aktuelle Ausgabe - starkewerbung
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denden Verordnungen zur<br />
Durchführung bzw. Umsetzung<br />
zu berücksichtigen. Ergänzend<br />
ist am 13. Mai ein<br />
weiteres Gespräch mit dem<br />
Berichterstatter der SPD-<br />
Bundestagsfraktion im Umweltausschuss,<br />
Detlef Müller,<br />
geplant, um nochmals Einfluss<br />
auf die Entscheidung<br />
im Parlament zu nehmen. Am<br />
29. April haben die Ausschüsse<br />
für Arbeit und Soziales und<br />
für Gesundheit des Bundesrates<br />
mit knapper Mehrheit für den Vorschlag zur Streichung<br />
bezüglich medizinischer Anwendung von nichtionisierender<br />
Strahlung aus dem Gesetz gestimmt, sodass<br />
für die Berücksichtigung zahnärztlicher Interessen bei<br />
der Abstimmung im Bundesrat am 15. Mai wieder Hoffnung<br />
besteht.<br />
Rubehn folgt auf Küchenmeister<br />
Neuer Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-<br />
Holstein ist Dr. K. Ulrich Rubehn (Elmshorn). Rubehn,<br />
der sich als Gebührenexperte bundesweit<br />
einen Namen gemacht hat, wird vom wiedergewählten<br />
Vizepräsidenten Dr. Michel Brandt (Kiel) unterstützt. Der<br />
scheidende Präsident, Hans-Peter Küchenmeister, gehörte<br />
dem Vorstand seit 25 Jahren an. Zwölf Jahre war er<br />
Vizepräsident, vier Jahre Präsident. Küchenmeisters Spezialgebiet<br />
war die Öffentlichkeitsarbeit, in der er bundesweit<br />
Akzente setzen konnte. Der 64-jährige wird als Vorsitzender<br />
des Landesverbandes der Freien Berufe im Norden<br />
aktiv bleiben.<br />
zb_bundeszahnärztekammer<br />
BZÄK und<br />
Patientenrechterichtlinie<br />
Als zwiespältig sieht die Bundeszahnärztekammer<br />
(BZÄK) das Ergebnis der Abstimmung des<br />
Europäischen Parlaments (EP) zur Patientenrechterichtlinie<br />
an. Intention dieser europäischen Initiative<br />
ist die Verstärkung der grenzüberschreitenden<br />
Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen<br />
innerhalb der Europäischen Union, z. B. durch eine<br />
europaweite Sicherstellung der Kostenerstattung für<br />
Patienten. Dieser Ansatz wird von den deutschen<br />
Zahnärzten ausdrücklich unterstützt. Auch der Vorschlag<br />
des EP, nach dem der Patient künftig dem<br />
Recht des Landes unterliegt, in dem er behandelt wird<br />
(so genannte Behandlungsmitgliedstaatsprinzip), sowie<br />
die Beteiligung der Selbstverwaltung der Heilberufe<br />
bei der Ausgestaltung der Richtlinie werden<br />
begrüßt. Positiv wird außerdem die Abschaffung der<br />
Vorabgenehmigung beim stationären Aufenthalt im<br />
Ausland gewertet.<br />
Kritisch hingegen beurteilt die BZÄK u. a. die Vorschläge<br />
zur elektronischen Übermittlung von Patientendaten<br />
und zur Weiterbehandlung im Inland nach<br />
eventuell missglückter Behandlung im Ausland.<br />
Darüber hinaus wehrt sich die BZÄK gegen jegliche<br />
Versuche, von der europäischen Ebene aus Einfluss<br />
auf die Gebührenstrukturen in den Mitgliedstaaten<br />
zu nehmen.<br />
„Auch wenn einige Aspekte der Abstimmung von<br />
uns mitgetragen werden können, sind wir der Auffassung,<br />
dass es einer ausführlicheren Folgenabschätzung<br />
vor der entscheidenden Abstimmung im EP bedurft<br />
hätte. Bei zu vielen Forderungen des EP ist noch<br />
überhaupt nicht absehbar, zu welchen praktischen<br />
Folgen dies in den Mitgliedstaaten führt“, so BZÄK-<br />
Präsident Dr. Peter Engel. Die BZÄK behalte es sich<br />
daher vor, entsprechende Änderungen nach Beendigung<br />
der Diskussionen auf Ebene des Ministerrates<br />
gegebenenfalls in der zweiten Lesung in Brüssel<br />
durchzusetzen, so Engel weiter.<br />
zahnärzteblatt 02 2009<br />
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