BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG - Mieterecho
BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG - Mieterecho
BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG - Mieterecho
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Schädlingsbekämpfung 11. 10. 2004 Fa. Ratz € 74,00<br />
Summe Betriebskosten € 72.492,83<br />
2.7. Die Folgen der Betriebskostenabrechnung<br />
Ergibt sich aus den in der Jahresabrechnung enthaltenen Ausgaben und<br />
den monatlichen Pauschalbeträgen ein Fehlbetrag zu Lasten der Hauptmieter,<br />
so haben die Hauptmieter den Fehlbetrag zum übernächsten Zinstermin<br />
zu entrichten. Nachzahlungspflichtig sind die Mieter, die zum Fälligkeitstermin<br />
(übernächster Zinstermin) gerade Mieter sind. Eine Fortschreibung<br />
des Passivsaldos ist also auch nicht zulässig, da nur die Mieter,<br />
die zum Zeitpunkt der Fälligkeit Mieter sind, Schuldner des Passivsaldos<br />
sind.<br />
Ergibt sich aus den in der Jahresabrechnung enthaltenen Ausgaben und<br />
den monatlichen Pauschalbeträgen ein Überschuss zugunsten der Hauptmieter,<br />
so ist der Überschussbetrag zum übernächsten Zinstermin zurückzuerstatten.<br />
Überschüsse dürfen also nicht fortgeschrieben werden, sie<br />
sind auszubezahlen. Anspruchsberechtigt auf den Überschuss sind die<br />
Mieter, die zum Fälligkeitstermin (übernächster Zinstermin) gerade Mieter<br />
sind. Wird der Überschussbetrag nicht fristgerecht zurückbezahlt, kann<br />
(können) ein (die) Mieter dies einklagen oder den zustehenden Betrag von<br />
der Mietzinsvorschreibung abziehen.<br />
Beispiel:<br />
Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 wird am 13. 4. 2005 im<br />
Haus aufgehängt. Die Abrechnung ergibt einen Überschuss zu Gunsten der<br />
Mieter. Dieser Überschuss muss am 1. 6. 2005 den Mietern rückerstattet<br />
bzw bei den Mietvorschreibungen für Juni 2005 abgezogen werden.<br />
Ein Mieter, der zum übernächsten Zinstermin nach Rechnungslegung Mieter<br />
ist, erhält seinen Anteil am Überschuss bzw muss seinen Anteil an der<br />
Nachzahlung tragen, unabhängig davon, ob er im Jahr, über das die Abrechnung<br />
gelegt wurde (z. B. 2004), bereits Mieter war oder ob er erst im<br />
Jahr der Rechnungslegung eingezogen ist (z. B. im Februar 2005).<br />
Ermittlung des Guthabens/der Nachzahlung (ausgehend vom Beispiel 2.6.)<br />
Zur Ermittlung eines Guthabens oder einer Nachzahlung müssen die Betriebskosten<br />
eines Jahres mit den Einnahmen (den monatlichen Betriebskostenpauschalen<br />
desselben Jahres) gegenverrechnet werden. Die Ge-<br />
25