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Handbuch über den Verwaltungsaufbau in der deutsch-polnischen ...

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fentlichkeitsarbeit aufweisen und zur Umweltbildung und -erziehung <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Natur genutzt wer<strong>den</strong> sollen, entsprechend ihrem Naturschutz- und Erholungszweck<br />

e<strong>in</strong>heitlich geplant, geglie<strong>der</strong>t und geschützt, entwickelt und erschlossen<br />

wer<strong>den</strong> sollen und großräumig s<strong>in</strong>d. Diese Gebiete können durch<br />

Rechtsverordnung <strong>der</strong> Landesregierung zu Naturparken erklärt wer<strong>den</strong> (§ 24<br />

Abs. 1 LNatG M-V). Die Naturparke wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> geme<strong>in</strong>samer Trägerschaft durch<br />

das Land und die betroffenen Landkreise errichtet (§ 24 Abs. 3 LNatG M-V).<br />

Die Naturparkverwaltungen erarbeiten im E<strong>in</strong>vernehmen mit <strong>den</strong> betroffenen<br />

Landkreisen Naturparkpläne und schreiben diese fort (§ 24 Abs. 4 LNatG M-V).<br />

E<strong>in</strong>zelschöpfungen <strong>der</strong> Natur, <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>er Schutz aus wissenschaftlichen,<br />

naturgeschichtlichen o<strong>der</strong> landeskundlichen Grün<strong>den</strong> o<strong>der</strong> wegen ihrer<br />

Seltenheit, Eigenart, Schönheit o<strong>der</strong> repräsentativen Bedeutung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Landschaftsraum erfor<strong>der</strong>lich ist, können durch Rechtsverordnung vom Landkreis<br />

als untere Naturschutzbehörde zu Natur<strong>den</strong>kmälern erklärt wer<strong>den</strong>. Soweit<br />

es zum Schutz des Natur<strong>den</strong>kmals erfor<strong>der</strong>lich ist, kann se<strong>in</strong>e Umgebung<br />

mit e<strong>in</strong>bezogen wer<strong>den</strong> (§ 25 Abs. 1 LNatG M-V).<br />

Gemäß § 26 Abs. 1 LNatG M-V können Landschaftsbestandteile, <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>er<br />

Schutz zur Sicherstellung o<strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes, wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten gefährdeter wildleben<strong>der</strong><br />

Tier und Pflanzenarten o<strong>der</strong> gefährdeter Tier- und Pflanzengeme<strong>in</strong>schaften,<br />

wegen ihrer außergewöhnlichen Entstehungsgeschichte o<strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heit<br />

des Reliefs, zur Belebung, Glie<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Pflege des Orts- und Landschaftsbildes,<br />

zur Verbesserung und Erhaltung des Kle<strong>in</strong>klimas o<strong>der</strong> zur Abwehr<br />

schädlicher E<strong>in</strong>wirkungen erfor<strong>der</strong>lich ist, durch Rechtsverordnung <strong>der</strong><br />

Landkreise als untere Naturschutzbehör<strong>den</strong> zu geschützten Landschaftsbestandteilen<br />

erklärt wer<strong>den</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Relevanz für das IKZM hat schließlich die Regelung des § 21<br />

Abs. 2 LNatG M-V. Gebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung und die Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete sowie geschützte Küsten- und Meeresgebiete –<br />

Mar<strong>in</strong>e Schutzgebiete – können danach als Nationalparke und Biosphärenreservate<br />

sowie auch als Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete sowie<br />

Naturparke ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Diese Gebiete wer<strong>den</strong> nach <strong>den</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> europäischen<br />

Vorschriften 9 genannten Maßgaben durch Beschluss <strong>der</strong> Landesregierung<br />

ausgewählt und von <strong>der</strong> obersten Naturschutzbehörde mitgeteilt (§ 28<br />

Abs. 1 LNatG M-V).<br />

9 Vgl. Artenschutz und Schutz von Lebensräumen zum europäischen Recht: die FFH-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie und die Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie.<br />

21<br />

Kontakt<br />

Landratsamt Ostvorpommern<br />

Landkreis Ostvorpommern<br />

Demm<strong>in</strong>er Str. 71-74<br />

17389 Anklam<br />

http://www.kreis-ovp.de<br />

Landratsamt Uecker-Randow<br />

An <strong>der</strong> Kürassierkaserne 9<br />

17309 Pasewalk<br />

http://www.lkuer.de

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