2012, KW10 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 7 - Ausgabe 10/<strong>2012</strong><br />
Sitzung des Ortsgemeinderates Dellfeld<br />
Bekanntmachung<br />
Am Dienstag, dem 13. März <strong>2012</strong>, findet um 20.00 Uhr im Bürgerhaus<br />
in Dellfeld eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt.<br />
Alle Bürger sind eingeladen am öffentlichen Teil der Sitzung teilzunehmen.<br />
Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung:<br />
1. Erneuerung einer Straßenlampe in der Flurstraße;<br />
Auftragsvergabe<br />
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „In den Ohmetsgärten“;<br />
Satzungsbeschluss<br />
Nichtöffentlich<br />
3. Anschaffungen<br />
4. Grundstücksangelegenheiten<br />
Dellfeld, 01.03.<strong>2012</strong><br />
Schindler, Ortsbürgermeisterin<br />
Großbundenbach<br />
Ortsbürgermeister Dieter Glahn<br />
Tel. 06337/6778, mobil 0172/6426772<br />
E-Mail: dieter-glahn@t-online.de • www.grossbundenbach.de<br />
Jagdgenossenschaft Großbundenbach<br />
Einladung<br />
Zu der am Dienstag, dem 27.03.<strong>2012</strong>, um 20.00 Uhr, im Aufenthaltsraum<br />
der Feuerwehr, Großbundenbach, stattfindenden Versammlung<br />
der Jagdgenossenschaft Großbundenbach ergeht hiermit an die<br />
beteiligten Grundstückseigentümer unter Bekanntgabe der nachstehenden<br />
Tagesordnung Einladung.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Bericht des Jagdvorstehers<br />
2. Bericht des Kassenverwalters<br />
3. Entlastung des Jagdvorstandes<br />
4. Haushaltsplan<br />
5. Verwendung Jagdpachterlös<br />
6. Verschiedenes<br />
Das Jagdflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Großbundenbach,<br />
gleichzeitig Stimmverzeichnis für die Genossenschaftsversammlung<br />
am 27.03.<strong>2012</strong>, liegt in der Zeit vom 09.03.<strong>2012</strong> bis<br />
23.03.<strong>2012</strong> bei Herrn Edgar Bettinger, Hauptstraße 60, Großbundenbach,<br />
zur Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit können<br />
während der gleichen Zeit bei ihm geltend gemacht werden. Gehen<br />
während der Auslegungsfrist Einsprüche nicht ein, so gilt das Jagdflächenverzeichnis<br />
als festgestellt.<br />
Großbundenbach, den 29.02.<strong>2012</strong><br />
Bettinger, (Jagdvorsteher)<br />
Jagdgenossenschaft Käshofen<br />
Einladung<br />
Zu der am Freitag, dem 23.03.<strong>2012</strong>, um 20.00 Uhr, im Gasthaus Göttel,<br />
Käshofen, stattfindenden Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />
Käshofen ergeht hiermit an die beteiligten Grundstückseigentümer<br />
unter Bekanntgabe der nachstehenden Tagesordnung Einladung.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Bericht des Jagdvorstehers<br />
2. Bericht des Kassenverwalters<br />
3. Entlastung des Jagdvorstandes<br />
4. Verwendung Jagdpachterlös<br />
5. Neuwahl des Jagdvorstandes<br />
a) Jagdvorsteher<br />
b) Beisitzer und ständiger Vertreter der Jagdvorstehers<br />
c) Beisitzer und Kassenverwalter<br />
d) Beisitzer (1. Stellvertreter)<br />
e) Beisitzer (2. Stellvertreter)<br />
6. Verschiedenes<br />
Das Jagdflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Käshofen,<br />
gleichzeitig Stimmverzeichnis für die Genossenschaftsversammlung<br />
am 23.03.<strong>2012</strong>, liegt in der Zeit vom 09.03.<strong>2012</strong> bis 23.03.<strong>2012</strong><br />
bei Herrn Jagdvorsteher Herbert Blinn, Höhenstr. 33, Käshofen, zur<br />
Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit können während der<br />
gleichen Zeit bei ihm geltend gemacht werden. Gehen während der<br />
Auslegungsfrist Einsprüche nicht ein, so gilt das Jagdflächenverzeichnis<br />
als festgestellt.<br />
Käshofen, den 29.02.<strong>2012</strong><br />
Blinn, (Jagdvorsteher)<br />
Satzung<br />
über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />
der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen<br />
vom 01.03.<strong>2012</strong><br />
Der Ortsgemeinderat Kleinsteinhausen hat aufgrund des § 24 der<br />
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), sowie der §§ 1, 2, 7<br />
Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der zurzeit<br />
gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Allgemeines<br />
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer<br />
Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze<br />
ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.<br />
§ 2<br />
Gebührenschuldner<br />
Gebührenschuldner sind:<br />
1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht<br />
die Bestattungskosten zu tragen haben, und der Antragssteller,<br />
2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.