Arbeitsdruck Nr. 43 - Der Paritätische NRW
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Große Vielfalt<br />
Um die Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit<br />
der Kombilohnarbeitsplätze zu gewährleisten<br />
und reguläre Arbeitsplätze nicht zu gefährden,<br />
lagen zu Beginn der Planung folgende<br />
Arbeitsfelder im Zentrum der Überlegungen:<br />
Zivildienstplätze, Wäschehol- und -bringdienste,<br />
Dienstleistungen für Unternehmen<br />
der Wohnungswirtschaft, Fair-Kaufhäuser.<br />
Außerdem wurden laut Umfrage innerhalb<br />
des sozialen Bereiches Tätigkeitsfelder wie<br />
haushaltsnahe Dienstleistungen, ambulante<br />
Pflege, Fahrdienste, Integrationshilfen,<br />
Lagerarbeiten, Garten- und Landschaftsarbeiten<br />
genannt.<br />
Möglich ist aber auch der Einsatz jenseits<br />
der Sozialwirtschaft in der freien Wirtschaft,<br />
allerdings wie im sozialen Bereich auch hier<br />
unter der Bedingung, dass die eingerichteten<br />
Arbeitsplätze das Kriterium der Zusätzlichkeit<br />
erfüllen, um Verdrängungseffekten entgegenzuwirken.<br />
Im Folgenden werden drei Beispiele genauer<br />
dargestellt. Es handelt sich dabei um die<br />
Regionen Düsseldorf, Gelsenkirchen und Ostwestfalen<br />
Lippe (OWL).<br />
Düsseldorfer Kombilohnmodell –<br />
Zivildienst wird Kombilohn<br />
Das Düsseldorfer Modell konzentriert sich auf<br />
die klar umrissene Gruppe der ehemaligen<br />
Zivildienstplätze. Diese sind per se zusätzlich.<br />
Sie erfüllen auch die Vorgabe, dass<br />
sie Düsseldorfer BürgerInnen zu Gute kommen.<br />
Von den ehemals 1639 Düsseldorfer<br />
Zivildienststellen waren im April 2006 nur<br />
379 belegt. Aus diesem Potenzial von 1260<br />
unbesetzten Stellen werden nun 200 Kombilohnarbeitsplätze<br />
entwickelt und durch die<br />
Fallmanager der ARGE mit Hilfeempfängern<br />
nach §16 SGB II besetzt. Über die praktische<br />
Umsetzung des Modells beim Pflegeservice<br />
Care24, Mitglied des <strong>Paritätische</strong>n, berichten<br />
wir in diesem Heft.<br />
arbeitsdruck 11/06<br />
Kombilohn OWL –<br />
Förderung für den Freien Markt<br />
Das Modell aus OWL fördert die Beschäftigung<br />
von ALG II-Beziehern, die seit mindestens<br />
3 Jahren arbeitslos sind. Hier können<br />
zusätzlich von Unternehmen des regulären<br />
Arbeitsmarktes eingerichtete sozialversicherungspflichtige<br />
Arbeitsplätze für maximal zwei<br />
Jahre mit 42% des Arbeitgeberbruttos gefördert<br />
werden. Im Falle eines erheblichen Mehraufwandes<br />
kann für die Arbeitsaufnahme ein<br />
Einstiegsgeld beantragt werden. Dieses steht<br />
z.B. für höhere Fahrtkosten, die Anschaffung<br />
eines Fahrzeuges oder Kinderbetreuungskosten<br />
zur Verfügung. Bereits bei der Mindestver-<br />
gütung von 6,33 € beträgt die Förder-<br />
summe 5.107 € pro Jahr. Diesem steht ein<br />
Arbeitgeberanteil von 9.600 € gegenüber. Die<br />
Förderung kann in begründeten Fällen auf bis<br />
zu 70% angehoben werden, um die Minderleistung<br />
auszugleichen.<br />
Gelsenkirchener Modell –<br />
Progressive Förderung<br />
Die Zielgruppe des Gelsenkirchener Modells<br />
ist anders gelagert. Hier liegen die folgende<br />
Gruppen im Fokus: Zum einen Mini-Jobber,<br />
die ihre Hilfebedürftigkeit trotz der Nebeneinkünfte<br />
aus dieser Tätigkeit nicht beenden<br />
konnten und zum anderen erfolgreiche Absolventen<br />
beruflicher Qualifikationen. Voraussetzung<br />
der Förderung ist damit die Aktivität der<br />
Arbeitsuchenden. Abweichend von der üblichen<br />
Praxis der degressiven Förderung wird<br />
in Gelsenkirchen der Weg der progressiven<br />
Förderung beschritten. <strong>Der</strong> Arbeitgeberanteil<br />
der Sozialversicherung wird dabei im ersten<br />
Jahr mit 50%, im zweiten mit 75% und im<br />
dritten mit 100% bezuschusst. Ziel ist die<br />
nachhaltige Beschäftigung. Denn das dritte<br />
Jahr überschreitet den Zwei-Jahresrahmen<br />
des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und<br />
unterstützt dadurch die arbeitsrechtliche Bindung.<br />
Die Kostenseite des Arbeitgebers wird<br />
bei einem Monatsverdienst von 1500,– € in<br />
den drei Jahren um 8100,– € entlastet. Ins-<br />
Kombilohn<br />
gesamt sollen in Gelsenkirchen durch dieses<br />
Modell 1000 neue Arbeitsplätze entstehen.<br />
Die Begleitstruktur<br />
Für die Entwicklung und Flankierung des<br />
Kombilohnmodells können mit Mitteln des<br />
Europäischen Sozialfonds Fachkraftstellen<br />
geschaffen werden. Mit dieser Förderung des<br />
Landes sollen erstens neue Tätigkeitsfelder<br />
generiert, zweitens Umsetzungsstrategien<br />
und -Strukturen entwickelt und implementiert<br />
und drittens die Startphase und die Vermarktung<br />
unterstützt werden. Grundlage der<br />
Zuwendung sind folgende Punkte:<br />
• Konkrete Projektbeschreibung<br />
• Nennung quantitativer und<br />
qualitativer Ziele<br />
• Positives Votum der Region<br />
• Schlüssiges Finanzierungskonzept<br />
• Letter of Intent der ARGE bzw.<br />
Optionskommune<br />
• Bereitschaft zur Mitwirkung im Rahmen<br />
von Controlling und Evaluation<br />
Es stehen gemäß der die Fördermodalitäten<br />
regelnden GDR (Gemeinsame Durchführungsregelung)<br />
jährlich je Fachkraft<br />
51.518,– € (80% der Bemessungsgrundlage)<br />
zur Verfügung. Aktuell (Mitte November<br />
2006) gilt noch immer ein Bewilligungsstop<br />
des MAGS für dieses Programm – wie<br />
für viele andere ESF-geförderte Programme.<br />
Ob Anträge für die Begleitstruktur des Kombilohns<br />
künftig wieder bewilligt werden ist fraglich;<br />
das Programm steht wohl nicht auf der<br />
Prioritätenliste des MAGS.<br />
Andreas Langer<br />
Zum Autor<br />
Andreas Langer ist Projektentwickler/<br />
Fachberater in der Fachgruppe,<br />
soziale Hilfen, Europa im <strong>Paritätische</strong>n<br />
Landesverband <strong>NRW</strong> in Düsseldorf<br />
Tel.: 02 11/9 46 00-22<br />
E-Mail: langer@paritaet-nrw.org<br />
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