Ehe Wernigerode und Schierke beschlossen – Historische ...
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Stadt <strong>Wernigerode</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Die Stadtverwaltung gibt bekannt, dass die Liegezeit<br />
der vor dem 01. Januar 1984 belegten Reihengrabstellen<br />
<strong>und</strong> der beliehenen Wahlgrabstellen<br />
auf den städtischen Friedhöfen<br />
<strong>–</strong> im Stadtteil Hasserode<br />
<strong>–</strong> im Stadtteil Silstedt<br />
am 31.12.2008 abgelaufen sind.<br />
Anträge auf Verlängerung von Wahlgrabstellen können<br />
in der städtischen Friedhofsverwaltung, Am<br />
Eichberg, gestellt werden.<br />
Weiterhin wird daraufhingewiesenen, dass drei<br />
Monate nach Ablauf des Nutzungsrechtes nicht<br />
entfernte Grabmale, Grabeinfassungen usw. laut<br />
Friedhofssatzung vom 01. Januar 2006 §26 Abs. 2<br />
entschädigungslos in das Eigentum der Stadt <strong>Wernigerode</strong><br />
übergehen.<br />
Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung sind gern<br />
bereit, alle in diesem Zusammenhang anstehenden<br />
Fragen innerhalb der Sprechzeiten Montag bis<br />
Mittwoch: 9 bis 12 <strong>und</strong> 13 bis 15 Uhr, Donnerstag:<br />
9 bis 12 <strong>und</strong> 13 bis 16 Uhr, Freitag: 9 bis 12 Uhr zu<br />
beantworten.<br />
Telefon: 03943/632419, Fax: 03943/604725<br />
2. Satzung zur Änderung der<br />
Satzung über die Gebühren der<br />
Friedhöfe der Stadt <strong>Wernigerode</strong><br />
Auf Gr<strong>und</strong> der §§ 6 <strong>und</strong> 8 der GO LSA, des Gesetzes<br />
über das Leichen-, Bestattungs- <strong>und</strong> Friedhofswesen<br />
(Bestattungsgesetz) LSA sowie der §§ 4 <strong>und</strong><br />
5 des Kommunalabgabengesetzes LSA in der derzeit<br />
gültigen Fassung i. V. m. der Friedhofssatzung<br />
der Stadt <strong>Wernigerode</strong> vom 20.10.2005 hat der<br />
Stadtrat der Stadt <strong>Wernigerode</strong> in seiner Sitzung<br />
am 11.12.2009 folgende Satzung <strong>beschlossen</strong>.<br />
§ 1<br />
In den Allgemeinen Bestimmungen im § 1 wird<br />
der zweite Satz gestrichen <strong>und</strong> durch folgenden<br />
neuen ersetzt:<br />
Als Kalkulationszeitraum für die nachstehenden<br />
Gebühren wird ein Zeitraum von 3 Jahren zu Gr<strong>und</strong>e<br />
gelegt (2009-2011). Die Gebührenkalkulation<br />
basiert auf den Kosten des Jahres 2007.<br />
§ 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung<br />
tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />
<strong>Wernigerode</strong>, den 16.12.2008<br />
gez. Gaffert<br />
Oberbürgermeister<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 92 der Gemeindeordnung für das<br />
Land Sachsen - Anhalt vom 05.10.1993 (GVBL.LSA<br />
S.568), in der derzeit geltenden Fassung, hat der<br />
Stadtrat am 11.12.2008 folgende Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 2009 <strong>beschlossen</strong>.<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan wird wie folgt festgesetzt:<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in der Einnahme auf 49.014.600 €<br />
in der Ausgabe auf 49.014.600 €<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in der Einnahme auf 12.164.600 €<br />
in der Ausgabe auf 12.164.600 €<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />
für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
wird auf 1.579.500 € festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
Wahlbekanntmachungen<br />
Kommunalwahlen 2009 <strong>–</strong> Besetzung des Wahlausschusses<br />
Aufruf an alle Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen des Wahlgebietes<br />
Auf Gr<strong>und</strong>lage des § 4 der Kommunalwahlordnung<br />
für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) rufe ich<br />
hiermit alle in der Stadt <strong>Wernigerode</strong> vertretenen<br />
Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen auf, innerhalb eines<br />
Monats (bis spätestens zum 09.03.2009) Wahlberechtigte<br />
des Wahlgebietes als Beisitzer <strong>und</strong> als<br />
stellvertretende Beisitzer für den Wahlausschuss<br />
zur Stadtratswahl <strong>und</strong> zu den Ortschaftsratswahlen<br />
(Benzingerode, Minsleben, Silstedt <strong>und</strong> ggf. <strong>Schierke</strong>)<br />
vorzuschlagen.<br />
Nach erfolgter Genehmigung des zwischen der<br />
Stadt <strong>Wernigerode</strong> <strong>und</strong> der Gemeinde <strong>Schierke</strong><br />
geschlossenen Gebietsänderungsvertrages ist nach<br />
§ 3 dieser Vereinbarung eine Vorabwahl in neuen<br />
Strukturen (Stadt <strong>Wernigerode</strong> <strong>und</strong> Gemeindegebiet<br />
<strong>Schierke</strong>) nach den Sondervorschriften des<br />
Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt<br />
(KWG LSA) für die Wahl des Stadtrates von<br />
<strong>Wernigerode</strong> vereinbart. Gleichzeitig wird ein Ortschaftsrat<br />
für den ab 01.07.2009 in die Stadt <strong>Wernigerode</strong><br />
eingemeindeten Ortsteil <strong>Schierke</strong> gewählt.<br />
SACHSEN-ANHALT <strong>–</strong> Landesverwaltungsamt<br />
Öffentliche Bekanntgabe des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
zur Einzelfallprüfung nach UVPG im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />
zum Antrag der Firma KSM Castings <strong>Wernigerode</strong> GmbH in 38855 <strong>Wernigerode</strong> auf Erteilung<br />
einer Genehmigung nach § 16 des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung<br />
