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Amtsblatt der Stadt Stadtroda

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<strong>Stadt</strong>rodaer Zeitung 10/11<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hat in seiner Sitzung am 06.06.2011, gemäß § 2<br />

Baugesetzbuch in <strong>der</strong> zurzeit gültigen Fassung, die Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Aufstellung und Umbenennung zum Bebauungsplan Nr.<br />

02/07 „Klosterruine / Klostermühle“ beschlossen.<br />

Der Geltungsbereich erstreckt sich nun im Westen und Süden<br />

– bis zur Roda, im Osten – bis zur Klosterstraße und im<br />

Norden – bis einschließlich Klosterruine, gemäß beigefügtem<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>Stadt</strong>roda hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />

02.07.2007 die Aufstellung und am 06.06.2011 die Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Aufstellung zum Bebauungsplan Nr. 02/07 „Klosterruine /<br />

Klostermühle“ beschlossen.<br />

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens soll die Öffentlichkeit<br />

möglichst frühzeitig über allgemeine Ziele und Zweck <strong>der</strong> Planung,<br />

den sich wesentlich unterscheidenden Planungsalternativen<br />

und den voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet<br />

werden. Deshalb wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in<br />

<strong>der</strong> zurzeit gültigen Fassung die frühzeitige öffentliche Auslegung<br />

nun durchgeführt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung<br />

und Erörterung zur Planung gegeben. Dazu sind alle interessierten<br />

Bürgerinnen und Bürger von <strong>Stadt</strong>roda herzlich<br />

eingeladen.<br />

Der Planentwurf liegt vom 01.11.2011 bis 14.11.2011 in<br />

<strong>Stadt</strong>roda, <strong>Stadt</strong>verwaltung, Straße des Friedens 17, in den<br />

Räumen des Bauamtes während <strong>der</strong> Sprechzeiten<br />

Informationen aus dem <strong>Stadt</strong>rat<br />

Än<strong>der</strong>ung des Aufstellungsbeschlusses und Umbenennung<br />

zum Bebauungsplan Nr. 02/07 „Klosterruine/Klostermühle“<br />

Abgrenzungsplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses<br />

ist. Aus Plausibilitätsgründen erhält <strong>der</strong> Bebauungsplan im<br />

weiteren Verfahren die Bezeichnung „Klosterruine / Klostermühle“.<br />

<strong>Stadt</strong>roda, 07.10.2011<br />

Kramer<br />

Bürgermeister<br />

Frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

zum Bebauungsplan Nr. 02/07 „Klosterruine/Klostermühle“<br />

dienstags von 8.30 – 12.00 und 13.00 – 15.30 Uhr und<br />

donnerstags von 8.30 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr<br />

zu je<strong>der</strong>manns Einsicht öffentlich aus.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu<br />

dem Entwurf schriftlich o<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Sprechzeiten<br />

bzw. Dienststunden zur Nie<strong>der</strong>schrift vorgebracht werden.<br />

Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen bei <strong>der</strong> Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag<br />

nach § 47 <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />

die vom Antragsteller im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong><br />

verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

<strong>Stadt</strong>roda, 07.10.2011<br />

Kramer, Bürgermeister

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