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Handbuch über den Verwaltungsaufbau in der deutsch-polnischen ...

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plänen benachbarter Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> abzustimmen (§2 BauGB). Bei Bauleitplänen,<br />

die erhebliche Auswirkungen auf Nachbarstaaten haben können, gibt § 4a Abs.<br />

5 BauGB vor, dass die Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> und Behör<strong>den</strong> des Nachbarstaates nach <strong>den</strong><br />

Grundsätzen <strong>der</strong> Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit zu unterrichten s<strong>in</strong>d.<br />

Die Abstimmung zwischen e<strong>in</strong>zelnen Planungen und Maßnahmen <strong>der</strong> Landes-<br />

und <strong>der</strong> kommunalen Ebene regelt § 17 LPlG M-V. Hiernach haben die Geme<strong>in</strong><strong>den</strong><br />

die beabsichtigte Aufstellung e<strong>in</strong>es Bauleitplanes <strong>den</strong> zuständigen<br />

Ämtern für Raumordnung und Landesplanung als untere Landesplanungsbehörde<br />

anzuzeigen und dabei die allgeme<strong>in</strong>en Planungsabsichten mitzuteilen.<br />

Die Ämter für Raumordnung und Landesplanung geben wie<strong>der</strong>um <strong>den</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong><br />

und <strong>der</strong> für die Genehmigung <strong>der</strong> Bauleitpläne zuständigen Behörde<br />

die bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Bauleitpläne zu beachten<strong>den</strong> Ziele und Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

<strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung bekannt. 6 Diese Methode <strong>der</strong> gegenseitigen<br />

Beteiligung und Abstimmung zwischen <strong>den</strong> unterschiedlichen Planungsebenen<br />

bildet das so genannte Gegenstrompr<strong>in</strong>zip (§ 1 Abs. 3 ROG).<br />

3.5 Raumplanung im Küstenmeer<br />

Aufgrund von zunehmen<strong>den</strong> Nutzungsansprüchen <strong>in</strong> mar<strong>in</strong>en Gebieten, fasste<br />

die M<strong>in</strong>isterkonferenz für Raumordnung (MKRO) 7 am 03.12.2001 e<strong>in</strong>en Beschluss,<br />

<strong>in</strong> dem die nord<strong>deutsch</strong>en Küstenbundeslän<strong>der</strong> aufgefor<strong>der</strong>t wur<strong>den</strong>,<br />

<strong>den</strong> bis dah<strong>in</strong> terrestrischen Geltungsbereich ihrer Raumordnungspläne auf die<br />

12-Seemeilen-Zone des Meeres auszudehnen und entsprechende Anpassung<br />

<strong>der</strong> Ziele und Grundsätze vorzunehmen. Obwohl we<strong>der</strong> das ROG noch die Landesplanungsgesetze<br />

zum damaligen Zeitpunkt das Meer ausdrücklich erwähnten,<br />

war die herrschende Me<strong>in</strong>ung, dass für e<strong>in</strong>e Raumplanung im Küstenmeer<br />

die für das Land entwickelten Instrumente unter Berücksichtigung <strong>der</strong> mar<strong>in</strong>en<br />

Eigenschaften genutzt wer<strong>den</strong> können. 8 Folglich haben die Küstenbundeslän<strong>der</strong><br />

Erweiterungen h<strong>in</strong>sichtlich des Küstenmeeres <strong>in</strong> ihren jeweiligen Raumordnungsplänen<br />

verabredet. Mecklenburg-Vorpommern hat diesen Prozess<br />

im Mai 2005 mit <strong>der</strong> Neuaufstellung des Landesraumentwicklungsprogramms<br />

abgeschlossen. Zuständig ist das M<strong>in</strong>isterium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung<br />

Mecklenburg-Vorpommern.<br />

3.6 Raumplanung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausschließlichen Wirtschaftszone<br />

Der Anwendungsbereich des Raumordnungsgesetzes ist mit In-Kraft-Treten<br />

des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau – EAG Bau am 20. Juli 2004 auch auf<br />

die Ausschließliche Wirtschaftszone erweitert wor<strong>den</strong> (§ 17 ROG). Für diese ist<br />

e<strong>in</strong> eigenständiger Raumordnungsplan aufzustellen. In <strong>der</strong> AWZ gibt es ke<strong>in</strong><br />

mehrstufiges Raumplanungssystem, da sie ke<strong>in</strong>en dezentralen Gebietskörperschaften<br />

zugewiesen ist. Dar<strong>über</strong> h<strong>in</strong>aus schaffen die gegenläufigen Nutzungs-<br />

6 Janssen/Czarnecka-Zawada/Konieczny/Vodova 2004, 119 ff.<br />

7 Die MKRO ist e<strong>in</strong> wichtiges, raumpolitisches Gremium, <strong>in</strong> dem allgeme<strong>in</strong>e Aufgaben<br />

e<strong>in</strong>er bundesweiten Koord<strong>in</strong>ierung <strong>der</strong> raumbedeutsamen Aktivitäten von Bund und<br />

Län<strong>der</strong>n vere<strong>in</strong>bart wer<strong>den</strong> (Michel 2005, 651).<br />

8 Nicolai, IzR 2004, 492.<br />

17<br />

Kontakt<br />

M<strong>in</strong>isterium für Verkehr, Bau<br />

und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern<br />

Schloßstraße 6-8<br />

19053 Schwer<strong>in</strong><br />

http://www.regierung-mv.de

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