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Amtsblatt Stadt Wernigerode 07 - 2013 (4.45 MB)

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Preisträger des Architekten wett bewerbs »Mut zur Lücke« stehen festZur Preisverleihung des Architektenwettbewerbes»MUT ZUR LÜCKE – MUT ZU NEUEM« am12.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> warteten die Gäste die Spannung aufdie Platzierungen. Prämiert wurden die ersten dreiPlätze, wobei der Entwurf der Wernigeröder ArchitektinSkadi Giertz am meisten punkten konnte.Gemeinsam mit Landschaftsarchitekt ThorstenKreikenbaum und <strong>Stadt</strong>planer Georg Heinemannreichte die junge Architektin ihren »Gräfin AnnaTerrassen« Entwurf ein. Platz 2 ging mit der FirmaPlanungsring Architekten + Ingenieure GmbHebenfalls nach <strong>Wernigerode</strong>. Platz 3 wurde anFrank Amey und ArchitektenbürogemeinschaftGroßmann + Teichert nach Halle/Saale vergeben.Skadi Giertz überzeugte die Jury mit ihrem Entwurfder »Gräfin-Anna-Terrassen«.Das beplante Gelände in <strong>Wernigerode</strong> umfasstFlächen des ehemaligen fürstlichen Küchengartenszwischen Lindenallee und Walther-Rathenau-Straße.Im Vorfeld konnte die Jury zehn interessanteWettbewerbsarbeiten, bewerten. Dervorliegende Gewinnerentwurf »überzeugt durcheine klare und großzügige städtebauliche Raumgestaltungund Wegeführung bei hoher Durchlässigkeitfür Blick und Luft.« so die Fachjury. DasGrundstück gliedert sich in drei wesentliche Teile.Zuerst in die klare und präzise Straßenrandbebauungentlang der Walther-Rathenau-Straße mitangemessenen Grundstücksgrößen. interessantist die Anlage eines kleinen Kommunikationsplatzesals Treffpunkt des Wohngebietes. Im zweitenBereich sind insgesamt 13 <strong>Stadt</strong>häuser angeordnet,die das Grundstück eindeutig zonieren unddurch den geschickten Versatz die Ausbildungeiner Allee von West nach Ost ausbilden. Der dritteTeil des Entwurfs orientiert sich zur Lindenallee.Hier entfaltet die Positionierung der Villen einenprägnanten städtebaulichen Rahmen mit interessantenBlickbeziehungen zu Schloss und Freiräumen.Die Verkehrserschließung zielt auf eine hoheWohnqualität durch die Schaffung von zwei Tiefgaragen.Es ist vorgesehen, der Architektin Skadi Giertzmit der Erarbeitung eines Bebauungsplanes zubeauftragen, damit im nächsten Jahr den Baustarterfolgen kann.»MUT ZUR LÜCKE – MUT ZU NEUEM« wurdein <strong>Wernigerode</strong> von der ArchitektenkammerSachsen-Anhalt initiiert und durch das Ministeriumfür Landesentwicklung und Verkehr gefördert.<strong>2013</strong> findet der Wettbewerb auch in der LutherstadtWittenberg, der Hansestadt Salzwedel, inOschersleben, der Goethestadt Bad Lauchstädt,in Burg und in Weißenfels statt. Bereits zum drittenMal wird der Wettbewerb durchgeführt.Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> möchte sich bei allenteilnehmenden Bürogemeinschaften aus <strong>Stadt</strong>planernund Architekten für ihre Arbeit bedanken.Weiterer Dank gilt dem Preisgericht für die kritischeBeurteilung der Wettbewerbsbeiträge, demMinisterium für Landesentwicklung und Verkehrsowie der Architektenkammer Sachsen-Anhalt,<strong>Stadt</strong>archiv um einen Schatz reicherEntwurfsvisualisierungen der »Gräfin Anna Terrassen«ohne die der Wettbewerb nicht hätte durchgeführtwerden können.Seit dem 17.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> bis zum 06.08.<strong>2013</strong> könnendie Wettbewerbe in der Harzsparkasse, Gustav-Petri-Straße8, im ersten Obergeschoss besichtigtwerden. Möglich ist dies während folgenderÖffnungszeiten:Montag 8.30 – 16.00 UhrDienstag 8.30 – 18.00 UhrMittwoch 8.30 – 13.00 UhrDonnerstag 8.30 – 18.00 UhrFreitag 8.30 – 16.00 Uhr ■Hans-Peter Mahrenholz (links) mit Peter Lehmannim <strong>Stadt</strong>archiv. Im Hintergrund ist die Ausstellungzu Oberst Gustav Petri zu sehen.Peter Lehmann hat nach zwei Jahren intensiverRecherche sein gesammeltes Material über GustavPetri, den »Retter der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>« andas <strong>Stadt</strong>archiv <strong>Wernigerode</strong> übergeben.Während seiner Arbeit um das Leben desOberst Gustav Petri kam er mit verschiedenstenPersönlichkeiten und Institutionen aus dem privatenund öffentlichen Lebens Petris zusammen.Dabei konnten wichtige Dokumente, so allein 250Briefe in meist altdeutscher Schrift sowie Zeitzeugenberichte,Fotos und Zeitungsartikel für dasArchiv zusammengetragen werden. Außerdemhinterließ Gustav Petri 23 Tagebücher aus dem 1.und 2. Weltkrieg.Das wunderbar aufbereitete Archiv ist nun einweiterer Schatz des <strong>Stadt</strong>archivs. Hans-PeterMahrenholz, Leiter des Wernigeröder <strong>Stadt</strong>archivsbedankte sich für die umfangreiche Sammlung,die 60 Jahre Geschichte enthält.Wer mehr über Gustav Petri erfahren möchte,kann noch bis zum Kulturklint am 20. Septemberdie Ausstellung im <strong>Stadt</strong>archiv besichtigen. Voraussichtlichim August wird außerdem ein Buchaus der Feder Peter Lehmanns über Gustav Petrierscheinen.Weitere Informationen sind über den LukasVerlag www.lukasverlag.de zu erfahren.Öffnungszeiten <strong>Stadt</strong>archivMontag 09 – 12 UhrDienstag 09 – 12 Uhr und 15 – 18 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 09 – 12 Uhr und 15 – 18 UhrFreitag nach Vereinbarung ■Erfolgreicher <strong>Stadt</strong>feldtreffIn gemütlicher Atmosphäre kamen Anfang Junizahlreiche Bewohner des Wernigeröder <strong>Stadt</strong>teils<strong>Stadt</strong>feld mit Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong>verwaltung<strong>Wernigerode</strong> zusammen. Sie waren der Einladungzum <strong>Stadt</strong>feldtreff durch das Quartiersmanagementgefolgt. Ziel der Veranstaltung war, denBewohnern einen Überblick über die Baumaßnahmen,welche in den nächsten Monaten und Jahrenrealisiert werden sollen, zu verschaffen.Seitens der <strong>Stadt</strong> waren Dieter Nadler, Amtsleiterim Amt für <strong>Stadt</strong>- und Verkehrsplanung, Kai Bleßmann,vom Tiefbauamt, Michael Zagrodnik, zuständigerMitarbeiter für <strong>Stadt</strong>planung, sowie PetraFietz, Leiterin des Amts für Jugend, Gesundheit undSoziales zum <strong>Stadt</strong>feldtreff erschienen. Auch dieQuartiersmanager Uwe-Friedrich Albrecht und DanielaPuse, Nadine Schulz vom Internationalen Bundund Bürgerarbeiterin Ute Neumann, sowie zahlreiche<strong>Stadt</strong>feld-Bewohner waren anwesend.Nach einer freundlichen Begrüßung von Uwe-Friedrich Albrecht, gab Dieter Nadler einen erstenÜberblick über die Maßnahmen, welche bereitsim Rahmen des EU-Förderprogramms »Soziale<strong>Stadt</strong>« umgesetzt werden konnten und informierteüber die erst vor kurzem durchgeführte Evaluierungseitens des Landesministeriums für <strong>Stadt</strong>entwicklungund Verkehr. Dabei wurde der <strong>Stadt</strong><strong>Wernigerode</strong> Anerkennung über den guten Verlaufdes Programms ausgesprochen. Kai Bleßmannund Michael Zagrodnik gingen im Anschlussetwas detaillierter auf die bevorstehenden Baumaßnahmenein, welche anhand von Schaubildernverdeutlicht wurden. So wird der zweiteAbschnitt der Ernst-Pörner-Straße saniert, sowieTeile der Minslebener Straße. Der Fokus liegt dabeiauf den Gehwegen, welche sich meist in eineminakzeptablen Zustand befinden. Dieser wurdeauch mehrfach von den Anwohnern bemängelt.In gemeinschaftlicher Arbeit wurden Vorhabendiskutiert, Vorschläge unterbreitet und abgewogen,sowie Anregungen weitergegeben. Dennauch wenn noch nicht alles den Vorstellungenentspricht, so waren sich doch alle einig, dass manim <strong>Stadt</strong>feld sehr schön wohnen kann und es eigentlichan nichts fehlt. ■ AM5Rathausnachrichten7/13


Bewerbung für Wissenschaftspreis <strong>2013</strong> noch bis Ende August möglichWernigeröder <strong>Stadt</strong>werkstiftung fördert wissenschaftlichenNachwuchsAuch in diesem Jahr wird wieder der begehrteWernigeröder Wissenschaftspreis für hervorragendeForschungsarbeiten aus der Region verliehen.Engagierte Nachwuchswissenschaftler/-innenhaben die Möglichkeit, sich noch bis zum 31.August <strong>2013</strong> bei der Wernigeröder <strong>Stadt</strong>werkestiftungzu bewerben.Der Wissenschaftspreis wird bereits zum fünftenMal verliehen und ist mit einer Prämie in Höhevon 3.000 Euro dotiert. Er ist in erster Linie aufdie Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchsesausgerichtet. Bewerben können sich somitalle, die das 40. Lebensalter noch nicht vollendethaben. Eine Einschränkung hinsichtlich derfachlichen Ausrichtung gibt es nicht. Es kann sichsowohl um eine natur- bzw. geisteswissenschaftlicheArbeit, als auch um eine Bearbeitung aus demBereich der technischen Wissenschaften handeln;die Arbeit muss nicht veröffentlicht sein. Bedingungist lediglich, dass ein regionaler Bezug gegebenist, d.h. dass die wissenschaftliche Arbeit in<strong>Wernigerode</strong> entstanden ist bzw. sich die Forschungsthematikauf die Region <strong>Wernigerode</strong>bezieht.Mit der Verleihung des Wernigeröder Wissenschaftspreisesgeht gleichermaßen eine hohe Reputationeinher. Die Vergabeentscheidung wirdvon einer hochkarätigen Jury vorbereitet. Daruntersind auch dieses Jahr wieder Prof. Dr. HelmutTschäpe vom Robert-Koch-Institut, Prof. Dr. KonradBreitenborn von der Stiftung Dome undSchlösser in Sachsen-Anhalt und Prof. Dr. FriederStolzenburg von der Hochschule Harz.Bewerbungen für den Wernigeröder Wissenschaftspreis2012 sind bei der Wernigeröder<strong>Stadt</strong>werkestiftung, Am Kupferhammer 38 in<strong>Wernigerode</strong> einzureichen. Hierbei müssen folgendeUnterlagen in zweifacher Ausfertigungbeigefügt werden: Thema und Fachrichtung derwissenschaftlichen Arbeit sowie eine maximalzweiseitige Zusammenfassung der Ergebnisse,zwei Exemplare der Arbeit in gedruckter oder vervielfältigterKopie, bei Abschlussarbeiten ggf.Kopien der Gutachten der Betreuer sowie Angabenzur Person wie z.B. Name, Geburtsdatum,Geburtsort, tabellarischer Lebenslauf, Angabenzur aktuellen Tätigkeit (ggf. Publikations- undVortragsliste) und zu sonstigem Engagement.Bei Fragen zur Bewerbung und zum Verfahrenkönnen sich alle Interessenten an den stellvertretendenVorstandsvorsitzenden der Wernigeröder<strong>Stadt</strong>werkestiftung, Prof. Dr. Armin Willingmann,Rektor der Hochschule Harz, 03943-659100 bzw.rektor@hs-harz.de wenden. ■ KBInterkultureller Dialog – syrisches KochstudioSyrien ist aus den Nachrichten als ein Land derKonflikte und Unruhen bekannt. Seit Jahren lebendort die Menschen in Angst. Dabei tritt in denHintergrund, dass Syrien ein sehr vielfältiges, interessantesund traditionsreiches Land ist. DieHauptstadt Syriens, Damaskus, ist zum Beispieldie älteste <strong>Stadt</strong> der Welt. Die kulinarische Küchedes Landes ist sehr reich und lohnend. Hinsichtlichder Essgewohnheiten unterscheidet sich Syrienvon der deutschen Esskultur. In Syrien wird vielspäter gegessen als in Deutschland und es wirdstets reichlich gekocht. Traditionell werden immersehr viele verschiedene Vorspeisen angeboten.Dies und vieles mehr erfuhren die Teilnehmer dessyrischen Kochstudios Ende Juni, welches im Rahmendes »Interkulturellen Dialogs« als Gemeinschaftsangebotdes Internationalen Bundes, desFrauenzentrums, der Gleichstellungsbeauftragtender <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> und der Volkssolidaritätjährlich durchgeführt wird.Mitmachen ist in den Kochstudios immer ausdrücklicherlaubt. So war den einheimischen Wernigerödernzunächst etwas Verwunderung anzumerken,dass die verwendeten Zutaten für diesyrischen Gerichte gut bekannt waren. Schnellstellte sich jedoch heraus, dass sich die Zubereitungder ausgewählten Speisen doch von demErwarteten unterschied. Auf dem Menü der kurdischenFamilie Huru aus <strong>Wernigerode</strong> standenTabbule (Petersiliensalat), Linsensuppe, Farudj(Hühnchengericht) und als Dessert Mammuni(Griesbrei). Beim gemeinsamen Mittagessen wurdedann einheitlich festgestellt, dass es lohnendist, sich auf andere Kulturen und Speisen einzulassen.Voneinander kann viel Neues gelernt, aberes können ebenso viele Gemeinsamkeiten gefundenwerden.Die Veranstalter und Gäste bedanken sich herzlichbei der Familie Huru für den schmackhaften Vormittagund freuen sich bereits auf das nächsteKochstudio im September. ■ JDDa ist für jeden der richtige Kurs dabei!Die zukünftigen Teilnehmer der KreisvolkshochschuleHarz können sich ab sofort über mehr medialePräsenz freuen. Die neue Medienkooperationzwischen der Harzer Volkshochschule und der<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wernigerode</strong> macht dies möglich.Das Pilotprojekt beinhaltet eine enge Zusammenarbeitauf den Social-Media-Kanälen Facebook,Twitter, YouTube und Co. Diese Kanälehaben sich bei vielen Einwohnern als Anlaufstelleetabliert, um sich schnell und einfach über dieAngebote aus Bildung, Kunst und Kultur in ihrer<strong>Stadt</strong> zu informieren.Durch die neue Kooperation der Kreisvolkshochschuleund der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> ist es jetztmöglich, das gesamte Programm der Volkshochschuleauf der Homepage der <strong>Stadt</strong> kennen zulernen, sich für Kurse zu entscheiden und direktzu buchen. Die Medienkooperation ist die ersteihrer Art im Landkreis Harz. Darin integriert ist diegegenseitige Präsenz der Medienpartner auf denhauseigenen Internetportalen www.kvhs-harz.debzw. www.werigerode.de. Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>stellt die neue Schnittstelle eine wertvolleBereicherung ihres digitalen Angebotes dar. Im»Syrische Küche« stand auf dem Programm desInterkulturellen Dialogs.Aktion Lucia – Lichtgegen BrustkrebsDie bundesweite »Aktion Lucia – Licht gegenBrustkrebs« findet in diesem Jahr am Montag,30. September statt. Um 17 Uhr werden Lichterauf dem Nicolaiplatz aufgestellt in Erinnerung andie Frauen, die an Brustkrebs verstorben sind. Anschließendwird im Frauenzentrum, Breite Straße84 um 19 Uhr eine Informationsveranstaltung zufrauenmedizinischen Themen statt.Die Aktion »Lucia« ist eine Kooperationsveranstaltungdes Harzklinikums Dorothea ChristianeErxleben Klinikum <strong>Wernigerode</strong>, der Selbsthilfegruppen,des Frauenzentrums <strong>Wernigerode</strong> undder Gleichstellungsbeauftragten der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>.Alle Interessierten sind herzlich eingeladen,die Aktion »Lucia« zu unterstützen.2001 wurde die Aktion »Lucia« in Deutschlandunter der Schirmherrschaft von Dr. Regine Hildebrandteröffnet. Seit 20<strong>07</strong> ist <strong>Wernigerode</strong> dabei.Ziel war und ist es, die Erforschung, Prävention undBehandlung von Brustkrebs in Deutschland weiterzu verbessern. Seitdem bilden sich jedes Jahr mehrund mehr Initiativgruppen und veranstalten in ihrer<strong>Stadt</strong> eine öffentliche Aktion. Für jede Frau, diean einem Tag an Brustkrebs stirbt, wird symbolischein Licht angezündet. Wer mehr Licht in das dunkleKapitel Brustkrebs bringen möchte, ist zum Mitmachenherzlich eingeladen. ■ JDGerlinde Schöpp, Geschäftsführerin der KVSH undOberbürgermeister Peter Gaffert probierten dieneue Schnittstelle gleich aus.Kommunalportal wurde extra hierfür eine Schnittstelleprogrammiert.Über 40.000 Besuche mit mehr als 130.000Aktionen hat www.wernigerode.de monatlich zuverzeichnen (Stand Juni <strong>2013</strong>). Dieses Potenzialgilt es, nicht nur für die Gäste der <strong>Stadt</strong>, sondernauch für die Einwohner zu nutzen. Die vielfältigenAngebote sollen leicht zugänglich gestaltet werden.Aus der bestehenden Zusammenarbeit derAG Harzer Internetportale stammt die Idee, diemediale Zusammenarbeit zwischen Städten undInstitutionen zu stärken. Zu erwarten ist dabeieine Ausweitung bestehender Reichweiten, eineweitere Erhöhung des Bekanntheitsgrades und dieErschließung neuer Zielgruppen.Mit mehr als 4.000 Teilnehmern, über 450 Kursenund 250 Dozenten je Semester trägt die KreisvolkshochschuleHarz dazu bei, die Bildungslandschaftim Landkreis Harz maßgeblich zu bereichern.Das umfangreiche Angebot aus Kursen,Seminaren, Vorträgen, Bildungsurlauben undExkursionen fördert die persönliche und beruflicheWeiterentwicklung und vermittelt vielfältigeKompetenzen. Die Weiterbildungsveranstaltungenhelfen, Wissen zu erweitern, neue Zusammenhängezu erkennen und neue Orientierungenzu finden. Die Teilnehmer können Kenntnisse erwerben,Fertigkeiten trainieren und persönlicheAnlagen entwickeln oder erweitern. ■7/13Vermischtes6


