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GR-KURZPROTOKOLL vom 08.07.2010.pdf - RiS GmbH

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onalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität Einhalt zu gebieten, wird man anhand<br />

des vorliegenden Gesetzesentwurfs nicht erfüllen können. Stattdessen wird man massenweise<br />

Daten unbescholtener Bürger ohne irgendein Verdachtsmoment verarbeiten und diese<br />

dem Risiko aussetzen, dass deren persönliches Leben bloß auf Grund vager Verdachtsmomente<br />

massiv durchleuchtet wird. Über den Sinn der Richtlinie geht der vorgelegte Entwurf<br />

insoweit beträchtlich hinaus, dass er sich nicht auf Datenzugriffe bei tatsächlicher organisierter<br />

Kriminalität beschränkt, sondern undifferenziert und unklar bei „schweren Straftaten“<br />

zugegriffen werden soll. Mit EU Recht lässt sich der vorgelegte Entwurf nicht rechtfertigen,<br />

vielmehr bekundet er den Willen des österreichischen Gesetzgebers zur exzessiven Überwachung<br />

des Privatlebens seiner Bürger in allen Lebensbereichen<br />

Es wird daher empfohlen diesem Entwurf generell die Zustimmung zu verweigern und in<br />

einem allfälligen Verfahren vor dem EuGH unter Hinweis auf die seit 1. Dezember 2009<br />

geltenden EU-Grundrechtscharta, den Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtkonvention<br />

und der verfassungsgesetzlich garantierten Grund- und Freiheitsrechte auf eine<br />

Aufhebung der EG-Richtlinie 2006/24/EG hinzuarbeiten“.<br />

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag beklagt, wie schon 2007, dass ein solches<br />

Gesetz „mit der unseren Rechtsstaat prägenden Tradition“ bricht, in die (grund) rechtlich<br />

geschützten Positionen des einzelnen zu Strafverfolgungszwecken nur bei Vorliegen entsprechender<br />

Verdachtsmomente einzugreifen. Zumindest fragwürdig erscheint die EG-<br />

Richtlinie 2006/24/EG aber auch in Bezug auf den am 01.12.2009 in Kraft getretenen Vertrag<br />

von Lissabon und die daher unmittelbare Wirkung der EU Grundrechtscharta. Mittlerweile<br />

haben unter anderem der Wiener Landtag und der Innsbrucker Gemeinderat klar Stellung<br />

gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bezogen.<br />

Diskussionsbeiträge von:<br />

Gemeinderat Kurt Apfelthaler<br />

Gemeinderätin Dr. Birgitta Braunsberger-Lechner<br />

Gemeinderat Kurt Apfelthaler<br />

Gemeinderätin MMag. Michaela Frech<br />

Gemeinderat Roman Eichhübl<br />

Die Abstimmung erfolgte per Handzeichen.<br />

Der Antrag wurde wie folgt abgelehnt.<br />

Anwesende Gemeinderäte: 34<br />

Zustimmung: 14<br />

Ablehnung: 1<br />

SPÖ 12 – (Vbgm. Gerhard Bremm; <strong>GR</strong> Rudolf Blasi; <strong>GR</strong> in Helga Feller-Höller; <strong>GR</strong> in<br />

Monika Freimund; <strong>GR</strong> Kurt-Werner Haslinger; <strong>GR</strong> in Rosa Hieß; <strong>GR</strong> Ing. Franz-<br />

Michael Hingerl; <strong>GR</strong> Mag. Gerhard Klausberger; <strong>GR</strong> Dr.med. Michael Schodermayr;<br />

<strong>GR</strong> in Birgit Schörkhuber; <strong>GR</strong> Rudolf Schröder; <strong>GR</strong> in Silvia Thurner)<br />

<strong>GR</strong>ÜNE 2 – (<strong>GR</strong> Kurt Apfelthaler; <strong>GR</strong> Mag. Reinhard Kaufmann)<br />

SPÖ – ( <strong>GR</strong> Thomas Kaliba)<br />

Stimmenthaltungen: 19<br />

SPÖ 5 – (Bgm. Gerald Hackl; Vbgm. Walter Oppl; StR Wilhelm Hauser; StR in Ingrid<br />

Weixlberger; <strong>GR</strong> Mag. Erwin Schuster;)<br />

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