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kooperationen in forschung und entwicklung - w-fFORTE

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WIFI UNTERNEHMERSERVICE LEITFADEN KOOPERATIONEN IN F&E 03|2008<br />

Was wird besteuert?<br />

Bei natürlichen Personen ist weiters zu unterscheiden, ob die E<strong>in</strong>künfte aus Forschung bzw.<br />

Erf<strong>in</strong>dungen im Rahmen e<strong>in</strong>er betrieblichen oder außerbetrieblichen Tätigkeit erzielt werden.<br />

Diese Unterscheidung ist <strong>in</strong>sbesondere für den zu besteuernden Umfang maßgebend:<br />

Außerbetrieblicher Bereich<br />

natürlicher Personen<br />

Def<strong>in</strong>ition � Zufallserf<strong>in</strong>dungen im Privatvermögen<br />

� Diensterf<strong>in</strong>dungen, sofern<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige Tätigkeit<br />

begründet wird<br />

Steuerliche<br />

Folgen<br />

Lizenze<strong>in</strong>nahmen unterliegen<br />

der E<strong>in</strong>kommenssteuer. Die Veräußerung<br />

der Rechte selbst ist<br />

nach Ablauf der Spekulationsfrist<br />

steuerfrei.<br />

Örtliche Abgrenzung der E<strong>in</strong>künfte<br />

Betrieblicher Bereich natürlicher<br />

Personen <strong>und</strong> Kapitalgesellschaften<br />

� E<strong>in</strong>künfte von natürlichen Personen<br />

bei nachhaltiger selbständiger Forschungstätigkeit<br />

� E<strong>in</strong>künfte aus Kapitalgesellschaften,<br />

die sich dauerhaft der Forschung<br />

<strong>und</strong> Entwicklung widmen, z.B.<br />

Pharma-, Automobil<strong>in</strong>dustrie<br />

Sowohl Lizenze<strong>in</strong>nahmen als auch die<br />

Veräußerung des Rechtes selbst s<strong>in</strong>d<br />

steuerpflichtig.<br />

Bei <strong>in</strong> Österreich ansässigen natürlichen <strong>und</strong> juristischen Personen werden hierzulande generell<br />

die weltweit erzielten E<strong>in</strong>künfte besteuert, ausgenommen diese E<strong>in</strong>künfte werden <strong>in</strong> ausländischen<br />

Betriebsstätten erzielt.<br />

Unter Betriebsstätten ist gr<strong>und</strong>sätzlich jede feste örtliche Anlage zu verstehen, die auf Dauer<br />

dem Betrieb dient (diese Def<strong>in</strong>ition reicht somit von e<strong>in</strong>er ausländischen Wohnung e<strong>in</strong>es Forschers,<br />

<strong>in</strong> der auch tatsächlich geforscht wird, bis zum ausländischen Labor). In diesen Fällen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.<br />

Gew<strong>in</strong>ne ausländischer Unternehmen, die <strong>in</strong> österreichischen Betriebsstätten erzielt werden,<br />

s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>in</strong> Österreich zu besteuern. Auch hier s<strong>in</strong>d bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zu beachten.<br />

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