BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG - Mieterecho
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10/04 bis 12/04 je € 532,19 € 1.897,07<br />
Top 15 1/04 bis 12/04 je € 488,38 € 5.860,56<br />
Top 16 1/04 bis 12/04 je € 155,94 € 1.871,28<br />
Top 17 4/04 bis 12/04 je € 761,30 € 6.851,70<br />
Leerstehungen:<br />
Top 14 8/04 bis 9/04 je € 501,00 € 1.002,00<br />
Top 17 1/04 bis 3/04 je € 362,44 € 1.087,32<br />
Versicherungsvergütung für<br />
Wasserrohrbruch<br />
in Top 2 12. 12. 2004 M-Versicherung € 810,00<br />
Versicherungsvergütung für<br />
Wasserrohrbruch<br />
in Top 15 3. 8. 2004 M-Versicherung € 990,10<br />
Summe der Einnahmen € 106.426,64<br />
Hauptmietzinsreserve des Jahres 2004 (= Einnahmen minus Ausgaben) € 38.300,54<br />
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, in der Hauptmietzinsabrechnung eines<br />
Jahres die Ergebnisse der neun vorhergehenden Jahre nochmals anzuführen<br />
und so die Mieter über den aktuellen Stand der Mietzinsreserve der<br />
vergangenen 10 Jahre auf dem Laufenden zu halten. Es empfiehlt sich<br />
daher, von den Abrechnungen Kopien anfertigen zu lassen und sie aufzubewahren.<br />
Die Folgen der Hauptmietzinsabrechnung<br />
Anders als die Betriebskostenabrechnung hat die Hauptmietzinsabrechnung<br />
keine unmittelbaren Auswirkungen in dem Sinn, dass die Mieter<br />
ein eventuelles Guthaben rückerstattet bekommen bzw einen eventuellen<br />
Minussaldo (mehr Ausgaben als Einnahmen) nachzahlen müssen.<br />
Aber denken Sie daran: Die Hauptmietzinsabrechnungen sollen nicht Ihre<br />
Neugier stillen, wieviel der Vermieter am Haus verdient. Die darin ausgewiesenen<br />
Beträge (vor allem die Mietzinsreserve der letzten 10 Jahre)<br />
können entscheidend dafür sein, ob bzw. wieviel in einem „§ 18-Verfahren“<br />
Ihre Miete wegen der Durchführung von Erhaltungsarbeiten erhöht werden<br />
kann! Weiters kann die Höhe der Mietzinsreserve der letzen 10 Jahre von<br />
der Mehrheit der Mieter zum Anlass genommen werden, den Vermieter zur<br />
Durchführung von Verbesserungsarbeiten im Haus (z. B. Einbau einer Gegensprechanlage,<br />
eines Lifts, . . .) auf seine Kosten zu zwingen.<br />
Man kann leider nur die Legung der Hauptmietzinsabrechnung erzwingen,<br />
eine inhaltliche Überprüfung dieser Abrechnung allein für sich ist nicht<br />
möglich.<br />
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