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VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHRAMBERG Aichhalden ...

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<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

<strong>Aichhalden</strong> – Hardt – Lauterbach – Schramberg<br />

LANDKREIS ROTTWEIL<br />

GEMEINSAMER FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998<br />

- 3. bis 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG -<br />

ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZUR<br />

BEDARFSERMITTLUNG FÜR WOHNBAU- UND<br />

GEWERBEFLÄCHEN<br />

Büro Gfrörer<br />

Architekten, Ingenieure<br />

Dettenseer Straße 23-25<br />

72186 Empfingen<br />

Tel.: 07485 / 9769-0<br />

Fax: 07485 / 9769-21<br />

Fassung vom: 04.06.2010


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

INHALT<br />

1 VORBEMERKUNGEN 2<br />

1.1 ALLGEMEINES / ANLASS UND ERFORDERNIS DER VORLIEGENDEN PLANUNG 2<br />

2 BEDARFSERMITTLUNG WOHNBAUFLÄCHEN 3<br />

2.1 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR WOHNBAUFLÄCHEN - TVR AICHHALDEN 4<br />

2.1.1 STRUKTURDATEN 4<br />

2.1.2 BEDARFSERMITTLUNG 4<br />

2.1.3 ÜBERSICHT FLÄCHEN-NEUAUSWEISUNGEN IM ZUGE DER 3 - 6. PKT. ÄNDERUNG 6<br />

2.1.4 ÜBERSICHT RESERVEFLÄCHEN (SOG. ALTE-LAST-FLÄCHEN) 7<br />

2.1.5 UNTERSUCHUNG AKTIVIERBARER FLÄCHENPOTENZIALE IM UNBEPLANTEN INNENBEREICH 9<br />

2.1.6 ZUSAMMENFASSUNG 10<br />

2.2 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR WOHNBAUFLÄCHEN - TVR HARDT 11<br />

2.2.1 STRUKTURDATEN 11<br />

2.2.2 BEDARFSERMITTLUNG 11<br />

2.2.3 ÜBERSICHT FLÄCHEN-NEUAUSWEISUNGEN IM ZUGE DER 3 - 6. PKT. ÄNDERUNG 13<br />

2.2.4 ÜBERSICHT RESERVEFLÄCHEN (SOG. ALTE-LAST-FLÄCHEN) 14<br />

2.2.5 UNTERSUCHUNG AKTIVIERBARER FLÄCHENPOTENZIALE IM UNBEPLANTEN INNENBEREICH 16<br />

2.2.6 ZUSAMMENFASSUNG 17<br />

2.3 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR WOHNBAUFLÄCHEN - TVR LAUTERBACH 18<br />

2.3.1 STRUKTURDATEN 18<br />

2.3.2 BEDARFSERMITTLUNG 18<br />

2.3.3 ÜBERSICHT FLÄCHEN-NEUAUSWEISUNGEN IM ZUGE DER 3 - 6. PKT. ÄNDERUNG 20<br />

2.3.4 ÜBERSICHT RESERVEFLÄCHEN (SOG. ALTE-LAST-FLÄCHEN) 20<br />

2.3.5 ZUSAMMENFASSUNG 21<br />

2.4 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR WOHNBAUFLÄCHEN - TVR <strong>SCHRAMBERG</strong>+TO 22<br />

2.4.1 STRUKTURDATEN 22<br />

2.4.2 BEDARFSERMITTLUNG 23<br />

2.4.3 ÜBERSICHT FLÄCHEN-NEUAUSWEISUNGEN IM ZUGE DER 3 - 6. PKT. ÄNDERUNG 25<br />

2.4.4 ÜBERSICHT RESERVEFLÄCHEN (SOG. ALTE-LAST-FLÄCHEN) 26<br />

2.4.5 UNTERSUCHUNG AKTIVIERBARER FLÄCHENPOTENZIALE IM UNBEPLANTEN INNENBEREICH 29<br />

2.4.6 ZUSAMMENFASSUNG 30<br />

3 BEDARFSERMITTLUNG GEWERBEFLÄCHEN 30<br />

3.1 VORGEHENSWEISE / METHODIK 31<br />

3.2 TATSÄCHLICHE NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN<br />

ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES 32<br />

3.3 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR GEWERBEFLÄCHEN – TVR AICHHALDEN 33<br />

3.4 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR GEWERBEFLÄCHEN – TVR HARDT 35<br />

3.5 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR GEWERBEFLÄCHEN – TVR LAUTERBACH 37<br />

3.6 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR GEWERBEFLÄCHEN<br />

TVR <strong>SCHRAMBERG</strong>-TENNENBRONN 38<br />

3.7 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR GEWERBEFLÄCHEN<br />

TVR <strong>SCHRAMBERG</strong>-WALDMÖSSINGEN 39<br />

3.8 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR GEWERBEFLÄCHEN<br />

TVR <strong>SCHRAMBERG</strong> MIT SULGEN 40<br />

4 ANLAGEN 42<br />

4.1 ANLAGE 1: STELLUNGNAHME DER GEMEINDE AICHHALDEN ZU DEN FLÄCHENAUSWEISUNGEN<br />

DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP (STAND MAI 2008) 43<br />

4.2 ANLAGE 2: STELLUNGNAHME DER GEMEINDE HARDT ZU DEN FLÄCHENAUSWEISUNGEN<br />

DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP (STAND SEPTEMBER 2008) 46


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

1 VORBEMERKUNGEN<br />

1.1 Allgemeines / Anlass und Erfordernis der vorliegenden Planung<br />

Die Unterlagen zur 1. bis 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Aichhalden</strong>-Hardt-Lauterbach-Schramberg wurden im August 2007 an die Behörden und Träger öffentlicher<br />

Belange verschickt.<br />

Für die 1. und 2. punktuelle Änderung war es bereits das Verfahren der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2<br />

BauGB. Die Behandlung der vorgebrachten Anregungen aus der Offenlage und der hieraus geänderten<br />

Planunterlagen erfolgte durch den Gemeinsamen Ausschuss am 23.06.2008. Der formale Feststellungsbeschluss<br />

für diese beiden Änderungen steht noch aus.<br />

Für die 3. bis 6. punktuelle Änderung erfolgte zeitgleich die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger<br />

öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB. Aus der Auswertung der vorgebrachten Anregungen wurde die<br />

Erarbeitung ergänzender Unterlagen ersichtlich. Insbesondere wurde vom Regierungspräsidium Freiburg, Abt.<br />

Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen sowie vom Landratsamt Rottweil, Bau-,<br />

Naturschutz- und Gewerbeaufsichtsamt auf Grund des Gesamtumfangs der Änderungen eine generelle<br />

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes angeregt oder zumindest eine Bedarfsbegründung bezüglich der<br />

neu ausgewiesenen Entwicklungsflächen eingefordert. Zu berücksichtigen sind dabei auch die im<br />

Planungsraum noch vorhandenen Bauflächenreserven sowie die aktivierbaren Innenentwicklungsmöglichkeiten.<br />

Zur Vermeidung von Unklarheiten sollen die begonnenen Änderungsverfahren nunmehr wie eingeleitet fertig<br />

gestellt werden und erst im Anschluss daran mit einer generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />

begonnen werden. Den Unterlagen zur 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP wird jedoch nun diese<br />

ergänzende Bedarfsbegründung beigelegt, in der die tatsächlichen Neuausweisungen aller vier<br />

Änderungsverfahren berücksichtigt werden.<br />

Die Stadt Schramberg hat zwischenzeitlich ein Planungsbüro mit der Erarbeitung eines Baulückenkatasters für<br />

alle Stadtteile beauftragt, die Ergebnisse hieraus liegen seit Ende 2009 vor und finden in der vorliegenden<br />

Bedarfsermittlung Berücksichtigung. Das umfangreiche Werk dient insbesondere auch als Grundlage für eine<br />

anstehende generelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.<br />

Auch für die Teilverwaltungsräume <strong>Aichhalden</strong> und Hardt liegen Untersuchungen in vereinfachtem Umfang vor,<br />

ansonsten erfolgt zumindest wie im Teilverwaltungsraum Lauterbach eine Darstellung der im genehmigten<br />

Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsflächen, die noch nicht bebaut sind. Für eine anstehende<br />

generelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind diese Angaben noch zu konkretisieren.<br />

Die vorliegende Bedarfsermittlung für die Wohnbauflächen des Verbandsgebietes orientiert sich an den<br />

zwischenzeitlich vorliegenden "Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im<br />

Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs.2 BauGB" des<br />

Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 01.01.2009. Sie ist im Anhang beigefügt.<br />

Die Bedarfsermittlung für die Gewerbeflächen orientiert sich an der bisherigen gewerblichen Entwicklung und<br />

den örtlichen Besonderheiten.<br />

Seite 2


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2 BEDARFSERMITTLUNG WOHNBAUFLÄCHEN<br />

Die Bedarfsermittlung für die 3. bis 6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes orientiert sich in Bezug<br />

auf die Wohnbauflächen an den 'Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im<br />

Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 BauGB' des Wirtschaftsministeriums<br />

Baden-Württemberg vom 01.01.2009.<br />

Als Zeithorizont für die 3. bis 6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes ist das Jahr 2015 angesetzt.<br />

Bis dahin soll nach derzeitigem Kenntnisstand mit einer generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />

begonnen werden.<br />

Da es sich um eine Verwaltungsgemeinschaft eigenständiger Städte bzw. Gemeinden handelt, die sowohl aus<br />

regionalplanerischer Sicht als auch aus dem Selbstverständnis heraus unterschiedliche Entwicklungsschwerpunkte<br />

haben, erfolgt eine getrennte Betrachtung der einzelnen Teilverwaltungsräume.<br />

Gesamtübersicht der tatsächlichen Neuausweisung von Wohnbauflächen<br />

im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Teilverwaltungsraum tats.<br />

Neuausw.<br />

<strong>Aichhalden</strong> 0,26 ha<br />

Hardt 0,00 ha<br />

Lauterbach 0,00 ha<br />

Schramberg+TO 4,05 ha<br />

Gesamt: 4,31 ha<br />

Bemerkung<br />

Durch Flächenreduzierungen an anderer Stelle wird im Zuge der 3. bis 6.<br />

punktuellen Änderung des FNP kein nennenswerter zusätzlicher<br />

Flächenverbrauch durch geplante Wohnbebauung vorbereitet.<br />

Es erfolgen im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP effektiv keine<br />

Neuausweisungen, die dargestellten Flächen sind vollständig bebaut.<br />

Auch hier gibt es effektiv keine Neuausweisung von Wohnbauflächen, die<br />

dargestellte Fläche ist bereits vollständig bebaut.<br />

wird nochmals überprüft, vorgesehen sind Flächenreduzierungen im Bereich<br />

bereits genehmigter Flächen zur Offenlage<br />

Seite 3


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.1 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Wohnbauflächen - TVR <strong>Aichhalden</strong><br />

2.1.1 Strukturdaten<br />

Die Angaben zur Bevölkerungsentwicklung des statistischen Landesamtes können ggf. von den Angaben der<br />

regionalen Rechenzentren abweichen, die Zahlen sind nachrichtlich dargestellt. Für die nachfolgende<br />

Bedarfsermittlung werden die Daten des statistischen Landesamtes verwendet.<br />

Bevölkerungsentwicklung Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> mit Rötenberg seit dem Jahr 2000<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Rechenzentrum 4127<br />

Stat. Landesamt 4182 4171 4154 4169 4170 4147 4147 4157 4119 4134<br />

Stat. Landesamt Prognose 4119 4128<br />

Quelle: Daten des Statistischen Landesamtes, jeweils zum 31.12.<br />

Rechenzentrum<br />

4200<br />

4180<br />

4160<br />

4140<br />

4120<br />

4100<br />

4080<br />

(Anmerkung: Prognose Stat. Landesamt ohne Wanderungen<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Stat. Landesamt 4182 4171 4154 4169 4170 4147 4147 4157 4119 4134<br />

Stat. Landesamt Prognose 4119 4128<br />

4127<br />

Rechenzentrum<br />

Stat. Landesamt<br />

Stat. Landesamt Prognose<br />

Das statistische Landesamt geht in seiner Prognose der Bevölkerungsentwicklung von einer Einwohnerzahl von<br />

4.086 für das Jahr 2015 aus (ohne Zu- und Abwanderungen). In derselben Tabelle ist für das Jahr 2009 eine<br />

Bevölkerungszahl von 4.128 EW prognostiziert, tatsächlich waren es lt. Rechenzentrum 4.127 EW, also nahezu<br />

keine Abweichung.<br />

Somit ist festzustellen, daß die Bevölkerungsentwicklung des Teilverwaltungsraums <strong>Aichhalden</strong> dem<br />

prognostizierten Trend des statistischen Landesamtes entspricht. Entsprechend der landesweiten Prognose ist<br />

mittelfristig entsprechend von einen Bevölkerungsrückgang auszugehen.<br />

Im Regionalplan ist <strong>Aichhalden</strong> als sogenannte 'sonstige Gemeinde' im ländlichen Raum dargestellt, ohne Lage<br />

an einer Entwicklungsachse. Während für 'sonstige Gemeinden' üblicherweise von einem raumordnerischen<br />

Orientierungswert von 50 EW/ha ausgegangen wird, muß dieser Wert für <strong>Aichhalden</strong> auf Grund der raumordnerischen<br />

Rahmenbedingen und der Lage im ländlichen Raum relativiert werden, es wird ein gemittelter Wert<br />

von 45 EW/ha angesetzt.<br />

2.1.2 Bedarfsermittlung<br />

Nachfolgend ist die Bedarfsermittlung für Wohnbauflächen in Bezug auf den Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong><br />

auf Grundlage der Hinweise des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg dargestellt.<br />

