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GR-KURZPROTOKOLL vom 08.07.2010.pdf - RiS GmbH

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III. Ob der Liegenschaft Einlagezahl 343, Grundbuch 49233 Steyr<br />

Die Einverleibung des Eigentumsrechts für die<br />

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, <strong>GmbH</strong>, FN 117762f, zur Gänze.<br />

IV. Ob der Liegenschaft Einlagezahl 1433, Grundbuch 49233 Steyr<br />

Die Einverleibung des Eigentumsrechts für die<br />

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, <strong>GmbH</strong>, FN 117762f, zur Gänze.<br />

V. Ob der Liegenschaft Einlagezahl 2319, Grundbuch 49233 Steyr<br />

Die Einverleibung des Eigentumsrechts für die<br />

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, <strong>GmbH</strong>, FN 117762f, zur Gänze.<br />

VI. Ob der Liegenschaft Einlagezahl 580, Grundbuch 49207 Gleink<br />

Die Einverleibung des Eigentumsrechts für die<br />

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, <strong>GmbH</strong>, FN 117762f, zur Gänze.<br />

VII. Ob der Liegenschaft Einlagezahl 154, Grundbuch 49210 Hinterberg<br />

Die Einverleibung des Eigentumsrechts für die<br />

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, <strong>GmbH</strong>, FN 117762f, zur Gänze.<br />

VIII. Ob der der Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, <strong>GmbH</strong>, FN<br />

117762f, zur Hälfte gehörigen Liegenschaft Einlagezahl 20, Grundbuch 49228<br />

Sarning<br />

Die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Stadt Steyr, zur Gänze und die Zusammenziehung<br />

mit dem Anteil BlNr. 3, sodass sie unter Berücksichtigung ihres Voreigentums Alleineigentümerin<br />

ist.<br />

IX. Ob der der Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, <strong>GmbH</strong>, FN<br />

117762f, zur Hälfte gehörigen Liegenschaft Einlagezahl 29, Grundbuch 49228<br />

Sarning<br />

Die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Stadt Steyr, zur Gänze und die Zusammeziehung<br />

mit dem Anteil BlNr. 3, sodass sie unter Berücksichtigung ihres Voreigentums Alleineigentümerin<br />

ist.<br />

X. Ob der der Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, <strong>GmbH</strong>, FN<br />

117762f, zur Hälfte gehörigen Liegenschaft Einlagezahl 33, Grundbuch 49228<br />

Sarning<br />

Die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Stadt Steyr, zur Gänze und die Zusammenziehung<br />

mit dem Anteil BlNr. 3, sodass sie unter Berücksichtigung ihres Voreigentums Alleineigentümerin<br />

ist.<br />

XI. Benützungsvereinbarung<br />

Auf dem für das Grundstück .1494 (Wokralstraße 5) neu eröffneten Liegenschaft, Grundbuch<br />

49233 Steyr, befindet sich im Haus der Kindergarten der Stadt.<br />

Die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, <strong>GmbH</strong> verzichtet gegenüber der<br />

Stadt Steyr auf die Verrechnung des Mietzinses und der Verwaltungskosten. Die Vertragsparteien<br />

vereinbaren, dass die Stadt Steyr lediglich die Betriebskosten zu tragen hat. Im<br />

Falle einer Sanierung des Hauses Wokralstraße 5 werden zwischen den Vertragsparteien<br />

gesonderte Verhandlungen geführt. Für diese Rechtseinräumung ist kein gesondertes Entgelt<br />

zu entrichten; diese Rechtseinräumung wurde bei der Kaufpreisbemessung berücksichtigt.<br />

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