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zb_news<br />
Es nimmt teilweise überhand,<br />
dass vom Medizinischen<br />
Dienst der Krankenversicherung<br />
(MDK) „vorschnell“ Behandlungsberichte<br />
bei Ärzten oder Krankenhäusern<br />
angefordert werden,<br />
rügte der Senatsvorsitzende Ulrich<br />
Hambüchen in Kassel.<br />
„Ärzte werden durch die Bürokratie<br />
immer mehr belastet“, sagte der Richter<br />
der „Osnabrücker Zeitung“ zufolge.<br />
Die Kassen schalten den MDK ein,<br />
wenn sie an der Notwendigkeit einer<br />
Behandlung zweifeln und deshalb<br />
nicht ohne genauere Rechtfertigung<br />
zahlen wollen.<br />
12<br />
zahnärzteblatt 02 2009<br />
Foto: dpa<br />
Im vorliegenden Fall entschieden die<br />
obersten Sozialrichter trotzdem gegen<br />
einen Arzt, der die Weitergabe<br />
von Patientendaten verweigert und<br />
sich auf die ärztliche Schweigepflicht<br />
berufen hatte.<br />
Bundesweit wurde der MDK nach eigenen<br />
Angaben im Jahr 2007 in rund<br />
5,2 Millionen Fällen von den Kassen<br />
angerufen. Das Bundessozialgericht<br />
betonte laut Zeitung, dass die Bitte<br />
um Behandlungsberichte „im Einzelfall“<br />
begründet werden müsse, erklärte<br />
im vorliegenden Fall die knappen<br />
Worte aber trotzdem für „noch<br />
ausreichend“:<br />
Weitergabe von<br />
Patientendaten<br />
Gericht tadelt Neugier der<br />
Krankenkassen<br />
Das Bundessozialgericht (BSG) kritisiert, dass Krankenkassen<br />
immer öfter Einblick in Patientendaten nehmen<br />
wollen.<br />
Ein 14-tägiger Klinikaufenthalt der<br />
Patientin mit zwei Darmspiegelungen<br />
und einer zeitweiligen Überweisung<br />
in ein anderes Fachkrankenhaus<br />
könne bei der Diagnose<br />
„Angina Pectoris“ durchaus fragwürdig<br />
erscheinen.<br />
Dass die Patientin gleichzeitig an<br />
einem Darmtumor und Lebermetastasen<br />
litt, habe die Kasse nicht<br />
wissen können. Der Senat will die<br />
Anforderungen für die Weitergabe<br />
von Patientendaten an den MDK in<br />
der schriftlichen Urteilsbegründung<br />
genauer definieren.