BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG - Mieterecho
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deren Herkunft nicht mehr feststellbar ist. Nach Berichten einiger Mieter<br />
kommt es immer wieder vor, dass Hauseigentümer bzw Hausverwalter<br />
eine Firma zu einem abnorm hohen, ortsunüblichen Preis mit der Entrümpelung<br />
beauftragen. Der überhöhte Preis ist zwar zuerst vom Hauseigentümer<br />
zu bezahlen, er wird dann aber an die Mieter als Betriebskosten<br />
weiter verrechnet. Dass der weiter verrechnete Preis überhöht ist, ist<br />
meist nur mit größerem Aufwand nachzuweisen. Beispielsweise wenn ein<br />
Mieter die Menge des Gerümpels fotografiert und sich unter Vorlage der<br />
Fotos bei einem anderen Müllentsorgungs- bzw Entrümpelungsunternehmen<br />
einen Kostenvoranschlag besorgt. Überdies wurde beobachtet, dass<br />
solche für die Mieter nachteiligen Preisvereinbarungen mit Firmen getroffen<br />
werden, die mit dem Hauseigentümer oder Hausverwalter in ständiger Geschäftsbeziehung<br />
stehen. Manchmal handelt es sich sogar um Firmen, an<br />
der Hauseigentümer oder Hausverwalter beteiligt sind. Bei solchen<br />
Sachverhalten liegt es auch auf der Hand, dass dabei nicht nur die Entrümpelungsfirma<br />
sondern auch Hauseigentümer bzw Hausverwalter einen<br />
Gewinn erzielen. Dies jedenfalls dann, wenn die Entrümpelung von einer<br />
Firma durchgeführt wird, an der Hauseigentümer oder Hausverwalter beteiligt<br />
sind. Wird die Entrümpelung von einer „befreundeten“ Firma zu einem<br />
überhöhten Preis durchgeführt, kann man annehmen, dass Teilbeträge an<br />
den Hauseigentümer bzw Hausverwalter zurückfließen.<br />
Beispiel 2: Ähnliches ist auch bei Reinigungsfirmen zu beobachten. Die<br />
bei der Abschaffung des Hausbesorgergesetzes und bei einer Durchführung<br />
der Hausbetreuung durch Reinigungsfirmen versprochene Senkung<br />
der Betriebskosten ist nicht eingetreten. Dies bestätigen auch Erfahrungsberichte<br />
von Mietern, in deren Häusern der Hausbesorger in Pension gegangen<br />
ist oder gekündigt wurde und durch eine Reinigungsfirma ersetzt<br />
wurde. Dies lässt darauf schließen, dass der in Aussicht gestellte Preisvorteil<br />
eben nicht an die Mieter weitergegeben wird und Vermieter oder Verwalter<br />
mit Hausreinigungsfirmen überhöhte Preise vereinbaren. Auch hier<br />
wurde schon beobachtet, dass Hauseigentümer bzw Hausverwalter eine<br />
Firma, an der Hauseigentümer oder Hausverwalter beteiligt sind, mit der<br />
Hausreinigung beauftragen. Dabei kann mit gutem Grund vermutet werden,<br />
dass den Mietern überhöhte Kosten weiter verrechnet werden und ein Teil<br />
der Betriebskosten in die Tasche des Hausverwalters oder Hauseigentümers<br />
zurückfließt.<br />
Beispiel 3: Ein weiteres Problem bilden die Kosten der Versicherungen.<br />
Auch hier wird in der Branche bestätigt, dass Teile der Prämien, welche<br />
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