Seite 4


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

VVG Schramberg - 3.-6. punktuelle Änderung des FNP<br />

- Ermittlung des Flächenbedarfs für Wohnbauflächen -<br />

Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong><br />

STRUKTURDATEN<br />

Zieljahr 2015<br />

Planungszeitraum (Laufzeit 2007-2015) 8 Jahre<br />

Einwohnerzahl EW (Stand 30.09.2009, Quelle: stat. Landesamt) 4.134 EW<br />

Belegungsdichte (EW/WE) = Haushaltsgröße (Quelle: stat. Landesamt) 2,40 EW/WE<br />

Raumkategorie ländlicher Raum<br />

Lage an Entwicklungsachsen nach LEP und Regionalplan nein<br />

regionalplanerische Festlegungen sonstige Gemeinde<br />

raumordnerischer Orientierungswert für Kleinzentren 60 EW/ha<br />

raumordnerischer Orientierungswert für sonstige Gemeinden 50 EW/ha<br />

Ansatz für <strong>Aichhalden</strong> und Rötenberg ( .... ) 45 EW/ha<br />

ÖPNV-Anbindung kein Schienenverkehr<br />

diverse Buslinien<br />

erwartete Einwohnerzahl nach Prognose des Stat. Landesamtes im Zieljahr 4.086 EW<br />

FLÄCHENBILANZEN<br />

Bestand<br />

Wohnbauflächen (Bestand) wird ergänzt<br />

Mischbauflächen (Bestand) wird ergänzt<br />

Gewerbeflächen (Bestand) wird ergänzt<br />

Flächenpotenziale<br />

Alte Last Wohnbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />

Alte Last Mischbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />

Alte Last Gewerbeflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />

Baulücken / Brachen / Konversionsflächen (siehe gesonderte Ausführungen)<br />

Angaben zur Verfügbarkeit der Potenziale (bisher k.A.) erfolgt im Zuge einer generellen Fortschreibung<br />

BEDARFSBERECHNUNG<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Ermittlung eines (fiktiven) Einwohnerzuwachses (EZ-1) durch Belegungsdichetrückgang auf der Basis der<br />

Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung, i.d.R. mit 0,5 % Wachstum p.a. des Planungszeitraums<br />

(EW x 0,5 x Laufzeit)/100 = EZ-1) 165 (EZ-1)<br />

Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung (EZ-2) im Planungszeitraum (auf Basis der Prognose des<br />

statistischen Landesamtes):<br />

prognostizierte Einwohnerzahl im Zieljahr der Planung 4.086 EW<br />

- Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung -4.134 EW<br />

= Prognostizierte Einwohnerentwicklung (EZ-2) -48 (EZ-2)<br />

Ermittlung des durch den Belegungsdichterückgang und die Einwohnerentwicklung insgesamt erforderlichen<br />

Wohnbauflächenbedarfs durch Addition von EZ-1 und EZ-2 zu EZ und Ermittlung des Flächenwertes über die<br />

Orientierungswerte zur Bruttowohnmindestdichte für die jeweilige raumordnerische Funktion der Gemeinde:<br />

3.a Berechnung des relativen zusätzlichen Flächenbedarfs:<br />

Ermittelter Einwohnerzuwachs (EZ=EZ-1+EZ-2)<br />

jew. Bruttomindestwohndichtewert (in EW/ha)<br />

= ha Bedarf Wohnbaufläche (relativ) 2,61 ha<br />

3.b Berechnung des absoluten zusätzlichen Flächenbedarfs durch Abzug von Flächenpotenzialen wie<br />

- noch nicht bebaute ausgewiesene Wohnbauflächen in Bauleitplänen<br />

- für Wohnbebauung aktivierbare Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich)<br />

Zuwachs Wohnbaufläche (relativ)-Flächenpotenziale = Bedarf Wohnbaufläche absolut<br />

Grundlage:<br />

Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der<br />

Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen<br />

des Genehmigungsverfahrens nach § 6<br />

BauGB und nach § 10 Abs.2 BauGB<br />

Seite 5


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.1.3 Übersicht Flächen-Neuausweisungen im Zuge der 3 - 6. pkt. Änderung<br />

Nachfolgend ist eine Übersicht der neuen zusätzlichen Flächenausweisungen dargestellt, die sich aus der<br />

geplanten 3. bis 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong><br />

ergeben.<br />

pkt. Ä. lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />

Gemarkung Geltungs- Summe tatsächlicher Neuausweisungen<br />

FNP der tatsächlichen Neuausweisungen<br />

bereich W M<br />

3. 1.1. Neuausweisung Wohnbaufläche 'Reintgasse' Rötenberg 1,30 ha 1,30 ha<br />

3. 1.2. Wohnbaufläche 'Ziegelei' Rötenberg 0,66 ha 0,11 ha<br />

5. 1.2. Ausweisung Mischbauflächen 'Zubermoos' <strong>Aichhalden</strong> 0,62 ha 0,13 ha<br />

5. 1.3. Ausweisung Mischbauflächen 'Schwanenmoos' Bach-/Altenbg. 1,46 ha 0,60 ha<br />

5. 1.6. Hinteraichhalden' - Ergänzung G- und M.bauflächen <strong>Aichhalden</strong> 2,40 ha 1,10 ha<br />

5. 1.8. Ausweisung Wohnbauflächen 'Sonnenäcker' Rötenberg 2,80 ha 1,40 ha<br />

Summe Neuausweisung von Wohnbauflächen 2,81 ha<br />

Summe Neuausweisung von Mischbauflächen 1,83 ha<br />

pkt. Ä. lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />

Gemarkung Geltungs- Summe tats. Flächenreduzierungen<br />

FNP der Flächenreduzierungen<br />

bereich W M<br />

5. 1.1. Rücknahme geplanter Wohnbauflächen Bereich 'Wannen' Rötenberg 11,26 ha 0,27 ha<br />

5. 1.9. Rücknahme geplanter Wohnbauflächen 'Götzenäcker' Rötenberg 3,20 ha 3,20 ha<br />

Reduzierung Wohnbauflächen 3,47 ha<br />

Reduzierung Mischbauflächen 0,00 ha<br />

Summe Neuausweisungen unter Berücksichtigung der Flächenreduzierungen u. 50%-Aufteilung Mischbaufläche)<br />

tatsächliche Neuausweisung von Wohnbauflächen -0,66 ha<br />

tatsächliche Neuausweisung von Mischbauflächen 0,92 ha 0,92 ha<br />

Neuausweisungen W- und M-Flächen für den TVR <strong>Aichhalden</strong> gesamt:<br />

0,26 ha 0,92 ha<br />

Der tatsächlichen Neuausweisung von Wohnbauflächen in Höhe von 2,81 ha steht eine gleichzeitige<br />

Flächenreduzierung in Höhe von 3,47 ha gegenüber. Die tatsächliche Neuausweisung von Mischbauflächen in<br />

Höhe von 1,83 ha wird zur Hälfte den Wohnbauflächen zugeschlagen und zur Hälfte den Gewerbeflächen.<br />

Auch unter Berücksichtigung des Anteils neuer Mischbauflächen ergibt sich durch die 3. bis 6.<br />

punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> lediglich<br />

eine effektive Erhöhung der Wohnbauflächen um ca. 0,26 ha.<br />

Seite 6


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.1.4 Übersicht Reserveflächen (sog. Alte-Last-Flächen)<br />

Im Zuge der Projektbearbeitung wurden auch die noch zur Verfügung stehenden genehmigten Reserveflächen<br />

des Flächennutzungsplanes bzw. aus den erschlossenen Baugebieten (Bebauungsplänen) überprüft und die<br />

noch zur Verfügung stehenden Bauflächen ermittelt. Diese Flächen sind in den nachfolgenden Planausschnitten<br />

der Siedlungsbereiche als blau schraffierte Fläche mit zugehöriger Bezeichnung dargestellt. Nicht berücksichtigt<br />

ist dabei, ob sich die dargestellten Flächen im Eigentum der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> befinden und damit auch<br />

kurz- bzw. mittelfristig verfügbar wären.<br />

FNP der VVG Schramberg, 3.-6. pkt. Änderung - Übersicht 'Alte-Last-Flächen'<br />

Übersicht der im genehmigten Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsflächen für Wohn- u. Mischbauflächen,<br />

sofern sie nicht bereits bebaut sind oder über erstellte Baulückenkataster erfasst sind<br />

oder im Zuge der vorliegenden 3. bis 6. punktuellen Änderung betroffen sind. (TVR <strong>Aichhalden</strong>)<br />

Kürzel Bezeichnung<br />

Fläche lt. tatsächlich (*) zur Verfügung stehender Flächenanteil<br />

(siehe Plan)<br />

WOHNBAUFLÄCHEN<br />

gen. FNP Wohnbau Mischbau Bemerkung / Begründung<br />

Aic-W01 <strong>Aichhalden</strong> 1,089 ha 1,089 ha<br />

Aic-W02 <strong>Aichhalden</strong> 0,828 ha 0,828 ha<br />

Aic-W03 <strong>Aichhalden</strong> 2,598 ha 2,598 ha<br />

Aic-W04 Rötenberg 0,662 ha 0,662 ha<br />

Aic-W05 Rötenberg 3,551 ha 3,551 ha<br />

Zwischensumme TVR <strong>Aichhalden</strong><br />

MISCHBAUFLÄCHEN<br />

8,728 ha<br />

Aic-M01 <strong>Aichhalden</strong> 0,242 ha 0,242 ha<br />

Zwischensumme TVR <strong>Aichhalden</strong> 0,242 ha<br />

Summe Reserveflächen Wohnen<br />

incl. 50% Anteil Mischbauflächen<br />

8,849 ha<br />

Die erfassten Teilflächen sind nachfolgend in Planausschnitten dargestellt (ohne Maßstab).<br />

Aus der tabellarischen Zusammenstellung geht hervor, das der Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> über bereits<br />

genehmigte Reserveflächen für Wohnbebauung einschl. Mischbauflächen in einer Gesamtgröße von ca.<br />

8,85 ha verfügt, nahezu gleichmäßig verteilt auf <strong>Aichhalden</strong> und Rötenberg.<br />

Auf Grund des großen Flächenanteils bereits genehmigter Reserveflächen in Bezug auf die Wohnbauflächen,<br />

die über einen ermittelbaren Bedarf hinausgehen, erübrigt sich eine zusätzliche detaillierte Untersuchung<br />

genehmigter und erschlossener Bebauungsplan-Gebiete bzw. von sonstigen bebaubaren Flächen nach § 34<br />

BauGB. Dies bleibt einer generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes nach dem Zielhorizont 2015<br />

vorbehalten. Dennoch lassen sich über bereits vorliegende städtebauliche Planungen der Innenentwicklung<br />

(vgl. auch Kapitel 2.1.5 'Untersuchung aktivierbarer Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich')<br />

weitergehende Aussagen treffen.<br />

Seite 7


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

Übersicht der Entwicklungsflächen für Wohnen und Mischbebauung des genehmigten<br />

Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong><br />

Seite 8


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.1.5 Untersuchung aktivierbarer Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich<br />

Die Verwaltung der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> ist bestrebt, durch Aktivierung bisher unbeplanter oder nicht<br />

genutzter Flächen im Innenbereich den Flächenbedarf im Außenbereich auf das unbedingt erforderliche Maß<br />

zur reduzieren und gleichzeitig die Siedlungskerne als Zentrum des gemeindlichen Lebens zu stärken. Zumeist<br />

befinden sich diese Flächen oder auch aktivierbaren Objekte im privaten Eigentum, so daß ein Zugriff nicht<br />

möglich ist.<br />

<strong>Aichhalden</strong> - Entwicklungsflächen im Ortsetter und in zentralen Lagen:<br />

Zur Förderung der innerörtlichen Entwicklung, zur Stärkung der Ortskerne und zur Reduzierung des<br />

Flächenverbrauchs hat der Gemeinderat von <strong>Aichhalden</strong> die STEG Stadtentwicklung Südwest GmbH<br />

beauftragt, im Ortsteil <strong>Aichhalden</strong> eine "Konzeption zur Attraktivierung innerörtlicher Potentiale" zu erstellen.<br />

Diese Konzeption ist vergleichbar mit den Voruntersuchungen, die die STEG auch schon im Vorfeld der<br />

Ortskernsanierung in Rötenberg vorgenommen hat.<br />

Insgesamt waren zum Erhebungszeitraum im Ortsetterbereich ca. 45 Bauplätze und ca. 20 Bauplatzmöglichkeiten<br />

unbelegt. Hinzu kommen ca. 20-25 Bauplatzmöglichkeiten im Ortsmittebereich und die denkbare<br />

Erschließungsmaßnahme zwischen Brunnenstraße und Gäßle für ca. 10-14 Grundstücke. Allerdings muss<br />

hierbei erwähnt werden, daß diese Bauplätze im Privateigentum stehen und die Gemeinde deshalb nicht<br />

darüber verfügen kann.<br />

Derzeit ist man bemüht, ein Flurstück von ca. 5.000 m² Größe in der Ortsmitte zu erwerben, um das Gelände<br />

einer Bebauung zuzuführen.<br />

Rötenberg - Entwicklungsflächen im Ortskern:<br />

Auch in Rötenberg ist die Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> aktiv daran interessiert, eine möglichst nachhaltige und<br />

flächensparende Siedlungsentwicklung zu erreichen. Hier läuft seit einiger Zeit die städtebauliche<br />