Neue Bürgerbroschüre für die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>Frisch gedruckt wird die neue »Bürgerbroschüre<strong>2013</strong>/14 – für junge, alte neue und alteingesesseneBürger« in der 31. Kalenderwoche an alle WernigeröderHaushalte verteilt. Die umfangreicheKlappenbroschüre im Format 20 x 21 cm informiertüber Dienstleistungen der <strong>Stadt</strong>verwaltungund weit darüber hinaus.»Die Broschüre erscheint nach zwei Jahrenneu. Sie ist wichtig für alle, die sich einen Überblicküber unsere Harzstadt mit ihren Behörden, Organisationenund gemeinnützigen Einrichtungenverschaffen wollen. Für Gäste, Investoren undNeubürger vermittelt sie zahlreiche Informationen.Aber auch den Einwohnerinnen und Einwohnernunserer <strong>Stadt</strong> liefert sie interessante Hinweise.«informierte Oberbürgermeister Peter Gaffert.Mit Sorgfalt wurden in den letzten vier Monatensämtliche Informationen übersichtlich zusammenzutragen,wodurch gleichzeitig auch die Dynamikunserer <strong>Stadt</strong> festgehalten wurde. AktuelleFotos aus der <strong>Stadt</strong> bereichern die Bilderdruckbroschüre.Das bisherige Heft wurde komplett überarbeitetund stark erweitert. Auf nunmehr 96Seiten und in insgesamt 16 Kapiteln können sichalle Leser über <strong>Wernigerode</strong> – Behördenwegweiservon A bis Z – Bildung – Gesundheit – Heiraten– Neue Medien – Kinder- und Jugendeinrichtungen– Kirchen und kirchliche Einrichtungen – Kulturund Freizeit – Natur und Umwelt – Soziales –Tourismus – Verkehr – Wirtschaft – Notruf informieren.»Die Klappen und das Griffregister lassendie Broschüre erst so richtig zum Wegweiser werden.Schnell und einfach kann man so zu seinemZiel kommen. Auch das Register am Ende desHeftes dient der besseren Orientierung« kommentierteWinnie Zagrodnik die Neuauflage. Erstmalsenthält die Broschüre auch detaillierte <strong>Stadt</strong>plänevon den Ortsteilen. Auch der Umschlag istganz bewusst gestaltet worden. Die Optik sollzwischen all der Werbung auffallen, zum Schmunzelnanregen und vor allem davon abhalten, die›amtliche‹ Broschüre gleich in die Papiertonne zugeben.»Uns ist es wichtig, den Bürgern diese Broschüremit an die Hand geben zu können. Vieles wirdheute nur noch digital angeboten, aber das tatsächlichePrintprodukt ist nicht zu unterschätzen.Gerade die älteren Einwohner sind darauf angewiesen.«sagte Pressesprecher Andreas Meling.Nichts desto trotz wird die Broschüre auch auf derWebsite der <strong>Stadt</strong> zu finden sein. Mit Lesezeichen-Navigation und direkter Möglichkeit des E-Mail-Kontaktes.Erstmals erreicht die werbefinanzierte Broschüreeine Gesamtauflage von 24.000 Stück.»Die Broschüre wiegt 230 Gramm. Das ist eineganz beachtliche Zahl. Vor allem, wenn man andie Gesamtauflage denkt« sagte Wolfgang PreußAndreas Meling, Winnie Zagrodnik, WolfgangPreuss und Oberbürgermeister Peter Gaffert mit derneuen Bürgerbroschüre.von der Harzdruckerei. Hier wurde das Heft gedrucktund die Bindung realisiert. Die Firma kümmertesich zudem um das Sponsoring, »welchessehr gut funktioniert hat. Vielen Dank an unserePartner!« so Wolfgang Preuss abschließend.Neben der Verteilung an alle Haushalte ist dieBroschüre im Rathaus, Neuen Rathaus und im<strong>Stadt</strong>haus am Nicolaiplatz erhältlich. ■Das Wandern ist des Harzers LustAnfang Juli wanderten die Anhänger des PilgerundWanderweges »Via Romea« auf der Etappe<strong>Wernigerode</strong> – Hasselfelde. Die Bunte <strong>Stadt</strong> amHarz liegt auf dem mittelalterlichen »Romweg –Ulrich Eichler, Andreas Memmert (Vorsitzender desFördervereins »Romweg – Abt Albert von Stade«e.V.) und Egon Ecklebe im Gespräch mit OberbürgermeisterPeter Gaffert.Abt Albert von Stade«, der über die Alpen vonStade nach Rom führt. Jahrhundertelang führteder Pilgerweg ein Dornröschenschlaf, bis sich voreinigen Jahren deutsche Städte entlang der »ViaRomea« zu einem Förderverein zusammenschlossen,um den mittelalterlichen Pilgerweg wiederaufleben zu lassen.In diesem Jahr führen sie mit der Deutschlandwanderung,die am 2. Juli in Stade startete undnach Mittenwald führt, ein ehrgeiziges Projektdurch. »Ziel ist es, weitere Städte mit ins Boot zuholen« sagte Ulrich Eichler, der die <strong>Stadt</strong>verwaltungim Förderverein »Via Romea« vertritt. »EinigeOrte sind engagiert dabei, den Romweg zuentwickeln. Andere haben sich bisher leider zurückgehalten.«Außerdem soll die Freude am Pilgerngeweckt werden.Einen Tag vor der Wanderung waren die Wanderlustigenaus Hornburg kommend in <strong>Wernigerode</strong>angekommen. Gestern Morgen übergabenSie den Pilgerstab an Oberbürgermeister PeterGaffert, der den Wanderern gutes Gelingen aufder Strecke wünschte. <strong>Wernigerode</strong> kann nebender aktiven Planung außerdem mit einem ganzbesonders wanderlustigen »Burschen« aufwarten:Der 82-jährige Egon Ecklebe wandert als einzigerTeilnehmer alle 43 Tagesetappen von derNordsee bis zu den Alpen, wo die Ankunft für den3. August geplant ist.Jeder Ort organisiert eine Etappe. Die Route entnehmendie Pilger den Reiseaufzeichnungen»Stader Itinerar« von Abt Albert, der diese Routevor genau 777 Jahren durchquerte sowie einerhistorischen Karte aus dem Jahr 1499. Viele Orteplanen besondere Aktionen für die jeweilige Tagesetappein ihrer Region. Auch in <strong>Wernigerode</strong>konnte man viel auf der Strecke erleben. Zwischen20 und 30 Kilometer lang sind die einzelnenTagesetappen. Über die Gesamtstrecke gibt esbisher keine genauen Angaben. ■Gute Stimmung bei den <strong>Stadt</strong>werken <strong>Wernigerode</strong>Das Jubiläumsfest war ein voller Erfolg: Rund 2.000Besucher feierten mit den <strong>Stadt</strong>werken 150 Jahrestädtische Energie- und Trinkwasserversorgung.»Es hat alles gestimmt. Das Wetter war super.Alle hatten gute Laune mitgebracht. Wir habennur positive Rückmeldungen bekommen«, so dasFazit von Steffen Meinecke, Geschäftsführer der<strong>Stadt</strong>werke <strong>Wernigerode</strong>. »Unsere Angebotewurden bestens angenommen und an einigenStänden bildeten sich sogar Schlangen.«Gerade die Kinder hatten ihren Spaß. DerAbenteuerparcours ›Grüne Energie‹ und der Energie-Erlebnispfadkamen sehr gut an. Hier konntendie Kleinen viel über Sonnenenergie, Windkraftund Umweltschutz lernen und herumexperimentieren.Die ganz jungen Gäste vergnügten sich inder Mal- und Bastelecke oder in der Hüpfburg.Besonders Mutige ließen sich beim Bungee-Trampolindurch die Luft schleudern. Auch das Kinderschminkenwar sehr beliebt. Zahlreiche freudestrahlendeLöwen- und Katzengesichter stromertenüber das Gelände.Gleich mehrere Highlights konnten die Gästeauf der Bühne verfolgen. Besondere Hinguckerwaren die Cheerleader des Wernigeröder SportvereinsRot-Weiß und die radio-SAW-Dancer mitihren mitreißenden Choreografien. Für die musikalischeUntermalung sorgten die Big Band derMusikschule <strong>Wernigerode</strong>, Liedermacher MaximWartenberg mit seiner Trommelfloh-Band sowiedie Band RadioStar.Dass sich die Besucher auch für das Unternehmeninteressierten und gern hinter die Kulissenschauten, bewiesen die Führungen durch Blockheizkraftwerksowie Netzleitstelle und -dokumentation.Auch die Infotafeln über die Geschichtefanden regen Zuspruch. Ebenso wie das Energie-Quiz,bei dem attraktive Preise zu gewinnengab, so z.B. ein E-Bike und eine Waschmaschine.Insgesamt ein rundum gelungener Tag.Fotoausstellung bei den <strong>Stadt</strong>werkenZum Tag der offenen Tür gab es für die Besuchernoch eine neue Fotoausstellung zu bewundern.14 begeisterte Hobbyfotografen aus <strong>Wernigerode</strong>,Ilsenburg und dem Umland setzen sich in denvergangenen Monaten fotografisch mit dem Thema›Energie und Wasser‹ auseinander. Die Ideezur Ausstellung ist vor über einem Jahr entstanden.Technisch unterstützt wurde die Gruppehierbei vom Profi-Fotografen Lothar Peters ausIlsenburg.Mit frischen Blick und ungewöhnlichen Motivenist es den Hobbyfotografen geglückt, das Themagekonnt in Szene zu setzen. ■von links: Lothar Peters und Steffen Meinecke beider Eröffnung der Fotoausstellung.7Vermischtes7/13


HEIKO DUCKEKUMZÜGENL QuedlinburgSteinweg 77Tel. 03946 / 81 05 15NL GoslarSchilderstraße 13Tel. 05321 / 6 89 85 66SP:Heuer & SackElectronicPartnerHigh-Speed-Internet aus eigenem Funknetz undBreitbandkabelnetz incl. Telefon, Fernsehen, Radio.<strong>Wernigerode</strong>-Hasserode, Kirchstr. 20a-21 (bei Hochschule)Info@heuer-und-sack.de, Telefon 03943-905055, www.heuer-und-sack.deTRANSPORTELAGERHAUSMühlenstraße 6038889 Blankenburgbuero@duckek-umzuege.deTel. 03944 /35 35 00www.duckek-umzuege.deKFZ-MeisterbetriebWo ist Meyer?Unsere Leistungen:Fahrzeug-und Ersatzteilhandel · Reparatur von Fahrzeugen aller Art HU / AUInspektion · Reifen, Achsvermessung, EinlagerungKarosserieinstandsetzung · Klimaservice. . . in <strong>Wernigerode</strong>Veckenstedter Weg 15 · Tel. 0 39 43 / 60 57 567/138


Wahlbekanntmachung zur Landratswahl am01. September <strong>2013</strong>1. Am 1. September <strong>2013</strong> findet die Landratswahl für den Landkreis Harzstatt.Eine evtl. erforderliche Stichwahl wird am 22. September <strong>2013</strong> durchgeführt.Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> ist in 20 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Esist ein Briefwahlvorstand gebildet. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte,die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. Juli bis <strong>07</strong>. August <strong>2013</strong>zugestellt wird, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, indem der Wahlberechtigte wählen kann. Jeder Wahlberechtigte kann nurin dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichniser eingetragen ist.Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis,Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass,der auf Verlangen vorzulegen ist, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigungsoll bei der Wahl abgegeben werden.3. Jeder Wähler hat eine Stimme.4. Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und werden im Wahllokal bereitgehalten.5. Der Stimmzettel enthält die zugelassenen Bewerber für das Amt desLandrates.Der Wähler muss auf dem Stimmzettel den Namen des Bewerbers, demer seine Stimme geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weisezweifelsfrei kennzeichnen.6. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumesgekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabenicht erkennbar ist.7. Wähler, die auf Antrag einen Wahlschein erhalten haben, können an derWahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>bzw. des Landkreises Harz oder durch Briefwahl teilnehmen.Mit diesem Antrag kann gleichzeitig ein Antrag zur Ausgabe eines Wahlscheinesund der Briefwahlunterlagen für eine eventuell stattfindendeStichwahl gestellt werden.8. Bei Wahl durch Briefwahl müssen die gekennzeichneten Stimmzettel gefaltetund in den grauen Wahlumschlag gesteckt werden, der durch Klebenzu verschließen ist. Dieser Wahlumschlag wird zusammen mit demausgefüllten Wahlschein in den blauen Wahlbriefumschlag gesteckt undverschlossen. Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post entgeltfreibefördert. Sie können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenenStelle abgegeben werden. Wahlbriefe müssen so rechtzeitig an die angegebeneStelle abgesandt werden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis18.00 Uhr eingehen.9. Jedermann hat Zutritt zu den Wahllokalen, soweit das ohne Störung desWahlgeschäftes möglich ist. Die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgendeAuszählung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen ist ebenfallsöffentlich. Der Briefwahlvorstand tritt ab 15.00 Uhr im Großen Saal desWernigeröder Rathauses, Marktplatz 1 zusammen und wird ab 18.00Uhr mit Auszählung des Briefwahlergebnisses beginnen. Auch dies istöffentlich.10. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich(Ausnahme: behinderte Wähler, § 47 KWO LSA) ausüben.Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführtoder das Ergebnis verfälscht, wird nach den Vorschriften desStrafgesetzbuches (§ 1<strong>07</strong> a Abs. 1 und 3) bestraft.11. Sollte bei der Wahl am 01. September <strong>2013</strong> keiner der Bewerber die absoluteMehrheit der gültigen Stimmen erhalten, findet am 22. September<strong>2013</strong> die Stichwahl von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.Die Einteilung der Wahlbezirke zur Stichwahl bleibt gegenüber der Wahlam 01.09.<strong>2013</strong> unverändert. Die Wähler erhalten für die Stichwahl keineerneute Wahlbenachrichtigung. Jugendliche, die vom 02. bis 22.09.<strong>2013</strong>sechzehn Jahre alt werden, können auf Antrag wählen.Zur Stichwahl sind die beiden Bewerber, die bei der Wahl am 01.09. diemeisten Stimmen erreicht haben, zugelassen. Jeder Wähler kann auf demStimmzettel einem der beiden Bewerber seine Stimme geben.Die Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen zur Stichwahlist analog der Wahl am 01.09.<strong>2013</strong> möglich. Briefwahlunterlagenfür die Stichwahl müssen am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Auszählungder Ergebnisse der Stichwahl in den Wahllokalen und dem Briefwahlvorstand(ab 18.00 Uhr im Rathaus) ist öffentlich.<strong>Wernigerode</strong>, den 27. Juli <strong>2013</strong>Aufruf an alle Parteien und Wählergruppen der <strong>Stadt</strong>Zur Durchführung der am 01. September <strong>2013</strong> stattfindenden Landratswahlsowie einer evtl. notwendigen Stichwahl am 22. September <strong>2013</strong> verbundenmit der Bundestagswahl haben sich bereits viele freiwillige Helfer, die an beidenWahltagen aktiv sind, gemeldet.Auf Grundlage des § 6 (2) der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt rufe ich hiermit alle Parteien und Wählergruppen der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>auf, weiterhin geeignete Bürger und Bürgerinnen als Mitglieder fürdie Wahlvorstände zu gewinnen und dem Wahlbüro der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>(Rathaus – Zimmer 211) bis spätestens 05.08.<strong>2013</strong> zu benennen.Helfer kann jeder Wahlberechtigte der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> werden, der am01.09.<strong>2013</strong> mindestens 16 Jahre alt ist und nicht selbst kandidiert. Für dieÜbernahme bzw. Ablehnung eines Wahlehrenamtes gilt § 13 Abs.1 bis 3 desKommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.Hans-Joachim KühneWahlleiterBekanntmachung über das Recht auf Einsicht in dasWählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen fürdie Landratswahl am 01. September <strong>2013</strong>1. Die Wählerverzeichnisse für die Wernigeröder Wahlbezirke (einschließlichOrtschaften) zur Wahl des Landrates für den Landkreis Harz könnenin der Zeit vom 08. August bis 17. August <strong>2013</strong> während der Öffnungszeitenin der Bürgerinfo, Nicolaiplatz 1, 1.Etage eingesehen werden.Öffnungszeiten:Montag 08.00 – 15.30 UhrDienstag 08.00 – 18.00 UhrDonnerstag 08.00 – 18.00 UhrFreitag 08.00 – 13.00 UhrDer Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichniswährend der Auslegungsfrist der Tag seiner Geburt unkenntlich gemachtwird.Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einenWahlschein hat.2. In der Bürgerinfo kann während der genannten Frist schriftlich oderdurch Erklärung zur Niederschrift eine Berichtigung des Wählerverzeichnissesbeantragt werden.3. Alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhaltenbis spätestens zum <strong>07</strong>. August <strong>2013</strong> eine Wahlbenachrichtigungskarte(mit rückseitigem Wahlscheinantrag).Bürger, die keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten, aber glauben,wahlberechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichniseinlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, dass sie ihr Wahlrechtnicht ausüben können.4. Wahlberechtigte, die verhindert sind, in dem Wahlbezirk zu wählen, indessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind oder aus einem nicht vonihnen zu vertretenden Grund in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommenworden sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein.5. Wahlscheine können bis zum 30. August <strong>2013</strong> um 18.00 Uhr, schriftlichoder persönlich (ab 19.August <strong>2013</strong>) beantragt werden.Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen desWahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeitenmöglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestelltwerden.Beachten Sie hierzu die gesonderten Hinweise zur Briefwahl!6. Inhaber von Wahlscheinen können in einem beliebigen Wahlbezirk desWahlgebietes oder durch Briefwahl wählen.Briefwahlunterlagen können mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenenWahlscheinantrag angefordert werden. Sie werden kostenfreiübersandt und können kostenfrei über die Deutsche Post zurückgesandtwerden bzw. bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Adresse(<strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>, Marktplatz1, 38855 <strong>Wernigerode</strong>) abgegeben werden.Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig absenden,dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.<strong>Wernigerode</strong>, den 27. Juli <strong>2013</strong>Peter GaffertOberbürgermeisterHans-Joachim KühneWahlleiter9Öffentliche Bekanntmachungen7/13


Informationen zur Briefwahlfür die Landratswahl am 01. September <strong>2013</strong> und einer eventuellenStichwahl am 22. September <strong>2013</strong>Wenn Sie am Wahlsonntag, dem 01. September <strong>2013</strong>, aus wichtigem Grundenicht im Wahllokal wählen können, besteht die Möglichkeit mittels Briefwahlabzustimmen. Sollte am 22. September <strong>2013</strong> eine Stichwahl notwendigwerden und Sie bereits wissen, dass Sie auch zu diesem Zeitpunkt nicht imWahllokal wählen können, besteht die Möglichkeit auch bereits zum Zeitpunktder Hauptwahl für die Stichwahl Briefwahlunterlagen zu beantragen.Persönliche BeantragungVom 19. August bis zum 30. August <strong>2013</strong> besteht die Möglichkeit, im Wahlscheinbüroin der Bürgerinfo im Verwaltungsgebäude Nicolaiplatz 1 (1.Etage)die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen und vor Ort die Wahl vorzunehmen.Da in den ersten Tagen mit vielen Antragstellern gerechnet wird, möchtenwir noch einmal auf die Öffnungszeiten des Wahlscheinbüros innerhalb derBürgerinfo hinweisen:Montag 08.00 – 15.30 UhrDienstag 08.00 – 18.00 UhrDonnerstag 08.00 – 18.00 UhrFreitag 08.00 – 13.00 Uhr (am 30.08. bis 18.00 Uhr)Bitte nutzen sie die gesamten Öffnungszeiten, um unnötig lange Wartezeitenzu vermeiden.Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sollte der Wahlscheinantrag (Rückseiteder Wahlbenachrichtigungskarte) bereits ausgefüllt bereitgehalten werden.Schriftliche BeantragungDes Weiteren kann die Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragt werden.Dafür soll der Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte(die Karte erhalten Sie bis spätestens zum <strong>07</strong>. August) genutztwerden. Der Antrag ist in einem ausreichend frankierten Briefumschlag andas Wahlbüro der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>, Marktplatz 1, 38855 <strong>Wernigerode</strong> zusenden.Aber auch die Beantragung per e-Mail ist unter der Adresse briefwahl@stadtwernigerode.demöglich. Hierbei muss die Anschrift, das Geburtsdatum, dieNummer des Wahlbezirkes und die Nummer im Wählerverzeichnis (oben aufder Wahlbenachrichtigungskarte zu ersehen) vom Antragsteller angegebenwerden.Nach der Bearbeitung des Antrages werden die Briefwahlunterlagen an dieauf dem Antrag angegebene Adresse gesandt, also auch die Angabe einerUrlaubsanschrift ist möglich. Briefwahlunterlagen an ausländische Adressenwerden als Luftpost über die Deutsche Post AG versandt. Hier kann dasWahlbüro keine Garantie dafür übernehmen, dass die Briefe rechtzeitig denWahlberechtigten erreichen.Beantragung für eine evtl. Stichwahl:Erreicht bei der Wahl am 01.09. keiner der Bewerber für das Amt des Landratesmehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 22.09.<strong>2013</strong> eineStichwahl statt.Eine gesonderte Wahlbenachrichtigungskarte für die Stichwahl wird nichtversandt.Für die Stichwahl gilt das Wählerverzeichnis der Wahl vom 01.09.<strong>2013</strong>. Wererst für die Stichwahl wahlberechtigt wird d.h. im Zeitraum 02.09. bis 22.09.sechzehn Jahre alt wird, erhält auf Antrag einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen.Briefwahlunterlagen für die eventuelle Stichwahl können bis zum 20.09.<strong>2013</strong>um 18 Uhr beantragt werden.Da die Stimmzettel für die Stichwahl voraussichtlich frühestens am 09.09.vorliegen werden, können in der Woche vom 02.09. bis 06.09. nur Anträgeentgegen genommen werden. Der Versand der in dieser Woche beantragtensowie der bereits vorher beantragten Briefwahlunterlagen wird ab demZeitpunkt der Bereitstellung der Stichwahlstimmzettel erfolgen. Ab diesemZeitpunkt können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlscheinbüroder Bürgerinfo entgegengenommen und die Wahl vor Ort durchgeführtwerden.Im Falle der Stichwahl wäre das Wahlscheinbüro in der Bürgerinfo wie folgtgeöffnet:Montag 08.00 – 15.30 UhrDienstag 08.00 – 18.00 UhrDonnerstag 08.00 – 18.00 UhrFreitag 08.00 – 13.00 Uhr (am 20.09. bis 18.00 Uhr)WahlbüroÄnderungen der Wahlbezirkseinteilung für die Wahlen <strong>2013</strong>sowie zukünftigen Wahlen und AbstimmungenVor dem Hintergrund» der demographischen Entwicklung mit Rückgang der Einwohner unddamit der Wahlberechtigten der letzten und der folgenden Jahre» der geringer werdenden Anzahl von Bürgern, die ihr Wahlrechtwahrnehmen» der immer größer werdenden Probleme ehrenamtliche Wahlhelferauf freiwilliger Basis zu finden» sowie wachsender Schwierigkeiten private Einrichtungen als Wahllokaleanzumietenwar eine Überarbeitung der Wahlbezirkseinteilung der Kernstadt in Vorbereitungder Wahlen der Landrats- und Bundestagswahl <strong>2013</strong> zwingend notwendig.Es wurde bei der Zuordnung von Straßen in andere Wahlbezirke versucht,dem Bürger keine Mehrbelastungen durch unzumutbare lange Wege aufzuerlegen.Es erfolgte:1. Neuaufteilung der Wahlbezirke im Bereich Unteres Hasserode/EisenbergDer bisherige Wahlbezirk Eisenberg wurde aufgelöst und den WahlbezirkenUnteres Hasserode (Wahllokal Kita Villa Sonnenschein) und Ilsenburger Str.(Wahllokal Evangelisch kirchliche Gemeinschaft) zugeordnet.Dazu waren Verschiebungen auch in anderen Wahlbezirken notwendig. Beispielsweisewurde der gesamte Bereich des Galgenberges dem Wahllokal inder Harzblick Schule sowie der Humboldtweg dem Wahllokal in der FranckeSchule zugeordnet. Die in der Nähe des Westerntors liegenden Straßen wurdendem Wahllokal in der Gerhard-Hauptmann-Schule zugeordnet.2. Neuaufteilung der Wahlbezirke im Bereich Seigerhüttenweg/HundertmorgenfeldDer bisherige Wahlbezirk Seigerhüttenweg wurde aufgelöst und den WahlbezirkenHundertmorgenfeld (Wahllokal Berufsbildende Schule) und Harzblick(Wahllokal Grundschule Harzblick) zugeordnet.Dazu waren Verschiebungen aus dem Wahlbezirk Hundertmorgenfeld in denWahlbezirk Kohlgarten und aus dem Wahlbezirk Kohlgarten in den Wahlbezirk<strong>Stadt</strong>feld notwendig.3. Neuaufteilung der Wahlbezirke im Bereich <strong>Stadt</strong>feldDie bisherigen 3 Wahlbezirke wurden in 2 Wahlbezirke neu aufgeteilt. Lediglichfür die Wahlberechtigten der Minslebener Str. ergibt sich eine Änderungbei gleichlangen Wegen zum Wahllokal (alt: Grundschule <strong>Stadt</strong>feld/neu: PestalozziSchule).4. Neuaufteilung der Wahlbezirke im Bereich BurgbreiteDie bisherigen 3 Wahlbezirke wurden in 2 Wahlbezirke neu aufgeteilt. Nurfür die Wahlberechtigten der Kopernikusstraße ergibt sich eine Änderung beigleichlangen Wegen zum Wahllokal (alt: Kita Burgbreite, neu: Schule Burgbreite).In der Kernstadt <strong>Wernigerode</strong> wird durch die Neugliederungen die Anzahlder Wahlbezirke von bisher 19 auf 15 reduziert. Mit den fünf Ortschaftenist die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> zukünftig in 20 Wahlbezirke eingeteilt. Die vorgenommeneNeueinteilung stellt eine dauerhafte und zukunftsfähige Einteilungder Wahlbezirke dar.Bitte informieren Sie sich noch einmal in der Übersicht der Straßenzuordnung,welchem Wahlbezirk ihre Straße zugeordnet ist. Unabhängig davonerhalten Sie eine Wahlbenachrichtigungskarte, auf der das entsprechendeWahllokal mitgeteilt wird.WahlbüroWahllokale zur Landratswahl am 01. September <strong>2013</strong>Information zur Erreichbarkeit der Wahllokale für BehinderteFür die Wahl am 1. September <strong>2013</strong> ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> in 20 Wahlbezirkeeingeteilt. Auf Grund der Vielzahl der notwendigen Wahllokale ist esnicht möglich, zu allen Wahllokalen einen behindertengerechten, barrierefreienZugang zu gewähren. Die folgende Auflistung der Wahllokale soll speziellauch den behinderten Wahlberechtigten einen Hinweis zur Zugänglichkeitder Wahllokale geben. Sollte das Wahllokal für diese Wahlberechtigten nichterreichbar sein, möchten wir darauf hinweisen, dass mittels Wahlschein dieWahl durch Briefwahl möglich ist.7/13 Öffentliche Bekanntmachungen10


