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Handbuch über den Verwaltungsaufbau in der deutsch-polnischen ...

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Politik e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de und auch <strong>der</strong> kommunalen Pr<strong>in</strong>zipien <strong>der</strong> räumlichen<br />

Bewirtschaftung durch <strong>den</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at beschlossen.<br />

In <strong>der</strong> Studie wer<strong>den</strong> u.a. bestimmt (vgl. Art. 10 Abs. 1 PRwG):<br />

die Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> <strong>den</strong> Entwicklungsperspektiven <strong>der</strong> kommunalen<br />

räumlichen Struktur und <strong>der</strong> Flächennutzung,<br />

die Entwicklungsperspektiven und Indikatoren <strong>der</strong> Bewirtschaftung und<br />

<strong>der</strong> Flächennutzung, auch von Bereichen mit Ausschluss von Bebauung,<br />

die Bereiche und Regelungen des Umweltschutzes und des Schutzes <strong>der</strong><br />

Ressourcen, des Schutzes von Natur und Landschaft sowie <strong>der</strong><br />

Kulturlandschaft und <strong>der</strong> Kurorte,<br />

die Bereiche und Grundsätze des kulturellen Erbes und <strong>der</strong> Denkmäler<br />

sowie die Grundsätze, <strong>der</strong> gegenwärtigen Kulturgüter,<br />

die Entwicklungsperspektiven <strong>der</strong> Verkehrssysteme und <strong>der</strong> technischen<br />

Infrastruktur,<br />

die Bereiche für Investitionen des Geme<strong>in</strong>bedarfes,<br />

die Bereiche für Investitionen zur Umsetzung <strong>über</strong>örtlicher öffentlicher<br />

Ziele aufgrund <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Vorgaben von<br />

Raumbewirtschaftungsplänen <strong>der</strong> Woiwodschaft,<br />

die Bereiche mit Gefährdung durch Hochwasser und Erdrutsch und<br />

die Bereiche, welche <strong>der</strong> Umgestaltung, Sanierung und Revitalisierung<br />

bedürfen.<br />

Der Geme<strong>in</strong>devorsteher, <strong>der</strong> Bürgermeister o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Stadtpräsi<strong>den</strong>t stellt die<br />

Studie auf. Sie besteht aus textlichen und graphischen Teilen. In ihr f<strong>in</strong><strong>den</strong> die<br />

Grundsätze <strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong> Raumentwicklungspolitik des Landes, die Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> Entwicklungsstrategie und des Raumbewirtschaftungsplanes<br />

<strong>der</strong> Woiwodschaft sowie die kommunale Entwicklungsstrategie, soweit vorhan<strong>den</strong>,<br />

Berücksichtigung. Die Festlegungen <strong>der</strong> Studie s<strong>in</strong>d für die kommunalen<br />

Organe bei <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> örtlichen Raumbewirtschaftungspläne verb<strong>in</strong>dlich.<br />

Nach Art. 9 PRwG ist die Studie ke<strong>in</strong> Legislativakt des Ortsrechtes.<br />

4 Umwelt- und Naturschutzverwaltung<br />

Die generellen Regelungen, die Umweltangelegenheiten betreffen, s<strong>in</strong>d im<br />

Gesetz <strong>über</strong> <strong>den</strong> Umweltschutz (UmweltG) geregelt. Die Vorschriften, die sich<br />

speziell auf <strong>den</strong> Naturschutz fokussieren, s<strong>in</strong>d im Gesetz <strong>über</strong> <strong>den</strong> Naturschutz<br />

(NatSchG) zu f<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />

Die Organe des Umwelt- und Naturschutzes s<strong>in</strong>d gemäß Art. 376 UmweltG und<br />

Art. 91 NatSchG <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>devorsteher, <strong>der</strong> Bürgermeister o<strong>der</strong> Stadtpräsi<strong>den</strong>t,<br />

<strong>der</strong> Landrat, <strong>der</strong> Sejmik <strong>der</strong> Woiwodschaft, <strong>der</strong> Marschall <strong>der</strong> Woiwodschaft,<br />

<strong>der</strong> Woiwode, <strong>der</strong> M<strong>in</strong>ister für Umweltangelegenheiten, <strong>der</strong> Generaldirektor<br />

des Umweltschutzes und <strong>der</strong> Regionaldirektor des Umweltschutzes.<br />

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