Sanierungsmaßnahme 'Ortsmitte Rötenberg'. Dabei wurde als Vorbereitung der städtebaulichen<br />

Sanierungsmaßnahme im Ortsteil Rötenberg das Gebiet 'Ortsmitte' untersucht, ob und wie es durch<br />

Sanierungsmaßnahmen neu geordnet und städtebaulich aufgewertet werden könne.<br />

In Rötenberg stehen nur sehr wenige unbebaute Bauplätze im Ortskern zur Verfügung. Es ergeben sich laut<br />

STEG für die weitere bauliche Entwicklung daher nur geringfügige Entwicklungspotentiale. Die Konzentration<br />

bei der Maßnahme liegt daher auf der Sanierung und der Aufwertung des Bestandes. So konnte die STEG im<br />

Ortskern nur 12 bisher noch unbebaute Bauplätze feststellen, die sich dazu auch noch in Privateigentum<br />

befinden.<br />

Wohnbauliche Entwicklung der vergangenen 10 Jahre und Ausblick<br />

In der Vergangenheit durchgeführte weitere Bebauungsplan-Verfahren für einzelne Gebiete beider Ortsteile, die<br />

ebenfalls im Zuge der 3. – 6. punktuellen Änderung des FNP eingearbeitet werden sollen, zeigen durch den<br />

aktuellen Stand der Erschließung und Bebauung, daß trotz der Maßnahmen im Innenbereich eine ständige<br />

Nachfrage nach Wohnbauflächen vorliegt.<br />

So sind in <strong>Aichhalden</strong> im Baugebiet 'Güntershöhe II' mittlerweile fast alle Bauplätze verkauft. Derzeit stehen nur<br />

noch 6 voll erschlossene, sofort bebaubare Plätze mit einer Gesamtfläche von ca. 3.300 m² zur Verfügung.<br />

Weitere Teilflächen sowohl im Bereich 'Güntershöhe' als auch im Bereich 'Alter' sind zwar im genehmigten FNP<br />

als potentielle Entwicklungsflächen dargestellt (s.a. voriges Kapitel 2.1.4), stehen aber derzeit auf Grund der<br />

Eigentumsverhältnisse nicht zur Verfügung.<br />

Im Ortsteil Rötenberg soll zukünftig das Baugebiet 'Sonnenäcker' den Bedarf an Wohnbauplätzen für die<br />

nächsten Jahre abdecken. Es wurde im Zuge der 5. punktuellen Änderung aufgenommen und im Gegenzug die<br />

genehmigte und größere Fläche 'Götzenäcker' herausgenommen. Das Gebiet ist zwischenzeitlich erschlossen,<br />

es konnten schon einige Bauplätze verkauft werden. Einige Grundstücke sind bereits bebaut.<br />

Als weitere Wohnbau-Entwicklungsfläche soll im Zuge der 3. punktuellen Änderung noch der Bereich<br />

'Reintgasse' aufgenommen werden<br />

Die vollständige Stellungnahme der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> zum Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen<br />

ist im Anhang beigefügt.<br />

Seite 9


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.1.6 Zusammenfassung<br />

Zusammenfassend ist folgendes festzustellen:<br />

- Der ermittelte relative Bedarf für Wohnbauflächen für das Zieljahr 2015 gemäß den Hinweisen des<br />

Wirtschaftsministeriums B.-W. vom 01.01.2009 beträgt für den Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> ca.<br />

2,61 ha, wenn man die für das Jahr 2015 prognostizierte Bevölkerungszahl des Statistischen<br />

Landesamtes ansetzt.<br />

- Der Anteil der tatsächlich im Zuge der 3.-6.. punktuellen Änderung des FNP neu ausgewiesenen<br />

Wohnbauflächen für den Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> einschließlich des Anteils Mischbauflächen<br />

wird kompensiert durch gleichzeitige Reduzierungen bereits genehmigter Flächen, die rechnerische<br />

Neuausweisung beträgt somit lediglich 0,26 ha und kann vernachlässigt werden. (vgl. Kapitel 2.1.3).<br />

- Die im genehmigten Flächennutzungsplan noch verfügbaren Reserveflächen (vgl. Kapitel 2.1.4) von<br />

insgesamt ca. 8,85 ha müssen somit nicht berücksichtigt oder zur Kompensation von Neuausweisungen<br />

entsprechend reduziert werden. Sie sind jedoch im Zuge einer anstehenden generellen Fortschreibung<br />

des Flächennutzungsplanes zu überprüfen.<br />

Fazit:<br />

Der Gesamtumfang der im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung vorgesehenen Änderungen im<br />

Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> in Bezug auf Wohnbauflächen führt nicht zu einem weiteren<br />

erheblichen Flächenverbrauch, der den Vorgaben von § 1 Abs. 4 und 5 sowie § 1a Abs.2 BauGB<br />

entgegensteht.<br />

Seite 10


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.2 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Wohnbauflächen - TVR Hardt<br />

2.2.1 Strukturdaten<br />

Die Angaben zur Bevölkerungsentwicklung des statistischen Landesamtes können ggf. von den Angaben der<br />

regionalen Rechenzentren abweichen, die Zahlen sind nachrichtlich dargestellt. Für die nachfolgende<br />

Bedarfsermittlung werden die Daten des statistischen Landesamtes verwendet.<br />

Bevölkerungsentwicklung Teilverwaltungsraum Hardt seit dem Jahr 2000<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Rechenzentrum<br />

Stat. Landesamt 2497 2541 2564 2581 2624 2639 2657 2659 2634 2618<br />

Stat. Landesamt Prognose 2634 2649<br />

Quelle: statistisches Landesamt<br />

Rechenzentrum<br />

2700<br />

2650<br />

2600<br />

2550<br />

2500<br />

2450<br />

2400<br />

(Anmerkung: Prognose Stat. Landesamt ohne Wanderungen<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Stat. Landesamt 2497 2541 2564 2581 2624 2639 2657 2659 2634 2618<br />

Stat. Landesamt Prognose 2634 2649<br />

Rechenzentrum<br />

Stat. Landesamt<br />

Stat. Landesamt Prognose<br />

Das statistische Landesamt geht in seiner Prognose der Bevölkerungsentwicklung von einer Einwohnerzahl von<br />

2.639 für das Jahr 2015 aus (ohne Zu- und Abwanderungen) in Hardt. In derselben Tabelle ist für das Jahr<br />

2009 eine Bevölkerungszahl von 2.649 EW prognostiziert, tatsächlich waren es lt. statistischem Landesamt<br />

sogar nur 2.618 EW, also bereits etwas weniger als prognostiziert.<br />

Somit ist festzustellen, daß die Bevölkerungsentwicklung des Teilverwaltungsraums Hardt dem prognostizierten<br />

Trend des statistischen Landesamtes entspricht. Entsprechend der landesweiten Prognose ist mittelfristig<br />

entsprechend von einem weiteren Bevölkerungsrückgang auszugehen.<br />

Im Regionalplan ist Hardt als sogenannte 'sonstige Gemeinde' im ländlichen Raum dargestellt, ohne Lage an<br />

einer Entwicklungsachse. Während für 'sonstige Gemeinden' üblicherweise von einem raumordnerischen<br />

Orientierungswert von 50 EW/ha ausgegangen wird, muß dieser Wert für Hardt auf Grund der raumordnerischen<br />

Rahmenbedingen und der Lage im ländlichen Raum relativiert werden, es wird ein gemittelter Wert<br />

von 45 EW/ha angesetzt (vgl. auch Ausführungen zu den Teilverwaltungsräumen <strong>Aichhalden</strong> und Lauterbach).<br />

2.2.2 Bedarfsermittlung<br />

Nachfolgend ist die Bedarfsermittlung für Wohnbauflächen in Bezug auf den Teilverwaltungsraum Hardt auf<br />

Grundlage der Hinweise des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg dargestellt.<br />

Seite 11


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

VVG Schramberg - 3.-6. punktuelle Änderung des FNP<br />

- Ermittlung des Flächenbedarfs für Wohnbauflächen -<br />

Teilverwaltungsraum Hardt<br />

STRUKTURDATEN<br />

Zieljahr 2015<br />

Planungszeitraum (Laufzeit 2007-2015) 8 Jahre<br />

Einwohnerzahl EW (Stand 30.09.2009, Quelle: stat. Landesamt) 2.618 EW<br />

Belegungsdichte (EW/WE) = Haushaltsgröße (Quelle: stat. Landesamt) 2,50 EW/WE<br />

Raumkategorie ländlicher Raum<br />

Lage an Entwicklungsachsen nach LEP und Regionalplan nein<br />

regionalplanerische Festlegungen sonstige Gemeinde<br />

raumordnerischer Orientierungswert für Kleinzentren 60 EW/ha<br />

raumordnerischer Orientierungswert für sonstige Gemeinden 50 EW/ha<br />

Ansatz für Hardt ( .... ) 45 EW/ha<br />

ÖPNV-Anbindung kein Schienenverkehr<br />

diverse Buslinien<br />

erwartete Einwohnerzahl nach Prognose des Stat. Landesamtes im Zieljahr 2.639 EW<br />

FLÄCHENBILANZEN<br />

Bestand<br />

Wohnbauflächen (Bestand) wird ergänzt<br />

Mischbauflächen (Bestand) wird ergänzt<br />

Gewerbeflächen (Bestand) wird ergänzt<br />

Flächenpotenziale<br />

Alte Last Wohnbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />

Alte Last Mischbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />

Alte Last Gewerbeflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />

Baulücken / Brachen / Konversionsflächen (siehe gesonderte Ausführungen)<br />

Angaben zur Verfügbarkeit der Potenziale (bisher k.A.) erfolgt im Zuge einer generellen Fortschreibung<br />

BEDARFSBERECHNUNG<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Ermittlung eines (fiktiven) Einwohnerzuwachses (EZ-1) durch Belegungsdichterückgang auf der Basis der<br />

Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung, i.d.R. mit 0,5 % Wachstum p.a. des Planungszeitraums<br />

(EW x 0,5 x Laufzeit)/100 = EZ-1) 105 (EZ-1)<br />

Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung (EZ-2) im Planungszeitraum (auf Basis der Prognose des<br />

statistischen Landesamtes):<br />

prognostizierte Einwohnerzahl im Zieljahr der Planung 2.639 EW<br />

- Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung -2.618 EW<br />

= Prognostizierte Einwohnerentwicklung (EZ-2) 21 (EZ-2)<br />

Ermittlung des durch den Belegungsdichterückgang und die Einwohnerentwicklung insgesamt erforderlichen<br />

Wohnbauflächenbedarfs durch Addition von EZ-1 und EZ-2 zu EZ und Ermittlung des Flächenwertes über die<br />

Orientierungswerte zur Bruttowohnmindestdichte für die jeweilige raumordnerische Funktion der Gemeinde:<br />

3.a Berechnung des relativen zusätzlichen Flächenbedarfs:<br />

Ermittelter Einwohnerzuwachs (EZ=EZ-1+EZ-2)<br />

jew. Bruttomindestwohndichtewert (in EW/ha)<br />

= ha Bedarf Wohnbaufläche (relativ) 2,79 ha<br />

3.b Berechnung des absoluten zusätzlichen Flächenbedarfs durch Abzug von Flächenpotenzialen wie<br />

- noch nicht bebaute ausgewiesene Wohnbauflächen in Bauleitplänen<br />

- für Wohnbebauung aktivierbare Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich)<br />

Zuwachs Wohnbaufläche (relativ)-Flächenpotenziale = Bedarf Wohnbaufläche absolut<br />

Grundlage:<br />

Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der<br />

Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen<br />

des Genehmigungsverfahrens nach § 6<br />

BauGB und nach § 10 Abs.2 BauGB<br />

Seite 12


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.2.3 Übersicht Flächen-Neuausweisungen im Zuge der 3 - 6. pkt. Änderung<br />

Nachfolgend ist eine Übersicht der neuen zusätzlichen Flächenausweisungen dargestellt, die sich aus der<br />

geplanten 3. bis 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum Hardt<br />

ergeben.<br />

pkt. Ä. lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />

Gemarkung Geltungs- Summe tatsächlicher Neuausweisungen<br />

FNP der tatsächlichen Neuausweisungen<br />

bereich W M<br />

3. 2.1. Neuausweisung Wohnbaufläche 'Theilenwald' - 1. Erw. Hardt 0,40 ha 0,00 ha<br />

5. 2.4. Neuausweisung Wohnbaufläche 'Theilenwald' Hardt 1,10 ha 0,00 ha<br />

6. 2.1. Neuausweisung Wohnbauflächen 'Landelhofweg' Hardt 0,77 ha 0,00 ha<br />

pkt. Ä.<br />

FNP<br />

Summe Neuausweisung von Wohnbauflächen 0,00 ha<br />

Summe Neuausweisung von Mischbauflächen 0,00 ha<br />

lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />

der Flächenreduzierungen<br />

Gemarkung Geltungs- Summe tats. Flächenreduzierungen<br />

bereich W M<br />

Reduzierung Wohnbauflächen 0,00 ha<br />

Reduzierung Mischbauflächen 0,00 ha<br />

Summe Neuausweisungen unter Berücksichtigung der Flächenreduzierungen u. 50%-Aufteilung Mischbaufläche)<br />

tatsächliche Neuausweisung von Wohnbauflächen 0,00 ha<br />

tatsächliche Neuausweisung von Mischbauflächen 0,00 ha 0,00 ha<br />

Neuausweisungen W- und M-Flächen für den TVR Hardt gesamt:<br />

0,00 ha 0,00 ha<br />

Sämtliche im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung vorgesehenen Neuausweisungen von Wohnbauflächen<br />

sind bereits über abgeschlossene Bebauungsplan-Verfahren behandelt und auch bereits erschlossen und<br />

bebaut. Neue Mischbauflächen wurden nicht ausgewiesen.<br />

Damit werden im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP im Teilverwaltungsraum Hardt keine<br />

neuen Wohn- und Mischbauflächen ausgewiesen.<br />

Seite 13


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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.2.4 Übersicht Reserveflächen (sog. Alte-Last-Flächen)<br />