Nr Wahlbezirk Wahllokal Hinweis zurErreichbarkeit fürBehinderte1 Altstadt Gerhart-Hauptmann-Gymnasium,Westernstr. 292 Neustadt Grundschule DiesterwegGustav-Petri-Str.33 Mühlental Pflegeheim Sonneck/HarzfriedeNöschenröder Str. 484 Zwölfmorgen tal KindertagesstätteNöschenrodeZwölfmorgental 35 UnteresHasserode6 HasserodeMitte7 OberesHasserodeKita Villa SonnenscheinFriedrichstr. 140A.-H.-Francke SchuleFriedrichstr. 63A.-H.-Francke SchuleFriedrichstr. 638 Ilsenburger Str. Evang.-Kirchl.GemeinschaftIlsenburger Str. 99 Harzblick Harzblick SchuleHeidebreite 1010 Charlotten lust Harzblick SchuleHeidebreite 1011 HundertmorgenfeldBerufsbildende SchulenFeldstr. 7912 Kohlgarten Pestalozzi-SchuleMinslebener Str. 5213 <strong>Stadt</strong>feld Grundschule <strong>Stadt</strong>feldErnst-Pörner-Str. 1714 Burgbreite Schule BurgbreitePlatz des Friedens 115 Burgbreite Ost KindertagesstätteBurgbreite,Albert-Schweitzer-Str. 2216 Benzingerode GeschäftsstelleSchulstr. 417 Minsleben DorfgemeinschaftshausKrugberg18 Silstedt Grundschule SilstedtHarzstr. 2919 Schierke Rathaus SchierkeBrockenstr. 520 Reddeber DorfgemeinschaftshausDorfstr. 34nichtbehindertengerecht(steile Stufen)nichtbehindertengerecht(Stufen)behindertengerechtnichtbehindertengerecht(Stufen)nichtbehindertengerecht(Stufen)Erreichen desWahllokals übergesondertenEingang nachMeldung beimWahlvorstandmöglichErreichen desWahllokals übergesondertenEingang nachMeldung beimWahlvorstandmöglichbehindertengerechtnichtbehindertengerecht(Stufen)nichtbehindertengerecht(Stufen)behindertengerechtbehindertengerechtbehindertengerechtbehindertengerechtbehindertengerechtnichtbehindertengerecht(Stufen)nichtbehindertengerecht( 3 Stufen imInneren desGebäudes)nichtbehindertengerecht(Stufen)nichtbehindertengerecht(Stufen)behindertengerechtEinteilung der Wahlbezirke der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>zur Landratswahl am 01.09. und einer evtl. Stichwahlam 22.09.<strong>2013</strong>1 Gerhard-Hauptmann-Gymnasium – Westernstr. 29An der Flutrenne Hans-Hoffmann-Weg MarktplatzAn der Malzmühle Hermann-Löns-Weg Marktstr.Armeleuteberg J.-S.-Bach-Str. OberengengasseAuf der Marsch Kanzleistr. OberpfarrkirchhofBreite Str. 1-36 Kesselmühlenstr. Salzbergstr.Brockenweg Kiefernweg SägemühlengasseBüchtingenstr. Kleine Schenkstr. SteingrubeBurgstr. 1-13 Klint Sylvestristr.Forckestr. Klintgasse TeichdammGoethestr. Kochstr. UnterengengasseGroße Bergstr. Kohlmarkt Westernstr.2 Grundschule Diesterweg – Gustav-Petri-Str. 3Albert-Bartels-Str. Heidestr. NicolaiplatzBahnhofsplatz Heltauer Platz Ochsenteichstr.Bahnhofstr. Hinterstr. Pfarrstr.Brandgasse Hirtenstr. Ringstr.Breite Str. ab 37 Johanniskirchweg R.-Breitscheid-Str.Gerbergasse Johannisstr. SackgasseGroße Schenkstr. Kuhgasse Schäferstr.Grubestr. Mauergasse Unter d. KüchengartenGrüne Straße Mittelstr. Unter den ZindelnGustav-Petri-Str. Neuer Markt Vor der Mauer3 Pflegeheim Sonneck/Harzfriede – Nöschenröder Str. 48Am Jägerkopf Burgstr. ab Nr.14 Nöschenröder Str.Am Schloß Christianental PulvergartenAm Vogelsang Förstereiweg Schmales TalAm Vorwerk Friederikental Tiergartenstr.Bohlweg Hartenberg VoigtstiegBollhasental Holfelder Platz Walther-Rathenau-Str.Bolmke Kleine Bergstr. WildmeisterwegBüchenberg Liebfrauenkirchhof ZillierbachtalsperreBurgbergMühlental4 Kindertagesstätte Nöschenrode – Zwölfmorgental 3Am Großen Bleek Gartenstr. Mettestr.Am Küsterskamp Harburg Organistenstr.Amelungsweg Harburgstr. PromenadeBibensstr. Hilleborchstr. SchlossblickDegenerstr. Hornstr. Schmidtstr.Deliusstr. Huberstr. Schöne EckeDie Winde Krausestr. <strong>Stadt</strong>gartenEwaldsweg Kreuzberg StieglitzeckeFörsterplatz Lindenbergstr. Wilhelm-Raabe-Str.Freilandstieg Louis-Braille-Str. Zwölfmorgental5 Kindertagesstätte Villa Sonnenschein – Friedrichstr. 140Am Sonnenbrink Forellenstieg Lüttgenfeldstr.Am Wiesenhang Friedrichstr. 1-53 MönchstiegBlochplatz und 122-154 Röntgenstr.Brückengasse Im Kuntzsch. Garten SandbrinkDamaschkestr. Karl-Liebknecht-Str. Schillerstr.Eisenberg Karlstr. Stilles WasserFichtestr. Kruskastr. Unterm Ratskopf6 A.-H.-Francke Schule – Friedrichstr. 63Blockshornbergsweg Insel Lessingstr.Friedrichstr.54a-77b Kapitelsberg Lutherstr.und 99c-121 Kirchstr. PapentalHimmelpforte Kurzer Stieg PfälzergasseHohe Warte Langer Stieg 1-21 SchlagbaumgasseHumboldtweg und ab 67 Wüstenteichen7 A.-H.-Francke Schule – Friedrichstr. 63Am Braunen Wasser Freiheit QuergasseAm Eichberg Friedrichstr. 77d-99b Rosa-Luxemburg-Str.Am Floßplatz Hanneckenbruch SchäfergrundAmtsfeldstr. Hasenwinkel SchmiedebergAmtsgasse Karnatzkistr. Silberner MannBeerbergstr. Kobalthütte Steinbergstr.Bielsteinchaussee Langer Stieg 34-66 Steinerne RenneBurgmühlenstr. Lossenweg TriangelDrängetal Mannsbergstr. TriftDrei-Annen-Hohne Nesseltal WasserkunstFrankenfeldstr.11Öffentliche Bekanntmachungen7/13


8 Evangelisch-Kirchliche Gemeinschaft – Ilsenburger Str. 11Alte Brauerei Darlingeröder Str. Kantstr.Alte Poststr. Georgiistr. Marklingeröder Str.Am Auerhahn Hasseröder Str. Neustadter RingAm Katzenteich Heinrich-Heine-Str. Plemnitzstr.Am Ziegenberg Ilsenburger Str. SonnenwiesenAuerhahnring Im Altenröder Felde Waldhofstr.Bodestr. Im Bruchanger Weinbergstr.C.-Fr.-Gauß-Str.9 Harzblick Schule – Heidebreite 10Am Galgenberg Dornbergsweg Kurtsstr.Am Köhlerteich Friedrich-Naumann-Str. Unterm WulfhornAm Schreiberteich Gerhard-Bombös-Weg Veckenstedter WegAn den Sieben Teichen Gießerweg g 2-80, u 1-43August-Bebel-Platz Heidebreite Zaunwiese10 Harzblick Schule – Heidebreite 10Am Barrenbach Charlottenring Veckenstedter Weg,Am Finkenborn Im langen Schlage gr. 82-90, ung. 45-73Am Fischerhof Kaiserbreite Zum EichenholzBei den Schlehen Karolinengarten Zum VitiholzCharlottenlust Sattlerbad Zur Aue11 Berufbildende Schulen – Feldstr. 79Am Kupferhammer Hans-Falkenhagen-Str. PappelwegAm Lüttgegraben Hinter dem Gaswerk Paul-Renner-Str.An der Holtemme Hundertmorgenfeld Rothe MühleBirkenweg Im Hopfengarten Schlachthofstr.Blumenweg Im <strong>Stadt</strong>felde Schmatzfelder ChausseeC.-G.Kratzenstein-Ring Karl-Försterling-Str. SeigerhüttenwegEschenweg Ligusterweg TulpenwegFeldstr. Lochmühle WeidenwegFliederweg12 Pestalozzi-Schule – Minslebener Str. 52Am Anger Hilde-Coppi-Str. Minslebener Str. 1-56Angerstr. Käthe-Kollwitz-Str. Minslebener Str. ab 57Gerichtsstr. Kleine Dammstr. Schmatzfelder Str.Große Dammstr. 1-31 Kleine Ziegelstr. Schreiberstr.Große Ziegelstr. Kohlgartenstr. Wegestr.Hallbauerstr.13 Grundschule <strong>Stadt</strong>feld – Ernst-Pörner-Str. 17Dr.-Jacobs-Str. Halberst. Chaussee Max-Otto-Str.Elisa-Crola-Str. Hinzingeröder Str. O.-v.-Guericke-Str.Ernst-Pörner-Str. M.-H.-Klaproth-Str. Theodor-Fontane-Str.Große Dammstr. ab 32 M.-Planck-Str. Walther-Grosse-Ring14 Schule Burgbreite – Platz des Friedens 1Am Lustgarten Halberstädter Str. LindenalleeAn der Orangerie Im Rosenwinkel Plan RimbeckAuf der Burgbreite Karl-Marx-Str. 1-22 Platz des FriedensBert-Heller-Str. Kopernikusstr. Rimbecker Str.15 Kindertagesstätte Burgbreite – A.-Schweitzer-Str. 22A.-Einstein-Str. Apfelweg KirschwegA.-Schweitzer-Str. Aprikosenweg MaerkerstiegAm Horstberg Benzinger. Chaussee MirabellenwieseAm Kastanienwäldchen Birnenstieg PfirsichwegAm Schleifweg Im Bodengarten QuittengrundAm Schmuckgraben Johannishöfer Weg Unter den LehdenAm Tünneckenberg Karl-Marx-Str. 23-35 Wolfsholz Nr.5Am Ziegelberg Karl-Marx-Str. ab 36 ZiegelbergswegAn der Tongrube KalkhüttenwegOrtsteile16 Geschäftsstelle Benzingerode – Schulstr. 4Am Stapenberg Leitweg SchützentorAuf den Steinkuhlen Maschstr. Silstedter Str.Bergstr. Mitteltor UnterhofBlankenburger Str. Oberhof Unterstr.Brunnenstr. Plan Wasserstr.Friedenstr. Rösentor Wernigeröder Str.Gartenweg Schäferberg WiesenwegHundsrücken Schanze WinkelIm Lerchenfelde Schulstr. Ziegeleistr.17 Dorfgemeinschaftshaus Minsleben – KrugbergAm Bahnhof Gartenbreite PetersbergAm Park Hauptstr. ReddeberwegAm Wasser Hundemühle Von-Reiffenstein-Str.An den Schrebergärten Krugberg18 Grundschule Silstedt – Harzstr. 29Ahornweg Hangelgasse Neue MühleAlter Bahnhof Harzstr. PfingstgrasAm Bauplatz Henning-Calvör-Str. SchäfereigasseAm Plan Hinter dem Dorf Schmiedestr.Augstberg Holzweg Schützenstr.Börstedter Str. I.d. sauren Wiesen SteinescheBuchenweg Lindenmühle ThiebergClara-Zetkin-Str. Mühlenstr. Unter der LindeEichenweg Müllergasse Wolfsholz Nr. 2,3,4Glockengasse19 Rathaus Schierke – Brockenstr. 5Alte Dorfstr. Bodeweg In der GasseAlte Wernigeröder Str. Brockenstr. KirchbergAm Bahnhof Hagenstr. OttowegBarenbergHermann-Löns-Weg20 Dorfgemeinschaftshaus Reddeber – Dorfstr. 34Amselweg Heudeberstr. Umgehungsstr.Am <strong>Stadt</strong>weg Im Sieke Woorthstr.Auf der Breite Kemmestr. Zu den GärtenBrockenblick Knickweg Zum KrugDorfanger Lindenhof Zum KulckeDorfstr. Sackstr. Zum LerchenbergGrasewanne Thiestr. Zur Roten MühleHalbe Str.TiefentalUnternehmen für Bewachung des WernigeröderWeihnachtsmarkt außerhalb der Öffnungszeiten gesuchtDie <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> sucht für die Bewachung des WernigeröderWeihnachtsmarktes vom 29. November bis 22. Dezember außerhalbder Öffnungszeiten ein Bewachungsunternehmen. Vorgesehen sind Einzelverträgemit den Händlern. Die Bewachung umschließt die BereicheMarktplatz, Nicolaiplatz und Breite Straße (Verbindung zwischen Marktplatzund Nicolaiplatz).Schriftlichen Angebote sowie nähere Anfragen richten Sie bitte bis zum15.08.<strong>2013</strong> an <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>, Ordnungsamt, z. Hd. Frau Starcke,38855 <strong>Wernigerode</strong>, Marktplatz 1 (Tel. 03943 654-300 oder -320).Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> ergänzt hiermit ihrStraßenausbauprogramm für <strong>2013</strong>.Im Rahmen ihrer Beitragserhebungspflicht hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> dabeiStraßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz des LandesSachsen-Anhalt in Verbindung mit den jeweils geltenden Straßenausbaubeitragssatzungenzu erheben.Die Planungen zu den aufgeführten Projekten liegen vom 29.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> bis29.08.<strong>2013</strong> im Baudezernat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>, Tiefbauamt, Schlachthofstraße6 (Neues Rathaus), zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Währendder Auslegefrist können Informationen eingeholt und Anregungen vorgebrachtwerden.Auslegungszeiten: Mo., Die., Do., Fr. von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlichDo. von 14:00 bis 18:00 UhrAnlageErnst-Pörner-Straße(Max-Otto-Straße bis Minslebener Straße)Maßnahme Erneuerung/Verbesserung Gehweg und BeleuchtungRealisierung 2. BauabschnittKostenschätzung 130.000 €Umlagesatz 60 % gem. SatzungEinmaliger AusbaubeitragAnlageMinslebener StraßeMaßnahme Erneuerung/Verbesserung GehwegKostenschätzung 75.000 €Umlagesatz50 % gem. SatzungEinmaliger AusbaubeitragEs ergeht der Hinweis, dass noch weitere Vorhaben bekannt gemacht werden.<strong>Wernigerode</strong>, den 27.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>Peter Gaffert, Oberbürgermeister7/13 Öffentliche Bekanntmachungen12


Frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitBebauungsplanverfahren Nr. 27 Sondergebiet »Reitanlage«MinslebenDer <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> hat am 11.<strong>07</strong>. <strong>2013</strong> in öffentlicher Sitzungbeschlossen, den Bebauungsplan Nr.27 seinerzeit mit Sondergebiet»<strong>Wernigerode</strong> Camp« geführt, in Sondergebiet »Reitanlage« Minslebengemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zu ändernund eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGBdurchzuführen.Für den Planbereich ist der Vorentwurf vom 17.06.<strong>2013</strong> maßgebend .Er ergibtsich aus folgendem Kartenausschnitt:Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieZulässigkeit einer Reitanlage mit entsprechend notwendigen Infrastruktureinrichtungensowie einem Wohnhaus geschaffen werden.Im Rahmen des parallel durchzuführenden Behördenbeteiligungsverfahrenswird die Erforderlichkeit von Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlungder Umweltbelange festgelegt.Der Vorentwurf mit Umweltbericht werden zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungnach § 3 Abs. 1 BauGBvom 05.08.<strong>2013</strong> bis einschließlich 06.09.<strong>2013</strong> bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>,Dezernat für Bauwesen und <strong>Stadt</strong>planung, Schlachthofstraße 6 ( Neues Rathaus),im Zimmer 129 in 38855 <strong>Wernigerode</strong> während folgender Zeiten:montags bis mittwochs 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhrdonnerstags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhrfreitags08.00 Uhr bis 13.00 Uhrzu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfristwird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> imAmt für <strong>Stadt</strong>- und Verkehrsplanung gegeben.Zusätzlich sind die Vorentwurfsunterlagen in der Geschäftsstelle des OrtsteilesMinsleben, Hauptstraße 48 zu den dort üblichen Öffnungszeiten einsehbar.Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 27 Sondergebiet»Reitanlage« Minsleben können zeitgleich auch im Internet unter www.wernigerode.de unter »Bauen und Wirtschaft« in der Rubrik »Planen &Bauen«unter Bebauungsplanung/Aktuelle Offenlagen eingesehen werden.Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungenfür die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes im betreffendenGeltungsbereich geschaffen werden.Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2Abs. 4 BauGB aufgestellt.Die Öffentlichkeit kann sich durch Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagenmit Begründung in der Fassung vom <strong>07</strong>.06.<strong>2013</strong>vom 05.08.<strong>2013</strong> bis einschließlich 06.09.<strong>2013</strong> bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>,Dezernat für Bauwesen und <strong>Stadt</strong>planung, Schlachthofstraße 6 ( Neues Rathaus) im Zimmer 129 in 38855 <strong>Wernigerode</strong> während folgender Zeiten:montags bis mittwochs 08 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhrdonnerstags08 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhrfreitags08 Uhr bis 13.00 Uhrüber die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungender Planung unterrichten und sich innerhalb der oben genannten Fristzur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird weiterdarauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebeneStellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigtbleiben können.Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach§ 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemachtwerden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätetgeltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist dieAngabe der Verfasser zweckmäßig.Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 46 »WohnparkSchreiberstraße« können zeitgleich auch im Internet unter www.wernigerode.deunter »Bauen und Wirtschaft« in der Rubrik »Planen & Bauen« unterBebauungsplanung/ Aktuelle Offenlagen eingesehen werden.<strong>Wernigerode</strong>, den 27.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>Peter Gaffert, Oberbürgermeister<strong>Wernigerode</strong>, den 27.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>Peter Gaffert, OberbürgermeisterNeuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung»Wohnpark Schreiberstraße« im beschleunigten Verfahrennach § 13 a BauGBDer <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> hat am 11.<strong>07</strong>. <strong>2013</strong> in öffentlicher Sitzungbeschlossen, den Bebauungsplan Nr. 46 »Wohnpark Schreiberstraße«im beschleunigten Verfahren nach §§ 13, 13 a BauGB aufzustellen.Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendemKartenausschnitt:Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom<strong>07</strong>.06.<strong>2013</strong>.Mitmachen bei der Juniorwahl <strong>2013</strong>Am 22. September <strong>2013</strong> werden die Bürgerinnen und Bürger in Deutschlandeinen neuen Bundestag wählen. Dieses Ereignis ist ein Anlass, um auchSchülerinnen und Schülern die Themen Wahlen und Demokratie näher zubringen. Mit der Juniorwahl <strong>2013</strong>, welche unter der Schirmherrschaft desBundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert stattfindet, können Schulender Sekundarstufe I und II ab Klassenstufe 7 Demokratie im Unterrichtüben und selbst erleben.Die CDU-Bundestagsabgeordnete für den Harz und Salzland Heike Brehmerruft interessierte Schulen in ihrem Wahlkreis zum Mitmachen auf:»Demokratie wird erst durchs Mitmachen richtig lebendig! Die Juniorwahl<strong>2013</strong> ist eine tolle Gelegenheit, um das Thema Wahlen auch jungen Menschennäher zu bringen. Das reicht vom Anfertigen und Verteilen von Wahlbenachrichtigungenüber das Anlegen von Wählerverzeichnissen bis hin zur Online-Wahl am Ende des Projekts. Ich würde mich freuen, wenn sich viele Schulenim Harz- und Salzlandkreis an der Juniorwahl <strong>2013</strong> beteiligen würden.«Informationen rund um die Juniorwahl sowie Anmeldeformulare gibt es onlineunter www.juniorwahl.de sowie unter der E-Mail-Adresse info@juniorwahl.de.Telefonische Nachfragen werden unter der Hotline 0180 1234 0180entgegen genommen.13Öffentliche Bekanntmachungen7/13


Umlegungsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> gibt bekannt:Verf. Nr.: V11-22/2008Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über dieVorwegnahme der Entscheidung Nr. 45 nach § 76 Baugesetzbuch (BauGB)Der durch den Umlegungsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> am 30.05.<strong>2013</strong>gefasste Beschluss über die Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76BauGB ist am 14.06.<strong>2013</strong> unanfechtbar geworden. Von der Inkraftsetzungsind folgende Flurstücke betroffen: Gemarkung <strong>Wernigerode</strong>, Flur 7, Flurstücke154, 155, 156, 157Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den imBeschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.Soweit sich aus dem Beschluss nichts anderes ergibt, geht das Eigentum anausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuenEigentümer über. Die zugewiesenen Grundstücke und Grundstücksteilewerden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt wurden. Die dinglichenRechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstückeund Grundstücksteile.Die oben genannten Flurstücke sind dem Umlegungsverfahren unterworfen.Mit der Bekanntmachung werden die Geldleistungen fällig.Der Beschluss über die Vorwegnahme der Entscheidung kann bis zur Berichtigungdes Grundbuches im Landesamt für Vermessung und GeoinformationSachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg, von jedemeingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats, vom Tage nach derBekanntgabe an gerechnet, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruchist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>unter folgender Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen:Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-AnhaltOtto-von-Guericke-Straße 15, 39104 MagdeburgDer Widerspruch soll einen bestimmten Antrag enthalten. Zur Begründungdienende Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.<strong>Wernigerode</strong>, 20.06.<strong>2013</strong>gez. Dieter KönekeDer Vorsitzende des Umlegungsausschusses der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>Verf. Nr.: V11-22/2008Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über dieVorwegnahme der Entscheidung Nr. 46 nach § 76 Baugesetzbuch (BauGB)


