Handbuch über den Verwaltungsaufbau in der deutsch-polnischen ...
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plänen benachbarter Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> abzustimmen (§2 BauGB). Bei Bauleitplänen,<br />
die erhebliche Auswirkungen auf Nachbarstaaten haben können, gibt § 4a Abs.<br />
5 BauGB vor, dass die Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> und Behör<strong>den</strong> des Nachbarstaates nach <strong>den</strong><br />
Grundsätzen <strong>der</strong> Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit zu unterrichten s<strong>in</strong>d.<br />
Die Abstimmung zwischen e<strong>in</strong>zelnen Planungen und Maßnahmen <strong>der</strong> Landes-<br />
und <strong>der</strong> kommunalen Ebene regelt § 17 LPlG M-V. Hiernach haben die Geme<strong>in</strong><strong>den</strong><br />
die beabsichtigte Aufstellung e<strong>in</strong>es Bauleitplanes <strong>den</strong> zuständigen<br />
Ämtern für Raumordnung und Landesplanung als untere Landesplanungsbehörde<br />
anzuzeigen und dabei die allgeme<strong>in</strong>en Planungsabsichten mitzuteilen.<br />
Die Ämter für Raumordnung und Landesplanung geben wie<strong>der</strong>um <strong>den</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong><br />
und <strong>der</strong> für die Genehmigung <strong>der</strong> Bauleitpläne zuständigen Behörde<br />
die bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Bauleitpläne zu beachten<strong>den</strong> Ziele und Erfor<strong>der</strong>nisse<br />
<strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung bekannt. 6 Diese Methode <strong>der</strong> gegenseitigen<br />
Beteiligung und Abstimmung zwischen <strong>den</strong> unterschiedlichen Planungsebenen<br />
bildet das so genannte Gegenstrompr<strong>in</strong>zip (§ 1 Abs. 3 ROG).<br />
3.5 Raumplanung im Küstenmeer<br />
Aufgrund von zunehmen<strong>den</strong> Nutzungsansprüchen <strong>in</strong> mar<strong>in</strong>en Gebieten, fasste<br />
die M<strong>in</strong>isterkonferenz für Raumordnung (MKRO) 7 am 03.12.2001 e<strong>in</strong>en Beschluss,<br />
<strong>in</strong> dem die nord<strong>deutsch</strong>en Küstenbundeslän<strong>der</strong> aufgefor<strong>der</strong>t wur<strong>den</strong>,<br />
<strong>den</strong> bis dah<strong>in</strong> terrestrischen Geltungsbereich ihrer Raumordnungspläne auf die<br />
12-Seemeilen-Zone des Meeres auszudehnen und entsprechende Anpassung<br />
<strong>der</strong> Ziele und Grundsätze vorzunehmen. Obwohl we<strong>der</strong> das ROG noch die Landesplanungsgesetze<br />
zum damaligen Zeitpunkt das Meer ausdrücklich erwähnten,<br />
war die herrschende Me<strong>in</strong>ung, dass für e<strong>in</strong>e Raumplanung im Küstenmeer<br />
die für das Land entwickelten Instrumente unter Berücksichtigung <strong>der</strong> mar<strong>in</strong>en<br />
Eigenschaften genutzt wer<strong>den</strong> können. 8 Folglich haben die Küstenbundeslän<strong>der</strong><br />
Erweiterungen h<strong>in</strong>sichtlich des Küstenmeeres <strong>in</strong> ihren jeweiligen Raumordnungsplänen<br />
verabredet. Mecklenburg-Vorpommern hat diesen Prozess<br />
im Mai 2005 mit <strong>der</strong> Neuaufstellung des Landesraumentwicklungsprogramms<br />
abgeschlossen. Zuständig ist das M<strong>in</strong>isterium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung<br />
Mecklenburg-Vorpommern.<br />
3.6 Raumplanung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausschließlichen Wirtschaftszone<br />
Der Anwendungsbereich des Raumordnungsgesetzes ist mit In-Kraft-Treten<br />
des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau – EAG Bau am 20. Juli 2004 auch auf<br />
die Ausschließliche Wirtschaftszone erweitert wor<strong>den</strong> (§ 17 ROG). Für diese ist<br />
e<strong>in</strong> eigenständiger Raumordnungsplan aufzustellen. In <strong>der</strong> AWZ gibt es ke<strong>in</strong><br />
mehrstufiges Raumplanungssystem, da sie ke<strong>in</strong>en dezentralen Gebietskörperschaften<br />
zugewiesen ist. Dar<strong>über</strong> h<strong>in</strong>aus schaffen die gegenläufigen Nutzungs-<br />
6 Janssen/Czarnecka-Zawada/Konieczny/Vodova 2004, 119 ff.<br />
7 Die MKRO ist e<strong>in</strong> wichtiges, raumpolitisches Gremium, <strong>in</strong> dem allgeme<strong>in</strong>e Aufgaben<br />
e<strong>in</strong>er bundesweiten Koord<strong>in</strong>ierung <strong>der</strong> raumbedeutsamen Aktivitäten von Bund und<br />
Län<strong>der</strong>n vere<strong>in</strong>bart wer<strong>den</strong> (Michel 2005, 651).<br />
8 Nicolai, IzR 2004, 492.<br />
17<br />
Kontakt<br />
M<strong>in</strong>isterium für Verkehr, Bau<br />
und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern<br />
Schloßstraße 6-8<br />
19053 Schwer<strong>in</strong><br />
http://www.regierung-mv.de