GR-KURZPROTOKOLL vom 08.07.2010.pdf - RiS GmbH
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3.4 Einberufung, Tagesordnung, Protokoll:<br />
Die Einberufung erfolgt jeweils nach Bedarf durch den Geschäftsbereich III, und zwar mindestens<br />
2 Wochen vor dem Sitzungstag unter Anschluss der jeweiligen Projektsunterlagen.<br />
Unbeschadet dessen soll tunlichst bereits zu Jahresbeginn für das jeweilige Kalenderjahr ein<br />
Sitzungsplan erstellt werden, der die voraussichtlichen Sitzungstermine bereits beinhaltet.<br />
Für jede Sitzung ist eine Tagesordnung vorzubereiten, deren Änderung nur mit Zustimmung<br />
der Mitglieder des Gestaltungsbeirates möglich ist. Über jede Sitzung ist im Anschluss an die<br />
jeweilige Projektsdiskussion ein schriftliches Protokoll anzufertigen.<br />
3.5 Beschlussfähigkeit:<br />
In der Regel soll der Gestaltungsbeirat vollzählig tagen. Die Beschlussfähigkeit des Gestaltungsbeirates<br />
ist jedoch noch gegeben, wenn mindestens 3 stimmberechtigte Mitglieder<br />
anwesend sind. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung getroffen.<br />
Stimmenthaltung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden<br />
den Ausschlag. Der Vorsitzende wird jährlich aus dem Kreis der stimmberechtigten<br />
Beiratsmitglieder bestimmt.<br />
3.6 Sonstige Sitzungsteilnehmer:<br />
Außerdem können an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates der Bürgermeister, der Stadtrat<br />
für Bauangelegenheiten und der Stadtrat für Denkmalpflege, sowie je ein Vertreter der im<br />
Gemeinderat vertretenen politischen Parteien, der Magistratsdirektor, der Bauwerber und der<br />
Planverfasser hinsichtlich der eigenen Projekte teilnehmen. Weiters ist einem bevollmächtigten<br />
Vertreter der Ingenieurkammer sowie <strong>vom</strong> Bürgermeister ausdrücklich eingeladenen<br />
Personen die Teilnahme an den Sitzungen gestattet. Im Bedarfsfalle sind in beratender<br />
Funktion die erforderlichen Sonderfachleute beizuziehen.<br />
3.7 Honorar der Beiratsmitglieder:<br />
neu<br />
Die Beiratsmitglieder (mit Ausnahme des Landeskonservators für OÖ) erhalten ein auf Basis<br />
zum Zeitpunkt der Beiratsgründung im Jahre 1989 festgelegtes und dem aktuellen Verbraucherpreisindex<br />
angepasstes Pauschalentgelt, das ab dem 2. Quartal 2009 mit einem Betrag<br />
in Höhe von EURO 1083,- excl. MWSt. festgesetzt wird. Dieses Pauschalentgelt wird nach<br />
dem von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an dessen<br />
Stelle tretenden Index wertgesichert. Als Ausgangsbasis für die Berechnung wird der<br />
Wert des Monats September 2008 (107,6 Punkte) angenommen. Schwankungen der Indexzahl<br />
bleiben unberücksichtigt, sofern sie 5 % gegenüber der jeweils zuletzt herangezogenen<br />
Vergleichszahl nicht übersteigen. Eine Überprüfung, ob aufgrund dieser Bestimmungen eine<br />
Anpassung des Betrages vorzunehmen ist, hat zu Beginn eines jeden Jahres auf Basis des<br />
für den September des jeweiligen Vorjahres verlautbarten Wertes zu erfolgen. (ev. Rundung)<br />
alt<br />
Die von der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg als Beiratsmitglieder namhaft<br />
gemachten Architekten erhalten ein Honorar, das nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührenordnung<br />
für Architekten festzulegen ist. Zwischen der Ingenieurkammer für Oberösterreich<br />
und Salzburg und der Stadt Steyr ist im Verhandlungswege als Honorar ein Pauschalentgelt,<br />
das pro Sitzung zu entrichten ist, anzustreben. Andernfalls erfolgt die Honorierung<br />
nach Zeitaufwand. Außerdem sind Reisekosten gesondert zu vergüten und ist diesbezüglich<br />
die Abgeltung nach tatsächlichem Kilometeraufwand vorzunehmen.<br />
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