Verf. Nr.: V11-22/2008Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über dieVorwegnahme der Entscheidung Nr. 49 nach § 76 Baugesetzbuch (BauGB)Der durch den Umlegungsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> am 30.05.<strong>2013</strong>gefasste Beschluss über die Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76BauGB ist am <strong>07</strong>.06.<strong>2013</strong> unanfechtbar geworden. Von der Inkraftsetzungist folgendes Flurstück betroffen: Gemarkung <strong>Wernigerode</strong>, Flur 7, Flurstück65/2Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den imBeschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.Soweit sich aus dem Beschluss nichts anderes ergibt, geht das Eigentum anausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuenEigentümer über. Die zugewiesenen Grundstücke und Grundstücksteilewerden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt wurden. Die dinglichenRechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstückeund Grundstücksteile.Das oben genannte Flurstück bleibt weiterhin dem Umlegungsverfahren unterworfen.Mit der Bekanntmachung werden die Geldleistungen fällig.Der Beschluss über die Vorwegnahme der Entscheidung kann bis zur Berichtigungdes Grundbuches im Landesamt für Vermessung und GeoinformationSachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg, von jedemeingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats, vom Tage nachder Bekanntgabe an gerechnet, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruchist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>unter folgender Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen:Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-AnhaltOtto-von-Guericke-Straße 1539104 MagdeburgDer Widerspruch soll einen bestimmten Antrag enthalten. Zur Begründungdienende Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.<strong>Wernigerode</strong>, 20.06.<strong>2013</strong>gez. Dieter KönekeDer Vorsitzende des Umlegungsausschusses der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>Ausschusssitzungen vorübergehend in der RatswaageIn Vorbereitung des Sachsen-Anhalt-Tages 2014 werden ab September<strong>2013</strong> alle Ausschusssitzungen, die vorher im Neuen Rathaus stattgefundenhaben, im Rathaus in der Ratswaage stattfinden. Die Räumlichkeitenwurden bereits im Allris-Kalender aktualisiert.Der Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss am 17.09.<strong>2013</strong> muss ausnahmsweiseim Kleinen Sitzungssaal stattfinden. Zu diesem Termin sindkeine Repräsentationen oder Ähnliches möglich.Weitere Informationen sind über das Ratsbüro erhältlich: ratsbuero@wernigerode.de oder im Ratsbüro, Marktplatz 1 in 38855 <strong>Wernigerode</strong>,Telefon 03943/654-115.Forst-Ordnung für den <strong>Stadt</strong>wald <strong>Wernigerode</strong>PräambelDer <strong>Stadt</strong>rat <strong>Wernigerode</strong> hat aufgrund der §§ 6 und 8 der GO LSA, desWaldgesetzes LSA in Verbindung mit dem Feld- und ForstordnungsgesetzLSA und dem Landesjagdgesetz, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, inseiner Sitzung am 13.06.<strong>2013</strong> folgende Satzung beschlossen.Personen- und Funktionsbezeichnungen dieser Satzung gelten jeweils inmännlicher und weiblicher Form.Der <strong>Stadt</strong>wald <strong>Wernigerode</strong> soll im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen– insbesondere zum Wald-, Feld- und Forstordnungs-, Naturschutz-,Jagd-, Fleischhygienerecht und Gemeinderecht – betriebswirtschaftlichgenutzt werden. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> hat sich zur nachhaltigen Waldbewirtschaftunggemäß den Richtlinien zur PEFC – Zertifizierung bekannt.Die fachliche Bewirtschaftung erfolgt durch das Sachgebiet <strong>Stadt</strong>forst <strong>Wernigerode</strong>.Die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des <strong>Stadt</strong>waldes sinddabei nachhaltig zu gewährleisten. Die wirtschaftliche Nutzung und die Erholungsind im <strong>Stadt</strong>wald möglich, soweit die Erhaltung des Ökosystems Waldnicht gefährdet ist.I. Forstbetrieb§ 1 Allgemeine Grundsätze(1) Der <strong>Stadt</strong>wald ist durch das Sachgebiet (SG) <strong>Stadt</strong>forst nach anerkanntenforstlichen Grundsätzen ordnungsgemäß, insbesondere nachhaltig,pfleglich und sachkundig zu bewirtschaften. Insbesondere ist das Prinzipder Nachhaltigkeit durchzusetzen. Forstliche Maßnahmen sind so durchzuführen,dass insbesondere die Stabilität und die Vitalität der Waldbeständeerhalten oder verbessert wird.(2) Der Naturhaushalt und die Naturgüter sollen durch die Bewirtschaftungerhalten und gepflegt werden. Die Vielfalt und die natürlichen Eigenartendes <strong>Stadt</strong>waldes sollen berücksichtigt, ausreichende Lebensräume fürdie heimische Tier- und Pflanzenwelt sollen erhalten oder wiederhergestelltwerden. Auf die Gestaltung und Pflege landschaftsprägender undökologisch wertvoller Bereiche wie Wald- und Wegränder, Gewässer undWaldwiesen ist besonders zu achten.(3) Die Schutzfunktionen von Boden und Gewässern sind zu erhalten undzu verbessern.(4) Über die forstbetrieblichen Abläufe und die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterienwird durch das SG <strong>Stadt</strong>forst in geeigneter Weise informiert(z.B. Verwaltungsbericht, turnusmäßige <strong>Stadt</strong>ratsbegehung, Ausschussinformation).Eine Forsteinrichtung (Inventur und periodische Planung)erfolgt spätestens nach 10 Jahren.§ 2 Forstschutz(1) Der Forstschutz umfasst alle Maßnahmen der Vorbeugung, Früherkennung,Bekämpfung und Minderung von Schäden durch Schadstoffe,tierische, pflanzliche und sonstige Schaderreger, schädigende Naturereignisseund Waldbrand. Sie sind durch das SG <strong>Stadt</strong>forst besonderssorgfältig durchzuführen, da sie entscheidend für den Fortbestand des<strong>Stadt</strong>waldes sein können.(2) Im <strong>Stadt</strong>wald <strong>Wernigerode</strong> wird auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet.Im Ausnahmefall von schwerwiegenden Bestandsbedrohungen istder Einsatz von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln als letzte Maßnahmeentsprechend den PEFC-Richtlinien zulässig.(3) Das SG <strong>Stadt</strong>forst erstellt jährlich eine Waldbrandschutz-Ordnung. Diesehat die Vorgaben der Landesforstverwaltung zu berücksichtigen und istmit dem Sachgebiet Brandschutz des Ordnungsamtes abzustimmen.(4) Bei der Waldbrandwarnstufe 4 ist das Betreten von Waldbeständen außerhalbvon Wegen verboten.(5) Das Rauchen im Wald ist ganzjährig – außer bei geschlossener Schneedecke– verboten. Im Wald sind das Grillen und das Anzünden offenerFeuer ohne Einwilligung der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> ganzjährig verboten.15Öffentliche Bekanntmachungen7/13


§ 3 Forstnutzung(1) Der <strong>Stadt</strong>wald ist planmäßig auf der Grundlage periodischer und jährlicherBetriebspläne sowie nachhaltig entsprechend der PEFC-Standards zubewirtschaften. Die Pflege aller Altersklassen ist dabei zu gewährleisten.(2) Die Planung der Waldbewirtschaftung soll insbesondere darauf abzielen,die Fähigkeit des <strong>Stadt</strong>waldes zur Erzeugung von Holzprodukten nachhaltigzu sichern und zu nutzen. Die Bereitstellung hoher Holzqualitätenund einer entsprechenden Sortimentspalette sind das forstbetrieblicheZiel. Dies schließt eine bedarfsgerechte Walderschließung zum Zweckeder Bewirtschaftung und der Erholung mit ein.(3) Bei der Vermarktung von Holz-, Nichtholz- und Dienstleistungsproduktensind alle Möglichkeiten zur Erzielung von Erlösen optimal auszuschöpfen.Dabei sind insbesondere die regionale und die energetische Verwendungvon Holz angemessen zu berücksichtigen.(4) Bei der Vermarktung von Holz- und forstlichen Nebenprodukten ausdem <strong>Stadt</strong>wald <strong>Wernigerode</strong> gelten die Holzverkaufs- und Zahlungsbedingungendes Landes Sachsen-Anhalt (HVZ-LSA 2012) in der jeweilsgeltenden Fassung entsprechend. Die Bestimmungen werden Vertragsbestandteilbei Verkäufen.II. Wegenutzung§ 4 Wegenutzung(1) Die Nutzung der Forstwege im <strong>Stadt</strong>wald ist zum Zwecke der Erholungoder des Sports erlaubnis- und entgeltfrei für»»Fußgänger/Läufer/Skiläufer»»Radfahrer»»Krankenfahrstühle»»Fuhrwerke»»Schlittengespanne»»Reitersofern der genutzte Weg nach Breite und Oberflächenbeschaffenheitgeeignet ist und keine Störungen Dritter oder Schädigungen am Wegeintreten. Organisierte Veranstaltungen und gewerbsmäßige Nutzungenauf Waldwegen durch Reiter, Fuhrwerke und Schlittengespanne bedürfender Erlaubnis durch das SG <strong>Stadt</strong>forst. Ein Wegegebot kann ausgesprochenwerden.(2) Das Reiten und Radfahren außerhalb von Waldwegen ist nicht gestattet.Werden Reitwege ausgewiesen, sind zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>und gewerblichen Reitbetrieben die Benutzungsmodalitäten vertraglichzu vereinbaren.(3) Die Nutzung der für den öffentlichen Verkehr gesperrten städtischenForstwege mit Kraftfahrzeugen bedarf der Erlaubnis und wird auf einMinimum reduziert.(4) Diese Erlaubnis gilt nur für Einzelpersonen und -fahrzeuge. Sie ist nichtübertragbar und gilt ausschließlich für den genannten Zweck und kann inbesonderen Fällen durch einen Gestattungsvertrag ersetzt werden.(5) Das Befahren der Forstwege erfolgt auf eigene Gefahr. Aus der Erlaubnisentstehen keine Rechtsansprüche gegenüber dem Eigentümer derWege. Die StVO gilt sinngemäß. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von30 km/h ist einzuhalten.(6) Der Erlaubnisnehmer haftet für alle Schäden, die durch das Befahren ausdieser Erlaubnis der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> oder Dritten gegenüber entstehen.(7) Wege dürfen durch die Fahrzeuge nicht versperrt werden. Auf Erholungssuchende(Wanderer etc.) ist Rücksicht zu nehmen.(8) Die Sperrung von Waldwegen – insbesondere aus Gründen gemäß § 12FFOG LSA – begründet keine Schadensersatzansprüche.(9) Die Forstfahrerlaubnis ist bei allen Fahrten mitzuführen und sichtbar ander Frontscheibe auszulegen. Nur bei Krafträdern ist das Mitführen einerKopie gestattet.(10) Bei Verlust ist das SG <strong>Stadt</strong>forst zu informieren. Der Ersatz der Forstfahrerlaubnisist mit der nochmaligen Entrichtung des vollen Nutzungsentgeltesverbunden.§ 5 Forstschrankenschlüssel(1) Die Ausgabe eines Forstschrankenschlüssels erfolgt nur in begründetenFällen.(2) Die Benutzung von Forstschrankenschlüsseln ist nur zusammen mit dererforderlichen Forstfahrerlaubnis erlaubt. Sie gilt nur für den genanntenZweck.(3) Die Ausgabe eines Schlüssels erfolgt gegen Quittung und Hinterlegungeiner Kaution. Ausgehändigte Schlüssel sind mit Ablauf der Sondererlaubnisan das SG <strong>Stadt</strong>forst zurückzugeben.(4) Bei unrechtmäßiger Nutzung des Schlüssels wird die Kaution einbehalten.(5) Bei Verlust eines Schlüssels erfolgt die Ersatzbeschaffung auf Kostendes Erlaubnisnehmers.§ 6 Nutzungsentgelt(1) Für die Nutzung der Wege durch Kraftfahrzeuge wird ein Nutzungsentgelterhoben. Es ist vorab zu entrichten.(2) Von der Zahlung des Entgeltes befreit sind die Mitarbeiter des SG <strong>Stadt</strong>forstim dienstlichen Einsatz. Gleiches gilt für andere Nutzer im Rahmenihrer wirtschaftlichen Tätigkeit für das SG <strong>Stadt</strong>forst oder in Ausübungihrer Amtspflicht sowie Jäger im Rahmen der befugten Jagdausübungim <strong>Stadt</strong>wald.(3) Mitgliedern gemeinnütziger Vereine wird in Ausübung von Vereinszweckeneine Ermäßigung von 50 % gewährt.(4) Der Jahressatz verringert sich monatlich um 2,00 € bei einem Genehmigungszeitraumvon weniger als 11 Monaten. Er beträgt jedoch mindestens30,00 €.(5) Die Gültigkeit einer Nutzungserlaubnis erlischt spätestens mit Ablauf desKalenderjahres. Sie muss erneut beantragt und begründet werden.(6) Der Mindestbetrag für ein Nutzungsentgelt liegt bei 10,00 €.(7) Entgelte im Rahmen von Gestattungsverträgen müssen die tatsächlichenVerschleißkosten am Wegekörper beinhalten.§ 7 Versagen und Widerruf(1) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Forstfahrerlaubnis unddie Ausgabe eines Schrankenschlüssels.(2) Ein Widerruf ist jederzeit möglich, insbesondere wenn:»»die Bedingungen für die Erteilung nachträglich entfallen»»die Auflagen nicht erfüllt werden»»die Gebühr bzw. Kaution nicht bezahlt wird»»die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist und»»bei Missbrauch der Genehmigung oder des Schlüssels (z.B. Kopieren,veräußern an Dritte, Befahren ungenehmigter Wege).III. Hüttennutzung§ 8 Hüttennutzung(1) Die Nutzung der im <strong>Stadt</strong>wald vorhandenen Forsthütten durch Dritte istnur für forstliche und jagdliche Zwecke möglich. Jährliche Nutzungsvereinbarungenerfolgen im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister.(2) Für die Hüttennutzung ist ein Entgelt zu entrichten (siehe Anlage). Ausgenommenvon der Zahlung eines Entgeltes ist die dienstliche Nutzungdurch das SG <strong>Stadt</strong>forst.(3) Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr. Aus der Erlaubnis entstehenkeine Rechtsansprüche gegenüber dem Eigentümer. Der Erlaubnisnehmerhaftet für alle Schäden, die der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> oder Dritten ausder Nutzung entstehen.(4) Die Hütte ist nach der Nutzung besenrein zu übergeben. Nebenkosten,wie Wasser und Strom, sind in der Nutzungsgebühr nicht enthalten.IV. Hinweisschilder§ 9 Hinweisschilder(1) Das Aufstellen von Hinweisschildern und -tafeln im <strong>Stadt</strong>wald durch Dritteist verboten. Sofern eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigungvorliegt, kann in Einzelfällen eine Ausnahmeerlaubnis erteilt werden.(2) Ausgenommen vom Verbot aus Absatz 1 sind behördliche Hinweisschildersowie die Wanderpläne und Wanderwegeschilder des Harzklubs. Siedürfen nach Absprache mit dem SG <strong>Stadt</strong>forst im notwendigen Umfangaufgestellt werden.(3) Es ist untersagt, Informationsschilder an die Bäume zu nageln.Die vorliegende Satzung über die Forstordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachungin Kraft. Gleichzeitig tritt die Waldordnung vom 06.04.2005außer Kraft.<strong>Wernigerode</strong>, 25.06.<strong>2013</strong>Peter Gaffert, Oberbürgermeister7/13 Öffentliche Bekanntmachungen16


Anlage zur Forstordnung des <strong>Stadt</strong>waldes <strong>Wernigerode</strong> –EntgelteSonstige NutzungenForstfahrerlaubnis (pro Fahrzeug)Tagesgenehmigung 10,00 €Wochengenehmigung 15,00 €Monatsgenehmigung 20,00 €Jahresgenehmigung (über 1 Monat) 100,00 €ForstschrankenschlüsselSchlüssel-Kaution 20,00 €HüttennutzungTagessatz 25,00 €Jahressatz 180,00 €HinweisschilderAufstellen eines Hinweisschildes50,00 €/ErlaubnisNutzung von Nichtholzbodenflächen durch DritteBefristete Erlaubnis (für z.B. Lager- oder Abstellflächen) 5,00 €/Kalendertag<strong>Wernigerode</strong>, 25.06.<strong>2013</strong>Peter Gaffert, OberbürgermeisterJagd-Ordnung für den <strong>Stadt</strong>wald <strong>Wernigerode</strong>PräambelDer <strong>Stadt</strong>rat <strong>Wernigerode</strong> hat aufgrund der §§ 6 und 8 der GO LSA, desWaldgesetzes LSA in Verbindung mit dem Feld- und ForstordnungsgesetzLSA und dem Landesjagdgesetz, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, inseiner Sitzung am 13.06.<strong>2013</strong> folgende Satzung beschlossen.Personen- und Funktionsbezeichnungen dieser Satzung gelten jeweils inmännlicher und weiblicher Form.Der <strong>Stadt</strong>wald <strong>Wernigerode</strong> soll im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen– insbesondere zum Wald-, Feld- und Forstordnungs-, Naturschutz-,Jagd-, Fleischhygienerecht und Gemeinderecht – betriebswirtschaftlichgenutzt werden. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> hat sich zur nachhaltigen Waldbewirtschaftunggemäß den Richtlinien zur PEFC-Zertifizierung bekannt.Die fachliche Bewirtschaftung erfolgt durch das Sachgebiet <strong>Stadt</strong>forst <strong>Wernigerode</strong>.Die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des <strong>Stadt</strong>waldes sinddabei nachhaltig zu gewährleisten. Die wirtschaftliche Nutzung und die Erholungsind im <strong>Stadt</strong>wald möglich, soweit die Erhaltung des Ökosystems Waldnicht gefährdet ist.I. Jagdbetrieb§ 1 Allgemeine Grundsätze(1) Die Jagd im Jagdbezirk <strong>Stadt</strong>wald <strong>Wernigerode</strong> ist Teil der Waldbewirtschaftungdurch das SG <strong>Stadt</strong>forst. Sie erfolgt grundsätzlich in Eigenregie.Jagdschutz und Jagdbetrieb gehören zu den Dienstpflichten der leitendenMitarbeiter des SG <strong>Stadt</strong>forst.Die Vergabe von Jagderlaubnisscheinen ist zulässig.(2) Jagdherr im <strong>Stadt</strong>wald ist der Oberbürgermeister. Er beauftragt den Jagdleiter.(3) Jagdverwaltung und Jagdbetrieb sollen vorbildlich sein und in besonderemMaße die Belange des Allgemeinwohles berücksichtigen. Eine vertrauensvolleZusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden undVerbänden wird angestrebt.(4) Ziel der Wildbewirtschaftung im <strong>Stadt</strong>wald ist die Schaffung und Erhaltungeines ökologisch und waldwirtschaftlich verträglichen sowie artenreichenund gesunden Wildbestandes. Die Aufstellung und Erfüllung einesentsprechenden Abschussplanes trägt dieser Forderung Rechnung.Als wichtige Mittel zur Minderung von Wildschäden dienen auch waldbaulicheMaßnahmen zur Schaffung naturnaher, wildverträglicher Lebensräumesowie Maßnahmen der Äsungsverbesserung und die Schaffungvon Deckungs- und Ruhezonen.(5) Das SG <strong>Stadt</strong>forst stellt den jagdrechtlich vorgeschriebenen Abschussplanauf. Sofern die Notwendigkeit besteht, ist umgehend eine Nachbewilligungweiterer Abschüsse durchzusetzen.§ 2 Jagdvergabe(1) Die Jagdausübung durch Dritte erfolgt mittels Erteilung von Jagderlaubnisscheinenan Jagdgäste (im Folgenden als Begehungsscheine zusammengefasst)sowie durch die Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Esbesteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Jagderlaubnis. DieJagderlaubnis ist nicht übertragbar.(2) Bei der Jagderlaubnisvergabe im <strong>Stadt</strong>wald sind insbesondere einheimischeJäger ohne weitere Jagdmöglichkeit zu berücksichtigen. Anträge aufErteilung eines Langzeit-Begehungsscheines sind bis zum 28.02. für dasfolgende Jagdjahr an den Jagdleiter zu stellen. Er bestimmt im Einvernehmenmit dem Jagdherrn die Vergabe der Langzeit-Begehungsscheinesowie die Vergabe der Trophäenträger der Klasse 4.(3) Der Jagdleiter erteilt die weiteren jagdbetrieblichen Vorgaben undJagdausübungsbestimmungen. Von den Jagdgästen wird die Vorlage einesgeeigneten Schießnachweises gefordert.(4) Vor der Jagdausübung hat der betreffende Jäger seine Jagdberechtigungnachzuweisen. Gründe, die eine Jagdausübung ausschließen, sind unverzüglichund ohne weitere Aufforderung an den Jagdleiter zu melden.(5) Der Jagdleiter ist bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen»»jagdrechtliche Bestimmungen und»»Grundsätze und Vorgaben der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>jederzeit berechtigt, die Jagderlaubnis zu widerrufen. Jagdausübungsberechtigtewerden in diesen Fällen von der Jagdausübung ausgeschlossen.Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung des Jagdentgeltes.(6) Begehungsscheininhaber sind im Jagdjahr verpflichtet sich am Abschussplansowie an der Hege zu beteiligen.§ 3 Begehungsscheine(1) Langzeit-Begehungsscheine werden bis zum Ende des Jagdjahres (31.03.)vergeben und beinhalten die Freigabe für weibliches, männliches (Klasse1 + 2) sowie Jungwild. Kurzzeit-Begehungsscheine werden für bis zu10 aufeinanderfolgende Kalendertage ausgegeben und beinhalten keineFreigabe.(2) Begehungsscheine werden in der Regel für bestimmte Jagdgebiete ausgegeben.Der Begehungsscheininhaber hat in diesem Gebiet keinen Anspruchauf alleinige Jagdausübung. Er ist nicht berechtigt weitere Personenauf dieser Fläche an der Jagdausübung zu beteiligen.(3) Der Begehungsschein berechtigt nur zur Einzeljagd. Der Umfang derJagderlaubnis kann aus Gründen der Forstwirtschaft und der Wildhegedurch den Jagdleiter inhaltlich, zeitlich oder örtlich eingeschränkt odererweitert werden.§ 4 Jagdentgelte(1) Für das Erlegen von Wild ist ein Jagdentgelt bestehend aus Grundentgeltund Abschussentgelt zu entrichten. Das Grundentgelt ist vor Beginnder Jagdausübung zu entrichten. Bei Jagderfolg wird das wildabhängigeAbschussentgelt erhoben. Das Grundentgelt für die Freigabe wird daraufangerechnet.(2) Die Jagdentgelte befinden sich in der Anlage zur Jagdordnung.(3) Für das vorsätzliche oder fahrlässige Erlegen von nicht freigegebenemWild hat der Schütze ein Jagdentgelt in doppelter Höhe zu entrichten.(4) In folgenden Fällen erfolgt eine teilweise Rückvergütung des Jagdentgeltesan den Begehungsscheininhaber:»»Einhaltung der Wildbrethygiene > Wildbretbonus für jedes außerhalbvon Gesellschaftsjagden erlegte und ohne Mängel an Dritte vermarkteteStück Schalenwild»»Beteiligung an der Schalenwildstrecke > Streckenbonus für jedesaußerhalb von Gesellschaftsjagden erlegte Stück Schalenwild»»Erlegung von Raubwild > Raubwildbonus.Die Rückvergütung wird am Ende eines Jagdjahres ausgezahlt oder mitdem nächsten Jagdentgelt verrechnet.(5) Befreit von der Zahlung eines Jagdentgeltes sind:»»die Forstfachkräfte des SG <strong>Stadt</strong>forst gemäß § 1 (1)»»andere Forstfachkräfte, denen im Interesse der Hege kurz befristeteine Jagderlaubnis erteilt wird.Als Forstfachkräfte gelten Personen mit laufender oder abgeschlossenerforstlicher Ausbildung.(6) Der Jagdherr kann in begründeten Ausnahmefällen die Erleger von weiblichemund geringem männlichen Wild von der Zahlung des Jagdentgeltesganz oder teilweise befreien. Der Jagdleiter kann auf Gesellschaftsjagdenein Standgeld erheben.(7) Die zugrunde gelegten Gehörn- und Geweihgewichte zur Berechnungder Abschussentgelte bei Trophäenträgern beziehen sich auf abgeschlagene,abgekochte und zwei Tage luftgetrocknete Schädel mit Nasenbeinund Oberkiefer.17Öffentliche Bekanntmachungen7/13


