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BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG - Mieterecho

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sich aufgrund der falschen Abrechnungen über die letzten 10 Jahre z. B.<br />

eine Mietzinsreserve von nur € 60.000,– oder bei richtigen Abrechnungen<br />

eine Mietzinsreserve von € 111.000,– ergibt.<br />

Mietzinserhöhung in einem Verfahren gemäß § 18 MRG<br />

Die Mietzinserhöhung gemäß § 18 MRG dient der Finanzierung größerer<br />

Erhaltungsarbeiten, für die die Mietzinsreserve und die laufenden Mietzinseingänge<br />

keine Deckung bieten. Diese Mietzinserhöhung kann nur aufgrund<br />

einer Entscheidung von Schlichtungsstelle bzw Gericht vorgenommen<br />

werden.<br />

Die Erhöhung der Mietzinse erfolgt in dem Ausmaß, als es zur Finanzierung<br />

der nicht gedeckten Erhaltungsarbeiten notwendig ist. Werden dazu<br />

Eigenmittel der Vermieter oder Fremdmittel (Bankdarlehen) verwendet,<br />

zählen die Kosten der Geldbeschaffung, der Verzinsung und der Tilgung zu<br />

den Kosten der Erhaltungsarbeiten.<br />

In diesem Verfahren haben alle Mieter Parteistellung. Das heißt: Die Mieter<br />

werden – zumeist durch Anschlag am „schwarzen Brett“ im Haus – zur<br />

Verhandlung geladen. Im Aushang im Haus werden die Nutzflächen und<br />

Ausstattungskategorien der Wohnungen so angegeben, wie sie der Vermieter<br />

bekannt gegeben hat. Stimmen diese Angaben nicht, muss man<br />

sofort Einwendungen z. B. gegen eine falsche Kategorieeinstufung seiner<br />

Wohnung erheben. In der Verhandlung kann jeder Mieter Einwendungen<br />

gegen die Erhöhung (z. B. komplette Dacherneuerung ist nicht erforderlich,<br />

eine – kostengünstigere – Reparatur reicht aus) bzw gegen die Höhe der<br />

Hauptmietzinsreserve vorbringen.<br />

Die Schlichtungsstelle bzw das Gericht prüft<br />

■ die Höhe der Hauptmietzinsreserve (hier ist die Mitwirkung der Hauptmieter<br />

besonders wichtig),<br />

■ die Notwendigkeit der vom Vermieter behaupteten Arbeiten,<br />

■ die Angemessenheit der Kosten anhand der Kostenvoranschläge und<br />

■ inwieweit die finanziellen Erfordernisse durch die Hauptmietzinsreserve<br />

und die in den nächsten zehn Jahren zu erwartenden Hauptmietzinseinnahmen<br />

nicht gedeckt sind.<br />

Mit der Entscheidung wird festgelegt, um welchen Betrag und für welchen<br />

Zeitraum der Hauptmietzins erhöht werden darf.<br />

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