Im Zuge der Projektbearbeitung wurden auch die noch zur Verfügung stehenden genehmigten Reserveflächen<br />

des Flächennutzungsplanes bzw. aus den erschlossenen Baugebieten (Bebauungsplänen) überprüft und die<br />

noch zur Verfügung stehenden Bauflächen ermittelt. Diese Flächen sind in den nachfolgenden Planausschnitten<br />

der Siedlungsbereiche als blau schraffierte Fläche mit zugehöriger Bezeichnung dargestellt. Nicht berücksichtigt<br />

ist dabei, ob sich die dargestellten Flächen im Eigentum der Gemeinde Hardt befinden und damit auch kurz-<br />

bzw. mittelfristig verfügbar wären.<br />

FNP der VVG Schramberg, 3.-6. pkt. Änderung - Übersicht 'Alte-Last-Flächen'<br />

Übersicht der im genehmigten Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsflächen für Wohn- u. Mischbauflächen,<br />

sofern sie nicht bereits bebaut sind oder über erstellte Baulückenkataster erfasst sind<br />

oder im Zuge der vorliegenden 3. bis 6. punktuellen Änderung betroffen sind. (TVR Hardt)<br />

Kürzel Bezeichnung<br />

Fläche lt. tatsächlich (*) zur Verfügung stehender Flächenanteil<br />

(siehe Plan)<br />

WOHNBAUFLÄCHEN<br />

gen. FNP Wohnbau Mischbau Bemerkung / Begründung<br />

Har-W01 Hardt 1,501 ha 1,501 ha Privat, derzeit nicht verfügbar<br />

Har-W02 Hardt 0,348 ha 0,348 ha<br />

Zwischensumme TVR Hardt<br />

MISCHBAUFLÄCHEN<br />

1,849 ha<br />

Har-M01 Hardt 1,311 ha 0,165 ha best. Lager + Freizeitpark<br />

Har-M02 Hardt 0,508 ha 0,508 ha<br />

Zwischensumme TVR Hardt 0,673 ha<br />

Summe Reserveflächen Wohnen<br />

incl. 50% Anteil Mischbauflächen<br />

2,186 ha<br />

Die erfassten Teilflächen sind nachfolgend in Planausschnitten dargestellt (ohne Maßstab).<br />

Aus der tabellarischen Zusammenstellung geht hervor, das der Teilverwaltungsraum Hardt lediglich über bereits<br />

genehmigte Reserveflächen für Wohnbebauung einschl. Mischbauflächen in einer Gesamtgröße von ca.<br />

2,186 ha verfügt, davon nur ein geringer Teil resultierend aus Entwicklungsflächen für Mischbebauung. Dabei<br />

besteht derzeit keine Möglichkeit, die Fläche Har-W01 ("Moos") zu entwickeln, da sie sich in Privateigentum<br />

befindet und ein Verkauf an die Gemeinde in absehbarer Zeit nicht möglich erscheint. Auch eine Entwicklung<br />

der Fläche Har-W02 erscheint derzeit nicht möglich, zum einen auf Grund der geringen Größe sowie der<br />

Eigentumsverhältnisse und zum anderen auf Grund des direkt angrenzenden Sportgeländes.<br />

In einer anstehenden generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind die o.g. Flächen aus den<br />

genannten Gründen zu überprüfen. Ggf. ist auf eine weitere Ausweisung dieser Flächen zu verzichten und dafür<br />

eine Neuausweisung an anderer besser geeigneter Stelle vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die beiden<br />

dargestellten Wohnbau-Reserven, die den größten Flächenanteil einnehmen.<br />

Seite 14


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

Übersicht der Entwicklungsflächen für Wohnen und Mischbebauung des genehmigten<br />

Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum Hardt<br />

der südliche Teil ist bebaut<br />

bzw. gehört zum Gelände<br />

des Freizeitparks<br />

die Flächen sind in Privateigentum,<br />

werden landwirtschaftlich<br />

genutzt und sind<br />

derzeit nicht verfügbar.<br />

der nördliche Teil wird als<br />

Lagerfläche eines<br />

Gewerbebetriebes genutzt<br />

Seite 15


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.2.5 Untersuchung aktivierbarer Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich<br />

Eine detaillierte Untersuchung genehmigter und erschlossener Bebauungsplan-Gebiete bzw. von sonstigen<br />

bebaubaren Flächen nach § 34 BauGB in Bezug auf weitere innerörtliche Entwicklungspotentiale bzw.<br />

Entwicklungsreserven ist bisher nicht erfolgt. Dies bleibt einer generellen Fortschreibung des<br />

Flächennutzungsplanes nach dem Zielhorizont 2015 vorbehalten. Vorbereitende Untersuchungen sind jedoch<br />

bereits durchgeführt worden.<br />

Zumeist befinden sich diese potentiell geeigneten Flächen oder auch aktivierbaren Objekte im privaten<br />

Eigentum, so daß ein Zugriff nicht möglich ist. Dies wird deutlich anhand einer Flächenerhebung vom Oktober<br />

2007, deren Ergebnisse sind in einem Übersichtslageplan dargestellt.<br />

Aktuell besitzt die Gemeinde selbst außerhalb der in Kapitel 2.2.4 beschriebenen Flächen nur noch drei weitere<br />

Grundstücke, die für die Errichtung von Wohngebäuden geeignet sind. Diese sollen jedoch derzeit aus<br />

verschiedenen städtebaulichen Überlegungen heraus nicht verkauft werden.<br />

Deutlich erkennbar ist der relativ große Anteil an Baulücken in privater Hand (gelbe Flächen), oft an<br />

klassifizierten Straßen oder an Ortsstraßen gelegen. Die Verwaltung sucht derzeit verstärkt den Kontakt mit<br />

betroffenen Grundstückseigentümern, um eine Aktivierung dieser Flächen zu erreichen. Dies ist jedoch mit<br />

einem großen Zeitaufwand verbunden und oft ohne Erfolg, so daß einem immer noch vorhandenen Bedarf an<br />

Wohnbauflächen (vgl. die schnelle Bebauung der kleinen Baugebiete 'Am Theilenwald' und 'Landelhofweg')<br />

derzeit kein adäquates Angebot gegenüber steht.<br />

Seite 16


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.2.6 Zusammenfassung<br />

Zusammenfassend ist folgendes festzustellen:<br />

- Der ermittelte relative Bedarf für Wohnbauflächen für das Zieljahr 2015 gemäß den Hinweisen des<br />

Wirtschaftsministeriums B.-W. vom 01.01.2009 beträgt für den Teilverwaltungsraum Hardt ca. 2,79 ha,<br />

wenn man die für das Jahr 2015 prognostizierte Bevölkerungszahl des Statistischen Landesamtes<br />

ansetzt.<br />

- Die Anteil der tatsächlich im Zuge der 3.-6. punktuellen Änderung des FNP neu ausgewiesenen<br />

Wohnbauflächen für den Teilverwaltungsraum Hardt einschließlich des Anteils Mischbauflächen geht<br />

gegen null, da sämtliche in den Änderungen enthaltenen Flächen bereits nahezu vollständig erschlossen,<br />

verkauft und bebaut sind. (vgl. Kapitel 2.2.3).<br />

- Die lt. genehmigtem Flächennutzungsplan noch verfügbaren Reserveflächen (vgl. Kapitel 2.2.4) von<br />

insgesamt ca. 2,186 ha einschließlich des Anteils Mischbauflächen liegen sogar etwas unter diesem<br />

theoretischen Bedarf. Die tatsächliche Verfügbarkeit dieser Flächen ist jedoch derzeit nicht gegeben. Im<br />

Zuge einer anstehenden generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind diese<br />

Flächenausweisungen zu überprüfen und ein Konzept für die künftige wohnbauliche Entwicklung von<br />

Hardt zu erstellen. Auch bei Berücksichtigung möglicher innerörtlicher Entwicklungspotentiale ist dabei<br />

die Ausweisung neuer zusätzliche Wohnbauflächen erforderlich.<br />

Der Gesamtumfang der im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung vorgesehenen Änderungen in Bezug<br />

auf Wohn- und Mischbauflächen führt somit nicht zu einem zusätzlichen Flächenverbrauch im<br />

Teilverwaltungsraum Hardt, der den Vorgaben der §§ 1 Abs. 4 und 5 sowie des § 1a Abs.2 BauGB<br />

entgegensteht.<br />

Seite 17


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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.3 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Wohnbauflächen - TVR Lauterbach<br />

2.3.1 Strukturdaten<br />

Die Angaben zur Bevölkerungsentwicklung des statistischen Landesamtes können ggf. von den Angaben der<br />

regionalen Rechenzentren abweichen, die Zahlen sind nachrichtlich dargestellt. Für die nachfolgende<br />

Bedarfsermittlung werden die Daten des statistischen Landesamtes verwendet.<br />

Bevölkerungsentwicklung Teilverwaltungsraum Lauterbach seit dem Jahr 2000<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Rechenzentrum<br />

Stat. Landesamt 3253 3228 3218 3205 3173 3157 3115 3114 3084 3054<br />

Stat. Landesamt Prognose 3084 3081<br />

Quelle: Statistisches Landesamt<br />

Rechenzentrum<br />

3300<br />

3250<br />

3200<br />

3150<br />

3100<br />

3050<br />

3000<br />

2950<br />

(Anmerkung: Prognose Stat. Landesamt ohne Wanderungen<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Stat. Landesamt 3253 3228 3218 3205 3173 3157 3115 3114 3084 3054<br />

Stat. Landesamt Prognose 3084 3081<br />

Rechenzentrum<br />

Stat. Landesamt<br />

Stat. Landesamt Prognose<br />

Das statistische Landesamt geht in seiner Prognose der Bevölkerungsentwicklung für Lauterbach von einer<br />

Einwohnerzahl von 2.983 für das Jahr 2015 aus (ohne Zu- und Abwanderungen). In derselben Tabelle ist für<br />

das Jahr 2009 eine Bevölkerungszahl von 3.081 EW prognostiziert, tatsächlich waren es lt. statistischem<br />

Landesamt sogar nur 3.054 EW, also bereits etwas weniger als prognostiziert.<br />

Somit ist festzustellen, daß die Bevölkerungsentwicklung des Teilverwaltungsraums Lauterbach dem<br />

prognostizierten Trend des statistischen Landesamtes entspricht. Entsprechend der landesweiten Prognose ist<br />

mittelfristig entsprechend von einem weiteren Bevölkerungsrückgang auszugehen.<br />

Im Regionalplan ist Lauterbach als sogenannte 'sonstige Gemeinde' im ländlichen Raum dargestellt, ohne Lage<br />

an einer Entwicklungsachse. Während für 'sonstige Gemeinden' üblicherweise von einem raumordnerischen<br />

Orientierungswert von 50 EW/ha ausgegangen wird, muß dieser Wert für Lauterbach auf Grund der raumordnerischen<br />

Rahmenbedingen und der Lage im ländlichen Raum relativiert werden, es wird ein gemittelter Wert<br />

von 45 EW/ha angesetzt (vgl. auch Ausführungen zu den Teilverwaltungsräumen <strong>Aichhalden</strong> und Hardt).<br />

2.3.2 Bedarfsermittlung<br />

Nachfolgend ist die Bedarfsermittlung für Wohnbauflächen in Bezug auf den Teilverwaltungsraum Lauterbach<br />

auf Grundlage der Hinweise des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg dargestellt.<br />

Seite 18


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

VVG Schramberg - 3.-6. punktuelle Änderung des FNP<br />

- Ermittlung des Flächenbedarfs für Wohnbauflächen -<br />

Teilverwaltungsraum Lauterbach<br />

STRUKTURDATEN<br />

Zieljahr 2015<br />

Planungszeitraum (Laufzeit 2007-2015) 8 Jahre<br />

Einwohnerzahl EW (Stand 30.09.2009, Quelle: stat. Landesamt) 3.054 EW<br />

Belegungsdichte (EW/WE) = Haushaltsgröße (Quelle: stat. Landesamt) 2,30 EW/WE<br />

Raumkategorie ländlicher Raum<br />

Lage an Entwicklungsachsen nach LEP und Regionalplan nein<br />

regionalplanerische Festlegungen sonstige Gemeinde<br />

raumordnerischer Orientierungswert für Kleinzentren 60 EW/ha<br />

raumordnerischer Orientierungswert für sonstige Gemeinden 50 EW/ha<br />

Ansatz für Lauterbach ( .... ) 45 EW/ha<br />

ÖPNV-Anbindung kein Schienenverkehr<br />

diverse Buslinien<br />

erwartete Einwohnerzahl nach Prognose des Stat. Landesamtes im Zieljahr 2.983 EW<br />

FLÄCHENBILANZEN<br />

Wohnbauflächen (Bestand)<br />

Mischbauflächen (Bestand)<br />

Gewerbeflächen (Bestand)<br />

Bestand<br />

Flächenpotenziale<br />

Alte Last Wohnbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />

Alte Last Mischbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />

Alte Last Gewerbeflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />

Baulücken / Brachen / Konversionsflächen (siehe gesonderte Ausführungen)<br />

Angaben zur Verfügbarkeit der Potenziale (bisher k.A.) erfolgt im Zuge einer generellen Fortschreibung<br />