Es wird ein Abzug gewährt von – bis zu 0,5 kg bei Geweihen und– bis zu 90 g bei Gehörnen.Gewogen wird genau auf – 0,01 kg bei Geweihen und– 5 g bei Gehörnen.§ 5 Wildverwertung(1) Erlegtes Wild und Jagderzeugnisse werden vom SG <strong>Stadt</strong>forst vermarktet.Die Preise werden marktabhängig vom SG <strong>Stadt</strong>forst festgesetzt.(2) Beim Verkauf von Schwarzwild erfolgt die Trichinenschau auf Kosten desKäufers. Sie wird im Rahmen der gesetzlichen Hygienebestimmungen beiAbgabe von Wildbret an fachkundige Personen auf den Käufer übertragen.Der Käufer wird hierauf gesondert hingewiesen.(3) Vom Schalenwild steht das kleine Jägerrecht (das Geräusch) grundsätzlichdemjenigen unentgeltlich zu, der das Stück aufbricht, sofern es nicht ausGründen der Wildverwertung an den Käufer ausgeliefert werden muss(EU-Recht).(4) Jagdtrophäen von ordnungsgemäß erlegtem Wild stehen dem Erlegerzu.(5) Über die Verwendung der Jagdtrophäen von Fallwild, Hegeabschüssenund Fehlabschüssen entscheidet der Jagdleiter im Einvernehmen mit demJagdherrn.§ 6 Trophäenschauen(1) Das SG <strong>Stadt</strong>forst gibt durch die Teilnahme an Trophäenschauen Rechenschaftüber das jagdliche Geschehen ab und stellt in der Öffentlichkeit dieBedeutung der Jagd für die Landeskultur dar.(2) Alle Jagdausübungsberechtigten haben auf Anforderung ihre Trophäenund Abwurfstangen aus dem <strong>Stadt</strong>wald zu den Trophäenschauen zurVerfügung zu stellen.§ 7 Wildschutz(1) Zum Schutz des Wildes vor Beunruhigung ist der Aufenthalt im unmittelbarenBereich von Winterfütterungen und zu den Setzzeiten außerhalbder Waldwege nicht zulässig.(2) Hunde sind im Wald (d.h. Waldwege und -bestände) gemäß der Gefahrenabwehr-VOan der Leine zu führen. Ausgenommen sind Jagd-, Hüte-,Polizei- und Suchhunde im dienstlichen Einsatz.(3) Die Fütterung von Wildtieren erfolgt nur während der Notzeiten entsprechenddes Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt.II. Wegenutzung§ 8 Wegenutzung(1) Die Nutzung der Forstwege im <strong>Stadt</strong>wald ist zum Zwecke der Erholungoder des Sports erlaubnis- und entgeltfrei für»»Fußgänger/Läufer/Skiläufer»»Radfahrer»»Krankenfahrstühle»»Fuhrwerke»»Schlittengespanne»»Reitersofern der genutzte Weg nach Breite und Oberflächenbeschaffenheitgeeignet ist und keine Störungen Dritter oder Schädigungen am Wegeintreten. Organisierte Veranstaltungen und gewerbsmäßige Nutzungenauf Waldwegen durch Reiter, Fuhrwerke und Schlittengespanne bedürfender Erlaubnis durch das SG <strong>Stadt</strong>forst. Ein Wegegebot kann ausgesprochenwerden.(2) Das Reiten und Radfahren außerhalb von Waldwegen ist nicht gestattet.Werden Reitwege ausgewiesen, sind zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>und gewerblichen Reitbetrieben die Benutzungsmodalitäten vertraglichzu vereinbaren.(3) Die Nutzung der für den öffentlichen Verkehr gesperrten städtischenForstwege mit Kraftfahrzeugen bedarf der Erlaubnis und wird auf einMinimum reduziert.(4) Diese Erlaubnis gilt nur für Einzelpersonen und -fahrzeuge. Sie ist nichtübertragbar und gilt ausschließlich für den genannten Zweck und kann inbesonderen Fällen durch einen Gestattungsvertrag ersetzt werden.(5) Das Befahren der Forstwege erfolgt auf eigene Gefahr. Aus der Erlaubnisentstehen keine Rechtsansprüche gegenüber dem Eigentümer derWege. Die StVO gilt sinngemäß. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von30 km/h ist einzuhalten.(6) Der Erlaubnisnehmer haftet für alle Schäden, die durch das Befahren ausdieser Erlaubnis der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> oder Dritten gegenüber entstehen.(7) Wege dürfen durch die Fahrzeuge nicht versperrt werden. Auf Erholungssuchende(Wanderer etc.) ist Rücksicht zu nehmen.(8) Die Sperrung von Waldwegen – insbesondere aus Gründen gemäß § 12FFOG LSA – begründet keine Schadensersatzansprüche.(9) Die Forstfahrerlaubnis ist bei allen Fahrten mitzuführen und sichtbar ander Frontscheibe auszulegen. Nur bei Krafträdern ist das Mitführen einerKopie gestattet.(10) Bei Verlust ist das SG <strong>Stadt</strong>forst zu informieren. Der Ersatz der Forstfahrerlaubnisist mit der nochmaligen Entrichtung des vollen Nutzungsentgeltesverbunden.§ 9 Forstschrankenschlüssel(1) Die Ausgabe eines Forstschrankenschlüssels erfolgt nur in begründeten Fällen.(2) Die Benutzung von Forstschrankenschlüsseln ist nur zusammen mit der erforderlichenForstfahrerlaubnis erlaubt. Sie gilt nur für den genannten Zweck.(3) Die Ausgabe eines Schlüssels erfolgt gegen Quittung und Hinterlegungeiner Kaution. Ausgehändigte Schlüssel sind mit Ablauf der Sondererlaubnisan das SG <strong>Stadt</strong>forst zurückzugeben.(4) Bei unrechtmäßiger Nutzung des Schlüssels wird die Kaution einbehalten.(5) Bei Verlust eines Schlüssels erfolgt die Ersatzbeschaffung auf Kosten desErlaubnisnehmers.§ 10 Nutzungsentgelt(1) Für die Nutzung der Wege durch Kraftfahrzeuge wird ein Nutzungsentgelterhoben. Es ist vorab zu entrichten.(2) Von der Zahlung des Entgeltes befreit sind die Mitarbeiter des SG <strong>Stadt</strong>forstim dienstlichen Einsatz. Gleiches gilt für andere Nutzer im Rahmen ihrer wirtschaftlichenTätigkeit für das SG <strong>Stadt</strong>forst oder in Ausübung ihrer Amtspflichtsowie Jäger im Rahmen der befugten Jagdausübung im <strong>Stadt</strong>wald.(3) Mitgliedern gemeinnütziger Vereine wird in Ausübung von Vereinszweckeneine Ermäßigung von 50 % gewährt.(4) Der Jahressatz verringert sich monatlich um 2,00 € bei einem Genehmigungszeitraumvon weniger als 11 Monaten. Er beträgt jedoch mindestens30,00 €.(5) Die Gültigkeit einer Nutzungserlaubnis erlischt spätestens mit Ablauf desKalenderjahres. Sie muss erneut beantragt und begründet werden.(6) Der Mindestbetrag für ein Nutzungsentgelt liegt bei 10,00 €.(7) Entgelte im Rahmen von Gestattungsverträgen müssen die tatsächlichenVerschleißkosten am Wegekörper beinhalten.§ 11 Versagen und Widerruf(1) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Forstfahrerlaubnis unddie Ausgabe eines Schrankenschlüssels.(2) Ein Widerruf ist jederzeit möglich, insbesondere wenn:»»die Bedingungen für die Erteilung nachträglich entfallen»»die Auflagen nicht erfüllt werden»»die Gebühr bzw. Kaution nicht bezahlt wird»»die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist und»»bei Missbrauch der Genehmigung oder des Schlüssels (z.B. Kopieren,veräußern an Dritte, Befahren ungenehmigter Wege).III. Hüttennutzung§ 12 Hüttennutzung(1) Die Nutzung der im <strong>Stadt</strong>wald vorhandenen Forsthütten durch Dritte istnur für forstliche und jagdliche Zwecke möglich. Jährliche Nutzungsvereinbarungenerfolgen im Einvernehmen mit dem Jagdherrn.(2) Für die Hüttennutzung ist ein Entgelt zu entrichten (siehe Anlage). Ausgenommenvon der Zahlung eines Entgeltes ist die dienstliche Nutzungdurch das SG <strong>Stadt</strong>forst.(3) Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr. Aus der Erlaubnis entstehenkeine Rechtsansprüche gegenüber dem Eigentümer. Der Erlaubnisnehmerhaftet für alle Schäden, die der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> oder Dritten ausder Nutzung entstehen.(4) Die Hütte ist nach der Nutzung besenrein zu übergeben. Nebenkosten,wie Wasser und Strom, sind in der Nutzungsgebühr nicht enthalten.IV. Hinweisschilder§ 13 Hinweisschilder(1) Das Aufstellen von Hinweisschildern und -tafeln im <strong>Stadt</strong>wald durch Dritteist verboten. Sofern eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigungvorliegt, kann in Einzelfällen eine Ausnahmeerlaubnis erteilt werden.(2) Ausgenommen vom Verbot aus Absatz 1 sind behördliche Hinweisschildersowie die Wanderpläne und Wanderwegeschilder des Harzklubs. Siedürfen nach Absprache mit dem SG <strong>Stadt</strong>forst im notwendigen Umfangaufgestellt werden.7/13Öffentliche Bekanntmachungen18


(3) Es ist untersagt, Informationsschilder an die Bäume zu nageln.Die vorliegende Satzung über die Jagdordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachungin Kraft. Gleichzeitig tritt die Waldordnung vom 06.04.2005außer Kraft.<strong>Wernigerode</strong>, 25.06.<strong>2013</strong>GaffertOberbürgermeisterAnlage zur Jagdordnung des <strong>Stadt</strong>waldes <strong>Wernigerode</strong> –EntgelteI. JagdnutzungGrundentgeltLangzeit-Begehungsschein bis zum Ende eines700,00 €JagdjahresKurzzeit-Begehungsschein bis zu 10 Kalendertage 10,00 €/TagMit Freigabe/ auf Rothirsch ___ Kl. 4300,00 €/StückEinzeljagdauf Rothirsch ___ Kl. 3100,00 €/Stückauf Rothirsch ___ Kl. 2 50,00 €/Stückauf Rehbock ___ Kl. 2 20,00 €/Stückauf weibliches und geringesmännliches Wild20,00 €/FreigabeAbschussentgelteRotwild männlich Schmalspießerab 10 cm Ø Stangenlänge 80,00 €/StückBis zum Sechsender130,00 €/StückAchtender und übrige bis 1,49 kg 200,00 €/Stückab 1,5 kg Geweihgewicht 80,00 € × kg²Rotwild weiblich Alttiere, Schmaltiere 50,00 €/StückKälber 30,00 €/StückSchwarzwild Keiler –80,00 €/StückmännlichFormzahl 1,50 bis 1,21(Altersschätzung nach Brandt)Keiler –250,00 €/StückFormzahl 1,20 bis 1,05Keiler –500,00 €/StückFormzahl 1,04 und kleinerSchwarzwild Bachen, Überläufer 40,00 €/StückweiblichFrischlinge20,00 €/StückRehwild männlich Kl. 1 Jährling 30,00 €/StückKl. 2 bis 149 g Gehörngewicht 65,00 €/Stückab 150 g Gehörngewichtab 200 g Gehörngewichtab 250 g Gehörngewicht150,00 €/Stück200,00 €/Stück250,00 €/StückRehwild weiblich Ricken, Schmalrehe 20,00 €/StückKitze 10,00 €/StückJagdentgelt – RückvergütungWildbretbonus 5,00 €/StückStreckenbonus 10,00 €/StückRaubwildbonus 15,00 €/StückJagdentgelt – ZusatzkostenWildbergung durchMitarbeiter SG<strong>Stadt</strong>forstII. Sonstige Nutzungen30,00 €/Std.MAForstfahrerlaubnis (pro Fahrzeug)Tagesgenehmigung 10,00 €Wochengenehmigung 15,00 €Monatsgenehmigung 20,00 €Jahresgenehmigung (über 1 Monat) 100,00 €ForstschrankenschlüsselSchlüssel-Kaution 20,00 €HüttennutzungTagessatz 25,00 €Jahressatz 180,00 €<strong>Wernigerode</strong>, 25.06.<strong>2013</strong>Peter Gaffert, OberbürgermeisterSatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen inTrägerschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> zur Förderung undBetreuung von Kindern(Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)Auf der Grundlage der §§ 6, 8 und 44 (3) Nr. 1 der Gemeindeordnung für dasLand Sachsen-Anhalt und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindernin Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt(KiFöG LSA) in Verbindung mit dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)sowie der Abgabenordnung in der derzeit gültigen Fassung hat der <strong>Stadt</strong>ratder <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> in seiner Sitzung am 13.06.<strong>2013</strong> folgende Tageseinrichtungsbenutzungssatzungbeschlossen:§ 1 Allgemeines(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> unterhält für den Leistungsverpflichteten i. S. des§ 3 (4) sowie § 11 Tageseinrichtungen i. S. des § 9 (1) Nr. 1 des Gesetzeszur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und inTagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) vom 13.12.2012, inKraft getreten am 13.12.2012. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> unterhält zu diesemZweck eigene Tageseinrichtungen. Ebenso unterhalten freie Trägerder Jugendhilfe Tageseinrichtungen im Sinne des § 9 (1) 2. KiFöG LSA.(2) Die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> erfolgt nachMaßgabe dieser Satzung. Durch sie wird ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnisbegründbar.(3) Die Inanspruchnahme von Tagespflege im Sinnen § 6 KiFöG LSA erfolgtnach Maßgabe dieser Satzung.(4) Zur anteiligen Deckung der entstehenden Kosten für die Unterhaltungder Tageseinrichtungen erhebt die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> Kostenbeiträge i.S. des § 90 (1) 3. SGB VIII und i. S. des § 13 KiFöG LSA nach Maßgabeder Tageseinrichtungsbeitragssatzung.§ 2 Gemeinnützigkeit(1) Mit dem Betrieb von Tageseinrichtungen verfolgt die <strong>Stadt</strong> ausschließlichund unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes »SteuerbegünstigteZwecke« (§ 51 ff) der Abgabenordnung.(2) Die Tageseinrichtungen sind selbstlos tätig, sie verfolgen nicht in ersterLinie eigenwirtschaftliche Zwecke.(3) Die Mittel der Tageseinrichtungen dürfen nur für satzungsmäßige Zweckeverwendet werden. Der Träger der Tageseinrichtungen erhält keineZuwendungen aus Mitteln der Tageseinrichtungen.(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaftfremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigtwerden.(5) Bei Auflösung einer Tageseinrichtung oder bei Wegfall des steuerbegünstigtenZwecks fällt das Vermögen an die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>, die es unmittelbarund ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchlicheZwecke zu verwenden hat.§ 3 Zweckbestimmung(1) Tageseinrichtungen erfüllen gemäß § 5 KiFöG LSA einen eigenständigen alters-und entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag.Sie ergänzen und unterstützen die Erziehung in der Familie und ermöglichenden Kindern Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus.(2) Die Gesamtentwicklung des Kindes soll altersgerecht und durch allgemeineund gezielte erzieherische Hilfen und Bildungsangebote gefördert undsoziale Benachteiligungen ausgeglichen werden.19Öffentliche Bekanntmachungen7/13


§ 4 Benutzungsberechtigung(1) Die Tageseinrichtungen stehen vorrangig allen Kindern, deren gewöhnlicherAufenthalt (Hauptwohnsitz) in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> liegt, zur Verfügung.Ein Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer Tageseinrichtungbesteht im Rahmen des § 3 KiFöG LSA.(2) Die Aufnahmekapazität der Tageseinrichtungen ergibt sich in der Regelaus deren Betriebserlaubnis.(3) Auf Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten können Kinder, deren gewöhnlicherAufenthalt (Hauptwohnsitz) nicht in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> liegt,in den Tageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> unter Beachtung des§ 3 b (1-3) KiFöG LSA betreut werden. Zwischen der Wohnortgemeindeund der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> muss vor Abschluss des Betreuungsvertragesein Finanzausgleich im Sinne des § 12c KiFöG LSA vereinbart werden.(4) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> erhebt für die Betreuung Kostenbeiträge und Entgeltenach Tageseinrichtungsbeitragssatzung.§ 5 Anmeldung und Aufnahme(1) Die Aufnahme eines Kindes in eine Tageseinrichtung der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>erfolgt auf schriftlichen Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten undnach Abschluss eines Betreuungsvertrages mit dem jeweiligen Träger derTageseinrichtung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>. Dieser ist dabei zur Erhebungnotwendiger Daten im Sinne des § 62 (1) SGB VIII und § 15 KiFöG LSAberechtigt.§ 6 Benutzung einer Tageseinrichtung(1) Die Tageseinrichtungen stehen allen Kindern, für die ein Betreuungsvertragabgeschlossen wurde, werktags während der Öffnungszeit und imRahmen des vereinbarten Betreuungsumfanges zur Verfügung. Währendder Sommerferien eines jeden Jahres sind die Tageseinrichtungen für 10Werktage geschlossen (Ferienschließzeit). Die Bekanntgabe der konkretenSchließzeit erfolgt bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres. EineUnterbringung in einer anderen Tageseinrichtung während der Ferienschließzeitkann auf Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten gewährleistetwerden. Zum Jahreswechsel ist in der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> mindestens eineTageseinrichtung geöffnet, um den notwendigen Betreuungsbedarf zugewährleisten.(2) Kinder, die zum Zeitpunkt der regulären Schließung der Tageseinrichtungnicht abgeholt worden sind, werden an die diensthabende Sozialarbeiterindes Jugendamtes des Landkreises Harz übergeben. Dabei entstehendeKosten sind i. S. des § 91 (1) Nr. 4 SBG VIII von den Eltern/Sorgeberechtigtenzu tragen.(3) Der Träger <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> stellt eine kindgerechte Mittagsmahlzeitzur Verfügung. Die Kosten werden i.S. von § 13 (6) KiFöG LSA entsprechendder Tageseinrichtungsbeitragssatzung den Eltern/Sorgeberechtigtenin Rechnung gestellt. Kinder, die über die Mittagsmahlzeit hinaus inder Tageseinrichtung betreut werden, sind zur Teilnahme an der Mittagsmahlzeitverpflichtet.(4) Eine Betreuung über den Anspruch nach § 3 (1) und (3) KiFöG LSA hinauskann gewährt werden. Die zusätzlichen Kostenbeiträge und Entgeltedafür enthält die Tageseinrichtungsbeitragssatzung.§ 7 Beendigung des Benutzungsverhältnisses(1) Das Benutzungsverhältnis endet mit1. Erreichen der jeweiligen Altersgrenze nach § 3 KiFöG LSA,2. der Kündigung des Betreuungsvertrages durch die Eltern/Sorgeberechtigten,3. der fristlosen Kündigung des Betreuungsvertrages durch den Träger,4. durch Wegfall der Benutzungsberechtigung nach § 4 (1) dieser Satzung.(2) Die Kündigung eines Betreuungsvertrages durch die Eltern/Sorgeberechtigtenerfolgt fristgemäß 8 Wochen vor Beendigung des Betreuungsverhältnisseszum Monatsende. Bei Gründen, die ein vorzeitiges Ausscheidenrechtfertigen, kann auf Antrag der Eltern/Sorgeberechtigtender Betreuungsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsendegekündigt werden.(3) Der Träger ist insbesondere dann zur fristlosen Vertragskündigung berechtigt,wenna) der Kostenbeitrag und/oder Entgelte trotz schriftlicher Mahnung undHinweis auf mögliche Vertragskündigung für 3 Monate nicht gezahltwird,b) ein Kind, trotz schriftlicher Erinnerung, unentschuldigt über einen längerenZeitraum von mehr als 4 Wochen fehlt,c) die notwendige Mitwirkung der Eltern/Sorgeberechtigten unterbleibt.§ 8 StandardsDie <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> legt für ihre Einrichtungen Standards fest. Diese Standardssollen auch auf die Inhalte der Verträge mit den freien Trägern vonTageseinrichtungen gemäß § 11 (4) KiFöG LSA übertragen werden.§ 9 In-Kraft-TretenDie Satzung tritt am 01.08.<strong>2013</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom10.06.2005 außer Kraft.<strong>Wernigerode</strong>, 25.06.<strong>2013</strong>Peter Gaffert, OberbürgermeisterSatzung über das Erheben von Kostenbeiträge undEntgelten für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der<strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>(Tageseinrichtungsbeitragssatzung)Auf der Grundlage der §§ 6, 8 und 44 (3) Nr. 1 der Gemeindeordnung für dasLand Sachsen-Anhalt und des § 13 Gesetz zur Förderung und Betreuung vonKindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt(KiFöG LSA) in Verbindung mit dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGBVIII) in der derzeit gültigen Fassung hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> inseiner Sitzung am 13.06.<strong>2013</strong> folgende Satzung beschlossen:§ 1 Gegenstand der Erhebung von Kostenbeiträgen und EntgeltenDie <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> erhebt für die Benutzung der städtischen TageseinrichtungenKostenbeiträge. Für die Versorgung der Kinder mit Speisen undGetränken in der Einrichtung wird ein Verpflegungsentgelt erhoben. Bei verspäteterAbholung entsteht ein Entgelt.§ 2 Schuldner(1) Die gesetzlichen Vertreter (Eltern/Sorgeberechtigte) der in den Tageseinrichtungenbetreuten und versorgten Kinder sind die Schuldner fürKostenbeiträge und Entgelte Eltern/Sorgeberechtigte sind gesamtschuldnerischverpflichtet.(2) Entsprechend § 9 SGB VIII kann der örtliche Jugendhilfeträger die Kostenbeiträgeganz oder teilweise übernehmen, wenn diese für die Eltern/Sorgeberechtigte mit geringen Einkommen eine unbillige Härte darstellen.Dazu ist beim Jugendamt des Landkreises Harz ein Antrag zu stellen.Bis zur Bewilligung oder Nachbewilligung bleiben die Eltern/Sorgeberechtigtedie Schuldner.(3) Für Kinder aus Mehrkindfamilien übernimmt gemäß <strong>Stadt</strong>ratsbeschlussNr. 087/20<strong>07</strong> vom 31.01.2008 die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> die Kosten für daswarme Mittagessen. Für Obst, Getränke und Nachmittagsverpflegungbleiben die Eltern/Sorgeberechtigte die Schuldner.§ 3 Entstehung der Schuld für Kostenbeiträge und Entgelte, Fälligkeiten(1) Die Schuld für die Kostenbeiträge entsteht mit Beginn des jeweiligenMonats, in welchem die Betreuung des Kindes in der Tageseinrichtungerfolgt und der im Betreuungsvertrag vereinbart wurde. Sie endet mitAblauf des Monats, in welchem die Betreuung und Versorgung unterEinhaltung der Kündigungsfrist in der Einrichtung beendet wird. DieSchuld an den Kostenbeiträgen wird durch vorübergehende Abwesenheitdes Kindes (bei Krankheit, Kur, Schließzeit o. ä.) nicht unterbrochen.Sie endet durch fristgemäße oder fristlose Kündigung. Mit der Schuld anKostenbeiträgen entsteht auf der Grundlage von Bescheiden die Zahlungsverpflichtungan Kostenbeiträgen. Diese werden bis zum 15. deslaufenden Monats im bargeldlosen Zahlungsverkehr fällig.(2) Die Schuld am Verpflegungsentgelt entsteht ebenfalls mit Beginn der vertraglichvereinbarten Betreuung und Versorgung des Kindes. Für jedenMonat wird eine Entgeltpauschale erhoben, die sich aus der Berechnungvon 5 Monaten der Anwesenheit in 6 Monaten errechnet. Die monatlicheEntgeltpauschale wird mit dem Kostenbeitrag (§ 3 Absatz 1) fällig.Für Kinder aus Mehrkindfamilien wird lediglich die Entgeltpauschale fürObst, Getränke und ggf. Nachmittagsverpflegung fällig.(3) Wird ein Kind in einem Halbjahr 4 zusammenhängende Wochen wegenKrankheit, Kur, Schließzeit o. ä .Gründen nicht betreut, wird auf Antrag derEltern/Sorgeberechtigten eine Monatsrate der Entgeltpauschale erlassen.(4) Die Kostenbeiträge unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren.Unabhängig davon ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> zur fristlosenVertragskündigung der Betreuung des Kindes berechtigt, wenn Kostenbeiträgeoder Entgelte trotz schriftlicher Mahnung mit Ankündigung derVertragskündigung nicht gezahlt werden.§ 4 Tabelle für Kostenbeiträge, Entgelte für Verpflegung, Entgelt bei zuspäter AbholungDie anliegende Tabelle über Kostenbeiträge, Entgelte für Verpflegung undEntgelt bei wiederholt zu später Abholung ist Teil der Satzung.7/13Öffentliche Bekanntmachungen20


