Fassung, die Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Aufstellung und Umbenennung zum Bebauungsplan Nr.<br />
02/07 „Klosterruine / Klostermühle“ beschlossen.<br />
Der Geltungsbereich erstreckt sich nun im Westen und Süden<br />
– bis zur Roda, im Osten – bis zur Klosterstraße und im<br />
Norden – bis einschließlich Klosterruine, gemäß beigefügtem<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>Stadt</strong>roda hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />
02.07.2007 die Aufstellung und am 06.06.2011 die Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Aufstellung zum Bebauungsplan Nr. 02/07 „Klosterruine /<br />
Klostermühle“ beschlossen.<br />
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens soll die Öffentlichkeit<br />
möglichst frühzeitig über allgemeine Ziele und Zweck <strong>der</strong> Planung,<br />
den sich wesentlich unterscheidenden Planungsalternativen<br />
und den voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet<br />
werden. Deshalb wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in<br />
<strong>der</strong> zurzeit gültigen Fassung die frühzeitige öffentliche Auslegung<br />
nun durchgeführt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung<br />
und Erörterung zur Planung gegeben. Dazu sind alle interessierten<br />
Bürgerinnen und Bürger von <strong>Stadt</strong>roda herzlich<br />
eingeladen.<br />
Der Planentwurf liegt vom 01.11.2011 bis 14.11.2011 in<br />
<strong>Stadt</strong>roda, <strong>Stadt</strong>verwaltung, Straße des Friedens 17, in den<br />
Räumen des Bauamtes während <strong>der</strong> Sprechzeiten<br />
Informationen aus dem <strong>Stadt</strong>rat<br />
Än<strong>der</strong>ung des Aufstellungsbeschlusses und Umbenennung<br />
zum Bebauungsplan Nr. 02/07 „Klosterruine/Klostermühle“<br />
Abgrenzungsplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses<br />
ist. Aus Plausibilitätsgründen erhält <strong>der</strong> Bebauungsplan im<br />
weiteren Verfahren die Bezeichnung „Klosterruine / Klostermühle“.<br />
<strong>Stadt</strong>roda, 07.10.2011<br />
Kramer<br />
Bürgermeister<br />
Frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
zum Bebauungsplan Nr. 02/07 „Klosterruine/Klostermühle“<br />
dienstags von 8.30 – 12.00 und 13.00 – 15.30 Uhr und<br />
donnerstags von 8.30 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr<br />
zu je<strong>der</strong>manns Einsicht öffentlich aus.<br />
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu<br />
dem Entwurf schriftlich o<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Sprechzeiten<br />
bzw. Dienststunden zur Nie<strong>der</strong>schrift vorgebracht werden.<br />
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene<br />
Stellungnahmen bei <strong>der</strong> Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />
unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag<br />
nach § 47 <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />
die vom Antragsteller im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong><br />
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />
werden können.<br />
<strong>Stadt</strong>roda, 07.10.2011<br />
Kramer, Bürgermeister