BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG - Mieterecho
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sich aufgrund der falschen Abrechnungen über die letzten 10 Jahre z. B.<br />
eine Mietzinsreserve von nur € 60.000,– oder bei richtigen Abrechnungen<br />
eine Mietzinsreserve von € 111.000,– ergibt.<br />
Mietzinserhöhung in einem Verfahren gemäß § 18 MRG<br />
Die Mietzinserhöhung gemäß § 18 MRG dient der Finanzierung größerer<br />
Erhaltungsarbeiten, für die die Mietzinsreserve und die laufenden Mietzinseingänge<br />
keine Deckung bieten. Diese Mietzinserhöhung kann nur aufgrund<br />
einer Entscheidung von Schlichtungsstelle bzw Gericht vorgenommen<br />
werden.<br />
Die Erhöhung der Mietzinse erfolgt in dem Ausmaß, als es zur Finanzierung<br />
der nicht gedeckten Erhaltungsarbeiten notwendig ist. Werden dazu<br />
Eigenmittel der Vermieter oder Fremdmittel (Bankdarlehen) verwendet,<br />
zählen die Kosten der Geldbeschaffung, der Verzinsung und der Tilgung zu<br />
den Kosten der Erhaltungsarbeiten.<br />
In diesem Verfahren haben alle Mieter Parteistellung. Das heißt: Die Mieter<br />
werden – zumeist durch Anschlag am „schwarzen Brett“ im Haus – zur<br />
Verhandlung geladen. Im Aushang im Haus werden die Nutzflächen und<br />
Ausstattungskategorien der Wohnungen so angegeben, wie sie der Vermieter<br />
bekannt gegeben hat. Stimmen diese Angaben nicht, muss man<br />
sofort Einwendungen z. B. gegen eine falsche Kategorieeinstufung seiner<br />
Wohnung erheben. In der Verhandlung kann jeder Mieter Einwendungen<br />
gegen die Erhöhung (z. B. komplette Dacherneuerung ist nicht erforderlich,<br />
eine – kostengünstigere – Reparatur reicht aus) bzw gegen die Höhe der<br />
Hauptmietzinsreserve vorbringen.<br />
Die Schlichtungsstelle bzw das Gericht prüft<br />
■ die Höhe der Hauptmietzinsreserve (hier ist die Mitwirkung der Hauptmieter<br />
besonders wichtig),<br />
■ die Notwendigkeit der vom Vermieter behaupteten Arbeiten,<br />
■ die Angemessenheit der Kosten anhand der Kostenvoranschläge und<br />
■ inwieweit die finanziellen Erfordernisse durch die Hauptmietzinsreserve<br />
und die in den nächsten zehn Jahren zu erwartenden Hauptmietzinseinnahmen<br />
nicht gedeckt sind.<br />
Mit der Entscheidung wird festgelegt, um welchen Betrag und für welchen<br />
Zeitraum der Hauptmietzins erhöht werden darf.<br />
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