§ 5 BilligkeitsmaßnahmenStellen die Kostenbeiträge und die Entgelte bei Fälligkeit eine erheblicheHärte für die Schuldner dar, können sie gestundet werden, wenn durch dieStundung der Anspruch nicht gefährdet scheint. Ist die Einziehung der Kostenbeiträgeund der Entgelte nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sieganz oder teilweise erlassen werden.§ 6 In-Kraft-TretenDie Satzung tritt am 01.08.<strong>2013</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom25.03.2010 außer Kraft.<strong>Wernigerode</strong>, 25.06.<strong>2013</strong>Peter Gaffert, OberbürgermeisterBeitragstabellen für die Tageseinrichtungen in derTrägerschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>1. Kostenbeiträge § 13 KiFöG § 90 SGB VIII»»in Kinderkrippen (0- bis 3-Jährige)»»in Kindergärten (3- bis 6-Jährige bzw. bis zur Einschulung)»»in Horten (vom Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang– § 3 (1) KiFöG LSA bzw. für Schulkinder bis zur Vollendungdes 14. Lebensjahres im Rahmen freier verfügbarer Plätze in Tageseinrichtungen– § 3 (2) KiFöG LSA1.1. Kostenbeiträge KinderkrippetäglichwöchentlichmonatlicherRegelbeitrag525Stunden735Stunden840Stunden945Stunden1050Stunden1260Stunden109 € 139 € 146 € 154 € 161 € 182 €1.2. Kostenbeiträge Kindergarten525Stunden1.3. Kostenbeiträge HortmonatlicherRegelbeitrag735Stunden840Stunden945Stunden1050Stunden1260Stunden89 € 118 € 121 € 125 € 128 € 155 €täglichwöchentlichmonatlicherRegelbeitragRegelbetreuungFrühhortHort an derGanz tagsschuleFerienbetreuungneben derGanz tags schule<strong>Stadt</strong> feld43 € 13 € 24 € Grund gebührdes Hortesneben derGanz tags schule24 €Plus 5 € proangefangeneWocheGast kinderpro angefangeneWoche32 €1.4. Die Kostenbeiträge gelten analog für ein Betreuungsverhältnis in derTagespflege2. Entgelte für Verpflegung gem. § 3 der SatzungEntgeltpauschale pro MonatObst/Getränke/Mittagessen 33,25 €Obst/Getränke/Mittagessen/Nachmittagsverpflegung 42,00 €Obst/Getränke (Mehrkindfamilien) 5,25 €Obst/Getränke/Nachmittagsverpflegung (Mehrkindfamilien) 14,00 €3. Entgelt bei zu später AbholungAb dem zweiten Auftreten der verspäteten Abholung des Kindes überdie vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit oder der Öffnungszeit derTageseinrichtung hinausgehend wird pro angefangene Stunde eine Zusatzgebührvon 17,00 € erhoben.<strong>Wernigerode</strong>, 25.06.<strong>2013</strong>Peter Gaffert, OberbürgermeisterBekanntmachung zum Widerspruch zur Weitergabe derMeldedatenNach § 33 Abs. 1a Satz 4 und § 34 Abs. 4 Satz 1 des Meldegesetzes des LandesSachsen-Anhalt (MG LSA) in der Fassung vom 11. August 2004 (GVBl.LSA S. 506), geändert durch Gesetz vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S.698, 702), kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Erteilung einesautomatisierten Abrufs von Meldedaten über das Internet oder einer Gruppenauskunftüber seine Daten ohne Angabe von Gründen und kostenfreiwidersprechen:a. an Dritte, die eine Melderegisterauskunft im Wege des automatisiertenAbrufs über das Internet erhalten wollen (Daten: Vor- und Familienname,Doktorgrad und Anschriften),b. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen sowiean zugelassene Bewerberinnen und Bewerber um das Amt der Bürgermeisterinoder des Bürgermeisters oder der Landrätin oder des Landrates(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften),c. an Antragstellende im Zusammenhang mit Volksinitiativen, angenommenenVolksbegehren und Volksentscheiden (Daten: Vor- und Familienname,Doktorgrad und Anschriften),d. an Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer undkommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften sowie zusätzlichTag und Art des Jubiläums),e. Adressbuchverlage (Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriftenaller Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Lebensjahrvollendet haben).Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzelnnicht einverstanden sind, können dies der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>, Bürgerinfo,Nicolaiplatz 1, 38855 <strong>Wernigerode</strong> schriftlich oder mündlich zur Niederschriftmitteilen. Einwohnerinnen und Einwohner, die eine derartige Erklärungbereits früher bei dieser Meldebehörde abgegeben haben, brauchen diesenicht zu erneuern. Der Widerspruch gilt bis zur Aufhebung unbefristet.<strong>Wernigerode</strong>, 28.06.<strong>2013</strong>Peter GaffertOberbürgermeisterJahresabschluss 2012 der Gemeinnützigen Gesellschaft fürSozialeinrichtungen <strong>Wernigerode</strong> mbHDem Lagebericht und Jahresabschluss 2012 wurde gemäß Prüfungsberichtder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaftmit Datum vom 03. Mai <strong>2013</strong> ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerkerteilt. Die Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Gesellschaftfür Sozialeinrichtungen <strong>Wernigerode</strong> mbH hat am 03. Juni <strong>2013</strong> denJahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 festgestellt und das Ergebnis derPrüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurde bestätigt. DerJahresüberschuss in Höhe von 500.882,22 EUR wird der Rücklage zugeführt.Hiermit erfolgt die Bekanntmachung gemäß § 121 Abs. 1 Ziff. 1b GO LSA.Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen zur Einsichtnahme in derZeit vom 29. Juli bis 09. August <strong>2013</strong> während der Geschäftszeiten in denGeschäftsräumen der Gemeinnützigen Gesellschaft für Sozialeinrichtungen<strong>Wernigerode</strong> mbH, Salzbergstraße 6 b in <strong>Wernigerode</strong> aus.<strong>Wernigerode</strong>, 27.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>Peter GaffertOberbürgermeister21Öffentliche Bekanntmachungen7/13


Veranstaltungen der Jugendeinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> im August <strong>2013</strong>Jugendhaus CenterBenzingeröder Chaussee 1,Tel. 0 39 43-2 22 91Jugendclub HarzblickHeidebreite 8,Tel. 0 39 43-63 36 61Jugendtreff SilstedtHarzstraße 26 a, Silstedt,Tel. 0 39 43-24 97 52Jugendtreff BenzingerodeSchützenplatz, BenzingeroddeTel. 0 39 43-24 97 16Geänderte Öffnungszeitenwährend der Sommerferien vom15.<strong>07</strong>. – 28.08.<strong>2013</strong>Mo, Mi 15:00 – 21:00 UhrFr, Sa 15:00 – 22:00 Uhrim Wechsel mit dem JugendtreffHarzblick am 09./10.08.<strong>2013</strong> und23./24.08.<strong>2013</strong>.Offene Angebote:Dart, Fitness, Billard, Tischtennis,Bandprobe, Kickern, Internet,Spielen u. v. a. m.Geänderte Öffnungszeitenwährend der Sommerferien vom15.<strong>07</strong>. – 28.08.<strong>2013</strong>Di, Do 15:00 – 21:00 UhrFr, Sa 15:00 – 22:00 Uhrim Wechsel mit dem Jugendhaus»Center« am 02./03.08.<strong>2013</strong> und16./17.08.<strong>2013</strong>.Offene Angebote :Dart, Fitness, Billard, Tischtennis,Bandprobe, Kickern, Internet,Spielen u.v.a.m.AngeboteMo – Fr 15:00 – 21:00 Uhrbegleitete SelbstverwaltungAngeboteMo und Mi 16:00 – 20:30 Uhrbegleitete SelbstverwaltungFERIENPASSDonnerstag, 01.08.<strong>2013</strong>10:00 – 13:00 Uhr Ein Tag mitder Feuerwehr | 14:00 – 17:00Uhr Experimentierlandschaft:Experimente bei den AlchimistenFreitag, 02.08.<strong>2013</strong>10:00 – 14:00 Uhr Badepartyim Waldhofbad | 17:30 Uhr bisSamstag, 03.08.<strong>2013</strong> 08:00 UhrNachtangelnMontag, 05.08.<strong>2013</strong>09:00 – 15:00 Uhr Von der Kuhbis zur MilchDienstag, 06.08.<strong>2013</strong>10:00 – 12:00 Uhr Experimentierlandschaft:Luft ist nicht Nichts| 10:00 – 12:00 Uhr EinmaligeLesezeichen und StundenpläneMittwoch, <strong>07</strong>.08.<strong>2013</strong>09:30 – 15:00 Uhr Auf großerEntdeckungsreise im Feuerland| 10:00 – 13:00 Uhr KreativeFantasiefiguren aus Ton und YtongDonnerstag, 08.08.<strong>2013</strong>10:00 – 13:00 Uhr Schatzsuche aufder LustFreitag, 09.08.<strong>2013</strong>15:00 – 18:00 Uhr Kinderfest im<strong>Stadt</strong>feld | 19:00 – 22:00 Uhr Xbox-Turnier für JugendlicheMontag, 12.08.<strong>2013</strong>09:30 – 11:00 Uhr Besuch imLuftfahrtmuseumDienstag, 13.08.<strong>2013</strong>09:30 – 15:00 Uhr Aufgroßer Entdeckungsreise imFeuerland | 10:00 – 12:00Uhr Experimentierlandschaft:Löslichkeit von StoffenMittwoch, 14.08.<strong>2013</strong>09:00 – 14:30 Uhr Besichtigung desKlosters Michaelstein Blankenburg| 10:00 – 11:30 Uhr Farben selbsthergestellt | 10:00 – 13:00 Uhr Werhat an der Uhr gedreht? – Uhrenselber basteln | 14:00 – 17:00 UhrExperimentierlandschaft: Luft istnicht NichtsDonnerstag, 15.08.<strong>2013</strong>10:00 – 13:00 Uhr Fotobox undandere KreativangeboteDonnerstag, 15.08.<strong>2013</strong>08:00 Uhr bis Samstag, 17.08.<strong>2013</strong>17:30 Uhr Paddeltour in BrandenburgFreitag, 16.08.<strong>2013</strong>10:00 – 14:00 Uhr Höhlenfestspielein der BaumannshöhleSonntag 18.08.<strong>2013</strong>11:00 – 12:00 Uhr Spaß mit TierenMontag, 19.08.<strong>2013</strong><strong>07</strong>:30 – 20:00 Uhr Ausflug in denFilmpark BabelsbergDienstag. 20.08.<strong>2013</strong>09:00 – 17:00 Uhr Paddeln aufder Oker | 09:30 – 12:00 UhrSpiel, Spaß und Sport – mitHüpfburg u.v.m. | 10:00 – 12:00Uhr Experimentierlandschaft:Experimente mit GeschmackMittwoch, 21.08.<strong>2013</strong>10:00 – 11:30 Uhr Urkundengestalten | 10:00 – 13:00 UhrKochen mit Andreas Bors, Chefkochder Zentralküche | 10:00 – 14:00Uhr Indianerfest | 10:00 – 12:00Uhr Drum Circle Musikspaß ohneNotenDonnerstag, 22.08.<strong>2013</strong>10:00 – 13:00 UhrFuSSballturnierFreitag, 23.08.<strong>2013</strong> | 10:00 Uhr bisSamstag, 24.08.<strong>2013</strong> 13:00 UhrÜbernachtung auf der Skihütte mitKlettern für JugendlicheSonntag, 25.08.<strong>2013</strong>14:45 – 16:00 Uhr PuppentheaterMontag, 26.08.<strong>2013</strong>09:30 – 13:00 Uhr Pfadfinder inAktionDienstag, 27.08.<strong>2013</strong>09:00 – 17:00 Uhr Ausflug insPhaeno in WolfsburgMittwoch, 28.08.<strong>2013</strong>09:30 – 14:00 Uhr Besuch imMausefallenmuseum | 09:30 –13:00 Uhr Pfadfinder in Aktion»Nachwuchsförderung« für Kindertagesstättenvon der Firma NemakEnde Juni konnten sich sechs Kindereinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>und freier Träger über einen Spendencheck der Firma Nemak <strong>Wernigerode</strong>GmbH freuen.Beim letzten Sommerfest veranstaltete die Firma eine Tombola, wobeischnell fest stand, dass das eingenommene Geld von 2.200 Euro Kindern zuGute kommen sollte. Der Betrag wurde von der Geschäftsleitung auf stolze4.000 Euro aufgestockt und an die städtischen Kindereinrichtungen Pusteblume,Harzblick, Villa Sonnenschein, und Musikus sowie an den privat betriebenenWaldorfkindergarten Hollerbusch und das AWO Kinder- und Jugendheimin <strong>Wernigerode</strong> gespendet. In all diesen Einrichtungen habenNemak-Mitarbeiter ihre Kinder untergebracht.»Der Nachwuchs steht meist hinten an, deshalb haben wir uns entschieden,die Summe an sechs Kindereinrichtungen zu übergeben«, sagte BetriebsratsvorsitzenderAndreas Groch. Zur Spendenübergabe wussten bereits alleKitaleiterinnen, wofür sie die Finanzspritze verwendet werden soll: JuttaLehmann vom Kinder- und Jugendheim erklärte »Bei dem Hochwasser istunser Wohnwagen am Leipziger Neuseenland beschädigt worden. Wir setzendas Geld für die Reparaturen ein«. Die Villa Sonnenschein hat erneut dieZertifizierung als »Haus der kleinen Forscher« erhalten und wird das Spendengeldfür die weitere Ausgestaltung des dazugehörigen Labors einsetzen.Im Waldorfkindergarten Hollerbusch und im Musikus werden Kletterwändegekauft, wohingegen die Kita Pusteblume ihr Geld in neue Sportmatten investiert.Und in der Kindereinrichtung Harzblick können sich die Kinder baldüber neue Möbel freuen. ■Zur Spendenübergabe waren auch Kinder der nahe gelegenen Villa Sonnenscheinerschienen. Sie bedankten sich mit einem Lied. Auch Oberbürgermeister PeterGaffert (hinten Mitte) bedankte sich herzlich bei Frank Lehmann (GeschäftsführerNemak), Andreas Groch (Betriebsrat) und Dr. Dietrich Kahn (Werksleiter) fürdas Engagement.7/13Kinder- & Jugendseite22


Verkehrsübungs- und Freizeitgarten im<strong>Stadt</strong>feld an die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> übergebenBereits seit Juni 2009 wurde mit viel Engagementan der Errichtung eines Verkehrsgartens in <strong>Wernigerode</strong>gearbeitet. Von dem Ergebnis konntensich die Akteure und vor allem die anwesendenKinder der Kindereinrichtung Pusteblume bei derEröffnung Anfang Juli in der Theodor-Fontane-Straße im Wohngebiet <strong>Stadt</strong>feld überzeugen.Andreas Heinrich, Dezernent für Gemeinwesender <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> bedankte sich bei OttoSeiler vom Teutloff-Bildungszentrum, der beidiesem Projekt alle Fäden in der Hand hielt sowiebeim KoBa-Chef Dirk Michelmann für die Förderung.»Ohne Ihre Unterstützung wäre dieses tolleVerkehrserziehungs- und Freizeitangebot nichtmöglich geworden« so Heinrich. Seit 2010 arbeitetenzehn, später acht Langzeitarbeitslose imRahmen einer »Aktiv zu Rente«-Maßnahme desTeutloff-Bildungszentrums an der Umsetzung derursprünglich von Heureka entwickelten Verkehrsgartenidee.Von Frühjahr bis Herbst erbauten dieTeilnehmer die Außenanlagen und den Verkehrsübungsplatz.In der kalten Jahreszeit wurdenSpielgeräte und Sitzbänke aus Holz in der Werkstattgefertigt. In liebevoller Detailarbeit statteteder Bildungsträger den Verkehrsgarten mit zahlreichenVerkehrsschildern, zwei Verkehrsampelnund einem Hindernisparcours aus. Die Ausstattungsgegenständezur Verkehrserziehung werdenin den beistehenden Containern aufbewahrt.Entstanden ist eine vielseitig nutzbare Flächezur Verkehrserziehung und Freizeitgestaltung. Fürden sicher nicht immer leichten Einsatz bedankteMit viel Spaß eroberten die Knirpse der Kita Pusteblumeden neuen Verkehrsübungs- und Freizeitgarten.sich Dirk Michelmann bei allen Teilnehmern. Mitder Übergabe des fertig gestellten Geländes andie <strong>Stadt</strong> geht auch die Verantwortung an dieseüber, wie Oberbürgermeister Peter Gaffert sichganz bewusst ist »Es kommt nun darauf an, eingutes Nutzungskonzept zu entwickeln und umzusetzen«.Ein wichtige Rolle dabei wird das Quartiersmanagementim <strong>Stadt</strong>feld spielen, angeführt vomQuartiersmanager Uwe-Friedrich Albrecht. Dastragfähige Verkehrsgarten-Konzept soll am 9.August ab 14 Uhr beim <strong>Stadt</strong>feldkinderfest vorgestelltund der Verkehrsgarten von den Bewohnernin Besitz genommen werden. Privatpersonenkönnen das Angebot ebenso nutzen wie Kindergärtenund Schulen. Polizistin Eva Sobert freut sichschon auf den künftigen Verkehrsunterricht aufdiesem Gelände.Bitte an Bürger um Spenden vonKinderfahrzeugen und -fahrradhelmenFür die Nutzung besitzt der Verkehrsgarten zurzeitdrei Kinderfahrräder, die von der Firma BadBikes <strong>Wernigerode</strong> verkehrssicher aufgearbeitetwurden.Wir bitten alle Bürger um weitere Fahrzeugspendenund im Besonderen um ihre Hilfe zurAnschaffung von Kinderfahrradhelmen. Sie könnensich dafür in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wernigerode</strong>,im Amt für Jugend, Gesundheit und Soziales,Schlachthofstraße 6, bei der <strong>Stadt</strong>jugendpflege,Gernot Eisermann (Tel. 03943-654517) bzw. imBüro der Amtsleiterin Petra Fietz (Tel. 03943-654511) oder auch gern per Mail unter soziales@wernigerode.de an uns wenden.Mit Ihrer Spende unterstützen Sie das verkehrssichereTraining der Kinder. Dafür herzlichenDank! ■Neues Spielgerät fürKita-KnirpseDie Kinder nahmen die neue Klettermöglichkeitgleich in Besitz. Bild © Kindertagesstätte Villa SonnenscheinPünktlich zum Sommeranfang nahmen dieSprösslinge der Kita Villa Sonnenschein in <strong>Wernigerode</strong>ihr neues Spielgerät in Besitz. Bei schönemWetter haben die 2- bis 6-Jährigen nun ein weiteresHighlight in ihrem Garten zur Verfügung.Zur selben Zeit wurden die »Großen« der Kindertagesstättefeierlich in die Schule verabschiedet.Susanne Kühnemann, Elternvertreterin sagte»Danke für die Begleitung in einer der wichtigstenEntwicklungsphasen unserer Kinder. Danke für diegemeinsame Zeit!« ■Auch die Kleinstenhelfen mitDie Erzieherinnen, Kinder und Eltern aus der Kindertagesstätte»Benjamin Blümchen« in Silstedtwaren sehr bewegt von den Bildern und Berichtender letzten Wochen aus den ÜberflutungsgebietenSachsen-Anhalts. Es entstand der Wunsch, zu helfen.Schließlich hatten sie eine gute Idee: Währenddie Kinder mit ihren Eltern zu Hause Kuchen backten,um damit in der Kita einen Kuchenbasar zuveranstalten, setzte sich die Erzieherin Syliva Oberbeckmit dem Krisenstab des Landkreises Stendal inVerbindung. Der Erlös von 518 € wird an die Kindertagesstätte»Borstel« in Aken gespendet. Eingroßes Dankschön an alle Beteiligten! ■Der Kuchenbasar war ein voller Erfolg. Bild © KindertagesstätteBenjamin BlümchenErstes Lampionfest in <strong>Wernigerode</strong>Vom 26. bis 28. Juli findet das erste Hoi-An-Lampionfest in <strong>Wernigerode</strong> statt.Anlass dazu gibt die Städtepartnerschaft, die die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> als erste deutsche<strong>Stadt</strong> mit einer vietnamesischen <strong>Stadt</strong> abschließt. Der Aufbau der Partnerschaftist mit der UNESCO-Welterbestadt Hoi-An geplant.Für das »Hoi An Lampionfest« trafen Ende Juli die sehnsüchtig erwarteten Lampions ein.Roman Müller, stellvertretender GF der Wernigeröder Tourismus GmbH und Huong Trutevom WIN Verein freuten sich sehr über die hochwertige Qualität. Die seidenumspanntenLampions wurden extra für <strong>Wernigerode</strong> in den Farben Rot-Weiß und in den vietnamesischenFarben Gelb-Rot in der Welterbestadt Hoi An gefertigt und setzen die <strong>Stadt</strong> währendder Festtage spektakulär in Szene. Viele weitere tolle Farben warten auf ihre Besitzer. Dieschönen Schmuckstücke können in der Hohen Halle des Wernigeröder Kunst- und Kulturvereinsfür 10 Euro gekauft werden.Beim Erwerb eines Lampions nimmt man automatisch an der Verlosung eines Fluges nachVietnam teil. Der Erlöß wird als Spende dem Fest zugeführt.Kinder- & Jugendseite23 7/13