BEDARFSBERECHNUNG<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Ermittlung eines (fiktiven) Einwohnerzuwachses (EZ-1) durch Belegungsdichetrückgang auf der Basis der<br />

Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung, i.d.R. mit 0,5 % Wachstum p.a. des Planungszeitraums<br />

(EW x 0,5 x Laufzeit)/100 = EZ-1) 122 (EZ-1)<br />

Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung (EZ-2) im Planungszeitraum (auf Basis der Prognose des<br />

statistischen Landesamtes):<br />

prognostizierte Einwohnerzahl im Zieljahr der Planung 2.983 EW<br />

- Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung -3.054 EW<br />

= Prognostizierte Einwohnerentwicklung (EZ-2) -71 (EZ-2)<br />

Ermittlung des durch den Belegungsdichterückgang und die Einwohnerentwicklung insgesamt erforderlichen<br />

Wohnbauflächenbedarfs durch Addition von EZ-1 und EZ-2 zu EZ und Ermittlung des Flächenwertes über die<br />

Orientierungswerte zur Bruttowohnmindestdichte für die jeweilige raumordnerische Funktion der Gemeinde:<br />

3.a Berechnung des relativen zusätzlichen Flächenbedarfs:<br />

Ermittelter Einwohnerzuwachs (EZ=EZ-1+EZ-2)<br />

jew. Bruttomindestwohndichtewert (in EW/ha)<br />

= ha Bedarf Wohnbaufläche (relativ) 1,14 ha<br />

3.b Berechnung des absoluten zusätzlichen Flächenbedarfs durch Abzug von Flächenpotenzialen wie<br />

- noch nicht bebaute ausgewiesene Wohnbauflächen in Bauleitplänen<br />

- für Wohnbebauung aktivierbare Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich)<br />

Zuwachs Wohnbaufläche (relativ)-Flächenpotenziale = Bedarf Wohnbaufläche absolut<br />

Grundlage:<br />

Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der<br />

Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen<br />

des Genehmigungsverfahrens nach § 6<br />

BauGB und nach § 10 Abs.2 BauGB<br />

Seite 19


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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.3.3 Übersicht Flächen-Neuausweisungen im Zuge der 3 - 6. pkt. Änderung<br />

Nachfolgend ist eine Übersicht der neuen zusätzlichen Flächenausweisungen dargestellt, die sich aus der<br />

geplanten 3. bis 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum Lauterbach<br />

ergeben.<br />

pkt. Ä. lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />

Gemarkung Geltungs- Summe tatsächlicher Neuausweisungen<br />

FNP der tatsächlichen Neuausweisungen<br />

bereich W M<br />

5. 3.2. Ergänzung Sonder- und Wohnbauflächen Lauterbach 1,27 ha 0,00 ha<br />

pkt. Ä.<br />

FNP<br />

Summe Neuausweisung von Wohnbauflächen 0,00 ha<br />

Summe Neuausweisung von Mischbauflächen 0,00 ha<br />

lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />

der Flächenreduzierungen<br />

Gemarkung Geltungs- Summe tats. Flächenreduzierungen<br />

bereich W M<br />

Reduzierung Wohnbauflächen 0,00 ha<br />

Reduzierung Mischbauflächen 0,00 ha<br />

Summe Neuausweisungen unter Berücksichtigung der Flächenreduzierungen u. 50%-Aufteilung Mischbaufläche)<br />

tatsächliche Neuausweisung von Wohnbauflächen 0,00 ha<br />

tatsächliche Neuausweisung von Mischbauflächen 0,00 ha 0,00 ha<br />

Neuausweisungen W- und M-Flächen für den TVR Lauterbach gesamt:<br />

0,00 ha 0,00 ha<br />

Im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung sind keine neuen Ausweisungen für Wohnbauflächen<br />

vorgesehen. Auch neue Mischbauflächen wurden nicht ausgewiesen.<br />

2.3.4 Übersicht Reserveflächen (sog. Alte-Last-Flächen)<br />

Im Zuge der Projektbearbeitung wurden auch die noch zur Verfügung stehenden genehmigten Reserveflächen<br />

des Flächennutzungsplanes bzw. aus den erschlossenen Baugebieten (Bebauungsplänen) überprüft und die<br />

noch zur Verfügung stehenden Bauflächen ermittelt. Diese Flächen sind in den nachfolgenden Planausschnitten<br />

der Siedlungsbereiche als blau schraffierte Fläche mit zugehöriger Bezeichnung dargestellt. Nicht berücksichtigt<br />

ist dabei, ob sich die dargestellten Flächen im Eigentum der Gemeinde Lauterbach befinden und damit auch<br />

kurz- bzw. mittelfristig verfügbar wären.<br />

FNP der VVG Schramberg, 3.-6. pkt. Änderung - Übersicht 'Alte-Last-Flächen'<br />

Übersicht der im genehmigten Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsflächen für Wohn- u. Mischbauflächen,<br />

sofern sie nicht bereits bebaut sind oder über erstellte Baulückenkataster erfasst sind<br />

oder im Zuge der vorliegenden 3. bis 6. punktuellen Änderung betroffen sind. (TVR Lauterbach)<br />

Kürzel Bezeichnung<br />

Fläche lt. tatsächlich (*) zur Verfügung stehender Flächenanteil<br />

(siehe Plan)<br />

WOHNBAUFLÄCHEN<br />

gen. FNP Wohnbau Mischbau Bemerkung / Begründung<br />

Lau-W01 Lauterbach 2,606 ha 2,606 ha<br />

Zwischensumme TVR Lauterbach<br />

MISCHBAUFLÄCHEN<br />

2,606 ha<br />

Lau-M01 Lauterbach 0,573 ha 0,573 ha<br />

Zwischensumme TVR Lauterbach 0,573 ha<br />

Summe Reserveflächen Wohnen<br />

incl. 50% Anteil Mischbauflächen<br />

2,893 ha<br />

Die erfassten Teilflächen sind nachfolgend in Planausschnitten dargestellt (ohne Maßstab).<br />

Aus der tabellarischen Zusammenstellung geht hervor, das der Teilverwaltungsraum Lauterbach über bereits<br />

genehmigte Reserveflächen für Wohnbebauung einschl. Mischbauflächen in einer Gesamtgröße von ca.<br />

2,89 ha verfügt. Dies geht über den ermittelten Bedarf bis zum Zielhorizont 2015 hinaus.<br />

Seite 20


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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

Eine detaillierte Untersuchung genehmigter und erschlossener Bebauungsplan-Gebiete bzw. von sonstigen<br />

bebaubaren Flächen nach § 34 BauGB in Bezug auf weitere innerörtliche Entwicklungspotentiale bzw.<br />

Entwicklungsreserven ist bisher nicht erfolgt. Dies bleibt einer generellen Fortschreibung des<br />

Flächennutzungsplanes nach dem Zielhorizont 2015 vorbehalten.<br />

Übersicht der Entwicklungsflächen für Wohnen und Mischbebauung des genehmigten<br />

Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum Lauterbach<br />

2.3.5 Zusammenfassung<br />

Zusammenfassend ist folgendes festzustellen:<br />

- Der ermittelte relative Bedarf für Wohnbauflächen für das Zieljahr 2015 gemäß den Hinweisen des<br />

Wirtschaftsministeriums B.-W. vom 01.01.2009 beträgt für den Teilverwaltungsraum Hardt ca. 1,14 ha,<br />

wenn man die für das Jahr 2015 prognostizierte Bevölkerungszahl des Statistischen Landesamtes<br />

ansetzt.<br />

- Im Zuge der 3.- 6. punktuellen Änderung werden keine neuen Wohn- und Mischbauflächen für den<br />

Teilverwaltungsraum Lauterbach ausgewiesen (vgl. nachfolgendes Kapitel 2.3.3).<br />

- Die lt. genehmigtem Flächennutzungsplan noch verfügbaren Reserveflächen (vgl. Kapitel 2.3.4) von<br />

insgesamt ca. 2,89 ha einschließlich des Anteils Mischbauflächen gehen über den ermittelten<br />

theoretischen Bedarf hinaus. Im Zuge einer anstehenden generellen Fortschreibung des<br />

Flächennutzungsplanes ist die Verfügbarkeit dieser Flächen zu überprüfen und ein Konzept für die<br />

künftige wohnbauliche Entwicklung von Lauterbach zu erstellen..<br />

Der Gesamtumfang der im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung vorgesehenen Änderungen in Bezug<br />

auf Wohn- und Mischbauflächen führt somit nicht zu einem zusätzlichen Flächenverbrauch im<br />

Teilverwaltungsraum Lauterbach, der den Vorgaben der §§ 1 Abs. 4 und 5 sowie § 1a Abs.2 BauGB<br />

entgegensteht.<br />

Seite 21


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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.4 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Wohnbauflächen - TVR Schramberg+TO<br />

2.4.1 Strukturdaten<br />

Die Angaben zur Bevölkerungsentwicklung des statistischen Landesamtes können ggf. von den Angaben der<br />

regionalen Rechenzentren abweichen, die Zahlen sind nachrichtlich dargestellt. Für die nachfolgende<br />

Bedarfsermittlung werden die Daten des statistischen Landesamtes verwendet.<br />

Bevölkerungsentwicklung Teilverwaltungsraum Schramberg mit Teilorten seit dem Jahr 2000<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Rechenzentrum (KIRU) 21598<br />

Stat. Landesamt 22666 22694 22608 22442 22400 22155 22032 21915 21621 21479<br />

Stat. Landesamt Prognose 21621 21558<br />

Prognose mit Wanderungen 21621 21522<br />

23000<br />

22500<br />

22000<br />

21500<br />

21000<br />

20500<br />

Rechenzentrum (KIRU)<br />

Stat. Landesamt<br />

Stat. Landesamt Prognose<br />

(Anmerkung: Prognose Stat. Landesamt ohne Wanderungen<br />

Aufteilung nach Teilorten (Quelle KIRU, 31.12.2009)<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Talstadt 8.085 EW 37,43% 69,81% Ansatz Einwohnerdichte für M80 EW/ha * Anteil =<br />

Sulgen 6.993 EW 32,38%<br />

Tennenbronn 3.732 EW 17,28% 30,19% Ansatz Einwohnerdichte für s 45 EW/ha * Anteil =<br />

Waldmössingen 2.037 EW 9,43% Gemeinden im ländlichen Raum<br />

Heiligenbronn 617 EW 2,86%<br />

Schönbronn 134 EW 0,62%<br />

Gesamt: 21.598 EW 100,00% 100,00% Gemittelter Wert zur Festsetzung der Einwoh<br />

21598<br />

22666 22694 22608 22442 22400 22155 22032 21915 21621 21479<br />

21621 21558<br />

Rechenzentrum (KIRU)<br />

Stat. Landesamt<br />

Stat. Landesamt Prognose<br />

(da Prognosewerte für die Teilorte fehlen, wird dieser Ansatz gewählt)<br />

55,8 EW/ha<br />

13,6 EW/ha<br />

69,4 EW/ha<br />

Das statistische Landesamt geht in seiner Prognose der Bevölkerungsentwicklung von einer Einwohnerzahl von<br />

21.111 für das Jahr 2015 aus (ohne Zu- und Abwanderungen). In derselben Tabelle ist für das Jahr 2009 eine<br />

Bevölkerungszahl von 21558 EW prognostiziert, tatsächlich waren es lt. Rechenzentrum 21598 EW, also ca. 40<br />

EW mehr. Nicht ersichtlich ist, warum die Bestandsangabe des Stat. Landesamtes für das Jahr 2009 um fast<br />

120 EW niedriger liegt als die Bestandsangabe des Rechenzentrums.<br />

Es ist festzustellen, daß für den Bereich Kernstadt Schramberg mit Teilorten mit einer deutlichen<br />

Bevölkerungsabnahme bis zum Zielhorizont 2015 zu rechnen ist (gemittelt ca. 400 EW, bei Berücksichtigung<br />

der Zu- und Abwanderungen sogar 600 EW).<br />

Im Regionalplan ist Schramberg selbst als Mittelzentrum eingestuft, mit Lage an der Entwicklungsachse<br />

Tuttlingen-Rottweil-Schramberg-Schiltach. Eine direkte Anbindung an den Schienenverkehr exitistiert nicht.<br />

Seite 22


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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

Die Teilorte selbst sind als sogenannte 'sonstige Gemeinde' im ländlichen Raum dargestellt, i.d.R. ohne Lage<br />

an einer Entwicklungsachse. Während für 'sonstige Gemeinden' üblicherweise von einem raumordnerischen<br />

Orientierungswert von 50 EW/ha ausgegangen wird, muß dieser Wert für diese Teilorte auf Grund der raumordnerischen<br />

Rahmenbedingen und der Lage im ländlichen Raum relativiert werden, es wird ein gemittelter Wert<br />

von 45 EW/ha angesetzt.<br />

Für die 3. – 6. punktuelle Änderung erfolgt keine weitere Unterscheidung zwischen Kernstadt mit Sulgen<br />

und den Teilorten. Es wird ein gemittelter Wert für die zu berücksichtigende Einwohnerdichte angesetzt<br />

(s.obige Tabelle).<br />

2.4.2 Bedarfsermittlung<br />

Nachfolgend ist die Bedarfsermittlung für Wohnbauflächen in Bezug auf den Teilverwaltungsraum Schramberg<br />

mit Teilorten auf Grundlage der Hinweise des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg dargestellt.<br />

