GR-KURZPROTOKOLL vom 08.07.2010.pdf - RiS GmbH
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Bei der Abstimmung nicht anwesend : 1<br />
<strong>GR</strong> in Dr. Birgitta Braunsberger-Lechner<br />
Die Abstimmung erfolgte per Handzeichen.<br />
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.<br />
18) Stw-119/10 Bilanz und G & V Stadtwerke Steyr 2009.<br />
Der Antrag wurde wie folgt beschlossen:<br />
Der beiliegende Jahresrechnungsabschluss 2009 der Stadtwerke Steyr wurde im Sinne der<br />
§ 4 Abs. 3, lit. b auf Antrag des Verwaltungsausschusses nach § 5 Abs. 5 des Organisationsstatutes<br />
für die Unternehmung Stadtwerke Steyr genehmigt. Ebenso wurde den Stadtwerke<br />
internen Betriebskostenzuschüssen für Stadtbad, Eislaufplatz, Stadtbus zugestimmt.<br />
Diskussionsbeiträge von:<br />
Gemeinderat Roman Eichhübl<br />
Gemeindrat Ing. Wolfgang Hack<br />
Die Abstimmung erfolgte per Handzeichen.<br />
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.<br />
BERICHTERSTATTER STADTRAT MARKUS SPÖCK:<br />
19) BauBrü-2/06 Errichtung einer Abbiegespur in der Leopold-Werndl-<br />
Straße und Verbreiterung der Ziegler-Brücke; Vergabe der<br />
Bauarbeiten.<br />
Der Antrag wurde wie folgt beschlossen:<br />
Aufgrund des Amtsberichtes des GB III/FA Tiefbau <strong>vom</strong> 11. 05. 2009 wurde der Vergabe der<br />
Bauarbeiten zur Errichtung einer zusätzlichen Abbiegespur in der Leopold-Werndl-Straße<br />
und der Verbreiterung der Ziegler-Brücke inkl. etwaiger zusätzlicher Maßnahmen im Gesamtausmaß<br />
von EUR 294.000,00 an die Fa. Stern & Hafferl, Gmunden, sowie der Kostenteilung<br />
je zur Hälfte mit dem Land Oberösterreich zugestimmt. Die erforderlichen Mittel in<br />
Höhe von EUR 147.000,00 werden bei der vorgesehenen Vst 5/612000/002270 „Gemeindestraßen;<br />
Straßenbau Brückenerhaltung“ freigegeben. Zur Finanzierung dieser Ausgaben ist<br />
eine Darlehensaufnahme in der Höhe von EUR 147.000,00 notwendig, die hiermit grundsätzlich<br />
genehmigt wurde. Über den Darlehensgeber und die Darlehenskonditionen wird auf<br />
Basis einer <strong>vom</strong> Geschäftsbereich für Finanzen durchzuführenden Ausschreibung noch ein<br />
gesonderter Beschluss herbeigeführt.<br />
Infolge Dringlichkeit wurde der Magistrat der Stadt Steyr gem. § 47 Abs 5 StS 1992 zum<br />
sofortigen Vollzug dieses Beschlusses ermächtigt.<br />
Diskussionsbeiträge von:<br />
Stadtrat Dr. Helmut Zöttl<br />
Bei der Abstimmung nicht anwesend: 2<br />
<strong>GR</strong> in Birgit Schörkhuber, <strong>GR</strong> Mag. Gerhard Klausberger.<br />
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