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kooperationen in forschung und entwicklung - w-fFORTE

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WIFI UNTERNEHMERSERVICE LEITFADEN KOOPERATIONEN IN F&E 03|2008<br />

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON FORSCHERN UND ERFINDERN IN ÖSTERREICH<br />

Die nachfolgenden Ausführungen geben e<strong>in</strong>en Überblick über steuerrechtliche Regelungen <strong>und</strong><br />

Förderungen bei <strong>in</strong>ländischen Erf<strong>in</strong>dungen von <strong>in</strong> Österreich ansässigen natürlichen Personen<br />

<strong>und</strong> Gesellschaften mit Sitz bzw. Geschäftsleitung <strong>in</strong> Österreich.<br />

Internationale Aspekte, z.B. Erf<strong>in</strong>dungen von grenzüberschreitenden Forschungsarbeitsgeme<strong>in</strong>schaften,<br />

werden dabei aus Platzgründen weitgehend außer Acht gelassen (auch weil<br />

diese jeweils im E<strong>in</strong>zelfall betrachtet werden sollten).<br />

Dieser Beitrag kann lediglich e<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong>en Überblick über die umfangreichen Bestimmungen<br />

des österreichischen Steuerrechtes geben. Wir empfehlen daher die Beiziehung e<strong>in</strong>es<br />

Steuerberaters bei konkreten Fragestellungen.<br />

Überblick über die Steuerarten<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich bestehen für die Tätigkeit als Forscher <strong>und</strong> Erf<strong>in</strong>der mehrere Steuerarten. Im<br />

Wesentlichen s<strong>in</strong>d die folgenden Abgaben zu beachten:<br />

� Ertragsteuern: Erzielte Gew<strong>in</strong>ne aus Forschungsergebnissen, Patentrechtsüberlassungen<br />

u.ä. unterliegen e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>kommensbesteuerung (E<strong>in</strong>kommensteuer bei natürlichen Personen<br />

<strong>und</strong> Personengesellschaften, Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften).<br />

� Umsatzsteuer: Umsätze aus Erf<strong>in</strong>dungen bzw. von Forschungsergebnissen unterliegen zumeist<br />

der Umsatzsteuer.<br />

� Gebühren, sozialversicherungsrechtliche Aspekte: S<strong>in</strong>d im E<strong>in</strong>zelfall zu beachten, können<br />

<strong>in</strong> diesem Rahmen aber nicht behandelt werden.<br />

E<strong>in</strong>kommensbesteuerung bei natürlichen <strong>und</strong> juristischen Personen<br />

Sowohl natürliche Personen (als E<strong>in</strong>zelunternehmer oder als Gesellschafter von Personengesellschaften)<br />

als auch juristische Personen unterliegen der E<strong>in</strong>kommensbesteuerung. Die folgende<br />

Grafik verdeutlicht dies:<br />

Form E<strong>in</strong>zelpersonen:<br />

� E<strong>in</strong>zelunternehmen<br />

� Privatpersonen<br />

Mögliche Rechtsformen für Forscher <strong>und</strong> Erf<strong>in</strong>der<br />

Personengesellschaften:<br />

� OG<br />

� KG<br />

� GesbR<br />

� ARGE<br />

� Stille Gesellschaft<br />

Kapitalgesellschaften:<br />

� GmbH<br />

� AG<br />

� Genossenschaft<br />

� Vere<strong>in</strong><br />

Steuerart E<strong>in</strong>kommensteuer Körperschaftsteuer<br />

Was wird<br />

besteuert<br />

Unterschied:<br />

Betriebliche ↔ außerbetriebliche E<strong>in</strong>künfte<br />

alle E<strong>in</strong>künfte der<br />

Kapitalgesellschaft<br />

Seite 37

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