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kooperationen in forschung und entwicklung - w-fFORTE

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WIFI UNTERNEHMERSERVICE LEITFADEN KOOPERATIONEN IN F&E 03|2008<br />

SCHUTZ VON GEISTIGEM EIGENTUM 6 UND VON DIENSTENTWICKLUNGEN<br />

In diesem Abschnitt wird auf e<strong>in</strong>e Auswahl von Schutzrechten des geistigen Eigentums e<strong>in</strong>gegangen<br />

sowie dargestellt, was gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, wenn Dienstnehmer Erf<strong>in</strong>dungen/Entwicklungen<br />

hervorbr<strong>in</strong>gen.<br />

Geregelt werden soll durch die Vergabe von gewerblichen Schutzrechten <strong>in</strong>sbesondere:<br />

� der Schutz von Erf<strong>in</strong>dungen;<br />

� der Schutz von Unterscheidungskennzeichen (z.B. Marken) sowie<br />

� der Schutz von Designs.<br />

Ideen, Geschäftsmethoden, Theorien <strong>und</strong> neue Dienstleistungen s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />

schützbar. Wenn auch nicht formalrechtlich schützbar, so kann dennoch über die Weitergabe<br />

von Wissen über praktische bzw. geschäftsbezogene Inhalte (Know-how) e<strong>in</strong> Vertrag geschlossen<br />

werden – e<strong>in</strong> sog. „Know-how-Lizenzvertrag“. Dieser Vertragstyp ist gesetzlich nicht geregelt<br />

7 <strong>und</strong> basiert daher entsprechend dem Gr<strong>und</strong>satz der Vertragsfreiheit auf den allgeme<strong>in</strong>en<br />

Regeln über Vertragsabschlüsse (§§ 861 ff ABGB). Der Know-how-Lizenzvertrag ist auch <strong>in</strong> der<br />

Judikatur anerkannt.<br />

Patent<br />

Das Patent ist e<strong>in</strong> Schutzrecht, das dem Inhaber nach e<strong>in</strong>em Registrierungsverfahren das ausschließliche<br />

<strong>und</strong> zeitlich begrenzte Recht e<strong>in</strong>räumt, e<strong>in</strong>e Erf<strong>in</strong>dung gewerblich zu nutzen <strong>und</strong><br />

andere von der Nutzung auszuschließen.<br />

Die Erf<strong>in</strong>dung muss<br />

� neu se<strong>in</strong>, d.h. sie darf nicht zum „Stand der Technik“ gehören („Stand der Technik“ umschreibt<br />

den gesamten Wissensstand, der der Öffentlichkeit vor dem Anmeldedatum des Patents<br />

zugänglich gemacht worden ist);<br />

� e<strong>in</strong>e gewisse Erf<strong>in</strong>dungshöhe aufweisen, d.h. sie darf sich für den Fachmann nicht <strong>in</strong> naheliegender<br />

Weise aus dem Stand der Technik ergeben;<br />

� gewerblich anwendbar se<strong>in</strong>, darf nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten<br />

verstoßen <strong>und</strong><br />

� technisch möglich se<strong>in</strong>.<br />

Nach Anmeldung e<strong>in</strong>es Patents prüft das Patentamt den Stand der Technik <strong>in</strong> dem betreffenden<br />

Gebiet, die Neuheit der Erf<strong>in</strong>dung <strong>und</strong> ob die erforderliche Erf<strong>in</strong>dungshöhe gegeben ist.<br />

Auch wird geprüft, ob die Patentansprüche, die den Schutzumfang des Patents bestimmen,<br />

ausreichend klar <strong>und</strong> genau abgefasst s<strong>in</strong>d.<br />

Wozu berechtigt e<strong>in</strong> Patent?<br />

Gemäß § 31/1 PatG (Patentgesetz) kann der Patent<strong>in</strong>haber die Erf<strong>in</strong>dung ab dem Tag der Bekanntmachung<br />

der Erteilung des Patents <strong>in</strong> dem sich aus der Patentschrift ergebenden<br />

Schutzumfang gewerbsmäßig ausüben. Er muss dazu ke<strong>in</strong>e Gewerbeberechtigung e<strong>in</strong>holen.<br />

Se<strong>in</strong>e Rechte umfassen die Herstellung, das In-Verkehr-Br<strong>in</strong>gen <strong>und</strong> das Feilhalten des Gegenstandes<br />

der Erf<strong>in</strong>dung. Wenn es sich bei der Erf<strong>in</strong>dung um e<strong>in</strong> Verfahren handelt, so berechtigt<br />

ihn dies zum Gebrauch des Verfahrens. Patente gelten nur <strong>in</strong> jenen Staaten, für die sie erteilt<br />

wurden, das heißt sie s<strong>in</strong>d territoriale, nationale Schutzrechte.<br />

Anmerkung: Es gibt ke<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zigen Verfahren erlangbares Weltpatent. Zur Vere<strong>in</strong>fachung<br />

des Anmeldungsvorgangs gibt es jedoch <strong>in</strong> der Europäischen Union die Möglichkeit z.B.<br />

6<br />

= Intellectual Property Rights (IPR): Die Behandlung der IPR <strong>in</strong> dieser Broschüre ist nicht vollständig, es wird lediglich<br />

e<strong>in</strong> Überblick über die wichtigsten Schutzrechte gegeben.<br />

7<br />

Gesatztes Recht bezüglich Know-how f<strong>in</strong>det sich etwa auf Ebene des Geme<strong>in</strong>schaftsrechts <strong>in</strong> der TT-VO (Technologietransfer-Verordnung).<br />

Seite 27

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