02.03.2013 Aufrufe

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHRAMBERG Aichhalden ...

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHRAMBERG Aichhalden ...

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHRAMBERG Aichhalden ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

Die Teilorte selbst sind als sogenannte 'sonstige Gemeinde' im ländlichen Raum dargestellt, i.d.R. ohne Lage<br />

an einer Entwicklungsachse. Während für 'sonstige Gemeinden' üblicherweise von einem raumordnerischen<br />

Orientierungswert von 50 EW/ha ausgegangen wird, muß dieser Wert für diese Teilorte auf Grund der raumordnerischen<br />

Rahmenbedingen und der Lage im ländlichen Raum relativiert werden, es wird ein gemittelter Wert<br />

von 45 EW/ha angesetzt.<br />

Für die 3. – 6. punktuelle Änderung erfolgt keine weitere Unterscheidung zwischen Kernstadt mit Sulgen<br />

und den Teilorten. Es wird ein gemittelter Wert für die zu berücksichtigende Einwohnerdichte angesetzt<br />

(s.obige Tabelle).<br />

2.4.2 Bedarfsermittlung<br />

Nachfolgend ist die Bedarfsermittlung für Wohnbauflächen in Bezug auf den Teilverwaltungsraum Schramberg<br />

mit Teilorten auf Grundlage der Hinweise des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg dargestellt.<br />

Seite 23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!