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Ehe Wernigerode und Schierke beschlossen – Historische ...

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Stadt <strong>Wernigerode</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Die Stadtverwaltung gibt bekannt, dass die Liegezeit<br />

der vor dem 01. Januar 1984 belegten Reihengrabstellen<br />

<strong>und</strong> der beliehenen Wahlgrabstellen<br />

auf den städtischen Friedhöfen<br />

<strong>–</strong> im Stadtteil Hasserode<br />

<strong>–</strong> im Stadtteil Silstedt<br />

am 31.12.2008 abgelaufen sind.<br />

Anträge auf Verlängerung von Wahlgrabstellen können<br />

in der städtischen Friedhofsverwaltung, Am<br />

Eichberg, gestellt werden.<br />

Weiterhin wird daraufhingewiesenen, dass drei<br />

Monate nach Ablauf des Nutzungsrechtes nicht<br />

entfernte Grabmale, Grabeinfassungen usw. laut<br />

Friedhofssatzung vom 01. Januar 2006 §26 Abs. 2<br />

entschädigungslos in das Eigentum der Stadt <strong>Wernigerode</strong><br />

übergehen.<br />

Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung sind gern<br />

bereit, alle in diesem Zusammenhang anstehenden<br />

Fragen innerhalb der Sprechzeiten Montag bis<br />

Mittwoch: 9 bis 12 <strong>und</strong> 13 bis 15 Uhr, Donnerstag:<br />

9 bis 12 <strong>und</strong> 13 bis 16 Uhr, Freitag: 9 bis 12 Uhr zu<br />

beantworten.<br />

Telefon: 03943/632419, Fax: 03943/604725<br />

2. Satzung zur Änderung der<br />

Satzung über die Gebühren der<br />

Friedhöfe der Stadt <strong>Wernigerode</strong><br />

Auf Gr<strong>und</strong> der §§ 6 <strong>und</strong> 8 der GO LSA, des Gesetzes<br />

über das Leichen-, Bestattungs- <strong>und</strong> Friedhofswesen<br />

(Bestattungsgesetz) LSA sowie der §§ 4 <strong>und</strong><br />

5 des Kommunalabgabengesetzes LSA in der derzeit<br />

gültigen Fassung i. V. m. der Friedhofssatzung<br />

der Stadt <strong>Wernigerode</strong> vom 20.10.2005 hat der<br />

Stadtrat der Stadt <strong>Wernigerode</strong> in seiner Sitzung<br />

am 11.12.2009 folgende Satzung <strong>beschlossen</strong>.<br />

§ 1<br />

In den Allgemeinen Bestimmungen im § 1 wird<br />

der zweite Satz gestrichen <strong>und</strong> durch folgenden<br />

neuen ersetzt:<br />

Als Kalkulationszeitraum für die nachstehenden<br />

Gebühren wird ein Zeitraum von 3 Jahren zu Gr<strong>und</strong>e<br />

gelegt (2009-2011). Die Gebührenkalkulation<br />

basiert auf den Kosten des Jahres 2007.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung<br />

tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Wernigerode</strong>, den 16.12.2008<br />

gez. Gaffert<br />

Oberbürgermeister<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 92 der Gemeindeordnung für das<br />

Land Sachsen - Anhalt vom 05.10.1993 (GVBL.LSA<br />

S.568), in der derzeit geltenden Fassung, hat der<br />

Stadtrat am 11.12.2008 folgende Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2009 <strong>beschlossen</strong>.<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan wird wie folgt festgesetzt:<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in der Einnahme auf 49.014.600 €<br />

in der Ausgabe auf 49.014.600 €<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in der Einnahme auf 12.164.600 €<br />

in der Ausgabe auf 12.164.600 €<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />

für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

wird auf 1.579.500 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

Wahlbekanntmachungen<br />

Kommunalwahlen 2009 <strong>–</strong> Besetzung des Wahlausschusses<br />

Aufruf an alle Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen des Wahlgebietes<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage des § 4 der Kommunalwahlordnung<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) rufe ich<br />

hiermit alle in der Stadt <strong>Wernigerode</strong> vertretenen<br />

Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen auf, innerhalb eines<br />

Monats (bis spätestens zum 09.03.2009) Wahlberechtigte<br />

des Wahlgebietes als Beisitzer <strong>und</strong> als<br />

stellvertretende Beisitzer für den Wahlausschuss<br />

zur Stadtratswahl <strong>und</strong> zu den Ortschaftsratswahlen<br />

(Benzingerode, Minsleben, Silstedt <strong>und</strong> ggf. <strong>Schierke</strong>)<br />

vorzuschlagen.<br />

Nach erfolgter Genehmigung des zwischen der<br />

Stadt <strong>Wernigerode</strong> <strong>und</strong> der Gemeinde <strong>Schierke</strong><br />

geschlossenen Gebietsänderungsvertrages ist nach<br />

§ 3 dieser Vereinbarung eine Vorabwahl in neuen<br />

Strukturen (Stadt <strong>Wernigerode</strong> <strong>und</strong> Gemeindegebiet<br />

