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VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHRAMBERG Aichhalden ...

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<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

3 BEDARFSERMITTLUNG GEWERBEFLÄCHEN<br />

In Bezug auf die Ermittlung des Bedarfs an Gewerbeflächen gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Der<br />

prognostizierte Gewerbeflächenbedarf ist daher auf den Einzelfall bezogen nachvollziehbar darzustellen und zu<br />

begründen.<br />

Als Zeithorizont für die 3.-6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes ist das Jahr 2015 angesetzt. Bis<br />

dahin soll nach derzeitigem Kenntnisstand mit einer generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />

begonnen werden.<br />

Da es sich um eine Verwaltungsgemeinschaft eigenständiger Städte bzw. Gemeinden handelt, die sowohl aus<br />

regionalplanerischer Sicht als auch aus dem Selbstverständnis heraus unterschiedliche Entwicklungsschwerpunkte<br />

haben, erfolgt eine getrennte Betrachtung der einzelnen Teilverwaltungsräume.<br />

Gemäß den 'Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs.2 BauGB' des Wirtschaftsministeriums Baden-<br />

Württemberg vom 01.01.2009 sollen aus den Planunterlagen und der Begründung folgende Angaben ersichtlich<br />

sein:<br />

geforderte Angaben Art der Berücksichtigung<br />

Darstellung nicht bebauter Misch-, Gewerbe und<br />

Industrieflächen in Plangebieten sowie nicht bebauter<br />

und nicht genutzter Misch-, Gewerbe- und Industrieflächen<br />

im nicht beplanten Bereich einschließlich<br />

betrieblicher Reserveflächen<br />

Darstellung von Flächen mit Nutzungspotentialen für<br />

gewerbliche Anlagen in anderen Bestandsgebieten<br />

Darstellung der Beteiligung an interkommunalen<br />

Gewerbegebieten<br />

Darstellung und Begründung des zusätzlichen<br />

Gewerbeflächenbedarfs ortsansässiger Unternehmen<br />

Darstellung und Begründung des zusätzlichen<br />

Flächenbedarfs für Neuansiedlungen unter Darlegung<br />

der Berechnungsmethode der Flächenbedarfsprognose<br />

Berücksichtigung regionalplanerischer Vorgaben<br />

hinsichtlich Funktionszuweisung und Obergrenzen für<br />

gewerbliche Flächen, soweit vorhanden<br />

3.1 Vorgehensweise / Methodik<br />

siehe nachfolgende Tabellen und Übersichtspläne sowie<br />

die Ermittlung der sogenannten 'Alte-Last-Flächen' aus<br />

den vorangegangenen Kapiteln. Der Anteil zu berücksichtigender<br />

Mischbaufllächen beträgt demnach für<br />

<strong>Aichhalden</strong> 1,04 ha, für Hardt 0,34 ha, für Lauterbach<br />

0,29 ha und für Schramberg mit Teilorten 3,34 ha. Es<br />

handelt sich somit offensichtlich um einen sehr geringen<br />

Anteil, die Flächen stellen ein Potential vor allem für<br />

Dienstleister und Kleinbetriebe dar und werden in den<br />

weiteren Ausführungen zur Gewerbeentwicklung nicht<br />

berücksichtigt.<br />

wurde sofern offensichtlich berücksichtigt, u.a. bei der<br />

Ermittlung der Erstellung des Baulückenkatasters für die<br />

Stadt Schramberg; bleibt ansonsten einer generellen<br />

Fortschreibung vorbehalten;<br />

Für das Verbandsgebiet ist nur das interkommunale<br />

Gewerbegebiet Waldmössingen-Seedorf für den TVR<br />

Schramberg zu berücksichtigen, die sonstigen<br />

Verbandsgemeinden weisen keine Beteiligungen auf.<br />

siehe Planeinträge und Ausführungen zu den einzelnen<br />

Entwicklungsflächen in den jeweiligen Textteilen.<br />

siehe nachfolgende Ausführungen;<br />

siehe nachfolgende Ausführungen.<br />

Betrachtet wird im vorliegenden Fall die bauliche Entwicklung der letzten 30 Jahre, anhand derer eine<br />

Abschätzung für das Zieljahr vorgenommen werden soll.<br />

In den jeweils beigefügten Übersichtsplänen sind den bestehenden Gewerbeflächen aus der<br />

Flächennutzungsplanung 1980 (rot) die im Jahre 2010 tatsächlich gewerblich genutzten Flächen gegenüber<br />

gestellt (blau).<br />

Aus diesem Zuwachs über einen Zeitraum von 30 Jahren lässt sich ein überschlägiger jährlicher Bedarf als<br />

Grundlage für eine Prognose auf das Jahr 2015 ableiten.<br />

Seite 31

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