der Anlage zum Schmelzen <strong>und</strong> Gießen von Aluminium in 38855 <strong>Wernigerode</strong>, Landkreis Harz<br />
Die Fa. KSM Castings <strong>Wernigerode</strong> GmbH in<br />
38855 <strong>Wernigerode</strong> beantragte mit Schreiben<br />
vom 24.11.2008 beim Landesverwaltungsamt<br />
Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach § 16 des<br />
B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für<br />
die wesentliche Änderung der<br />
Anlage zum Schmelzen <strong>und</strong> Gießen<br />
von Aluminium; Kapazitätserhöhung der<br />
Schmelzleistung auf 240 t Aluminium / d<br />
sowie der Gussleistung<br />
auf 192 t Aluminium / d<br />
in 38855 <strong>Wernigerode</strong>,<br />
Gemarkung: <strong>Wernigerode</strong>, Flur: 3, Flurstücke: 133,<br />
172, 173, 174.<br />
Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) wird hiermit bekannt gegeben,<br />
dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung<br />
nach UVPG festgestellt wurde, dass durch das ge-<br />
1/09<br />
Da die Bekanntmachung der Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages<br />
zu erwarten ist, rufe ich<br />
hiermit gleichzeitig die in der Gemeinde <strong>Schierke</strong><br />
vertretenen Wählergruppen entsprechend § 4 KWO<br />
LSA auf, ebenfalls innerhalb eines Monats (bis spätestens<br />
zum 09.03.09) Wahlberechtigte des Wahlgebietes<br />
als Beisitzer <strong>und</strong> als stellvertretende<br />
Beisitzer für den Wahlausschuss zur Stadtratswahl<br />
<strong>und</strong> zu den Ortschaftsratswahlen vorzuschlagen.<br />
Beisitzer <strong>und</strong> Stellvertreter können nicht gleichzeitig<br />
Wahlbewerber oder Vertrauenspersonen<br />
für Wahlvorschläge sein.<br />
Für die Ablehnung der Übernahme dieses Wahlehrenamtes<br />
gilt § 13 Abs.3 des KWG LSA.<br />
Die Vorschläge sind bei der Stadt <strong>Wernigerode</strong><br />
Wahlbüro (Rathaus - Zimmer 211), Marktplatz 1<br />
38855 <strong>Wernigerode</strong>, einzureichen bzw. können<br />
per Fax an (03943) 654 77 113 gesendet werden.<br />
Der Wahlleiter<br />
nannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen<br />
Auswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen<br />
des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP) erforderlich ist.<br />
Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.<br />
Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben<br />
soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c,<br />
ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in<br />
einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung<br />
über die Zulässigkeit des Vorhabens nur<br />
darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend<br />
den Vorgaben von § 3c durchgeführt worden<br />
ist <strong>und</strong> ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.<br />
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugr<strong>und</strong>e<br />
liegen, können beim Landesverwaltungsamt,<br />
Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit,<br />
Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung in<br />
06118 Halle (Saale), Dessauer Str. 70 als der zuständigen<br />
Genehmigungsbehörde, eingesehen werden.<br />
Stadt <strong>Wernigerode</strong><br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt <strong>Wernigerode</strong> für das Haushaltsjahr 2009<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im<br />
Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von<br />
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,<br />
wird auf 12.000.000 € festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Die Hebesätze für die Realsteuern werden für das<br />
Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:<br />
1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />
a) für land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Betriebe<br />
(Gr<strong>und</strong>steuer A) 280 v.H.<br />
b) für Gr<strong>und</strong>stücke (Gr<strong>und</strong>steuer B) 360 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 400 v.H.<br />
§ 6<br />
Festlegung der Erheblichkeitsgrenzen<br />
1. Als erheblich im Sinne des § 95, Abs.2, Nr.1 GO<br />
LSA gilt ein Fehlbetrag, der 2.000.000 € übersteigt.<br />
2. Als erheblich sind Mehrausgaben im Sinne des<br />
§ 95, Abs.2, Nr.2 <strong>und</strong> Nr. 3 GO LSA anzusehen,<br />
wenn sie im Einzelfall 500.000 € im Verwal-<br />
tungshaushalt <strong>und</strong> 200.000 € im Vermögenshaushalt<br />
übersteigen.<br />
3. Als geringfügig bzw. nicht erheblich im Sinne des<br />
§ 95, Abs.3, Nr.1 GO LSA gelten Ausgaben im<br />
Vermögenshaushalt für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
im Einzelfall,<br />
wenn sie 25.000 € nicht übersteigen.<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />
2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die nach § 100 Abs.2 GO LSA erforderliche Genehmigung<br />
ist durch die Kommunalaufsicht am 13.01.2009<br />
unter dem Zeichen 15 12 03 74 erteilt worden.<br />
Der Haushaltsplan liegt nach § 94 Abs.3 Satz 1 GO<br />
LSA vom 09. Februar 2009 bis 17. Februar 2009<br />
zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung <strong>Wernigerode</strong>,<br />
Amt für Finanzwesen, Rathaus, Zimmer 108 zu<br />
den üblichen Sprechzeiten öffentlich aus.<br />
<strong>Wernigerode</strong>, 07. Februar 2009<br />
gez. Gaffert<br />
Oberbürgermeister<br />
Amtliches<br />
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