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BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG - Mieterecho

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10/04 bis 12/04 je € 532,19 € 1.897,07<br />

Top 15 1/04 bis 12/04 je € 488,38 € 5.860,56<br />

Top 16 1/04 bis 12/04 je € 155,94 € 1.871,28<br />

Top 17 4/04 bis 12/04 je € 761,30 € 6.851,70<br />

Leerstehungen:<br />

Top 14 8/04 bis 9/04 je € 501,00 € 1.002,00<br />

Top 17 1/04 bis 3/04 je € 362,44 € 1.087,32<br />

Versicherungsvergütung für<br />

Wasserrohrbruch<br />

in Top 2 12. 12. 2004 M-Versicherung € 810,00<br />

Versicherungsvergütung für<br />

Wasserrohrbruch<br />

in Top 15 3. 8. 2004 M-Versicherung € 990,10<br />

Summe der Einnahmen € 106.426,64<br />

Hauptmietzinsreserve des Jahres 2004 (= Einnahmen minus Ausgaben) € 38.300,54<br />

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, in der Hauptmietzinsabrechnung eines<br />

Jahres die Ergebnisse der neun vorhergehenden Jahre nochmals anzuführen<br />

und so die Mieter über den aktuellen Stand der Mietzinsreserve der<br />

vergangenen 10 Jahre auf dem Laufenden zu halten. Es empfiehlt sich<br />

daher, von den Abrechnungen Kopien anfertigen zu lassen und sie aufzubewahren.<br />

Die Folgen der Hauptmietzinsabrechnung<br />

Anders als die Betriebskostenabrechnung hat die Hauptmietzinsabrechnung<br />

keine unmittelbaren Auswirkungen in dem Sinn, dass die Mieter<br />

ein eventuelles Guthaben rückerstattet bekommen bzw einen eventuellen<br />

Minussaldo (mehr Ausgaben als Einnahmen) nachzahlen müssen.<br />

Aber denken Sie daran: Die Hauptmietzinsabrechnungen sollen nicht Ihre<br />

Neugier stillen, wieviel der Vermieter am Haus verdient. Die darin ausgewiesenen<br />

Beträge (vor allem die Mietzinsreserve der letzten 10 Jahre)<br />

können entscheidend dafür sein, ob bzw. wieviel in einem „§ 18-Verfahren“<br />

Ihre Miete wegen der Durchführung von Erhaltungsarbeiten erhöht werden<br />

kann! Weiters kann die Höhe der Mietzinsreserve der letzen 10 Jahre von<br />

der Mehrheit der Mieter zum Anlass genommen werden, den Vermieter zur<br />

Durchführung von Verbesserungsarbeiten im Haus (z. B. Einbau einer Gegensprechanlage,<br />

eines Lifts, . . .) auf seine Kosten zu zwingen.<br />

Man kann leider nur die Legung der Hauptmietzinsabrechnung erzwingen,<br />

eine inhaltliche Überprüfung dieser Abrechnung allein für sich ist nicht<br />

möglich.<br />

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