GR-KURZPROTOKOLL vom 08.07.2010.pdf - RiS GmbH
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3.8 Information:<br />
Die Sitzungen des Gestaltungsbeirates sind nicht öffentlich. Allerdings sind Presse, und<br />
wenn gewünscht, Rundfunk und Fernsehen, am Ende der Sitzungen jeweils in Form von<br />
Pressekonferenzen über die Beratungsergebnisse ausführlich zu informieren.<br />
3.9 Beratungsergebnis:<br />
Der Gestaltungsbeirat verfasst über jedes zur Beurteilung vorgelegte Projekt nach Abschluss<br />
der Beratung eine schriftliche Stellungnahme, die von allen anwesenden Beiratsmitgliedern<br />
zu unterfertigen ist. Erhält ein Projekt nicht die Zustimmung, ist dem Bauwerber die Möglichkeit<br />
zur weiteren Bearbeitung zu geben, wobei der Beirat die Kriterien hiefür bekannt gibt.<br />
3.10 Wiederholte Inanspruchnahme des Gestaltungsbeirates durch den Bauwerber<br />
neu<br />
Bei maximal dreimaligem Vorlegen desselben Projektes vor dem Gestaltungsbeirat wird der<br />
Bauwerber aufgefordert, das Projekt mittels eines Wettbewerbes oder eines Gutachterverfahrens<br />
überarbeiten zu lassen. Die Kosten hiefür trägt der Bauwerber. Der Gestaltungsbeirat<br />
empfiehlt die Art der Durchführung des Wettbewerbes und schlägt die Mitglieder der Jury<br />
bei einem Gutachterverfahren einvernehmlich mit dem Bauwerber vor, wobei sicherzustellen<br />
ist, dass die <strong>vom</strong> Bauwerber nominierten Jurymitglieder nicht über die Mehrheit der Jury<br />
verfügen dürfen. Es ist mindestens ein Mitglied des Gestaltungsbeirates als Jurymitglied in<br />
einem Wettbewerbs- oder Gutachterverfahren zu nominieren. Dem Gestaltungsbeirat bleibt<br />
es unbenommen, im Interesse einer zügigen Projektverwirklichung eine andere Vorgangsweise<br />
zu empfehlen. Ab einer etwaigen vierten Vorlage desselben Bauvorhabens im Gestaltungsbeirat<br />
sind bei Großbauvorhaben die anteiligen Kosten der jeweiligen folgenden Beiratssitzungen<br />
durch den Bauwerber zu tragen.<br />
alt<br />
Bei maximal dreimaligem Vorlegen desselben Projektes vor dem Gestaltungsbeirat wird der<br />
Bauwerber aufgefordert, das Projekt mittels eines Wettbewerbes überarbeiten zu lassen. Die<br />
Kosten hiefür trägt der Bauwerber. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt die Art der Durchführung<br />
des Wettbewerbes und schlägt die Mitglieder der Jury bei einem Gutachterverfahren einvernehmlich<br />
mit dem Bauwerber vor, wobei sicherzustellen ist, dass die <strong>vom</strong> Bauwerber nominierten<br />
Jurymitglieder nicht über die Mehrheit der Jury verfügen dürfen. Dem Gestaltungsbeirat<br />
bleibt es unbenommen, im Interesse einer zügigen Projektverwirklichung eine andere<br />
Vorgangsweise zu empfehlen.<br />
4.0 Aufgabenbereich, Zuständigkeit und Kriterien für Projektvorlage:<br />
4.1 Vorlagekriterien<br />
Bei Vorliegen mindestens eines der nachstehenden Kriterien wird der Gestaltungsbeirat<br />
befasst:<br />
4.1.1 Raumordnung<br />
neu<br />
Masterplanungen über zukünftige Entwicklung von Stadtteilen, Entwürfe von Bebauungsplänen<br />
in exponierten oder städtebaulich sensiblen Lagen des Stadtgebietes.<br />
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