Seite 23


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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

VVG Schramberg - 3.-6. punktuelle Änderung des FNP<br />

- Ermittlung des Flächenbedarfs für Wohnbauflächen -<br />

Teilverwaltungsraum Schramberg incl. Teilorte<br />

STRUKTURDATEN<br />

Zieljahr 2015<br />

Planungszeitraum (Laufzeit 2007-2015) 8 Jahre<br />

Einwohnerzahl EW (Stand 30.09.2009, Quelle: stat. Landesamt) 21.479 EW<br />

Belegungsdichte (EW/WE) = Haushaltsgröße (Quelle: stat. Landesamt) 2,20 EW/WE<br />

Raumkategorie ländlicher Raum<br />

Lage an Entwicklungsachsen nach LEP und Regionalplan ja<br />

regionalplanerische Festlegungen Mittelzentrum<br />

raumordnerischer Orientierungswert für Mittelzentren 80 EW/ha<br />

raumordnerischer Orientierungswert für sonstige Gemeinden 50 EW/ha<br />

Ansatz für Kernstadt + Teilorte (gemittelter Wert) 69,4 EW/ha<br />

ÖPNV-Anbindung kein Schienenverkehr<br />

diverse Buslinien<br />

erwartete Einwohnerzahl nach Prognose des Stat. Landesamtes im Zieljahr 21.111 EW<br />

FLÄCHENBILANZEN<br />

Bestand<br />

Wohnbauflächen (Bestand) wird ergänzt<br />

Mischbauflächen (Bestand) wird ergänzt<br />

Gewerbeflächen (Bestand) wird ergänzt<br />

Flächenpotenziale<br />

Alte Last Wohnbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />

Alte Last Mischbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />

Alte Last Gewerbeflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />

Baulücken / Brachen / Konversionsflächen (siehe gesonderte Ausführungen)<br />

Angaben zur Verfügbarkeit der Potenziale (bisher k.A.) erfolgt im Zuge einer generellen Fortschreibung<br />

BEDARFSBERECHNUNG<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Ermittlung eines (fiktiven) Einwohnerzuwachses (EZ-1) durch Belegungsdichetrückgang auf der Basis der<br />

Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung, i.d.R. mit 0,5 % Wachstum p.a. des Planungszeitraums<br />

(EW x 0,5 x Laufzeit)/100 = EZ-1) 859 (EZ-1)<br />

Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung (EZ-2) im Planungszeitraum (auf Basis der Prognose des<br />

statistischen Landesamtes):<br />

prognostizierte Einwohnerzahl im Zieljahr der Planung 21.111 EW<br />

- Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung -21.479 EW<br />

= Prognostizierte Einwohnerentwicklung (EZ-2) -368 (EZ-2)<br />

Ermittlung des durch den Belegungsdichterückgang und die Einwohnerentwicklung insgesamt erforderlichen<br />

Wohnbauflächenbedarfs durch Addition von EZ-1 und EZ-2 zu EZ und Ermittlung des Flächenwertes über die<br />

Orientierungswerte zur Bruttowohnmindestdichte für die jeweilige raumordnerische Funktion der Gemeinde:<br />

3.a Berechnung des relativen zusätzlichen Flächenbedarfs:<br />

Ermittelter Einwohnerzuwachs (EZ=EZ-1+EZ-2)<br />

jew. Bruttomindestwohndichtewert (in EW/ha)<br />

= ha Bedarf Wohnbaufläche (relativ) 7,07 ha<br />

3.b Berechnung des absoluten zusätzlichen Flächenbedarfs durch Abzug von Flächenpotenzialen wie<br />

- noch nicht bebaute ausgewiesene Wohnbauflächen in Bauleitplänen<br />

- für Wohnbebauung aktivierbare Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich)<br />

Zuwachs Wohnbaufläche (relativ)-Flächenpotenziale = Bedarf Wohnbaufläche absolut<br />

Grundlage:<br />

Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der<br />

Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen<br />

des Genehmigungsverfahrens nach § 6<br />

BauGB und nach § 10 Abs.2 BauGB<br />

Seite 24


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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.4.3 Übersicht Flächen-Neuausweisungen im Zuge der 3 - 6. pkt. Änderung<br />

Nachfolgend ist eine Übersicht der neuen zusätzlichen Flächenausweisungen dargestellt, die sich aus der<br />

geplanten 3. bis 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum Schramberg<br />

mit Teilorten ergeben.<br />

pkt. Ä. lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />

Gemarkung Geltungs- Summe tatsächlicher Neuausweisungen<br />

FNP der tatsächlichen Neuausweisungen<br />

bereich W M<br />

3. 4.2. Erweiterung 'Schoren Süd' Sulgen 5,60 ha 0,49 ha<br />

4. 4.2. Neuausweisung Wohnbauflächen 'Hintersulgen' Sulgen 0,82 ha Fläche entfällt<br />

5. 4.8. Wohnbauflächen im Bereich 'Vogtshof' Talstadt 3,82 ha 0,54 ha<br />

5. 4.1. Abrundung Lienberg Sulgen 2,78 ha 0,40 ha<br />

5. 4.11. Änderung im Bereich Kirchplatz/Hardtstr./Obere Gasse Sulgen 0,92 ha 0,44 ha<br />

5. 4.12. Sulgen-Mitte' - Umwidmung Gemeinbedarf Sulgen 0,78 ha 0,45 ha<br />

5. 4.13. Abrundungssatzung - Mischbauflächen Schönbronn 1,59 ha Fläche entfälllt<br />

5. 4.15. Hausteile' Heiligenbronn 13,16 ha 3,20 ha<br />

5. 4.2. Holderstauden / Seele' Waldmössingen 2,34 ha 2,34 ha<br />

6. 4.36. BBP 'Tischneck' Talstadt 7,08 ha 1,58 ha<br />

Summe Neuausweisung von Wohnbauflächen 6,53 ha<br />

Summe Neuausweisung von Mischbauflächen 2,91 ha<br />

pkt. Ä. lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />

Gemarkung Geltungs- Summe tats. Flächenreduzierungen<br />

FNP der Flächenreduzierungen<br />

bereich W M<br />

5. 4.2. Rücknahme Wohnbauflächen 'Esel' Waldmössingen 2,19 ha 2,19 ha<br />

5. 4.16. Erweiterung FH 'Kirchtal' Waldmössingen 0,69 ha 0,19 ha<br />

6. 4.37. Rochus-Merz-Str./Burgweg' Talstadt 1,81 ha 1,65 ha<br />

Reduzierung Wohnbauflächen 3,84 ha<br />

Reduzierung Mischbauflächen 0,19 ha<br />

Summe Neuausweisungen unter Berücksichtigung der Flächenreduzierungen u. 50%-Aufteilung Mischbaufläche)<br />

tatsächliche Neuausweisung von Wohnbauflächen 2,69 ha<br />

tatsächliche Neuausweisung von Mischbauflächen 1,36 ha 1,36 ha<br />

Neuausweisungen W- und M-Flächen für den TVR Schramberg gesamt:<br />

4,05 ha 1,36 ha<br />

Der tatsächlichen Neuausweisung von Wohnbauflächen in Höhe von 6,53 ha steht eine gleichzeitige<br />

Flächenreduzierung in Höhe von 3,84 ha gegenüber. Teilortsbezogen wird für Waldmössingen durch die<br />

Reduzierung der bisherigen Entwicklungsflächen 'Esel' und 'Kirchtal' eine flächengleiche Kompensation erreicht.<br />

Dagegen gibt es eine Neuausweisung ohne entsprechende Kompensation für den Stadtteil Heiligenbronn.<br />

Diese Flächenausweisung steht in direktem Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der<br />

Behinderteneinrichtungen in Heiligenbronn.<br />

Die tatsächliche Neuausweisung von Mischbauflächen in Höhe von 2,91 ha wird zur Hälfte den<br />

Wohnbauflächen zugeschlagen und zur Hälfte den Gewerbeflächen. Somit ergibt sich eine tatsächliche<br />

Neuausweisung von Wohnbauflächen insgesamt in einer Größe von 4,47 ha.<br />

Seite 25


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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.4.4 Übersicht Reserveflächen (sog. Alte-Last-Flächen)<br />

Im Zuge der Projektbearbeitung wurden auch die noch zur Verfügung stehenden genehmigten Reserveflächen<br />

des Flächennutzungsplanes überprüft und die daraus noch zur Verfügung stehenden Bauflächen ermittelt.<br />

Diese Flächen sind in den nachfolgenden Planausschnitten der Siedlungsbereiche als blau schraffierte Fläche<br />

mit zugehöriger Bezeichnung dargestellt. Nicht berücksichtigt ist dabei, ob sich die dargestellten Flächen im<br />

Eigentum der Stadt Schramberg befinden und damit auch kurz- bzw. mittelfristig verfügbar wären.<br />

FNP der VVG Schramberg, 3.-6. pkt. Änderung - Übersicht 'Alte-Last-Flächen'<br />

Übersicht der im genehmigten Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsflächen für Wohn- u. Mischbauflächen,<br />

sofern sie nicht bereits bebaut sind oder über erstellte Baulückenkataster erfasst sind<br />

oder im Zuge der vorliegenden 3. bis 6. punktuellen Änderung betroffen sind. (TVR Schramberg + TO)<br />

Kürzel Bezeichnung<br />

Fläche lt. tatsächlich (*) zur Verfügung stehender Flächenanteil<br />

(siehe Plan)<br />

WOHNBAUFLÄCHEN<br />

gen. FNP Wohnbau Mischbau Bemerkung / Begründung<br />

Sch-W01 Sulgen - Schoren 5,130 ha 5,130 ha<br />

Sch-W02 Sulgen 0,364 ha 0,364 ha<br />

Sch-W03 Talstadt 0,278 ha 0,278 ha<br />

Sch-W04 Tennenbronn 0,764 ha 0,764 ha<br />

Sch-W05 Tennenbronn 0,375 ha 0,375 ha<br />

Sch-W06 Tennenbronn 1,976 ha 1,976 ha<br />

Sch-W07 Tennenbronn 1,032 ha 1,032 ha<br />

Sch-W08 Waldmössingen 0,798 ha 0,798 ha<br />

Sch-W09 Waldmössingen 2,248 ha 2,248 ha<br />

Zwischensumme TVR Schramberg + TO<br />

MISCHBAUFLÄCHEN<br />

12,965 ha<br />

Sch-M01 Schönbronn 0,615 ha 0,615 ha<br />

Zwischensumme TVR Schramberg + TO 0,615 ha<br />

Summe Reserveflächen Wohnen<br />

incl. 50% Anteil Mischbauflächen<br />

13,273 ha<br />

Die erfassten Teilflächen sind nachfolgend in Planausschnitten dargestellt (ohne Maßstab).<br />

Aus der tabellarischen Zusammenstellung geht hervor, daß der Teilverwaltungsraum Schramberg über im FNP<br />

bereits genehmigte Reserveflächen für Wohnbebauung einschl. Mischbauflächen in einer Gesamtgröße von ca.<br />

13,27 ha verfügt, mit den größten Anteilen auf dem Sulgen (ca. 5,5 ha), Tennenbronn (ca. 4,1 ha) und<br />

Waldmössingen (ca. 3,0 ha). In der Kernstadt selbst stehen dagegen nahezu keine Entwicklungsflächen mehr<br />

zur Verfügung.<br />

Bereits diese dargestellten Flächen gehen über den bis zum Zieljahr 2015 prognostizierten Bedarf hinaus.<br />

Seite 26


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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

Übersicht der Entwicklungsflächen für Wohnen und Mischbebauung des genehmigten<br />

Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum Schramberg mit Teilorten (Alte-Last-Flächen)<br />

Die Fläche wird in der 6.pkt.<br />

Änderung des FNP zusätzlich<br />

zurückgenommen !<br />

Die Fläche wird in der 6.pkt.<br />

Änderung des FNP zusätzlich<br />

zurückgenommen !<br />

Sulgen<br />

Talstadt Tennenbronn<br />

Seite 27


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

Die Fläche wird in der 6.pkt.<br />

Änderung des FNP zusätzlich<br />

zurückgenommen !<br />

Tennenbronn Tennenbronn<br />

Tennenbronn Waldmössingen<br />

Seite 28


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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

Die Fläche wird in der 6.pkt.<br />

Änderung des FNP zusätzlich<br />

zurückgenommen !<br />

2.4.5 Untersuchung aktivierbarer Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich<br />

Weiterhin hat die Stadt Schramberg im Jahr 2008 die Erstellung eines Baulückenkatasters für die Kernstadt und<br />

alle Teilorte in Auftrag gegeben. Dieses Werk wurde Ende 2009 fertiggestellt. Es besteht aus mehreren<br />

Planteilen mit den zugehörigen Tabellen, in denen die verfügbaren Baulücken sowohl in Bezug auf ihre Anzahl<br />

als auch in Bezug auf die Flächenanteile aufgelistet werden.<br />

Bei der Erfassung der Baulücken wurde unterschieden zwischen:<br />

- Baulücken klassisch innerhalb dem Geltungsbereich von Bebauungsplänen<br />

- Flächen zum Nachverdichten innerhalb bebauter Grundstücke<br />

- Baulücken nach § 34 BauGB<br />

- Flächen zum Nachverdichten innerhalb bebauter Grundstücke nach § 34 BauGB<br />

- Flächen zur Umnutzung in Wohnungsbau<br />

- Flächen für Abbruch und Neuordnung<br />

- grundstücksinterne Erweiterungsflächen.<br />

Allein die Summe der erfassten klassischen Baulücken stellt sich wie folgt dar:<br />