Herzlichen Glückwunsch den Gewinnern desJohannes-Brahms-Chorpreises <strong>2013</strong>!Prof. Dr. Ralf Eisenbeiß eröffnete das 8. Johannes-Brahms-Chorfestival in <strong>Wernigerode</strong>Fantastische Chortage bescherte das achte Johannes-Brahms-Chorfestivalder <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>.Bei schönstem Wetter fand das dreitägigeFestival großen Anklang bei Teilnehmern, Einheimischenund Besuchern der <strong>Stadt</strong>. Aus 19 Ländernwaren die Chorteilnehmer angereist. Über 1.200Sängerinnen und Sänger alter Altersgruppen genossendie besondere Atmosphäre in der <strong>Stadt</strong>.Organisator Prof. Dr. Ralf Eisenbeiß, (Leiter Interkultur)zeigte sich begeistert von der Stimmung»Das waren die schönsten Chorfestspiele, die icherlebt habe« sagte der 60-Jährige bei der Abschlussveranstaltung.Überzeugen konnte schließlich das EnsembleThios Omilos aus Leipzig. Mit überragenden Leistungenbegeistern sie die gesamte Jury des Johannes-Brahms-Chorfestivals.Erst vor wenigen Wochenhatten sie bereits den Großpreis beim InternationalenAnton Bruckner Chorwettbewerb inLinz gewonnen. Publikumsliebling wurde zumwiederholten Male der vietnamesische KinderchorSol Art.Im Jahr 2012 konnte das Ensemble Thios Omilosauf zehn erfolgreiche Jahre zurückblicken. DasMännervokalquintett wurde 2002 von Mitgliederndes Leipziger Thomanerchores gegründetund hat schnell von sich als stilvoller Interpretgeistlicher als auch weltlicher Musik von der Renaissancebis zur Moderne reden gemacht. Beirenommierten Festivals wie dem KultursommerNordhessen, dem Quedlinburger Musiksommer,den Musikfestspielen Mecklenburg-Vorpommern,dem Schönberger Musiksommer oder demLeipziger Bachfest sind die Sänger ebenso gerngesehene Gäste wie im Ausland. So besuchte dieGruppe anlässlich einer Konzertreise 20<strong>07</strong> dieVolksrepublik China und 2010 Taiwan. Anfang2011 erschien die CD »Gallus – Hassler – Schein:Kontraste in der deutschen Kirchenmusik um1600« bei dem Label Rondeau. Das EnsembleNach dem Festumzug durch die Innenstadt versammelten sich die Fahnenträger auf der Bühne.Glückliche Sieger aus dem nahen Leipzig: das Ensemble Thios Omilos überzeugte die Jury zu 100 Prozent.Thios Omilos setzt sich aus den Tenören PatrickGrahl und Cornelius Frommelt, dem Bariton TobiasAy sowie den Basssängern Philipp Goldmannund Manuel Helmeke zusammen. ■Der Kinderchor »Sol Art« freute sich sehr darüber, dass das Publikum den Chor wieder zum Liebling kürte.Constantin Schnee, Leiter der Bahnhofsmission Halberstadt-<strong>Wernigerode</strong>,freute sich über den tollenErfolg des Benefizkonzertes gleich zu Beginn derBrahmsfestspiele. Bei der Auftaktveranstaltung kamen1.500 Euro zusammen. Den Spendenscheck überreichtendie Oberbürgermeister Peter Gaffert (links)und Andreas Henke aus <strong>Wernigerode</strong> und Halberstadt.7/13Rückblick24


Schüler Koch Pokal ging an WernigeröderSchülerinnenAn die Töpfe, fertig, los … hieß es für 13 kochbegeisterteSchülerteams aus der gesamten RepublikAnfang Juni in Erfurt. Die angereistenLandessieger kämpften an diesem Finaltag umvon links: Mit ihrer Teambereuerin Martina Fölschzauberten Lena Gerecke, Gina Guhl, Julia Wolterund Celine Schneevoigt ihr Hexenmenü und wurdenBundessieger <strong>2013</strong>.den Bundessieg des »Schüler Koch Pokals«. Miteinem vorgegebenen Warenwert von 18 Euromussten alle Teams gleichzeitig und auf engstemRaum unter dem Motto »Land auf, Land ab ausDeutschen Landen« ihre kulinarischen Kochkünsteinnerhalb von zwei Stunden präsentieren. Bereitszum 16. Mal hatte die »Kochen macht SchulegGmbH« c/o Verband der Köche Deutschlandse.V. den Wettbewerb ausgelobt.Die diesjährigen Siegerinnen im bundesweitenWettbewerb heißen Lena Gerecke, Gina Guhl,Celine Schneevoigt und Julia Wolter aus <strong>Wernigerode</strong>.Gemeinsam mit ihren TeambetreuerinnenMartina Fölsch und Marita Grosse von derSekundarschule »Thomas Müntzer« kochten siesich mit ihrem dreigängigen Hexenmenü bis aufsSiegertreppchen. »Was die Teambetreurin unddie Lehrer aus den Mädchen gemacht haben, isteinzigartig. Richtige Persönlichkeiten sind dievier Mädels geworden« schwärmte SabineFischer-Heese vom Organisationsteam des»Kochen macht Schule«-Verbandes nach demSieg. ■Rundfunk-Jugendchor <strong>Wernigerode</strong>bester Chor Sachsen-AnhaltsKinderfest im BürgerparkVom Bürgerwäldchen bis zum Spielplatz »Klein<strong>Wernigerode</strong>« herrschte Anfang Juli reges Treibenim Wernigeröder Bürgerpark.Weit über 1.500 Gäste nutzten das schöneWetter für einen Familienausflug. Die Mitarbeiterdes Bürgerparks haben mit der Unterstützung derHarzsparkasse und der Volkstimme ein richtigfröhliches Fest auf die Beine gestellt. Dabei warenviele alte Kinderspiele, ein Puppentheater, einZauberer, eine Schatzsuche und ein Clown. Im›grünen Klassenzimmer‹ konnte man passend zumWetter Windspiele bastelten und vieles zum ThemaWetter erfahren.Mit kleinen Geschenken wurden die Kinder beider Schatzsuche auf dem Spielplatz »Klein <strong>Wernigerode</strong>«belohnt. Dieser wurde mit Unterstützungder Harzsparkasse gerade erst restauriert. ■© Bürgerpark <strong>Wernigerode</strong>Ende Juni fand in der ausverkauften StiftskircheSt. Servatius in Quedlinburg der 6. Landes-ChorwettbewerbSachsen-Anhalt mit dem Konzert derPreisträger einen krönenden Abschluss.18 Chöre hatten sich zuvor dem Wertungssingengestellt, das im Bildungshaus Carl Ritter undim GutsMuths-Gymnasium ebenfalls für volleSäle gesorgt hatte.Mit Jubel nahmen vorallem die jugendlichenSängerinnenund Sänger im AbschlusskonzertdieBekanntgabe der Ergebnisseauf.Der Rundfunk-Jugendchor<strong>Wernigerode</strong>erreichte diehöchste in diesemWettbewerb vergebenePunktzahl. DiesesEnsemble wirdebenso wie der Kinder-und JugendchorMagdeburg, die HallenserMadrigalistensowie das Vocalensemblephonova <strong>Wernigerode</strong> beim 9. DeutschenChorwettbewerb 2014 in Weimar auftreten.Die Sonderpreise der Stiftung der KreissparkasseQuedlinburg erhielten der Kinder- undJugendchor Magdeburg, der Exaudi Chor Magdeburg,der Kammerchor CantART Halle sowie derRundfunk-Jugendchor <strong>Wernigerode</strong>. ■Der beste Chor Sachsen-Anhalts ist der Rundfunk-Jugendchor aus <strong>Wernigerode</strong>.musik gewinnt! –Musikalisches Lebenin SchulenBei der Preisverleihung am Mitte Juni im WDR-Funkhaus in Köln wurde das Geheimnis um diePreisträger des diesjährigen Wettbewerbs »musikgewinnt! – Musikalisches Leben an Schulen« gelüftet.31 Schulen hatten sich beworben. AchtHauptpreise, dotiert mit je 1.500 €, gingen anGrund-, Gesamt-, Oberschulen sowie Gymnasien.Einer der begehrten Priese ging in diesem Jahrschließlich auch an die Freie Grundschule <strong>Wernigerode</strong>.Unter großem Applaus nahmen die ausdem ganzen Bundesgebiet angereisten Schülerund Lehrer ihre Urkunden entgegen.Der Wettbewerb »musik gewinnt« wurde zumvierten Mal vom Verband Deutscher Schulmusiker(VDS) in Zusammenarbeit mit der Strecker-Stiftung,dem Kulturradio WDR 3, der INITIATIVEHÖREN und dem Deutschen Musikrat durchgeführt.Neben den acht Hauptpreisen wurden nochweitere Schulen mit einem Förderpreis in Höhevon je 300,00 € ausgezeichnet:Mit insgesamt 13 Preisträgern würdigte dieJury das hohe Niveau der Bewerbungen, das sichüber die einzelnen Wettbewerbsdurchgänge stetigweiterentwickelt hat. Vor allem die gelungenenVerflechtungen des regulären Musikunterrichtsmit Projektarbeiten sowie die Zusammenarbeitmit Bildungspartnern wie Musikschulen, Orchesternund Theatern ließen eine erfreuliche Steigerungder musikalischen Aktivitäten an deutschenSchulen erkennen.Die Geldpreise in Höhe von insgesamt 13.500 €stehen den Schulen für den weiteren Ausbau ihrermusikalischen Arbeit zur Verfügung. ■Rocken am BrockenFestivalAnfang August verwandelt sich die grüne Wiese»Gieseckenbleek« der Gemeinde Elend inein gemütliches Festivalgelände, umrandetvon der Harzer Berg- und Waldlandschaft.Bereits seit 20<strong>07</strong> können sich Festivalliebhaberauf eine gute Mischung etablierter nationalerund internationaler Künstlern sowiejunger aufsteigender Nachwuchsbands verschiedenerMusikgenre freuen. So standenbereits Bands wie Madsen, Anti-Flag, FriskaViljor, Johnossi, Muff Potter, Jupiter Jones, F<strong>MB</strong>elfast, Art Brut, Fotos, Kilians, Tiger Lou, Bosse,Olli Schulz, Bonaparte, Itchy Poopzkid undKraftklub auf der Bühne des Rocken am BrockenFestivals.Die idyllische Festivalatmosphäre wird begleitetvon einem vielseitigen Rahmenprogramm,beispielsweise dem traditionelle Fußballturnier.Einzigartig ist auch die Möglichkeitmit einer Dampflok, der Harzer Schmalspurbahn,zum Festival anreisen zu können.Die Idee, ein Rockfestival im Harz zu veranstalten,stammt von ehemaligen Studentender Hochschule Harz in <strong>Wernigerode</strong>.Das Rocken am Brocken Festival wird unterstütztvon Motor.de, Festivallisten und Festivalguide.01. bis 03.08.<strong>2013</strong>Stil: Indie, Rock, Alternativ, Punk, Elektrowww.rocken-am-brocken.deKinder- & Jugendseite25 7/13


Euro-SkalaGraustufenMDR HARZ OPEN AIRmitSAMSTAG14.09.<strong>2013</strong>17 bis 23 Uhrim Bürgerpark<strong>Wernigerode</strong>KARATund DJ•Kinderprogramm•und viele andere mehrModeration (MDR) Billy Wulff•Sascha FröhlichKinderVVK 3,30 EuroAbendkasse5 EuroErwachseneVVK 7,70 EuroAbendkasse10 Eurowww.wernigerode.deTickets online bestellen auf www.wernigerode-tourismus.de oder in der Tourist-Information<strong>Wernigerode</strong>, an allen bekannten Vorverkaufsstellen sowie an der Tageskasse des BürgerparksVeranstalter <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>In Kooperation mit7/13ProduktionMit freundlicher Unterstützung26


Veranstaltungsplan August <strong>2013</strong> – <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>Aktueller Monatsveranstaltungsplan auch im Internet unter www.wernigerode.de – Kultur & Freizeit/Veranstaltungen <strong>2013</strong>Regelmäßigestäglich10:30 Uhr <strong>Stadt</strong>führung »1000Schritte rund ums Rathaus«Tourist-Information, Marktplatz 10 |11:00 Uhr und 13:00 Uhr Mit demRanger um die BrockenkuppeNationalpark Harz, Eingang WetterwarteBeginnDienstag11:00 – 17:30 Uhr Westharzrundfahrtmit dem Schweizer AlpenbusWernigeröder Schloßbahn, BreiteStraße 70Mittwochs14:00 Uhr Ranger-Tag amHohneHof, Einblicke in die Geschichtedes Hofes, Untersuch ungen in derForscherecke. Tel 03 94 55-86 40,Nationalpark HarzDonnerstags11:00 – 18:00 Uhr Ostharzrundfahrtmit dem Schweizer AlpenbusWernigeröder Schloßbahn,Breite Straße 70 | 17:00 – 18:00 Uhr<strong>Stadt</strong>rundfahrt mit der WernigeröderBimmelbahnStartpunkt Marktstraße, HaltestelleBimmelbahnSamstagsSonderfahrt mit demTraditionszug zum Brocken |14:00 Uhr <strong>Stadt</strong>führung »1000Schritte rund ums Rathaus«Tourist-Information, Marktplatz 10 |16:00 – 17:30 Uhr <strong>Stadt</strong>rundgangmit dem HasseröderBraumeisterTreffpunkt: Tourist-Information,Marktplatz 10 | 18:00 – 19:00 Uhr<strong>Stadt</strong>rundfahrt mit der WernigeröderBimmelbahnStartpunkt Marktstraße, HaltestelleBimmelbahnbis 16. Oktobervon Montag bis Freitag11:30 Uhr und 14:00 UhrBrockengarten im Blütenzauber– 45-minütige Führung durchDeutschlands ältesten Hochgebirgspflanzengarten,an Wochenendenund Feiertagen nur im Rahmen derRundwanderwegführung um 11und 13 Uhr möglich. Gruppen bitteanmelden unter Telefon 0 39 4355 t02 20 oder 01 70-5 70 90 15,Treffpunkt: Eingang WetterwarteVeranstaltungen im AugustDonnerstag, 01.08.<strong>2013</strong>2. <strong>Stadt</strong>schützenfest der WernigeröderSchützenvereineOchsenteichgelände, Unter denZindeln | Ausstellung – Alltag inHanoi, Fotografien von ChristineTrosinFoyer der GWW, Platz des Friedens6 und Museum Schiefes Haus, Klintgasse5Freitag, 02.08.<strong>2013</strong>2. <strong>Stadt</strong>schützenfest der WernigeröderSchützenvereineOchsenteichgelände, Unter denZindeln | Ausstellung – Alltag inHanoi, Fotografien von ChristineTrosinFoyer der GWW, Platz des Friedens6 und Museum Schiefes Haus,Klintgasse 5Samstag, 03.08.<strong>2013</strong>2. <strong>Stadt</strong>schützenfest der WernigeröderSchützenvereineOchsenteichgelände, Unter denZindeln | Ausstellung – Alltag inHanoi, Fotografien von ChristineTrosinFoyer der GWW, Platz des Friedens6 und Museum Schiefes Haus, Klintgasse5 | 19.00 Uhr Capriccio»Wer die Rose ehrt« – die bestenOstrock-Klassiker im KonzertMuseumshof »Ernst Koch«, Silstedtstatt. Kartenvorverkauf: 12 €,Abendkasse: 15 €19:30 Uhr Sinfoniekonzert –18. Wernigeröder SchlossfestspieleSchlosskirche, Am Schloß 1Sonntag, 04.08.<strong>2013</strong>2. <strong>Stadt</strong>schützenfest der WernigeröderSchützenvereineOchsenteichgelände, Unter denZindeln | Zeltlager Wolfsholz,Feuerwehr Silstedt, OT SilstedtDienstag, 06.08.<strong>2013</strong>10:00 Uhr Basteln im GewächshausWernigeröder Bürgerpark,DornbergswegFreitag, 09.08.<strong>2013</strong>19:00 Uhr Menu im Grünen –Anmeldung über das ParkrestauranterforderlichParkrestaurant im WernigeröderBürgerpark | 19:30 Uhr Don Giovanni(Premiere) von W. A. Mozart– 18. Wernigeröder SchlossfestspieleSchloss <strong>Wernigerode</strong> od. FürstlicherMarstall, Am Lustgarten 40Samstag, 10.08.<strong>2013</strong>19:30 Uhr Don Giovanni vonW. A. Mozart – 18. WernigeröderSchlossfestspieleSchloss <strong>Wernigerode</strong> od. FürstlicherMarstall, Am Lustgarten 40Sonntag, 11.08.<strong>2013</strong>19:30 Uhr Wandelkonzert –18. Wernigeröder SchlossfestspieleSchloss <strong>Wernigerode</strong> od. FürstlicherMarstall, Am Lustgarten 40Dienstag, 13.08.<strong>2013</strong>19:30 Uhr Don Giovanni vonW. A. Mozart – 18. WernigeröderSchlossfestspieleSchloss <strong>Wernigerode</strong> od. FürstlicherMarstall, Am Lustgarten 40Mittwoch, 14.08.<strong>2013</strong>Grünes Klassenzimmer im ParkFerienpassaktionenWernigeröder Bürgerpark,Dornbergsweg | Sonderfahrt mitdem Traditionszug zum BrockenBahnhof <strong>Wernigerode</strong> | 19:30 UhrDon Giovanni von W. A. Mozart –18. Wernigeröder SchlossfestspieleSchloss <strong>Wernigerode</strong> od. FürstlicherMarstall, Am Lustgarten 40Donnerstag, 15.08.<strong>2013</strong>19:30 Uhr, Wandelkonzert –18. Wernigeröder Schloss <strong>Wernigerode</strong>Freitag, 16.08.<strong>2013</strong>50 Jahre SchanzenanlageSchanzenanlage, Zwölfmorgental |Altstadtfest <strong>Wernigerode</strong>Marktplatz | 19:30 Uhr Don Giovannivon W. A. Mozart – 18.Wernigeröder SchlossfestspieleSchloss <strong>Wernigerode</strong> od. FürstlicherMarstall, Am Lustgarten 40Samstag, 17.08.<strong>2013</strong>50 Jahre SchanzenanlageSchanzenanlage, Zwölfmorgental |Altstadtfest <strong>Wernigerode</strong>Marktplatz | 11:00 Uhr Versteigerungvon FundfahrrädernNeues Rathaus, Schlachthofstraße 6| 19:30 Uhr Don Giovanni vonW. A. Mozart – 18. WernigeröderSchlossfestspieleSchloss <strong>Wernigerode</strong> od. FürstlicherMarstall, Am Lustgarten 40Sonntag, 18.08.<strong>2013</strong>50 Jahre SchanzenanlageSchanzenanlage ZwölfmorgentalAltstadtfest <strong>Wernigerode</strong>Marktplatz | 11:00 Uhr SpaSS mitTierenWernigeröder Bürgerpark,Dornbergsweg | 19:30 Uhr Wandelkonzert– 18. WernigeröderSchlossfestspieleSchloss <strong>Wernigerode</strong>Dienstag, 20.08.<strong>2013</strong>19:30 Uhr Orgelkonzert – 18.Wernigeröder Schlossfestspiele &Harzer OrgelsommerSchlosskircheSamstag, 24.08.<strong>2013</strong>15:00 Uhr Kinder- und Familienoper»Papageno spielt auf derZauberflöte« – 18. WernigeröderSchlossfestspieleFürstlicher Marstall, Am Lustgarten40 | 20:00 Uhr Miniaturenparkbei NachtWernigeröder Bürgerpark,DornbergswegSonntag, 25.08.<strong>2013</strong>15:00 Uhr Heimspiele derMountain Tigers<strong>Stadt</strong>feldturnhalle | 15:00 Uhr Kinder-und Familienoper »Papagenospielt auf der Zauberflöte« – 18.Wernigeröder SchlossfestspieleFürstlicher Marstall,Am Lustgarten 40 | 15:00Uhr, Puppentheater»Die verzauberteSonne«Wernigeröder Bürgerpark,Dornbergsweg25.08.13 bis 01.09.<strong>2013</strong>BahnwandernBahnhof <strong>Wernigerode</strong>,Freitag, 30.08.<strong>2013</strong>19:00 Uhr Hohnekonzert:Sagenumwobene BergwildnisNaturerlebniszentrum HohneHof,Drei Annen HohneSamstag, 31.08.<strong>2013</strong>Festwoche 800 JahrfeierBenzingerodeOT Benzingerode | GanztagsausbildungFreiwillige FeuerwehrSilstedt | OT Silstedt | 16:00 UhrAbschlusskonzert – SchierkerMusiksommerKurpark, Schierke, Brockenstraße19:30 Uhr Last Night.Abschlusskonzert -18. Wernigeröder SchlossfestspieleSchloss <strong>Wernigerode</strong>Änderungen, Ergänzungen, Zusätzeoder Streichungen vorbehalten!27Veranstaltungen08.06. | A | 17:00 Uhr7/13zSCHIERKER08.06. bis 31.08.<strong>2013</strong>JuniERÖFFNUNGSKONZERT Musikalisch-literarisches Quartett»Quartett des Telemann Kammerorchesters Michaelstein«14.06. | C | 19:30 Uhrx<strong>2013</strong>Für alle veranstaltungen ist derEINTRITT FREI!


