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BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG - Mieterecho

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gegangenen Kalenderjahr angefallenen Betriebskosten um maximal 10%<br />

erhöhen und den so ermittelten Betrag auf 12 Monate umgelegt den Mietern<br />

vorschreiben.<br />

Beispiel:<br />

Im Jahr 2005 werden in einem Haus (1400 m 2 Wohnnutzfläche) monatlich<br />

€ 2.500,– Betriebskostenpauschale (im gesamten Jahr also S 30.000,–) auf<br />

alle Mieter aufgeteilt und verrechnet. Der Mieter X mit einer Wohnnutzfläche<br />

von 70 m 2 (Betriebskostenanteil 5%) bezahlt monatlich € 125,– Betriebskosten.<br />

Der Vermieter (Hausverwalter) darf mit 1. Jänner 2006 nun<br />

nicht einfach die Betriebskostenakontozahlungen des Vorjahres um 10%<br />

erhöhen (von allen Mietern monatlich € 2.750,–, vom Mieter X monatlich<br />

€ 137,50 verlangen). Er muss erst die tatsächliche Höhe der Betriebskosten<br />

des Jahres 2005 ermitteln. Betrugen sie z. B. € 28.744,21, so darf<br />

er für die Bemessung der monatlichen Vorschreibung diesen Betrag um<br />

maximal 10% erhöhen. Somit errechnet sich für 2006 ein Betrag von<br />

€ 31.618,63 : 12 = € 2.634,89 maximale monatliche Betriebskostenvorschreibung<br />

für alle Objekte; für den Mieter X errechnen sich monatlich<br />

maximal € 131,74.<br />

Praktische Probleme ergeben sich aber dadurch, dass es keinem Vermieter/Verwalter<br />

möglich sein wird, bereits zum Ende eines Kalenderjahres<br />

die Betriebskostenabrechnung zu erstellen (im Übrigen muss er sie ja erst<br />

spätestens zum 30. 6. des Folgejahres legen), daraus die zulässige Höhe<br />

der Pauschalraten für das nächste Jahr zu errechnen und bereits mit 1.1.<br />

vorzuschreiben.<br />

Um den Vorschriften und den praktischen Abläufen zu entsprechen, müsste<br />

also bei obigem Beispiel so vorgegangen werden:<br />

Im Jahr 2005 werden in dem Haus (1400 m 2 Wohnnutzfläche) monatlich<br />

€ 2.500,– Betriebskostenpauschale – im gesamten Jahr also € 30.000,– –<br />

auf alle Mieter aufgeteilt und verrechnet. Der Mieter X mit einer Wohnnutzfläche<br />

von 70 m 2 (Betriebskostenanteil 5%) bezahlt monatlich € 125,– Betriebskosten.<br />

Per 1. 1. 2006 ändert sich mangels erfolgter Abrechnung für<br />

das Jahr 2005 die monatliche Betriebskostenvorschreibung für die Mieter<br />

vorläufig nicht. Wenn die Betriebskostenabrechnung für 2005 schließlich<br />

am 12. April 2006 erstellt wird und die Ausgaben € 28.744,21 betrugen, so<br />

errechnet sich für 2006 als Betriebskostenpauschale ein um 10% erhöhter<br />

Betrag von € 31.618,63 : 12 Monate = € 2.634,89 maximale monatliche<br />

Betriebskostenvorschreibung für alle Objekte; für den Mieter X errechnen<br />

sich monatlich maximal € 131,74.<br />

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