VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHRAMBERG Aichhalden ...
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<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
Die Teilorte selbst sind als sogenannte 'sonstige Gemeinde' im ländlichen Raum dargestellt, i.d.R. ohne Lage<br />
an einer Entwicklungsachse. Während für 'sonstige Gemeinden' üblicherweise von einem raumordnerischen<br />
Orientierungswert von 50 EW/ha ausgegangen wird, muß dieser Wert für diese Teilorte auf Grund der raumordnerischen<br />
Rahmenbedingen und der Lage im ländlichen Raum relativiert werden, es wird ein gemittelter Wert<br />
von 45 EW/ha angesetzt.<br />
Für die 3. – 6. punktuelle Änderung erfolgt keine weitere Unterscheidung zwischen Kernstadt mit Sulgen<br />
und den Teilorten. Es wird ein gemittelter Wert für die zu berücksichtigende Einwohnerdichte angesetzt<br />
(s.obige Tabelle).<br />
2.4.2 Bedarfsermittlung<br />
Nachfolgend ist die Bedarfsermittlung für Wohnbauflächen in Bezug auf den Teilverwaltungsraum Schramberg<br />
mit Teilorten auf Grundlage der Hinweise des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg dargestellt.<br />
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