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Holz zeigt Teamgeist - Mikado

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Um ihre Produktivität zu erhöhen,<br />

sollten Zimmereibetriebe<br />

die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter<br />

flexibilisieren. Das Gesetz erlaubt, die<br />

tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden<br />

und die wöchentliche auf 60<br />

Stunden zu erhöhen, wenn innerhalb<br />

von zwölf Monaten ein zeitlicher<br />

Ausgleich stattfindet. Es bietet<br />

sich an, im Frühjahr anzufangen<br />

und im Sommer ausreichend Stunden<br />

für den Winter vorzuarbeiten. Wie er<br />

die Arbeitszeiten verteilt und sie seinen<br />

Mitarbeitern mitteilt, steht dem<br />

Zimmereibetrieb frei. Üblich ist z. B.<br />

ein Aushang am Freitag der Vorwoche.<br />

Mit der Vereinbarung betrieblicher<br />

Arbeitszeitverteilung hat der<br />

Arbeitgeber grundsätzlich das Anordnungsrecht.<br />

Größtmögliche Flexibilität<br />

entsteht, wenn auch der Samstag<br />

als Arbeitstag mit einbezogen ist<br />

und die Arbeitszeit kurzfristig bestimmt<br />

werden kann. Die Arbeitnehmer<br />

erhalten unabhängig von der tatsächlich<br />

geleisteten Arbeitszeit einen<br />

geregelten Monatslohn. Der Tarifvertrag<br />

sieht für April bis November 178<br />

und für Dezember bis März 164 Gesamttarifstundenlöhne<br />

(GTL) vor.<br />

Individuelle Arbeitszeit- und<br />

Entgeltkonten sind ideal<br />

In der Praxis hat sich eine andere<br />

Monatslohnvariante bewährt, die<br />

sich an der tariflichen Stundenzahl<br />

im jeweiligen Monat orientiert.<br />

In der Lohnabrechnung ist bei der<br />

32<br />

Management Ihr gutes Recht<br />

Arbeitsverträge<br />

Ausgleichskonten schaffen Flexibilität<br />

Das Gesetz verlangt bei der betrieblichen Arbeitszeitverteilung für Mehrarbeit einen<br />

Ausgleich innerhalb von zwölf Monaten. Zu beachten ist dabei die Festlegung von<br />

Beginn und Ende des Ausgleichszeitraumes sowie die Ankündigung der Arbeitszeit.<br />

Gewährung eines Monatslohnes zwischen<br />

den tatsächlich gearbeiteten<br />

Stunden und den sonstigen lohnzahlungspflichtigen<br />

Stunden – wie<br />

z. B. Urlaub, Krankheit und Feiertag<br />

– und den nicht zu bezahlenden<br />

Fehlzeiten – wie z. B. Krankengeldbezug,<br />

unbezahlter Urlaub und unentschuldigtes<br />

Fehlen – zu unterscheiden.<br />

Der volle Monatslohnanspruch<br />

„Größtmögliche Flexibilität entsteht, wenn auch der<br />

Samstag als Arbeitstag mit einbezogen wird.“<br />

besteht also nur, wenn keine Ausfallzeiten<br />

vorliegen. Für jeden betroffenen<br />

Arbeitnehmer ist ein individuelles<br />

Arbeitszeit- und Entgeltkonto,<br />

das sog. „Ausgleichskonto“, einzurichten.<br />

Auf dem werden die mehr<br />

geleisteten Stunden gutgeschrieben<br />

und später dann abgerufen.<br />

Der Tarifvertrag schreibt vor, dass<br />

das Guthaben auf dem Ausgleichskonto<br />

ausschließlich für die nachstehend<br />

genannten Fälle verwendet<br />

werden darf:<br />

▸ zum Ausgleich für den<br />

Monatslohn<br />

▸ zur Vermeidung der<br />

Inanspruchnahme von Saison-<br />

Kurzarbeitergeld<br />

▸ bei witterungsbedingtem<br />

Arbeitsausfall außerhalb der<br />

Schlechtwetterzeit<br />

▸ am Ende des Ausgleichszeitraumes<br />

▸ bei Ausscheiden des Arbeitnehmers<br />

Im laufenden Arbeitsverhältnis<br />

können Arbeitszeitguthaben auf den<br />

neuen Ausgleichszeitraum übertragen<br />

werden.<br />

mikado 6.2010<br />

Autor<br />

Tarifvertraglich festgelegt ist auch<br />

eine geeignete Absicherung des Ausgleichskontos:<br />

Der Arbeitnehmer, der<br />

Stunden vorgearbeitet hat, muss darauf<br />

vertrauen können, dass sein Guthaben<br />

abgesichert ist – insbesondere<br />

gegen Insolvenz des Zimmereibetriebs.<br />

Der Arbeitgeber kann wählen,<br />

ob er die Absicherung durch Bankbürgschaft,<br />

Sperrkonto oder Hinterlegung<br />

bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse<br />

der Bauwirtschaft<br />

(ULAK) sicherstellen will.<br />

Win-Win-Situation für<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

Die Auswirkungen der Arbeitszeitflexibilisierung<br />

auf den Betrieb einerseits<br />

und den Arbeitnehmer andererseits<br />

sind ausnahmslos positiv.<br />

Dies bestätigen auch alle Unternehmen,<br />

die das Instrument der betrieb-<br />

lichen Arbeitszeitverteilung schon<br />

seit Jahren nutzen. Ausfallzeiten<br />

werden auf ein Mindestmaß reduziert<br />

und Kurzarbeit weitgehend vermieden.<br />

Die Arbeitnehmer haben ein<br />

geregeltes Monatseinkommen. Und<br />

die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

infolge einer gesteigerten<br />

Produktivität trägt maßgeblich zu einer<br />

Sicherung der Arbeitsplätze für<br />

die Beschäftigten bei. ▪<br />

Ulf Mosenthin ist Rechtsanwalt und<br />

seit 1990 beim Verband Baugewerblicher<br />

Unternehmer Niedersachsen<br />

e.V. tätig. Er leitet dort die Abteilung<br />

„Arbeits- und Sozialrecht“.

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