Teilort Baulücken klassisch davon 25% pauschal<br />

Heiligenbronn ca. 3,27 ha ca. 0,82 ha<br />

Schönbronn ca. 0,25 ha ca. 0,06 ha<br />

Sulgen ca. 25,42 ha ca. 6,36 ha<br />

Talstadt ca. 14,66 ha ca. 3,66 ha<br />

Tennenbronn ca. 2,46 ha ca. 0,61 ha<br />

Tischneck ca. 0,72 ha ca. 0,18 ha<br />

Waldmössingen ca. 7,96 ha ca. 1,99 ha<br />

Gesamt: ca. 54,74 ha ca. 13,69 ha<br />

Setzt man von diesen erfassten 54,74 ha pauschal ca. 25 % an, die im Besitz der Stadt sind oder ggf. von<br />

deren Eigentümern ggf. in irgendeiner Form zur Verfügung gestellt werden, kann man von weiteren ca.<br />

13.69 ha potentieller Wohnbauflächen im Innenbereich ausgehen.<br />

Damit wird die Erstellung von Konzepten zur Aktivierung dieser Flächenpotenziale im unbeplanten<br />

Innenbereich zum Schwerpunkt der zukünftigen Siedlungsentwicklung von Schramberg werden, sowohl<br />

im Hinblick auf eine anstehende generelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als auch im<br />

Hinblick auf die Minimierung der Kosten von Erschließungsmaßnahmen.<br />

Seite 29


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

2.4.6 Zusammenfassung<br />

Zusammenfassend ist folgendes festzustellen:<br />

- Der ermittelte relative Bedarf für Wohnbauflächen für das Zieljahr 2015 gemäß den Hinweisen des<br />

Wirtschaftsministeriums B.-W. vom 01.01.2009 beträgt für den Teilverwaltungsraum Schramberg mit<br />

Teilorten ca. 7,07 ha, wenn man die für das Jahr 2015 prognostizierte Bevölkerungszahl des<br />

Statistischen Landesamtes ansetzt.<br />

- Die Anteil der tatsächlich im Zuge der 3.-6. punktuellen Änderung des FNP neu ausgewiesenen<br />

Wohnbauflächen für den Teilverwaltungsraum Schramberg einschließlich des Anteils Mischbauflächen<br />

beträgt ca. 4,05 ha (vgl. Kapitel 2.4.3), wäre somit also noch unter dem ermittelten Bedarf.<br />

- Die im genehmigten Flächennutzungsplan noch verfügbaren Reserveflächen (vgl. Kapitel 2.4.4) nehmen<br />

jedoch insgesamt einen Flächenanteil von ca. 13,27 ha ein, damit wäre der ermittelte Bedarf an<br />

Wohnbau-Entwicklungsflächen bis zum Zielhorizont 2015 bereits ohne zusätzliche Neuausweisungen<br />

gedeckt. Die geplanten Flächenausweisungen sollten also durch Reduzierung bereits genehmigter<br />

Flächenausweisungen an anderer Stelle kompensiert werden.<br />

- Hinzu kommen die im Rahmen einer gesonderten Untersuchung ermittelten Baulücken und<br />

Reserveflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 54,74 ha allein von klassischen Baulückenflächen, davon<br />

mittelfristig aktivierbar ca. 25 % (pauschaler Ansatz) = ca. 13,69 ha. Nur betrachtet für den Bereich<br />

Talstadt und Sulgen sind dies immer noch ca. 10,02 ha (vgl. Kapitel 2.4.5).<br />

Der Gesamtumfang der im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung vorgesehene Ausweisung<br />

zusätzlicher Wohnbauflächen für den Teilverwaltungsraum Schramberg mit Teilorten widerspricht damit<br />

zum Zeitpunkt der frühzeitigen Trägerbeteiligung den Vorgaben der §§ 1 Abs. 4 und 5 sowie § 1a Abs.2<br />

BauGB.<br />

Der Gemeinderat der Stadt Schramberg hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Verwaltung<br />

beschlossen, im Zuge der 6. punktuellen Änderung einige bereits genehmigte Entwicklungsflächen für<br />

Wohnbebauung herauszunehmen.<br />

Kriterien hierzu waren u.a.<br />

- fehlende Verfügbarkeit von Flächen;<br />

- Konfliktpotential in Bezug auf Landschaftsbild, Arten- und Naturschutz;<br />

- Konfkliktpotential in Bezug auf erforderliche Waldabstandsflächen;<br />

- Kosten-Nutzen-Analyse.<br />

Die zusätzliche Flächenreduzierung in Bezug auf potentielle Entwicklungsflächen für Wohnen beträgt insgesamt<br />

ca. 7,30 ha, davon sind ca. 5,36 ha sog. 'Alte-Last-Flächen' (s.a. markierte Planausschnitte Kapitel 2.4.4) und<br />

weitere 1,94 ha sonstige Baulücken und Reserveflächen, die über das Baulückenkataster erfasst sind.<br />

Die zusätzliche Flächenreduzierung der Sonderbauflächen umfasst ca. 4,33 ha.<br />

Damit stehen der Neuausweisung von insgesamt ca. 4,05 ha Wohnbauflächen im Zuge der 3. bis 6.<br />

punktuellen Änderung im Teilverwaltungsraum Schramberg zusätzliche Reduzierungen von 5,36 ha<br />

bereits genehmigten Entwicklungsflächen gegenüber sowie die Streichung weiterer potentieller<br />

Bauflächen von 1,94 ha.<br />

Der Gesamtumfang der im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung vorgesehenen Änderungen im<br />

Teilverwaltungsraum Schramberg in Bezug auf Wohnbauflächen führt somit nicht zu einem weiteren<br />

erheblichen Flächenverbrauch, der den Vorgaben von § 1 Abs. 4 und 5 sowie § 1a Abs.2 BauGB<br />

entgegensteht.<br />

Seite 30


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

3 BEDARFSERMITTLUNG GEWERBEFLÄCHEN<br />

In Bezug auf die Ermittlung des Bedarfs an Gewerbeflächen gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Der<br />

prognostizierte Gewerbeflächenbedarf ist daher auf den Einzelfall bezogen nachvollziehbar darzustellen und zu<br />

begründen.<br />

Als Zeithorizont für die 3.-6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes ist das Jahr 2015 angesetzt. Bis<br />

dahin soll nach derzeitigem Kenntnisstand mit einer generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />

begonnen werden.<br />

Da es sich um eine Verwaltungsgemeinschaft eigenständiger Städte bzw. Gemeinden handelt, die sowohl aus<br />

regionalplanerischer Sicht als auch aus dem Selbstverständnis heraus unterschiedliche Entwicklungsschwerpunkte<br />

haben, erfolgt eine getrennte Betrachtung der einzelnen Teilverwaltungsräume.<br />

Gemäß den 'Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs.2 BauGB' des Wirtschaftsministeriums Baden-<br />

Württemberg vom 01.01.2009 sollen aus den Planunterlagen und der Begründung folgende Angaben ersichtlich<br />

sein:<br />

geforderte Angaben Art der Berücksichtigung<br />

Darstellung nicht bebauter Misch-, Gewerbe und<br />

Industrieflächen in Plangebieten sowie nicht bebauter<br />

und nicht genutzter Misch-, Gewerbe- und Industrieflächen<br />

im nicht beplanten Bereich einschließlich<br />

betrieblicher Reserveflächen<br />

Darstellung von Flächen mit Nutzungspotentialen für<br />

gewerbliche Anlagen in anderen Bestandsgebieten<br />

Darstellung der Beteiligung an interkommunalen<br />

Gewerbegebieten<br />

Darstellung und Begründung des zusätzlichen<br />

Gewerbeflächenbedarfs ortsansässiger Unternehmen<br />

Darstellung und Begründung des zusätzlichen<br />

Flächenbedarfs für Neuansiedlungen unter Darlegung<br />

der Berechnungsmethode der Flächenbedarfsprognose<br />

Berücksichtigung regionalplanerischer Vorgaben<br />

hinsichtlich Funktionszuweisung und Obergrenzen für<br />

gewerbliche Flächen, soweit vorhanden<br />

3.1 Vorgehensweise / Methodik<br />

siehe nachfolgende Tabellen und Übersichtspläne sowie<br />

die Ermittlung der sogenannten 'Alte-Last-Flächen' aus<br />

den vorangegangenen Kapiteln. Der Anteil zu berücksichtigender<br />

Mischbaufllächen beträgt demnach für<br />

<strong>Aichhalden</strong> 1,04 ha, für Hardt 0,34 ha, für Lauterbach<br />

0,29 ha und für Schramberg mit Teilorten 3,34 ha. Es<br />

handelt sich somit offensichtlich um einen sehr geringen<br />

Anteil, die Flächen stellen ein Potential vor allem für<br />

Dienstleister und Kleinbetriebe dar und werden in den<br />

weiteren Ausführungen zur Gewerbeentwicklung nicht<br />

berücksichtigt.<br />

wurde sofern offensichtlich berücksichtigt, u.a. bei der<br />

Ermittlung der Erstellung des Baulückenkatasters für die<br />

Stadt Schramberg; bleibt ansonsten einer generellen<br />

Fortschreibung vorbehalten;<br />

Für das Verbandsgebiet ist nur das interkommunale<br />

Gewerbegebiet Waldmössingen-Seedorf für den TVR<br />

Schramberg zu berücksichtigen, die sonstigen<br />

Verbandsgemeinden weisen keine Beteiligungen auf.<br />

siehe Planeinträge und Ausführungen zu den einzelnen<br />

Entwicklungsflächen in den jeweiligen Textteilen.<br />

siehe nachfolgende Ausführungen;<br />

siehe nachfolgende Ausführungen.<br />

Betrachtet wird im vorliegenden Fall die bauliche Entwicklung der letzten 30 Jahre, anhand derer eine<br />

Abschätzung für das Zieljahr vorgenommen werden soll.<br />

In den jeweils beigefügten Übersichtsplänen sind den bestehenden Gewerbeflächen aus der<br />

Flächennutzungsplanung 1980 (rot) die im Jahre 2010 tatsächlich gewerblich genutzten Flächen gegenüber<br />

gestellt (blau).<br />

Aus diesem Zuwachs über einen Zeitraum von 30 Jahren lässt sich ein überschlägiger jährlicher Bedarf als<br />

Grundlage für eine Prognose auf das Jahr 2015 ableiten.<br />

Seite 31


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

Weiterhin sind aus dem genehmigten Flächennutzungsplan 1998 die noch verbleibenden Entwicklungsflächen<br />

für Gewerbe als sogenannte Alte-Last-Flächen dargestellt (gelb).<br />

Aus der Differenz des ermittelten Bedarfs bis zum Jahr 2015 und den noch verfügbaren und bereits<br />

genehmigten Entwicklungsflächen lässt sich der tatsächliche Bedarf für die 3. bis 6. punktuelle Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes 1998 ableiten.<br />

Im Teilverwaltungsraum Schramberg / Sulgen werden die Teilorte Tennenbronn und Waldmössingen jeweils<br />

gesondert, die Talstadt mit Sulgen als Schwerpunkte der gewerblichen Entwicklung jedoch gemeinsam<br />

betrachtet.<br />

Zusätzlich zu der überschlägigen Bedarfsermittlung sind jedoch die örtlichen Gegebenheiten sowie besondere<br />

Einzelfälle (z.B. Erweiterung bestehender Betriebe am Ort zur Standortsicherung, rechtskräftige<br />

Bebauungspläne und bestehende Erschließungen) zu berücksichtigen, die eine über diesen fiktiven Bedarf<br />

hinaus gehende aber begründete Neuausweisung von gewerblichen Entwicklungsflächen in einzelnen Fällen<br />

erforderlich machen.<br />

3.2 Tatsächliche Neuausweisung von Gewerbeflächen im Zuge der<br />

3. bis 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Die tatsächliche Neuausweisung von Gewerbeflächen im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes umfasst folgende Flächen:<br />

pkt. Ä. lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />

Gemarkung Geltungs- tats. Neuausweisung<br />

FNP der tatsächlichen Neuausweisungen<br />

bereich G<br />

3. keine Neuausweisung von Gewerbeflächen<br />

4. 1.1 Herdweg/Struth Aic.-Rötenberg 5,96 ha 2,75 ha<br />

4. 4.1 Mahdental / Hirtenwald Sch.-Sulgen 4,32 ha 2,37 ha<br />

5. 2.3 Ergänzung Weilerstraße Hardt 1,62 ha 0,17 ha<br />

5. 2.5 Ergänzung Reutenmoos Hardt 0,27 ha 0,00 ha<br />

5. 2.6 Gewerbegebiet II Hardt 9,46 ha 6,47 ha<br />

5. 4.17 Webertal / Im Moos Sch.-Waldmös. 17,14 ha 0,00 ha<br />

5. 4.9 Brambach Sch.-Sulgen 8,56 ha 4,91 ha<br />

5. 4.10 Heldhof Sch.-Sulgen 3,49 ha 2,59 ha<br />

6. 1.2 Stieglesäcker Ost <strong>Aichhalden</strong> 2,96 ha 2,96 ha<br />

pkt. Ä.<br />

FNP<br />

lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />

der Flächenreduzierungen<br />

Summe Neuausweisung von Gewerbeflächen 22,22 ha<br />

Gemarkung<br />

Geltungs- tats. Reduzierung<br />

bereich W<br />

Reduzierung Wohnbauflächen 0,00 ha<br />

Reduzierung Mischbauflächen<br />

Summe Neuausweisungen unter Berücksichtigung der Flächenreduzierungen)<br />

tatsächliche Neuausweisung von Gewerbeflächen 22,22 ha<br />

Summe Neuausweisungen von Gewerbeflächen im Verbandsgebiet gesamt: 22,22 ha<br />

