26.02.2013 Aufrufe

Arbeitsdruck Nr. 43 - Der Paritätische NRW

Arbeitsdruck Nr. 43 - Der Paritätische NRW

Arbeitsdruck Nr. 43 - Der Paritätische NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Große Vielfalt<br />

Um die Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit<br />

der Kombilohnarbeitsplätze zu gewährleisten<br />

und reguläre Arbeitsplätze nicht zu gefährden,<br />

lagen zu Beginn der Planung folgende<br />

Arbeitsfelder im Zentrum der Überlegungen:<br />

Zivildienstplätze, Wäschehol- und -bringdienste,<br />

Dienstleistungen für Unternehmen<br />

der Wohnungswirtschaft, Fair-Kaufhäuser.<br />

Außerdem wurden laut Umfrage innerhalb<br />

des sozialen Bereiches Tätigkeitsfelder wie<br />

haushaltsnahe Dienstleistungen, ambulante<br />

Pflege, Fahrdienste, Integrationshilfen,<br />

Lagerarbeiten, Garten- und Landschaftsarbeiten<br />

genannt.<br />

Möglich ist aber auch der Einsatz jenseits<br />

der Sozialwirtschaft in der freien Wirtschaft,<br />

allerdings wie im sozialen Bereich auch hier<br />

unter der Bedingung, dass die eingerichteten<br />

Arbeitsplätze das Kriterium der Zusätzlichkeit<br />

erfüllen, um Verdrängungseffekten entgegenzuwirken.<br />

Im Folgenden werden drei Beispiele genauer<br />

dargestellt. Es handelt sich dabei um die<br />

Regionen Düsseldorf, Gelsenkirchen und Ostwestfalen<br />

Lippe (OWL).<br />

Düsseldorfer Kombilohnmodell –<br />

Zivildienst wird Kombilohn<br />

Das Düsseldorfer Modell konzentriert sich auf<br />

die klar umrissene Gruppe der ehemaligen<br />

Zivildienstplätze. Diese sind per se zusätzlich.<br />

Sie erfüllen auch die Vorgabe, dass<br />

sie Düsseldorfer BürgerInnen zu Gute kommen.<br />

Von den ehemals 1639 Düsseldorfer<br />

Zivildienststellen waren im April 2006 nur<br />

379 belegt. Aus diesem Potenzial von 1260<br />

unbesetzten Stellen werden nun 200 Kombilohnarbeitsplätze<br />

entwickelt und durch die<br />

Fallmanager der ARGE mit Hilfeempfängern<br />

nach §16 SGB II besetzt. Über die praktische<br />

Umsetzung des Modells beim Pflegeservice<br />

Care24, Mitglied des <strong>Paritätische</strong>n, berichten<br />

wir in diesem Heft.<br />

arbeitsdruck 11/06<br />

Kombilohn OWL –<br />

Förderung für den Freien Markt<br />

Das Modell aus OWL fördert die Beschäftigung<br />

von ALG II-Beziehern, die seit mindestens<br />

3 Jahren arbeitslos sind. Hier können<br />

zusätzlich von Unternehmen des regulären<br />

Arbeitsmarktes eingerichtete sozialversicherungspflichtige<br />

Arbeitsplätze für maximal zwei<br />

Jahre mit 42% des Arbeitgeberbruttos gefördert<br />

werden. Im Falle eines erheblichen Mehraufwandes<br />

kann für die Arbeitsaufnahme ein<br />

Einstiegsgeld beantragt werden. Dieses steht<br />

z.B. für höhere Fahrtkosten, die Anschaffung<br />

eines Fahrzeuges oder Kinderbetreuungskosten<br />

zur Verfügung. Bereits bei der Mindestver-<br />

gütung von 6,33 € beträgt die Förder-<br />

summe 5.107 € pro Jahr. Diesem steht ein<br />

Arbeitgeberanteil von 9.600 € gegenüber. Die<br />

Förderung kann in begründeten Fällen auf bis<br />

zu 70% angehoben werden, um die Minderleistung<br />

auszugleichen.<br />

Gelsenkirchener Modell –<br />

Progressive Förderung<br />

Die Zielgruppe des Gelsenkirchener Modells<br />

ist anders gelagert. Hier liegen die folgende<br />

Gruppen im Fokus: Zum einen Mini-Jobber,<br />

die ihre Hilfebedürftigkeit trotz der Nebeneinkünfte<br />

aus dieser Tätigkeit nicht beenden<br />

konnten und zum anderen erfolgreiche Absolventen<br />

beruflicher Qualifikationen. Voraussetzung<br />

der Förderung ist damit die Aktivität der<br />

Arbeitsuchenden. Abweichend von der üblichen<br />

Praxis der degressiven Förderung wird<br />

in Gelsenkirchen der Weg der progressiven<br />

Förderung beschritten. <strong>Der</strong> Arbeitgeberanteil<br />

der Sozialversicherung wird dabei im ersten<br />

Jahr mit 50%, im zweiten mit 75% und im<br />

dritten mit 100% bezuschusst. Ziel ist die<br />

nachhaltige Beschäftigung. Denn das dritte<br />

Jahr überschreitet den Zwei-Jahresrahmen<br />

des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und<br />

unterstützt dadurch die arbeitsrechtliche Bindung.<br />

Die Kostenseite des Arbeitgebers wird<br />

bei einem Monatsverdienst von 1500,– € in<br />

den drei Jahren um 8100,– € entlastet. Ins-<br />

Kombilohn<br />

gesamt sollen in Gelsenkirchen durch dieses<br />

Modell 1000 neue Arbeitsplätze entstehen.<br />

Die Begleitstruktur<br />

Für die Entwicklung und Flankierung des<br />

Kombilohnmodells können mit Mitteln des<br />

Europäischen Sozialfonds Fachkraftstellen<br />

geschaffen werden. Mit dieser Förderung des<br />

Landes sollen erstens neue Tätigkeitsfelder<br />

generiert, zweitens Umsetzungsstrategien<br />

und -Strukturen entwickelt und implementiert<br />

und drittens die Startphase und die Vermarktung<br />

unterstützt werden. Grundlage der<br />

Zuwendung sind folgende Punkte:<br />

• Konkrete Projektbeschreibung<br />

• Nennung quantitativer und<br />

qualitativer Ziele<br />

• Positives Votum der Region<br />

• Schlüssiges Finanzierungskonzept<br />

• Letter of Intent der ARGE bzw.<br />

Optionskommune<br />

• Bereitschaft zur Mitwirkung im Rahmen<br />

von Controlling und Evaluation<br />

Es stehen gemäß der die Fördermodalitäten<br />

regelnden GDR (Gemeinsame Durchführungsregelung)<br />

jährlich je Fachkraft<br />

51.518,– € (80% der Bemessungsgrundlage)<br />

zur Verfügung. Aktuell (Mitte November<br />

2006) gilt noch immer ein Bewilligungsstop<br />

des MAGS für dieses Programm – wie<br />

für viele andere ESF-geförderte Programme.<br />

Ob Anträge für die Begleitstruktur des Kombilohns<br />

künftig wieder bewilligt werden ist fraglich;<br />

das Programm steht wohl nicht auf der<br />

Prioritätenliste des MAGS.<br />

Andreas Langer<br />

Zum Autor<br />

Andreas Langer ist Projektentwickler/<br />

Fachberater in der Fachgruppe,<br />

soziale Hilfen, Europa im <strong>Paritätische</strong>n<br />

Landesverband <strong>NRW</strong> in Düsseldorf<br />

Tel.: 02 11/9 46 00-22<br />

E-Mail: langer@paritaet-nrw.org<br />

17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!