<strong>Schierke</strong>) nach den Sondervorschriften des<br />

Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt<br />

(KWG LSA) für die Wahl des Stadtrates von<br />

<strong>Wernigerode</strong> vereinbart. Gleichzeitig wird ein Ortschaftsrat<br />

für den ab 01.07.2009 in die Stadt <strong>Wernigerode</strong><br />

eingemeindeten Ortsteil <strong>Schierke</strong> gewählt.<br />

SACHSEN-ANHALT <strong>–</strong> Landesverwaltungsamt<br />

Öffentliche Bekanntgabe des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

zur Einzelfallprüfung nach UVPG im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />

zum Antrag der Firma KSM Castings <strong>Wernigerode</strong> GmbH in 38855 <strong>Wernigerode</strong> auf Erteilung<br />

einer Genehmigung nach § 16 des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung<br />

der Anlage zum Schmelzen <strong>und</strong> Gießen von Aluminium in 38855 <strong>Wernigerode</strong>, Landkreis Harz<br />

Die Fa. KSM Castings <strong>Wernigerode</strong> GmbH in<br />

38855 <strong>Wernigerode</strong> beantragte mit Schreiben<br />

vom 24.11.2008 beim Landesverwaltungsamt<br />

Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach § 16 des<br />

B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für<br />

die wesentliche Änderung der<br />

Anlage zum Schmelzen <strong>und</strong> Gießen<br />

von Aluminium; Kapazitätserhöhung der<br />

Schmelzleistung auf 240 t Aluminium / d<br />

sowie der Gussleistung<br />

auf 192 t Aluminium / d<br />

in 38855 <strong>Wernigerode</strong>,<br />

Gemarkung: <strong>Wernigerode</strong>, Flur: 3, Flurstücke: 133,<br />

172, 173, 174.<br />

Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) wird hiermit bekannt gegeben,<br />

dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung<br />

nach UVPG festgestellt wurde, dass durch das ge-<br />

1/09<br />

Da die Bekanntmachung der Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages<br />

zu erwarten ist, rufe ich<br />

hiermit gleichzeitig die in der Gemeinde <strong>Schierke</strong><br />

vertretenen Wählergruppen entsprechend § 4 KWO<br />

LSA auf, ebenfalls innerhalb eines Monats (bis spätestens<br />

zum 09.03.09) Wahlberechtigte des Wahlgebietes<br />

als Beisitzer <strong>und</strong> als stellvertretende<br />

Beisitzer für den Wahlausschuss zur Stadtratswahl<br />

<strong>und</strong> zu den Ortschaftsratswahlen vorzuschlagen.<br />

Beisitzer <strong>und</strong> Stellvertreter können nicht gleichzeitig<br />

Wahlbewerber oder Vertrauenspersonen<br />

für Wahlvorschläge sein.<br />

Für die Ablehnung der Übernahme dieses Wahlehrenamtes<br />

gilt § 13 Abs.3 des KWG LSA.<br />

Die Vorschläge sind bei der Stadt <strong>Wernigerode</strong><br />

Wahlbüro (Rathaus - Zimmer 211), Marktplatz 1<br />

38855 <strong>Wernigerode</strong>, einzureichen bzw. können<br />

per Fax an (03943) 654 77 113 gesendet werden.<br />

Der Wahlleiter<br />

nannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen<br />

Auswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen<br />

des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) erforderlich ist.<br />

Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.<br />

Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben<br />

soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c,<br />

ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in<br />

einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung<br />

über die Zulässigkeit des Vorhabens nur<br />

darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend<br />

den Vorgaben von § 3c durchgeführt worden<br />

ist <strong>und</strong> ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.<br />

Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugr<strong>und</strong>e<br />

liegen, können beim Landesverwaltungsamt,<br />

Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit,<br />

Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung in<br />

06118 Halle (Saale), Dessauer Str. 70 als der zuständigen<br />

Genehmigungsbehörde, eingesehen werden.<br />

Stadt <strong>Wernigerode</strong><br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt <strong>Wernigerode</strong> für das Haushaltsjahr 2009<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im<br />

Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,<br />

wird auf 12.000.000 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden für das<br />

Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />

a) für land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Betriebe<br />

(Gr<strong>und</strong>steuer A) 280 v.H.<br />

b) für Gr<strong>und</strong>stücke (Gr<strong>und</strong>steuer B) 360 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 400 v.H.<br />

§ 6<br />

Festlegung der Erheblichkeitsgrenzen<br />

1. Als erheblich im Sinne des § 95, Abs.2, Nr.1 GO<br />

LSA gilt ein Fehlbetrag, der 2.000.000 € übersteigt.<br />

2. Als erheblich sind Mehrausgaben im Sinne des<br />

§ 95, Abs.2, Nr.2 <strong>und</strong> Nr. 3 GO LSA anzusehen,<br />

wenn sie im Einzelfall 500.000 € im Verwal-<br />

tungshaushalt <strong>und</strong> 200.000 € im Vermögenshaushalt<br />

übersteigen.<br />

3. Als geringfügig bzw. nicht erheblich im Sinne des<br />

§ 95, Abs.3, Nr.1 GO LSA gelten Ausgaben im<br />

Vermögenshaushalt für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

im Einzelfall,<br />

wenn sie 25.000 € nicht übersteigen.<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die nach § 100 Abs.2 GO LSA erforderliche Genehmigung<br />

ist durch die Kommunalaufsicht am 13.01.2009<br />

unter dem Zeichen 15 12 03 74 erteilt worden.<br />

Der Haushaltsplan liegt nach § 94 Abs.3 Satz 1 GO<br />

LSA vom 09. Februar 2009 bis 17. Februar 2009<br />

zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung <strong>Wernigerode</strong>,<br />

Amt für Finanzwesen, Rathaus, Zimmer 108 zu<br />

den üblichen Sprechzeiten öffentlich aus.<br />

<strong>Wernigerode</strong>, 07. Februar 2009<br />

gez. Gaffert<br />

Oberbürgermeister<br />

Amtliches<br />

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