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2012, KW10 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 7 - Ausgabe 10/<strong>2012</strong><br />

Sitzung des Ortsgemeinderates Dellfeld<br />

Bekanntmachung<br />

Am Dienstag, dem 13. März <strong>2012</strong>, findet um 20.00 Uhr im Bürgerhaus<br />

in Dellfeld eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt.<br />

Alle Bürger sind eingeladen am öffentlichen Teil der Sitzung teilzunehmen.<br />

Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung:<br />

1. Erneuerung einer Straßenlampe in der Flurstraße;<br />

Auftragsvergabe<br />

2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „In den Ohmetsgärten“;<br />

Satzungsbeschluss<br />

Nichtöffentlich<br />

3. Anschaffungen<br />

4. Grundstücksangelegenheiten<br />

Dellfeld, 01.03.<strong>2012</strong><br />

Schindler, Ortsbürgermeisterin<br />

Großbundenbach<br />

Ortsbürgermeister Dieter Glahn<br />

Tel. 06337/6778, mobil 0172/6426772<br />

E-Mail: dieter-glahn@t-online.de • www.grossbundenbach.de<br />

Jagdgenossenschaft Großbundenbach<br />

Einladung<br />

Zu der am Dienstag, dem 27.03.<strong>2012</strong>, um 20.00 Uhr, im Aufenthaltsraum<br />

der Feuerwehr, Großbundenbach, stattfindenden Versammlung<br />

der Jagdgenossenschaft Großbundenbach ergeht hiermit an die<br />

beteiligten Grundstückseigentümer unter Bekanntgabe der nachstehenden<br />

Tagesordnung Einladung.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Bericht des Jagdvorstehers<br />

2. Bericht des Kassenverwalters<br />

3. Entlastung des Jagdvorstandes<br />

4. Haushaltsplan<br />

5. Verwendung Jagdpachterlös<br />

6. Verschiedenes<br />

Das Jagdflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Großbundenbach,<br />

gleichzeitig Stimmverzeichnis für die Genossenschaftsversammlung<br />

am 27.03.<strong>2012</strong>, liegt in der Zeit vom 09.03.<strong>2012</strong> bis<br />

23.03.<strong>2012</strong> bei Herrn Edgar Bettinger, Hauptstraße 60, Großbundenbach,<br />

zur Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit können<br />

während der gleichen Zeit bei ihm geltend gemacht werden. Gehen<br />

während der Auslegungsfrist Einsprüche nicht ein, so gilt das Jagdflächenverzeichnis<br />

als festgestellt.<br />

Großbundenbach, den 29.02.<strong>2012</strong><br />

Bettinger, (Jagdvorsteher)<br />

Jagdgenossenschaft Käshofen<br />

Einladung<br />

Zu der am Freitag, dem 23.03.<strong>2012</strong>, um 20.00 Uhr, im Gasthaus Göttel,<br />

Käshofen, stattfindenden Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />

Käshofen ergeht hiermit an die beteiligten Grundstückseigentümer<br />

unter Bekanntgabe der nachstehenden Tagesordnung Einladung.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Bericht des Jagdvorstehers<br />

2. Bericht des Kassenverwalters<br />

3. Entlastung des Jagdvorstandes<br />

4. Verwendung Jagdpachterlös<br />

5. Neuwahl des Jagdvorstandes<br />

a) Jagdvorsteher<br />

b) Beisitzer und ständiger Vertreter der Jagdvorstehers<br />

c) Beisitzer und Kassenverwalter<br />

d) Beisitzer (1. Stellvertreter)<br />

e) Beisitzer (2. Stellvertreter)<br />

6. Verschiedenes<br />

Das Jagdflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Käshofen,<br />

gleichzeitig Stimmverzeichnis für die Genossenschaftsversammlung<br />

am 23.03.<strong>2012</strong>, liegt in der Zeit vom 09.03.<strong>2012</strong> bis 23.03.<strong>2012</strong><br />

bei Herrn Jagdvorsteher Herbert Blinn, Höhenstr. 33, Käshofen, zur<br />

Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit können während der<br />

gleichen Zeit bei ihm geltend gemacht werden. Gehen während der<br />

Auslegungsfrist Einsprüche nicht ein, so gilt das Jagdflächenverzeichnis<br />

als festgestellt.<br />

Käshofen, den 29.02.<strong>2012</strong><br />

Blinn, (Jagdvorsteher)<br />

Satzung<br />

über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />

der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen<br />

vom 01.03.<strong>2012</strong><br />

Der Ortsgemeinderat Kleinsteinhausen hat aufgrund des § 24 der<br />

Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), sowie der §§ 1, 2, 7<br />

Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der zurzeit<br />

gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer<br />

Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze<br />

ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner sind:<br />

1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht<br />

die Bestattungskosten zu tragen haben, und der Antragssteller,<br />

2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

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