GR-KURZPROTOKOLL vom 08.07.2010.pdf - RiS GmbH
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onalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität Einhalt zu gebieten, wird man anhand<br />
des vorliegenden Gesetzesentwurfs nicht erfüllen können. Stattdessen wird man massenweise<br />
Daten unbescholtener Bürger ohne irgendein Verdachtsmoment verarbeiten und diese<br />
dem Risiko aussetzen, dass deren persönliches Leben bloß auf Grund vager Verdachtsmomente<br />
massiv durchleuchtet wird. Über den Sinn der Richtlinie geht der vorgelegte Entwurf<br />
insoweit beträchtlich hinaus, dass er sich nicht auf Datenzugriffe bei tatsächlicher organisierter<br />
Kriminalität beschränkt, sondern undifferenziert und unklar bei „schweren Straftaten“<br />
zugegriffen werden soll. Mit EU Recht lässt sich der vorgelegte Entwurf nicht rechtfertigen,<br />
vielmehr bekundet er den Willen des österreichischen Gesetzgebers zur exzessiven Überwachung<br />
des Privatlebens seiner Bürger in allen Lebensbereichen<br />
Es wird daher empfohlen diesem Entwurf generell die Zustimmung zu verweigern und in<br />
einem allfälligen Verfahren vor dem EuGH unter Hinweis auf die seit 1. Dezember 2009<br />
geltenden EU-Grundrechtscharta, den Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtkonvention<br />
und der verfassungsgesetzlich garantierten Grund- und Freiheitsrechte auf eine<br />
Aufhebung der EG-Richtlinie 2006/24/EG hinzuarbeiten“.<br />
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag beklagt, wie schon 2007, dass ein solches<br />
Gesetz „mit der unseren Rechtsstaat prägenden Tradition“ bricht, in die (grund) rechtlich<br />
geschützten Positionen des einzelnen zu Strafverfolgungszwecken nur bei Vorliegen entsprechender<br />
Verdachtsmomente einzugreifen. Zumindest fragwürdig erscheint die EG-<br />
Richtlinie 2006/24/EG aber auch in Bezug auf den am 01.12.2009 in Kraft getretenen Vertrag<br />
von Lissabon und die daher unmittelbare Wirkung der EU Grundrechtscharta. Mittlerweile<br />
haben unter anderem der Wiener Landtag und der Innsbrucker Gemeinderat klar Stellung<br />
gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bezogen.<br />
Diskussionsbeiträge von:<br />
Gemeinderat Kurt Apfelthaler<br />
Gemeinderätin Dr. Birgitta Braunsberger-Lechner<br />
Gemeinderat Kurt Apfelthaler<br />
Gemeinderätin MMag. Michaela Frech<br />
Gemeinderat Roman Eichhübl<br />
Die Abstimmung erfolgte per Handzeichen.<br />
Der Antrag wurde wie folgt abgelehnt.<br />
Anwesende Gemeinderäte: 34<br />
Zustimmung: 14<br />
Ablehnung: 1<br />
SPÖ 12 – (Vbgm. Gerhard Bremm; <strong>GR</strong> Rudolf Blasi; <strong>GR</strong> in Helga Feller-Höller; <strong>GR</strong> in<br />
Monika Freimund; <strong>GR</strong> Kurt-Werner Haslinger; <strong>GR</strong> in Rosa Hieß; <strong>GR</strong> Ing. Franz-<br />
Michael Hingerl; <strong>GR</strong> Mag. Gerhard Klausberger; <strong>GR</strong> Dr.med. Michael Schodermayr;<br />
<strong>GR</strong> in Birgit Schörkhuber; <strong>GR</strong> Rudolf Schröder; <strong>GR</strong> in Silvia Thurner)<br />
<strong>GR</strong>ÜNE 2 – (<strong>GR</strong> Kurt Apfelthaler; <strong>GR</strong> Mag. Reinhard Kaufmann)<br />
SPÖ – ( <strong>GR</strong> Thomas Kaliba)<br />
Stimmenthaltungen: 19<br />
SPÖ 5 – (Bgm. Gerald Hackl; Vbgm. Walter Oppl; StR Wilhelm Hauser; StR in Ingrid<br />
Weixlberger; <strong>GR</strong> Mag. Erwin Schuster;)<br />
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