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aktuelle Ausgabe - starkewerbung

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denden Verordnungen zur<br />

Durchführung bzw. Umsetzung<br />

zu berücksichtigen. Ergänzend<br />

ist am 13. Mai ein<br />

weiteres Gespräch mit dem<br />

Berichterstatter der SPD-<br />

Bundestagsfraktion im Umweltausschuss,<br />

Detlef Müller,<br />

geplant, um nochmals Einfluss<br />

auf die Entscheidung<br />

im Parlament zu nehmen. Am<br />

29. April haben die Ausschüsse<br />

für Arbeit und Soziales und<br />

für Gesundheit des Bundesrates<br />

mit knapper Mehrheit für den Vorschlag zur Streichung<br />

bezüglich medizinischer Anwendung von nichtionisierender<br />

Strahlung aus dem Gesetz gestimmt, sodass<br />

für die Berücksichtigung zahnärztlicher Interessen bei<br />

der Abstimmung im Bundesrat am 15. Mai wieder Hoffnung<br />

besteht.<br />

Rubehn folgt auf Küchenmeister<br />

Neuer Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-<br />

Holstein ist Dr. K. Ulrich Rubehn (Elmshorn). Rubehn,<br />

der sich als Gebührenexperte bundesweit<br />

einen Namen gemacht hat, wird vom wiedergewählten<br />

Vizepräsidenten Dr. Michel Brandt (Kiel) unterstützt. Der<br />

scheidende Präsident, Hans-Peter Küchenmeister, gehörte<br />

dem Vorstand seit 25 Jahren an. Zwölf Jahre war er<br />

Vizepräsident, vier Jahre Präsident. Küchenmeisters Spezialgebiet<br />

war die Öffentlichkeitsarbeit, in der er bundesweit<br />

Akzente setzen konnte. Der 64-jährige wird als Vorsitzender<br />

des Landesverbandes der Freien Berufe im Norden<br />

aktiv bleiben.<br />

zb_bundeszahnärztekammer<br />

BZÄK und<br />

Patientenrechterichtlinie<br />

Als zwiespältig sieht die Bundeszahnärztekammer<br />

(BZÄK) das Ergebnis der Abstimmung des<br />

Europäischen Parlaments (EP) zur Patientenrechterichtlinie<br />

an. Intention dieser europäischen Initiative<br />

ist die Verstärkung der grenzüberschreitenden<br />

Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen<br />

innerhalb der Europäischen Union, z. B. durch eine<br />

europaweite Sicherstellung der Kostenerstattung für<br />

Patienten. Dieser Ansatz wird von den deutschen<br />

Zahnärzten ausdrücklich unterstützt. Auch der Vorschlag<br />

des EP, nach dem der Patient künftig dem<br />

Recht des Landes unterliegt, in dem er behandelt wird<br />

(so genannte Behandlungsmitgliedstaatsprinzip), sowie<br />

die Beteiligung der Selbstverwaltung der Heilberufe<br />

bei der Ausgestaltung der Richtlinie werden<br />

begrüßt. Positiv wird außerdem die Abschaffung der<br />

Vorabgenehmigung beim stationären Aufenthalt im<br />

Ausland gewertet.<br />

Kritisch hingegen beurteilt die BZÄK u. a. die Vorschläge<br />

zur elektronischen Übermittlung von Patientendaten<br />

und zur Weiterbehandlung im Inland nach<br />

eventuell missglückter Behandlung im Ausland.<br />

Darüber hinaus wehrt sich die BZÄK gegen jegliche<br />

Versuche, von der europäischen Ebene aus Einfluss<br />

auf die Gebührenstrukturen in den Mitgliedstaaten<br />

zu nehmen.<br />

„Auch wenn einige Aspekte der Abstimmung von<br />

uns mitgetragen werden können, sind wir der Auffassung,<br />

dass es einer ausführlicheren Folgenabschätzung<br />

vor der entscheidenden Abstimmung im EP bedurft<br />

hätte. Bei zu vielen Forderungen des EP ist noch<br />

überhaupt nicht absehbar, zu welchen praktischen<br />

Folgen dies in den Mitgliedstaaten führt“, so BZÄK-<br />

Präsident Dr. Peter Engel. Die BZÄK behalte es sich<br />

daher vor, entsprechende Änderungen nach Beendigung<br />

der Diskussionen auf Ebene des Ministerrates<br />

gegebenenfalls in der zweiten Lesung in Brüssel<br />

durchzusetzen, so Engel weiter.<br />

zahnärzteblatt 02 2009<br />

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