kooperationen in forschung und entwicklung - w-fFORTE
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WIFI UNTERNEHMERSERVICE LEITFADEN KOOPERATIONEN IN F&E 03|2008<br />
Was wird besteuert?<br />
Bei natürlichen Personen ist weiters zu unterscheiden, ob die E<strong>in</strong>künfte aus Forschung bzw.<br />
Erf<strong>in</strong>dungen im Rahmen e<strong>in</strong>er betrieblichen oder außerbetrieblichen Tätigkeit erzielt werden.<br />
Diese Unterscheidung ist <strong>in</strong>sbesondere für den zu besteuernden Umfang maßgebend:<br />
Außerbetrieblicher Bereich<br />
natürlicher Personen<br />
Def<strong>in</strong>ition � Zufallserf<strong>in</strong>dungen im Privatvermögen<br />
� Diensterf<strong>in</strong>dungen, sofern<br />
ke<strong>in</strong>e nachhaltige Tätigkeit<br />
begründet wird<br />
Steuerliche<br />
Folgen<br />
Lizenze<strong>in</strong>nahmen unterliegen<br />
der E<strong>in</strong>kommenssteuer. Die Veräußerung<br />
der Rechte selbst ist<br />
nach Ablauf der Spekulationsfrist<br />
steuerfrei.<br />
Örtliche Abgrenzung der E<strong>in</strong>künfte<br />
Betrieblicher Bereich natürlicher<br />
Personen <strong>und</strong> Kapitalgesellschaften<br />
� E<strong>in</strong>künfte von natürlichen Personen<br />
bei nachhaltiger selbständiger Forschungstätigkeit<br />
� E<strong>in</strong>künfte aus Kapitalgesellschaften,<br />
die sich dauerhaft der Forschung<br />
<strong>und</strong> Entwicklung widmen, z.B.<br />
Pharma-, Automobil<strong>in</strong>dustrie<br />
Sowohl Lizenze<strong>in</strong>nahmen als auch die<br />
Veräußerung des Rechtes selbst s<strong>in</strong>d<br />
steuerpflichtig.<br />
Bei <strong>in</strong> Österreich ansässigen natürlichen <strong>und</strong> juristischen Personen werden hierzulande generell<br />
die weltweit erzielten E<strong>in</strong>künfte besteuert, ausgenommen diese E<strong>in</strong>künfte werden <strong>in</strong> ausländischen<br />
Betriebsstätten erzielt.<br />
Unter Betriebsstätten ist gr<strong>und</strong>sätzlich jede feste örtliche Anlage zu verstehen, die auf Dauer<br />
dem Betrieb dient (diese Def<strong>in</strong>ition reicht somit von e<strong>in</strong>er ausländischen Wohnung e<strong>in</strong>es Forschers,<br />
<strong>in</strong> der auch tatsächlich geforscht wird, bis zum ausländischen Labor). In diesen Fällen<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.<br />
Gew<strong>in</strong>ne ausländischer Unternehmen, die <strong>in</strong> österreichischen Betriebsstätten erzielt werden,<br />
s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>in</strong> Österreich zu besteuern. Auch hier s<strong>in</strong>d bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zu beachten.<br />
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