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GR-KURZPROTOKOLL vom 08.07.2010.pdf - RiS GmbH

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3.8 Information:<br />

Die Sitzungen des Gestaltungsbeirates sind nicht öffentlich. Allerdings sind Presse, und<br />

wenn gewünscht, Rundfunk und Fernsehen, am Ende der Sitzungen jeweils in Form von<br />

Pressekonferenzen über die Beratungsergebnisse ausführlich zu informieren.<br />

3.9 Beratungsergebnis:<br />

Der Gestaltungsbeirat verfasst über jedes zur Beurteilung vorgelegte Projekt nach Abschluss<br />

der Beratung eine schriftliche Stellungnahme, die von allen anwesenden Beiratsmitgliedern<br />

zu unterfertigen ist. Erhält ein Projekt nicht die Zustimmung, ist dem Bauwerber die Möglichkeit<br />

zur weiteren Bearbeitung zu geben, wobei der Beirat die Kriterien hiefür bekannt gibt.<br />

3.10 Wiederholte Inanspruchnahme des Gestaltungsbeirates durch den Bauwerber<br />

neu<br />

Bei maximal dreimaligem Vorlegen desselben Projektes vor dem Gestaltungsbeirat wird der<br />

Bauwerber aufgefordert, das Projekt mittels eines Wettbewerbes oder eines Gutachterverfahrens<br />

überarbeiten zu lassen. Die Kosten hiefür trägt der Bauwerber. Der Gestaltungsbeirat<br />

empfiehlt die Art der Durchführung des Wettbewerbes und schlägt die Mitglieder der Jury<br />

bei einem Gutachterverfahren einvernehmlich mit dem Bauwerber vor, wobei sicherzustellen<br />

ist, dass die <strong>vom</strong> Bauwerber nominierten Jurymitglieder nicht über die Mehrheit der Jury<br />

verfügen dürfen. Es ist mindestens ein Mitglied des Gestaltungsbeirates als Jurymitglied in<br />

einem Wettbewerbs- oder Gutachterverfahren zu nominieren. Dem Gestaltungsbeirat bleibt<br />

es unbenommen, im Interesse einer zügigen Projektverwirklichung eine andere Vorgangsweise<br />

zu empfehlen. Ab einer etwaigen vierten Vorlage desselben Bauvorhabens im Gestaltungsbeirat<br />

sind bei Großbauvorhaben die anteiligen Kosten der jeweiligen folgenden Beiratssitzungen<br />

durch den Bauwerber zu tragen.<br />

alt<br />

Bei maximal dreimaligem Vorlegen desselben Projektes vor dem Gestaltungsbeirat wird der<br />

Bauwerber aufgefordert, das Projekt mittels eines Wettbewerbes überarbeiten zu lassen. Die<br />

Kosten hiefür trägt der Bauwerber. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt die Art der Durchführung<br />

des Wettbewerbes und schlägt die Mitglieder der Jury bei einem Gutachterverfahren einvernehmlich<br />

mit dem Bauwerber vor, wobei sicherzustellen ist, dass die <strong>vom</strong> Bauwerber nominierten<br />

Jurymitglieder nicht über die Mehrheit der Jury verfügen dürfen. Dem Gestaltungsbeirat<br />

bleibt es unbenommen, im Interesse einer zügigen Projektverwirklichung eine andere<br />

Vorgangsweise zu empfehlen.<br />

4.0 Aufgabenbereich, Zuständigkeit und Kriterien für Projektvorlage:<br />

4.1 Vorlagekriterien<br />

Bei Vorliegen mindestens eines der nachstehenden Kriterien wird der Gestaltungsbeirat<br />

befasst:<br />

4.1.1 Raumordnung<br />

neu<br />

Masterplanungen über zukünftige Entwicklung von Stadtteilen, Entwürfe von Bebauungsplänen<br />

in exponierten oder städtebaulich sensiblen Lagen des Stadtgebietes.<br />

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