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GR-KURZPROTOKOLL vom 08.07.2010.pdf - RiS GmbH

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08.07.2004, zuletzt geändert in der Sitzung des Gemeinderates <strong>vom</strong> 10.12.2009, außer<br />

Kraft.<br />

Die Kundmachung dieser Verordnung hat durch einen zweiwöchigen Anschlag an den Amtstafeln<br />

der Stadt Steyr zu erfolgen.<br />

Verordnung<br />

des Gemeinderates der Stadt Steyr <strong>vom</strong> 08.07.2010, womit den Alten- und Pflegeheimen<br />

Steyr die Eigenschaft einer wirtschaftlichen Unternehmung zuerkannt und ein eigenes Organisationsstatut<br />

(Satzung) für das Unternehmen „Alten- und Pflegeheime Steyr“ erlassen<br />

wurde. Aufgrund der §§ 61 und 62 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBl.Nr. 9/1992 idgF, wird<br />

verordnet:<br />

Abschnitt I<br />

Allgemeines<br />

§ 1<br />

Betrieb und Name<br />

Die Stadt Steyr betreibt in den Stadtteilen Tabor (APT), Münichholz (APM) und Ennsleite<br />

(APE) ein Unternehmen mit der Bezeichnung „Alten- und Pflegeheime Steyr“ einschließlich<br />

einer Großküche im Alten- und Pflegeheim Münichholz, im Folgenden kurz APS genannt.<br />

Unter der Gesamtleitung des Unternehmens APS bestehen im Stadtgebiet das Alten- und<br />

Pflegeheim Tabor (APT), das Alten- und Pflegeheim Münichholz (APM) und das Alten- und<br />

Pflegeheim Ennsleite (APE).<br />

§ 2<br />

Rechtliche Stellung<br />

(1) Der Gemeinderat der Stadt Steyr erkennt dem Unternehmen APS die Eigenschaft einer<br />

wirtschaftlichen Unternehmung gemäß den §§ 61 f des Statutes für die Stadt Steyr (StS<br />

1992) zu.<br />

(2) Das Unternehmen APS wird als selbstständiger Regiebetrieb (Eigenbetrieb) geführt.<br />

(3) Das Unternehmen APS und das von ihr verwaltete Vermögen bilden ein Sondervermögen<br />

der Stadt Steyr ohne eigene Rechtspersönlichkeit.<br />

(4) Das Unternehmen APS wird nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung der<br />

Gebote der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit geführt.<br />

§ 3<br />

Sitz der Unternehmung<br />

Das Untenehmen APS hat seinen Sitz in der Stadt Steyr.<br />

§ 4<br />

Gegenstand der Unternehmung<br />

Gegenstand der Unternehmung ist der Betrieb von Alten- und Pflegeheimen nach den Bestimmungen<br />

des Oö. Sozialhilfegesetzes mit dem Ziel, den Bewohnerinnen und Bewohnern<br />

ein seniorengerechtes, gemeinwesenorientiertes Wohnen und im Fall der Pflegebedürftigkeit<br />

durch entsprechende Pflegeleistungen ein menschenwürdiges, weitgehend selbstbestimmtes,<br />

an den durchschnittlichen Lebensumständen orientiertes Leben zu ermöglichen.<br />

In der angeschlossenen Großküche des Alten- und Pflegeheimes Münichholz wird die gesamte<br />

Speisenversorgung für die Bewohner des APT, APM und des APE vorgenommen.<br />

Weiters werden die Einrichtung „Essen auf Rädern“, die Schulen, die Horte und Kindergärten<br />

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