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BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG - Mieterecho

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deren Herkunft nicht mehr feststellbar ist. Nach Berichten einiger Mieter<br />

kommt es immer wieder vor, dass Hauseigentümer bzw Hausverwalter<br />

eine Firma zu einem abnorm hohen, ortsunüblichen Preis mit der Entrümpelung<br />

beauftragen. Der überhöhte Preis ist zwar zuerst vom Hauseigentümer<br />

zu bezahlen, er wird dann aber an die Mieter als Betriebskosten<br />

weiter verrechnet. Dass der weiter verrechnete Preis überhöht ist, ist<br />

meist nur mit größerem Aufwand nachzuweisen. Beispielsweise wenn ein<br />

Mieter die Menge des Gerümpels fotografiert und sich unter Vorlage der<br />

Fotos bei einem anderen Müllentsorgungs- bzw Entrümpelungsunternehmen<br />

einen Kostenvoranschlag besorgt. Überdies wurde beobachtet, dass<br />

solche für die Mieter nachteiligen Preisvereinbarungen mit Firmen getroffen<br />

werden, die mit dem Hauseigentümer oder Hausverwalter in ständiger Geschäftsbeziehung<br />

stehen. Manchmal handelt es sich sogar um Firmen, an<br />

der Hauseigentümer oder Hausverwalter beteiligt sind. Bei solchen<br />

Sachverhalten liegt es auch auf der Hand, dass dabei nicht nur die Entrümpelungsfirma<br />

sondern auch Hauseigentümer bzw Hausverwalter einen<br />

Gewinn erzielen. Dies jedenfalls dann, wenn die Entrümpelung von einer<br />

Firma durchgeführt wird, an der Hauseigentümer oder Hausverwalter beteiligt<br />

sind. Wird die Entrümpelung von einer „befreundeten“ Firma zu einem<br />

überhöhten Preis durchgeführt, kann man annehmen, dass Teilbeträge an<br />

den Hauseigentümer bzw Hausverwalter zurückfließen.<br />

Beispiel 2: Ähnliches ist auch bei Reinigungsfirmen zu beobachten. Die<br />

bei der Abschaffung des Hausbesorgergesetzes und bei einer Durchführung<br />

der Hausbetreuung durch Reinigungsfirmen versprochene Senkung<br />

der Betriebskosten ist nicht eingetreten. Dies bestätigen auch Erfahrungsberichte<br />

von Mietern, in deren Häusern der Hausbesorger in Pension gegangen<br />

ist oder gekündigt wurde und durch eine Reinigungsfirma ersetzt<br />

wurde. Dies lässt darauf schließen, dass der in Aussicht gestellte Preisvorteil<br />

eben nicht an die Mieter weitergegeben wird und Vermieter oder Verwalter<br />

mit Hausreinigungsfirmen überhöhte Preise vereinbaren. Auch hier<br />

wurde schon beobachtet, dass Hauseigentümer bzw Hausverwalter eine<br />

Firma, an der Hauseigentümer oder Hausverwalter beteiligt sind, mit der<br />

Hausreinigung beauftragen. Dabei kann mit gutem Grund vermutet werden,<br />

dass den Mietern überhöhte Kosten weiter verrechnet werden und ein Teil<br />

der Betriebskosten in die Tasche des Hausverwalters oder Hauseigentümers<br />

zurückfließt.<br />

Beispiel 3: Ein weiteres Problem bilden die Kosten der Versicherungen.<br />

Auch hier wird in der Branche bestätigt, dass Teile der Prämien, welche<br />

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