25.02.2013 Aufrufe

GR-KURZPROTOKOLL vom 08.07.2010.pdf - RiS GmbH

GR-KURZPROTOKOLL vom 08.07.2010.pdf - RiS GmbH

GR-KURZPROTOKOLL vom 08.07.2010.pdf - RiS GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3.4 Einberufung, Tagesordnung, Protokoll:<br />

Die Einberufung erfolgt jeweils nach Bedarf durch den Geschäftsbereich III, und zwar mindestens<br />

2 Wochen vor dem Sitzungstag unter Anschluss der jeweiligen Projektsunterlagen.<br />

Unbeschadet dessen soll tunlichst bereits zu Jahresbeginn für das jeweilige Kalenderjahr ein<br />

Sitzungsplan erstellt werden, der die voraussichtlichen Sitzungstermine bereits beinhaltet.<br />

Für jede Sitzung ist eine Tagesordnung vorzubereiten, deren Änderung nur mit Zustimmung<br />

der Mitglieder des Gestaltungsbeirates möglich ist. Über jede Sitzung ist im Anschluss an die<br />

jeweilige Projektsdiskussion ein schriftliches Protokoll anzufertigen.<br />

3.5 Beschlussfähigkeit:<br />

In der Regel soll der Gestaltungsbeirat vollzählig tagen. Die Beschlussfähigkeit des Gestaltungsbeirates<br />

ist jedoch noch gegeben, wenn mindestens 3 stimmberechtigte Mitglieder<br />

anwesend sind. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung getroffen.<br />

Stimmenthaltung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden<br />

den Ausschlag. Der Vorsitzende wird jährlich aus dem Kreis der stimmberechtigten<br />

Beiratsmitglieder bestimmt.<br />

3.6 Sonstige Sitzungsteilnehmer:<br />

Außerdem können an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates der Bürgermeister, der Stadtrat<br />

für Bauangelegenheiten und der Stadtrat für Denkmalpflege, sowie je ein Vertreter der im<br />

Gemeinderat vertretenen politischen Parteien, der Magistratsdirektor, der Bauwerber und der<br />

Planverfasser hinsichtlich der eigenen Projekte teilnehmen. Weiters ist einem bevollmächtigten<br />

Vertreter der Ingenieurkammer sowie <strong>vom</strong> Bürgermeister ausdrücklich eingeladenen<br />

Personen die Teilnahme an den Sitzungen gestattet. Im Bedarfsfalle sind in beratender<br />

Funktion die erforderlichen Sonderfachleute beizuziehen.<br />

3.7 Honorar der Beiratsmitglieder:<br />

neu<br />

Die Beiratsmitglieder (mit Ausnahme des Landeskonservators für OÖ) erhalten ein auf Basis<br />

zum Zeitpunkt der Beiratsgründung im Jahre 1989 festgelegtes und dem aktuellen Verbraucherpreisindex<br />

angepasstes Pauschalentgelt, das ab dem 2. Quartal 2009 mit einem Betrag<br />

in Höhe von EURO 1083,- excl. MWSt. festgesetzt wird. Dieses Pauschalentgelt wird nach<br />

dem von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an dessen<br />

Stelle tretenden Index wertgesichert. Als Ausgangsbasis für die Berechnung wird der<br />

Wert des Monats September 2008 (107,6 Punkte) angenommen. Schwankungen der Indexzahl<br />

bleiben unberücksichtigt, sofern sie 5 % gegenüber der jeweils zuletzt herangezogenen<br />

Vergleichszahl nicht übersteigen. Eine Überprüfung, ob aufgrund dieser Bestimmungen eine<br />

Anpassung des Betrages vorzunehmen ist, hat zu Beginn eines jeden Jahres auf Basis des<br />

für den September des jeweiligen Vorjahres verlautbarten Wertes zu erfolgen. (ev. Rundung)<br />

alt<br />

Die von der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg als Beiratsmitglieder namhaft<br />

gemachten Architekten erhalten ein Honorar, das nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührenordnung<br />

für Architekten festzulegen ist. Zwischen der Ingenieurkammer für Oberösterreich<br />

und Salzburg und der Stadt Steyr ist im Verhandlungswege als Honorar ein Pauschalentgelt,<br />

das pro Sitzung zu entrichten ist, anzustreben. Andernfalls erfolgt die Honorierung<br />

nach Zeitaufwand. Außerdem sind Reisekosten gesondert zu vergüten und ist diesbezüglich<br />

die Abgeltung nach tatsächlichem Kilometeraufwand vorzunehmen.<br />

85

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!