Seniorenwohnpark****Wir stehen seit 11 Jahren für:• Hilfe in allen Lebenslagen vom Einkauf bis zur Grundpflege• Höchste Qualität, Fürsorge und großes Engagement beiallen Hilfeleistungen• Betreuung bei Demenz in der Häuslichkeit• Verträge mit allen Kassen• Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkterAlltagskompetenz §45b• Zusammenarbeit mit allen Ärzten, Ämtern und med.VersorgernErreichbar: 0–24 Uhr, Tel. 0 39 44 / 36 93 71Ihre Vorteile, wenn Sie sich für uns entscheiden:• Organisation aller Belange in der Pflege von der Krankenhausentlassungbis zur Ausstattung der Wohnung mit Hilfsmittel, eine bedarfsgerechteVersorgung nur auf Sie und Ihre Bedürfnisse angepasst• Versorgung wenn nötig in der Nacht – wir haben in der Ambulanz alseinzige einen Dauernachtdienst• Alle Organisationen, Hausbesuche, Telefonate, Anschreiben, Apothekenfahrten,Arztfahrten, Kostenvoranschläge verstehenwir als kostenlosen Service für SieSozial- und Krankenpflege ServiceRalph GehrkeSeniorenwohngemeinschaften:• Bei Bedarf Unterbringung in einer unserer liebevoll ausgestattetenund betreuten Seniorenwohngemeinschaften• hier richten Sie Ihre Wohnung mit Ihren Möbeln und persönlichenDingen mit unserer Hilfe ein, gestalten von derFarbe bis zur Dekoration selbst• Sie leben hier selbstbestimmend und gestalten Ihren Tagmit (vom Kochen bis zum allwöchentlichen Schwimmenund allen Aktivitäten)Sie werden hier wenn nötig 24 h am Tag versorgt, bei allenPflegestufen und jeder Art von Hilfebedarf. Ein Umzug beiSchwerstpflegebedarf kann ausgeschlossen werden. Ihre Angehörigenhaben jederzeit die Möglichkeit bei Ihnen zu sein,da Sie einen eigenen Schlüssel zu ihrer Wohnung haben!Unser Versprechen an Sie: Sie zahlen egal bei welcher Versorgungund Leistung in der Häuslichkeit keinen Cent dazu!Keine Mehrleistungsberechnung, keine Investitionskosten –Ihr Pflegegeld ist ausreichend!Sozial- und Krankenpflege-Service Ralph GehrkeHelsunger Straße 36 · 38889 Blankenburg · www.immer-ein-zuhause.de7/1328


Veranstaltungen im SeniorenundFamilienhaus <strong>Wernigerode</strong>Steingrube 8TEL 03943-605044In der Zeit vom 19.08. –06.09.<strong>2013</strong> ist das Senioren- undFamilienhaus geschlossen.Donnerstag, 01.08.1310:00 Uhr Nordic Walking |13:00 Uhr Freiwilligen-Agentur |14:00 Uhr Initiative Wandergruppeder ehemaligen Lehrer | 14:00 UhrSpielnachmittagSonntag, 04.08.1311:15 Uhr Hospizverein – Sonntaggegen TraurigkeitMontag, 05.08.1309:30 Uhr Selbsthilfegruppe 50 plus| 10:00 Uhr Schach | 14:00 UhrKlönnachmittag | 14:30 UhrSinggemeinschaft | 16:00 UhrHospiz-Sprechzeit | 17:00 UhrSelbsthilfegruppe Suchtbetroffene| 17:00 Uhr SelbsthilfegruppeDepressiveDienstag, 06.08.1309:30 Uhr Kontaktegruppe – AlteHandarbeitstechnik | 10:00 UhrKreativkreis | 14:30 Uhr GeselligerTanz | 14:30 Uhr SPD – AG 60 plus| 15:00 Uhr AG Hartz IV |16:15 Uhr Sing- undSpielgemeinschaftMittwoch, <strong>07</strong>.08.1309:30 Uhr Kontaktegruppe –Gesprächskreis »Fragen zurZeit« | 14:00 Uhr Kreativgruppe| 15:00 Uhr SelbsthilfegruppeSeelisch Belastete | 14:00 UhrSelbsthilfegruppe Blinde- undSehbehinderte | 15:00 Uhr WeißerRing – Opferberatung | 18:00 UhrHospizverein – TrauergesprächskreisDonnerstag, 08.08.1309:30 Uhr Lesen im Sommer zumThema: Geh aus mein Herz undDie <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> gratuliert herzlich zum95. GeburtstagElise PapendieckUrsula KarlaElfriede Heckmann90. GeburtstagWerner JohrLuise BüchnerHerta BergfeldKäte BaumHertha KittlerMargarete Hiltmann85. GeburtstagElvira ZeiseDr. Friedrich KrellChrista KrausMarianne BenneckeBrigitte BräunlingMarianne KlötzingUrsula Ernecke80. GeburtstagAbed AlHamid AbedAl Rassul HassanGerda BarzHilde StegmannLidija MaierRenate KlinkeIlse BieschkeHelga RuhnkeHelga GötzeKurt SchedlbauerGertrud PreißHans BurmeisterHermann RabeHannelore TolzienWaltraud EilersWaldtraut BorrmannElsa KernHorst JülkeHarri KutznerDaniel WeißbrotKarl JacobsManfred FlemmingUrsula KursaweHelmut GüttlerErich BäneckeErika Toeppner75. GeburtstagDieter EbertDietrich LanghansHorst RichterMarianne GieseckeUte Schiwysuche Freud – es liest Hilde Thoms.Alle Interessierten sind hierzuherzlich eingeladen! | 10:00 UhrNordic Walking | 14:00 UhrSelbsthilfegruppe Rollifahrer |14:00 Uhr SpielnachmittagMontag, 12.08.1309:30 Uhr Selbsthilfegruppe 50 plus| 10:00 Uhr Schach | 14:00 UhrKlönnachmittag | 14:30 UhrSinggemeinschaft | 16:00 UhrHospizverein – Sprechzeit |17:00 Uhr Selbsthilfegruppe fürMenschen mit Depressionen |17:00 Uhr SelbsthilfegruppeSuchtbetroffeneDienstag, 13.08.1309:30 Uhr Kontaktegruppe – AlteHandarbeitstechnik | 10:00 UhrKontaktegruppe – Kreativkreis |14:30 Uhr Seniorentanz imSitzen | 16:15 Uhr Sing- undSpielgemeinschaftMittwoch, 14.08.1309:30 Uhr Seniorentanz Fortgeschrittene| 09:30 Uhr Kontaktegruppe– Gesprächskreis »Fragenzur Zeit« | 14:00 Uhr Kreativgruppe| 14:00 Uhr Kreativgruppe15:00 Uhr SelbsthilfegruppeSeelisch Belastete | 15:00 UhrWeißer Ring – Opferberatung |16:00 Uhr Selbsthilfegruppe MS-BetroffeneDonnerstag, 15.08.1309:30 Uhr Spaziergang zum KlosterHimmelpforte mit gemeinsamemPicknick – Treffpunkt Steingrube 8.Bitte wettergeeignete Kleidunganziehen und etwas zu Essenund Trinken mitnehmen. NähereInformation über Telefon03943-605044 | 14:00 UhrSpielnachmittagHelga FreitagReinhard HundtWaltraud UebersalzUdo MeishnerGünter SchröderHarry JanderRegina RosenthalWaltraut GärtnerDr. Otto HosbachWilfried SchmidtHelmut SchröderRenate EngelmannSigrid HogeBrunhilde SöllJohanna HäuslerGennadi SichwardtRenate SmodisEugen DanisewitschHelga KaeslerGerhard SpitzerHanne-Lore KrügerUrsula RachEllen ZielkeMonika TriebeEva-Maria TluckElisabeth FeistUdo KohlbergFrauenzentrum<strong>Wernigerode</strong>Breite Str. 84, Tel. 03943-626012FrauenzentrumWR@web.deBeratungszeitenMo.10:00 – 12:00 Uhr13:00 – 19:00 UhrDi.10:00 – 12:00 Uhr13:00 – 17:00 UhrMi.10:00 – 12:00 Uhr13:00 – 19:00 UhrDo.10:00 – 12:00 Uhr13:00 – 17:00 UhrAm 01. und 02.08.<strong>2013</strong> geschlossenRegelmäßige VeranstaltungenMontag09:30 Uhr Migrantinnentreff |14:00 Uhr Kreativkreis |16:00 Uhr Englisch (Gruppe I) |17:30 Uhr Verkauf imSolidaritätsshop »Stöberstube«Dienstag10:00 Uhr Café um Zehn |13:30 Uhr Englisch (Gruppe II) |15:30 Uhr AG Malen und Zeichnen| 17:30 Uhr Englisch (Gruppe III)Mittwoch10:00 Uhr Literaturkreis | 14:00Uhr Treffen alleinstehender Frauen |17:30 Uhr Al-Anon FamiliengruppeDonnerstag10:00 Uhr Verkauf imSolidaritätsshop »Stöberstube« |14:00 Uhr Frauentreff | 17:00 UhrGymnastik für MigrantinnenFreitag15:00 Uhr Gymnastik fürMigrantinnenWeitere Veranstaltungen06.08.<strong>2013</strong>Ausfall AG Malen und Zeichnen23.08.<strong>2013</strong>Fahrt nach Bad Gandersheim undfrauengeschichtlicher RundgangGerhard KrebsRosemarie BöttcherWolfgang GrotheHelga DittlerHeinz LindnerIrmgard Jäschke70. GeburtstagHeide-Marie EichnerAnnemarie WirthPetra-Marina KeffelAnneliese GedwillJörg LindemannGudrun MeuschkeRuth WondrakRainer HartmannRainer KopkaIngrid PreißEckhard HausmannLothar StrutzKarin KeffelChristine LindnerGisela EdlichLothar PotschienManfred KeitelUrsula BühlHelgard MallinMarga HampeJutta LaueMarie-Luise StenzelPeter WernerIngo GrünertPetra BartneckDieter KochChristel NiemannErnst WagenführInge HenzchenMarianneKlingemannBrigitte BartelsHelga LepetitRenate LehmannDieter KubisekRosemarie BeinEckardt MengerHorst VeithHans-DieterSäuberlichAnita ManteiVolkssolidaritätAlbert-Bartels-Straße 30TEL 0 39 43-62 51 90Regelmäßige VeranstaltungenDienstags13:00 Uhr Skat | 14:00 Uhr RomméDienstag, 06.08.1309:30 Uhr Beratung der Ortsgruppen-Vor sitzenden <strong>Wernigerode</strong>Mittwoch, <strong>07</strong>.08.13Ortsgruppen 28 und 29/30 <strong>Wernigerode</strong>– Fahrt nach Bernburg, Besuchdes Tierparks | 09:30 Uhr Ortsgruppe7 <strong>Wernigerode</strong> – BeratungDonnerstag, 08.08.1310:00 Uhr Beratung derOrts gruppen vorsitzenden desOber- und UnterharzesMittwoch, 14.08.1313:00 Uhr Ortsgruppe Ilsenburg 04– Bauerncafé Nauen mit Kaffee undKuchen (Preis/Person: 18,00 €)Donnerstag, 15.08.1310:30 Uhr Ortsgruppe 33 <strong>Wernigerode</strong>– Tagesbusfahrt zum SteinhuderMeer bei Hannover – Schifffahrtund Besuch der Museumsinsel,Schmetterlingsmuseum | 14:00Uhr Ortsgruppe 27 <strong>Wernigerode</strong> –WahlvorbereitungDonnerstag, 22.08.1313:00 Uhr Ortsgruppe 10 <strong>Wernigerode</strong>– Fahrt nach Bad Grund– Höhlenerlebniszentrum IbergerTropfsteinhöhleBesuch des Stemberghausesund MuseumsHarzköhlereiAls eine der letzten Köhlereien unsererHeimat bietet das Stemberghausim Oberharz Gelegenheit, die traditionsreicheVerkohlung des Holzes vorOrt kennenzulernen. Ab dem Frühjahrjeden Jahres sind hier die altenErdmeiler in Betrieb und produzierenauf alt hergebrachte Weise die begehrteHolzkohle. Doch nicht nur dieklassischen Meiler können bestauntwerden. Eine umfangreiche Ausstellungrund um das Köhlerhandwerkmit typischen Handwerksgerätschaftenund ein deutschlandweit einmaligesKöhlereimuseum dokumentierendie harten Arbeits- und Lebensbedingungender Holzkohleproduzenten infrüheren Zeiten.Für den 30. August <strong>2013</strong> hat dieSeniorenvertretung der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>e. V. einen Besuch des Stemberghausesin Hasselfelde mit einerFührung durch das Museum Harzköhlereiorganisiert. Im Anschlusshieran ist ein Imbiss vom Grill geplant.Das Treffen für Interessierte istauf dem Busbahnhof <strong>Wernigerode</strong>,von wo aus es am Vormittag losgehenwird. Da es ab 24. August <strong>2013</strong>jedoch einen neuen Busfahrplangibt, kann noch keine genaue Abfahrtszeitgenannt werden.Kontakt und weitere Informationen:Seniorenvertretung der <strong>Stadt</strong><strong>Wernigerode</strong> e. V.Frau Renate SchulzeAm Barrenbach 638855 <strong>Wernigerode</strong>Telefon: 03943-633693E-Mail: schulze-renate@t-online.de29Familien und Senioren7/13


Kirchliche NachrichtenEv. FreikirchlicheGemeinde –ARCHEFreiheit 59Gottesdienst und Kindergottesdienstin verschiedenen AltersgruppenSonntag, 04.08.1310:00 Uhr mit AbendmahlDienstag, 06.08.1319:00 Uhr BibelgesprächSonntag 11.08.1310:00 UhrDienstag, 13.08.1319:00 Uhr BibelgesprächSonntag 18.08.1310:00 UhrSonntag, 25.08.1310:00 UhrEv. Christusgemeinde<strong>Wernigerode</strong>-SchierkeFriedrichstraße 62GottesdiensteSonntag, 04.08.1310:00 Uhr Christuskirche, Pfr.i.R.SängerSonntag, 11.08.1310:00 Uhr Christuskirche, Pfr.SchmuddeSonntag, 11.08.1314:00 Uhr Schierker Bergkirche,Pfr. SchmuddeSonntag, 18.08.1310:00 Uhr Christuskirche, Pfr.SchmuddeSonntag, 25.08.1310:00 Uhr mit Abendmahl in derChristuskirche, Pfr. SchmuddeSonntag, 25.08.1314:00 Uhr mit Abendmahl in derSchierker Bergkirche, Pfr. SchmuddeFreitag, 30.08.1318:00 Uhr Schulanfängergottesdienstin der Christuskirche, Pfr.SchmuddeGemeindearbeitMittwoch, <strong>07</strong>.08.1319:30 Uhr GemeindekirchenratssitzungJugendarbeitMontags18:00 Uhr Junge Gemeinde imPfarrhausKirchenmusikDonnerstags19:30 Uhr Chorprobe im GemeindehausEv.-Kirchliche GemeinschaftSt. GeorgiikapelleIlsenburger Straße 11GottesdiensteSonntag, 04.08.1310:00 Uhr K. GerlachSonntag, 11.08.1310:00 Uhr mit Abendmahl, G. WeberSonntag, 18.08.1310:00 Uhr G. WeberSonntag, 25.08.1310:00 Uhr 80 Jahresfest Seb. Kuhnert– anschl. Gemeindefest, parallelKindergottesdienstweitere VeranstaltungenMontag, 05.08.1314:30 Uhr Seniorennachmittag Sr.Helene Ristau | 18:00 Uhr ök. Friedensgebetin der SylvestrikircheDonnerstag, 08.08.1309:30 Uhr Frauengebetskreis (2.Donnerstag, überkonfessionell)RegelmäßigesDonnerstag16:00 Uhr BibelgesprächskreisFreitag09:45 – 11:00 Uhr Krabbelgruppe |19:00 Uhr Selbsthilfegruppe SuchtBKDEv. KirchengemeindeSt. JohannisPfarrstraße 24Gottesdienst und KindergottesdienstSonntag, 04.08.1310:00 Uhr Innenstadtgottesdienstin der Johanniskirche, KurpredigerPfr. W. ScheckSonntag, 11.08.1310:00 Uhr Innenstadtgottesdienstmit Taufe in der Johanniskirche,Pfrn. Dr. H. LieboldSamstag, 17.08.1319:00 Uhr Abendgottesdienst mitdem Instrumentalkreis und Abendmahl,Pfrn. Dr. H. LieboldSonntag 25.08.1310:00 Uhr Gottesdienst, Pfr. A.BernhardtWeitere VeranstaltungenMittwoch, 21.08.1314:30 Uhr Seniorentanz mit FrauDamm im Martin-Luther-SaalDienstag, 27.08.1315:45 Uhr Bibelstunde im SZ»Burgbreite«17.08.<strong>2013</strong> bis 25.09.<strong>2013</strong>Taizéfahrt <strong>2013</strong>Regelmäßiges(außer in den Ferien)DienstagsChristenlehre im »Haus Gadenstedt«– 15:00 Uhr Klasse 1 – 3| 16:00 Uhr Klasse 4 – 5Mittwochs09:30 Uhr Krabbelgruppe | 17:00Uhr Konfirmandenstunden: Klasse7 (03.<strong>07</strong>.13 mit Eltern) | 19:15 UhrJugendkreis ab Klasse 9Donnerstag19:00 Uhr Chorprobe der KirchenchöreSt. Johannis und St. Sylvestriim Martin-Luther-Saal:Bauwagen-ÖffnungszeitenDi bis Do 15:00 Uhr – 18:00 UhrSelbständige Ev.-Luth.KircheLindenbergstraße 23GottesdiensteSonntag, 18.08.1310:00 Uhr Abendmahlsgottesdienstin <strong>Wernigerode</strong>KirchengemeindeSt. Sylvestri und Liebfrauen<strong>Wernigerode</strong>BurgstraßeGottesdienste und KindergottesdiensteSonntag, 04.08.1310:00 Uhr Innenstadtgottesdienst,St. JohanniskircheSonntag, 11.08.1310:00 Uhr Innenstadtgottesdienst,St. JohanniskircheSonntag, 18.08.1310:00 Uhr Gottesdienst, St. SylvestriSonntag, 25.08.1310:00 Uhr Gottesdienst mit anschließendemgemeinsamen Singen,St. SylvestrikircheMontag, 05.08.1318:00 Uhr FriedensgebetSt. Sylvestrikirche, OberpfarrkirchhofWochenschlussandachtenSamstag, 03.08.1319:15 Uhr Theobaldikapelle, NöschenröderStraßeSamstag, 10.08.1319:15 Uhr Theobaldikapelle, NöschenröderStraßeSamstag, 17.08.1319:15 Uhr Theobaldikapelle, NöschenröderStraßeSamstag, 24.08.1319:15 Uhr Theobaldikapelle, NöschenröderStraßeSamstag, 31.08.1319:15 Uhr St. Sylvestrikirche,OberpfarrkirchhofGruppen und KreiseMontag, 12.08.1319:30 Uhr Sitzung des GKR, HausGadenstedtMittwoch, 21.08.13 und 28.08.19:30 Uhr Theatergruppe, HausGadenstedtMittwoch, 21.08.1314:30 Uhr Gesellige Tänze (50 +)im LuthersaalMittwoch, 21.08.1314:30 Uhr Gemeindenachmittag imHaus GadenstedtMontag, 26.08.1319:30 Uhr Bibelgesprächskreis imPfarrhausDonnerstag(außer in den Ferien)19:00 Uhr Ev. Jugendzentrum, fürJugendliche ab 8. Klasse, Oberpfarrkirchhof6Musikalische GruppenMontag, 26.08.1319:30 Uhr Flötenensemble, HausGadenstedt, Oberpfarrkirchhof 13Dienstag, 20.08. und 27.08.1319:30 Uhr Kantorei, Luthersaal,PfarrstraßeDonnerstag, 22.08.und 29.08.1319:00 Uhr Kirchenchor (mit FrauDamm), Luthersaal, PfarrstraßeFreitag18:00 Uhr Ökumenischer Bläserkreis,Haus Gadenstedt, Oberpfarrkirchhof13Harzer TafelDonnerstag, 08./ 22.08.1310:30 Uhr Haus GadenstedtKath. PfarreiSt. BonifatiusSägemühlengasse 18GottesdiensteSamstag, 03.08.<strong>2013</strong>18:00 Uhr GottesdienstSonntag, 04.08.<strong>2013</strong>10:00 Uhr GottesdienstSamstag,10.08.<strong>2013</strong>18:00 Uhr GottesdienstSonntag, 11.08.<strong>2013</strong>10:00 Uhr GottesdienstDonnerstag, 15.08.<strong>2013</strong>18:00 Uhr Festhochamt mit KräuterweiheSamstag, 17.08.<strong>2013</strong>18:00 Uhr GottesdienstSonntag, 18.08.<strong>2013</strong>10:00 Uhr GottesdienstSamstag, 24.08.<strong>2013</strong>18:00 Uhr GottesdienstSonntag, 25.08.<strong>2013</strong>10:00 Uhr GottesdienstSamstag, 31.08.<strong>2013</strong>18:00 Uhr GottesdienstSonntag, 01.09.<strong>2013</strong>10:00 Uhr WortgottesfeierRegelmäßigesaußer in den FerienMontags19:00 Uhr Christliche Studentengemeinde(CSG)Donnerstags19:30 Uhr ChorprobeFreitags16:00 Uhr KinderscholaFreitags18:00 Uhr JugendNeuapostolische Kirche<strong>Wernigerode</strong>Lüttgenfeldstraße 3bGottesdiensteSonntag09:30 UhrMittwoch20:00 UhrRegelmäßigesaußerhalb der FerienMontag19:30 Uhr Chorproben des GemeindechoresSonntag09:30 Uhr Kinderunterricht inversch. AltersgruppenWeitere VeranstaltungenDienstag, 06.08.<strong>2013</strong>19:30 Uhr Andacht in der KurklinikTeufelsbadDienstag, 27.08.<strong>2013</strong>19:30 Uhr Andacht in der KurklinikTeufelsbad7/13 Veranstaltungen30


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SIMPLY CLEVEREinsteigen undsofort mitnehmen!mtl. Rate ab 119,– € 1Abbildung zeigt SonderausstattungŠKODA Fabia. Schon seine markante Frontpartie mit dem kraftvoll gestalteten Stoßfänger macht deutlich, beim Fabiawird frisches Design groß geschrieben. Ebenfalls nicht kleinlich, die Ausstattung unserer Tageszulassung 2 : ESC, Klimaanlage,elek. Fensterheber, CD-Radio, ZV mit FB uvm. Da möchte man einfach sofort einsteigen und losfahren.Beispiel 1 :ŠKODA Fabia Limousine Cool Edition 1,2 l, 44 kW (60 PS)Hauspreis9.990,– €(inkl. Überführung und Zulassung)Anzahlung 0,– €Nettodarlehensbetrag 9.990,– €Sollzinssatz (gebunden) p.a. 1,88 %Effektiver Jahreszins 1,90 %Vertragslaufzeit48 MonateJährliche Fahrleistung10.000 kmSchlussrate 4.843,29 €Gesamtbetrag 10.555,29 €48 AutoCredit-Raten à 119,– €1Ein Angebot der ŠKODA Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittlergemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen.2 Solange der Vorrat reicht.Kraftstoffverbrauch in l/100 km, innerorts: 7,5; außerorts: 4,7; kombiniert: 5,7; CO 2 -Emission, kombiniert: 132 g/km(gemäß VO (EG) Nr. 715/20<strong>07</strong>), Effizienzklasse D.Autohaus <strong>Wernigerode</strong> GmbHDornbergsweg 45, 38855 <strong>Wernigerode</strong>Tel.: 03943 533-300, Fax: 03943 533-399autohaus@ah-wr.de, www.ah-wr.de7/1332

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