Holz zeigt Teamgeist - Mikado
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Um ihre Produktivität zu erhöhen,<br />
sollten Zimmereibetriebe<br />
die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter<br />
flexibilisieren. Das Gesetz erlaubt, die<br />
tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden<br />
und die wöchentliche auf 60<br />
Stunden zu erhöhen, wenn innerhalb<br />
von zwölf Monaten ein zeitlicher<br />
Ausgleich stattfindet. Es bietet<br />
sich an, im Frühjahr anzufangen<br />
und im Sommer ausreichend Stunden<br />
für den Winter vorzuarbeiten. Wie er<br />
die Arbeitszeiten verteilt und sie seinen<br />
Mitarbeitern mitteilt, steht dem<br />
Zimmereibetrieb frei. Üblich ist z. B.<br />
ein Aushang am Freitag der Vorwoche.<br />
Mit der Vereinbarung betrieblicher<br />
Arbeitszeitverteilung hat der<br />
Arbeitgeber grundsätzlich das Anordnungsrecht.<br />
Größtmögliche Flexibilität<br />
entsteht, wenn auch der Samstag<br />
als Arbeitstag mit einbezogen ist<br />
und die Arbeitszeit kurzfristig bestimmt<br />
werden kann. Die Arbeitnehmer<br />
erhalten unabhängig von der tatsächlich<br />
geleisteten Arbeitszeit einen<br />
geregelten Monatslohn. Der Tarifvertrag<br />
sieht für April bis November 178<br />
und für Dezember bis März 164 Gesamttarifstundenlöhne<br />
(GTL) vor.<br />
Individuelle Arbeitszeit- und<br />
Entgeltkonten sind ideal<br />
In der Praxis hat sich eine andere<br />
Monatslohnvariante bewährt, die<br />
sich an der tariflichen Stundenzahl<br />
im jeweiligen Monat orientiert.<br />
In der Lohnabrechnung ist bei der<br />
32<br />
Management Ihr gutes Recht<br />
Arbeitsverträge<br />
Ausgleichskonten schaffen Flexibilität<br />
Das Gesetz verlangt bei der betrieblichen Arbeitszeitverteilung für Mehrarbeit einen<br />
Ausgleich innerhalb von zwölf Monaten. Zu beachten ist dabei die Festlegung von<br />
Beginn und Ende des Ausgleichszeitraumes sowie die Ankündigung der Arbeitszeit.<br />
Gewährung eines Monatslohnes zwischen<br />
den tatsächlich gearbeiteten<br />
Stunden und den sonstigen lohnzahlungspflichtigen<br />
Stunden – wie<br />
z. B. Urlaub, Krankheit und Feiertag<br />
– und den nicht zu bezahlenden<br />
Fehlzeiten – wie z. B. Krankengeldbezug,<br />
unbezahlter Urlaub und unentschuldigtes<br />
Fehlen – zu unterscheiden.<br />
Der volle Monatslohnanspruch<br />
„Größtmögliche Flexibilität entsteht, wenn auch der<br />
Samstag als Arbeitstag mit einbezogen wird.“<br />
besteht also nur, wenn keine Ausfallzeiten<br />
vorliegen. Für jeden betroffenen<br />
Arbeitnehmer ist ein individuelles<br />
Arbeitszeit- und Entgeltkonto,<br />
das sog. „Ausgleichskonto“, einzurichten.<br />
Auf dem werden die mehr<br />
geleisteten Stunden gutgeschrieben<br />
und später dann abgerufen.<br />
Der Tarifvertrag schreibt vor, dass<br />
das Guthaben auf dem Ausgleichskonto<br />
ausschließlich für die nachstehend<br />
genannten Fälle verwendet<br />
werden darf:<br />
▸ zum Ausgleich für den<br />
Monatslohn<br />
▸ zur Vermeidung der<br />
Inanspruchnahme von Saison-<br />
Kurzarbeitergeld<br />
▸ bei witterungsbedingtem<br />
Arbeitsausfall außerhalb der<br />
Schlechtwetterzeit<br />
▸ am Ende des Ausgleichszeitraumes<br />
▸ bei Ausscheiden des Arbeitnehmers<br />
Im laufenden Arbeitsverhältnis<br />
können Arbeitszeitguthaben auf den<br />
neuen Ausgleichszeitraum übertragen<br />
werden.<br />
mikado 6.2010<br />
Autor<br />
Tarifvertraglich festgelegt ist auch<br />
eine geeignete Absicherung des Ausgleichskontos:<br />
Der Arbeitnehmer, der<br />
Stunden vorgearbeitet hat, muss darauf<br />
vertrauen können, dass sein Guthaben<br />
abgesichert ist – insbesondere<br />
gegen Insolvenz des Zimmereibetriebs.<br />
Der Arbeitgeber kann wählen,<br />
ob er die Absicherung durch Bankbürgschaft,<br />
Sperrkonto oder Hinterlegung<br />
bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse<br />
der Bauwirtschaft<br />
(ULAK) sicherstellen will.<br />
Win-Win-Situation für<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
Die Auswirkungen der Arbeitszeitflexibilisierung<br />
auf den Betrieb einerseits<br />
und den Arbeitnehmer andererseits<br />
sind ausnahmslos positiv.<br />
Dies bestätigen auch alle Unternehmen,<br />
die das Instrument der betrieb-<br />
lichen Arbeitszeitverteilung schon<br />
seit Jahren nutzen. Ausfallzeiten<br />
werden auf ein Mindestmaß reduziert<br />
und Kurzarbeit weitgehend vermieden.<br />
Die Arbeitnehmer haben ein<br />
geregeltes Monatseinkommen. Und<br />
die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
infolge einer gesteigerten<br />
Produktivität trägt maßgeblich zu einer<br />
Sicherung der Arbeitsplätze für<br />
die Beschäftigten bei. ▪<br />
Ulf Mosenthin ist Rechtsanwalt und<br />
seit 1990 beim Verband Baugewerblicher<br />
Unternehmer Niedersachsen<br />
e.V. tätig. Er leitet dort die Abteilung<br />
„Arbeits- und Sozialrecht“.