kooperationen in forschung und entwicklung - w-fFORTE
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WIFI UNTERNEHMERSERVICE LEITFADEN KOOPERATIONEN IN F&E 03|2008<br />
Ebenso sollte def<strong>in</strong>iert werden, wie im Falle von Streitigkeiten vorzugehen ist. So kann z.B.<br />
vere<strong>in</strong>bart werden, dass vor Anrufung der ordentlichen Gerichtsbarkeit e<strong>in</strong> Schiedsgericht<br />
konsultiert werden muss, was <strong>in</strong> der Regel Zeit- <strong>und</strong> Kostenersparnis bedeutet.<br />
Interne Kommunikation <strong>und</strong> Mitteilungen<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte die <strong>in</strong>terne Kommunikation so weit wie möglich schriftlich erfolgen, um<br />
Nachvollziehbarkeit <strong>und</strong> Transparenz der Informationsflüsse zu gewährleisten. Hierbei können<br />
etwa auch e-Mails als gültige Schriftform vere<strong>in</strong>bart werden (idealer Weise <strong>in</strong> signierter oder<br />
sonstig authentifizierter Form). In jedem Fall sollte geregelt werden, wie das Empfangen von<br />
Mails überprüft wird.<br />
Jedenfalls <strong>in</strong> schriftlicher <strong>und</strong> unterzeichneter Form sollten alle Mitteilungen vorliegen, die zu<br />
e<strong>in</strong>er Veränderung des Vertrags<strong>in</strong>haltes führen bzw. die Dokumentation zu wichtigen Zwischenschritten,<br />
wie Teilabnahmen oder Meilenste<strong>in</strong>e.<br />
Auch sollte <strong>in</strong> diesem Vertragspunkt festgehalten werden, dass Besprechungsprotokolle<br />
schriftlich zu verfassen <strong>und</strong> von allen Beteiligten zu unterfertigen s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> an alle Partner<br />
versandt werden. Die Zeichnungspflicht aller Beteiligten ist jedenfalls dann zu empfehlen,<br />
wenn wesentliche Schritte erreicht wurden (z.B. Meilenste<strong>in</strong>e, Teilabnahmen). Dies kann auch<br />
<strong>in</strong> den Protokollen entsprechend festgehalten werden. Ansonsten sollte man vere<strong>in</strong>baren, dass<br />
Protokolle mit deren Aussendung als zugegangen anzusehen s<strong>in</strong>d.<br />
Regelungen, gemäß denen e<strong>in</strong>em Protokoll bei Nicht-Bee<strong>in</strong>spruchung automatisch zugestimmt<br />
wurde, führen manchmal zu ungewollten Konsequenzen. Um diese zu vermeiden, kann z.B. zu<br />
Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er neuen Sitzung als erster Punkt abgefragt werden, ob Ergänzungen oder Abänderungen<br />
des letzten Protokolls gewünscht werden, sodann die Beschlussfähigkeit der Anwesenden<br />
geprüft <strong>und</strong> die Tagesordnung beschlossen wird.<br />
Die Vere<strong>in</strong>barung, dass bei Beschlussfassungen Gegenstimmen (zum<strong>in</strong>dest auf Wunsch) namentlich<br />
angeführt werden, sichert die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsf<strong>in</strong>dung, selbst<br />
wenn aufgr<strong>und</strong> der Mehrheitsbestimmungen e<strong>in</strong> Beschluss jedenfalls gefasst werden kann.<br />
Wird gewünscht, dass St<strong>und</strong>enlisten geführt werden (wie dies z.B. bei geförderten Projekten<br />
oft Voraussetzung für die Förderbarkeit ist), sollte im Vertrag festgehalten werden, dass diese<br />
Listen vom jeweiligen Mitarbeiter persönlich <strong>und</strong> mit Datum versehen zu unterzeichnen s<strong>in</strong>d 5 .<br />
Ebenso sollte die Anbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es Prüfungsvermerks durch den jeweiligen Vorgesetzten <strong>und</strong><br />
schließlich durch den Projektleiter des jeweiligen Unternehmens bzw. der jeweiligen Institution<br />
vere<strong>in</strong>bart werden. Bei größeren Projekten wird oft e<strong>in</strong>e Gesamtst<strong>und</strong>enliste (Jahresst<strong>und</strong>enliste)<br />
vere<strong>in</strong>bart bzw. von Förderstellen verlangt. Es empfiehlt sich, e<strong>in</strong>e solche auch<br />
dann vorzulegen, wenn sie nicht ausdrücklich vere<strong>in</strong>bart oder verlangt wird, um die Nachvollziehbarkeit<br />
des Projektfortgangs zu erhöhen.<br />
Sonstiges<br />
Es sollte geregelt <strong>und</strong> angesprochen werden, dass mit dem Kooperationsvertrag alle Beziehungen<br />
zwischen den Partnern geregelt s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e sonstigen Nebenabreden zwischen den<br />
Kooperationspartnern bestehen. Für Änderungen sollte die Schriftform <strong>und</strong> wiederum die Unterfertigung<br />
durch alle Vertragsparteien vere<strong>in</strong>bart werden.<br />
Üblich <strong>und</strong> empfehlenswert ist auch die Aufnahme e<strong>in</strong>er sog. “Salvatorischen Klausel“. Darunter<br />
versteht man e<strong>in</strong>e Vertragsbestimmung, <strong>in</strong> der geregelt ist, welche Rechtsfolgen e<strong>in</strong>treten<br />
sollen, sollte sich herausstellen, dass e<strong>in</strong>zelne Vertragsbestandteile unwirksam oder <strong>und</strong>urchführbar<br />
s<strong>in</strong>d oder Vertragsbestimmungen überhaupt fehlen. Die Klausel hat den Zweck, e<strong>in</strong>en<br />
5<br />
Um sicherzustellen, dass es sich um das Orig<strong>in</strong>al <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e Kopie handelt, empfiehlt sich die Verwendung von<br />
blauem Kugelschreiber.<br />
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