Die Bedarfsbegründung für diese Flächenausweisungen ist im nachfolgend bezogen auf die einzelnen<br />

Teilverwaltungsräume bzw. auf die einzelnen Stadtteile von Schramberg dargestellt.<br />

Seite 32


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

3.3 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Gewerbeflächen – TVR <strong>Aichhalden</strong><br />

Auch wenn der Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung im Verbandsgebiet entsprechend den Vorgaben der<br />

Landes- und Regionalplanung im Bereich des Mittelzentrums Schramberg bzw. im Bereich des<br />

interkommunalen Gewerbegebietes Waldmössingen-Seedorf liegen soll, ist doch auch den anderen<br />

Verwaltungsgemeinden ein Spielraum zuzustehen, der eine organische Weiterentwicklung fördert und auf die<br />

bereits vorhandene Infrastruktur Rücksicht nimmt.<br />

Dies ist auch ausdrücklich im Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg erörtert (s.a. Plansatz 2.5 mit<br />

Begründung: "Eine Konzentration der Siedlungstätigkeit auf die als Siedlungsbereiche ausgewiesenen<br />

Zentralen Orte bedeutet nicht, daß die übrigen Gemeinden der Region zur Stagnation verurteilt sind. Jeder<br />

Gemeinde muss ein Spielraum zugestanden werden, der ihre organische Weiterentwicklung fördert und auf die<br />

vorhandene Infrastruktur Rücksicht nimmt. Für die Weiterentwicklung dieser Gemeinden sind verstärkt die<br />

Potenziale der Innenentwicklung heranzuziehen.<br />

Gerade in einer mittelständisch geprägten Wirtschaftsregion ist eine zu starke räumliche Konzentration im<br />

gewerblichen Bereich nicht sinnvoll. Neben der Erweiterung ortsansässiger Betriebe muss zur<br />

Aufrechterhaltung und Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes deshalb auch die Neuansiedlung von<br />

Betrieben außerhalb der Siedlungsbereiche möglich bleiben, um Abwanderungen zu verhindern und<br />

notwendige Strukturveränderungen zu fördern.").<br />

So befindet sich gerade <strong>Aichhalden</strong> bereits in direkter räumlich-funktioneller Nähe zum Mittelzentrum<br />

Schramberg und kann Entwicklungspotential sowohl für die örtlichen Betriebe als auch für ansiedlungswillige<br />

kleinere Betriebe (vgl. Gewerbegebiet 'Hinteraichhalden') oder auch für einzelne größere Firmengruppen bieten<br />

(vgl. Firmengruppe Simon).<br />

Derzeit ergibt sich für den Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> / Rötenberg folgender Sachverhalt:<br />

BEDARFSERMITTLUNG GEWERBE TVR AICHHALDEN / RÖTENBERG<br />

Bestand GE Zuwachs GE Zuwachs/Jahr Prognose 2015 noch verfügbare anrechenbare<br />

Jahr 1980 bis Jahr 2010 Zeitraum 30 Jahre weitere 5 Jahre "Alte Lasten" Neuausweisung<br />

<strong>Aichhalden</strong> 21,86 ha 5,72 ha 1,37 ha<br />

Rötenberg 2,39 ha 1,25 ha 1,84 ha<br />

Gesamt 24,25 ha 6,97 ha 0,23 ha 1,16 ha 3,21 ha -2,05 ha<br />

NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN TVR AICHHALDEN / RÖTENBERG<br />

IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP<br />

pkt. Kurzbez. Name tats. Anteil an<br />

Änderung Teilfläche Neuweisung GE<br />

3. --- ---<br />

4. 1.1<br />

5. --- ---<br />

6. 1.2<br />

Herdweg /<br />

Struth<br />

Käppeles-äcker<br />

Ost<br />

2,75 ha<br />

2,96 ha<br />

Gesamt: 5,71 ha<br />

Bemerkung<br />

keine Flächenausweisung<br />

es handelt sich um einen zwischenzeitlich<br />

rechtskräftigen Bebauungsplan, der in die Darstellung<br />

des FNP eingearbeitet werden muß<br />

keine Flächenausweisung<br />

die Flächenausweisung dient ausschließlich der<br />

Erweiterung eines bestehenden Betriebes und damit<br />

zur Standortsicherung sowie zur Erhaltung bzw.<br />

Neuschaffung von Arbeitsplätzen<br />

Seite 33


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

<strong>Aichhalden</strong><br />

Die bereits im FNP 1980 dargestellten bestehenden Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Käppelesäcker I und II<br />

sind bebaut bzw. oder Teil als Optionsflächen für die Firmengruppe Simon reserviert. Hier verfügt die Gemeinde<br />

über keine nennenswerten Flächen mehr, die sie ansiedlungswilligen Betrieben kurzfristig anbieten kann.<br />

Die Grundstücke, die durch den 1. Bauabschnitt im Gewerbegebiet Hinteraichhalden entstanden sind, konnten<br />

innerhalb kürzester Zeit verkauft werden. Aus diesem Grund musste schnellstmöglich ein zweiter Bauabschnitt<br />

erschlossen werden. Auch hier sind so gut wie alle Grundstücke veräußert, es steht lediglich noch ein<br />

Grundstück mit ca. 5.000 m² zur Verfügung. Die Fläche südlich des Höhenkreuzweges befindet sich in<br />

Privateigentum und ist derzeit für die Gemeinde nicht verfügbar (ca. 0,87 ha).<br />

Die im Zuge der Offenlage der 6. punktuellen Änderung ergänzte gewerbliche Entwicklungsfläche 1.2<br />

'Käppelesacker-Ost' musste zusätzlich aufgenommen werden, nachdem die Firmengruppe Simon in absehbarer<br />

Zeit Erweiterungsabsichten angemeldet hat. Sie steht für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe nicht zur<br />

Verfügung.<br />

Somit können in <strong>Aichhalden</strong> derzeit lediglich 0,5 ha gewerbliche Entwicklungsflächen kurzfristig bereitgestellt<br />

werden.<br />

Rötenberg<br />

Der Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung für den Ortsteil Rötenberg liegt im Bereich 'Herdweg-Struth'. Es<br />

ist der einzige Bereich, in dem eine gewerbliche Entwicklung im Ortsteil erfolgen wird. Als genehmigte<br />

Entwicklungsfläche stehen ca. 1,84 ha zur Verfügung, diese werden erweitert durch die Flächenausweisung im<br />

Zuge der 4. punktuellen Änderung von ca. 2,75 ha. Für beide Flächen liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan<br />

vor.<br />

Mit dieser Flächendarstellung kann der Bedarf an gewerblichen Entwicklungsflächen für den Ortsteil Rötenberg<br />

für die nächste Zeit gedeckt werden.<br />

Fazit:<br />

Während der Bedarf für den Ortsteil Rötenberg durch die vorliegenden Flächendarstellungen für die nächste<br />

Zeit ausreichend gedeckt ist, wird für <strong>Aichhalden</strong> in absehbarer Zeit ein Engpass an gewerblichen<br />

Entwicklungsflächen zu erwarten sein. Geeignete Flächen mit Nutzungspotential für gewerbliche Anlagen in den<br />

Bestandsgebieten stehen nicht zur Verfügung. Somit ist im Zuge einer anstehenden generellen Fortschreibung<br />

des Flächennutzungsplanes mit einer zusätzlichen Flächenausweisung zu rechnen. Dabei ist zu überprüfen,<br />

inwieweit im Gegenzug derzeit nicht verfügbare Flächen wie z.B. im Bereich Hinteraichhalden, südlich des<br />

Höhenkreuzweges, aus der Darstellung herausgenommen werden kann.<br />

Seite 34


ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />

TVR <strong>Aichhalden</strong><br />

Maßstab 1 : 10.000<br />

- 2010 -<br />

0.42 ha<br />

- 1980 -<br />

3.08 ha<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

FNP 1980<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

2010<br />

verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />

aus genehmigtem FNP 1998<br />

aktualisiert auf das Jahr 2010<br />

tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />

der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP<br />

AL-aic-02; nach Angabe<br />

der Verwaltung noch<br />

0.50 ha verfügbar<br />

<strong>Aichhalden</strong><br />

- 1980 -<br />

18.78 ha<br />

GE Käppelesäcker I+II<br />

- 2010 -<br />

0.19 ha<br />

- 2010 -<br />

5.12 ha<br />

AL-aic-01<br />

0,87 ha<br />

6Ae GE <strong>Aichhalden</strong><br />

1.2 Erweiterung Stieglesfeld<br />

2.38 ha<br />

Gewerbegebiet<br />

'Hinteraichhalden'


ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />

TVR <strong>Aichhalden</strong>-Rötenberg<br />

Maßstab 1 : 10.000<br />

- 1980 -<br />

1.95 ha<br />

- 2010 -<br />

1.25 ha<br />

- 1980 -<br />

0.44 ha<br />

AL-roe-01<br />

1.84 ha<br />

Rötenberg<br />

4Ae GE Roetenberg<br />

1.1 Herdweg/Struth<br />

3.08 ha<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

FNP 1980<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

2010<br />

verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />

aus genehmigtem FNP 1998<br />

aktualisiert auf das Jahr 2010<br />

tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />

der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

3.4 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Gewerbeflächen – TVR Hardt<br />

Die Ausführungen der Regionalplanung zur Ausweisung gewerblicher Entwicklungsflächen in den 'sonstigen<br />

Gemeinden' zum Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> (vgl. Kapitel 3.3) sind in gleicher Weise auch für den<br />

Teilverwaltungsraum Hardt anzuwenden. Sie sollen an dieser Stelle nicht wiederholt werden.<br />

Auch die Gemeinde Hardt befindet sich noch im unmittelbaren Umfeld des Mittelzentrums Schramberg. Sie<br />

konnte in den letzten 30 Jahren eine gewerbliche Entwicklung verzeichnen, die sogar deutlich über der<br />

Entwicklung anderer 'sonstiger Gemeinden' der Verwaltungsgemeinschaft liegt. Eine gezielte Anwerbung von<br />

Firmen ist dabei nicht erfolgt.<br />

Für den Teilverwaltungsraum Hardt ergibt sich folgender Sachverhalt:<br />

BEDARFSERMITTLUNG GEWERBE TVR HARDT<br />

Bestand GE Zuwachs GE Zuwachs/Jahr Prognose 2015 noch verfügbare anrechenbare<br />

Jahr 1980 bis Jahr 2010 Zeitraum 30 Jahre weitere 5 Jahre "Alte Lasten" Neuausweisung<br />

Gesamt 3,93 ha 11,43 ha 0,38 ha 1,91 ha 4,20 ha -2,30 ha<br />

tatsächlich verfügbare Entwicklungsfläche lt. Angabe der Verwaltung: 0,79 ha<br />

anrechenbare Neuausweisung, angepasst: 1,12 ha<br />

NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN TVR HARDT<br />

IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP<br />

pkt. Kurzbez. Name tats. Anteil an Bemerkung<br />

Änderung Teilfläche Neuweisung GE<br />

3. --- ---<br />

keine Flächenausweisung<br />

4. --- ---<br />

keine Flächenausweisung<br />

5. 2.3<br />

Ergänzung<br />

Weilerstraße<br />

unwesentlich, Anpassung an best. BPlan,<br />

0,19 ha<br />

bereits bebaut<br />

2.5<br />

Ergänzung<br />

Reutenmoos<br />

entfällt, bereits bebaut, Flächendarstellung beinhaltet<br />

nur noch Verkehrs- u. Grünflächen<br />

2.6<br />

Gewerbegebiet<br />

II<br />

6,47 ha tatsächliche Neuausweisung<br />

6. --- ---<br />

keine Flächenausweisung<br />

Gesamt: 6,66 ha<br />

Die überschlägige Bedarfsermittlung ergibt bis zum Zieljahr 2015 für die 3. bis 6. punktuelle Änderung des FNP<br />

einen prognostizierten Bedarf von ca. 1.91 ha. Dem steht nach Angabe der Verwaltung nur noch eine<br />

genehmigte Entwicklungsfläche von ca. 0,79 ha zur Verfügung (s.a. zugehöriger Übersichtsplan), so daß<br />

grundsätzlich die Ausweisung neuer Entwicklungsflächen für Gewerbe erforderlich wird.<br />

Sonstige geeignete Flächen mit Nutzungspotential für gewerbliche Anlagen in den Bestandsgebieten stehen<br />

definitiv nicht mehr zur Verfügung, verbliebene Freiflächen befinden sich bereits im Eigentum der jeweiligen<br />

Betriebe oder sind über entsprechende Vorkaufsrechte gesichert.<br />

Hieraus ergibt sich die Entscheidung der Gemeinde, im Zuge der 5. punktuellen Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes einen neuen Standort zur Ansiedlung von Gewerbeflächen auszuweisen. Wesentliche<br />

Kriterien für die Standortfindung waren:<br />

- die Lage außerhalb von Wasserschutzgebieten<br />

- keine ausschließliche Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen sondern auch von<br />

Waldflächen, sofern diese keine besonderen Schutzfunktionen aufweisen<br />

- eine mögliche Anbindung an eine künftige Ortsumgehung<br />

- die räumliche Zuordnung bzw. Ausrichtung zum Mittelzentrum Schramberg<br />

- sowie die grundsätzliche Flächenverfügbarkeit.<br />

Seite 35


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

Auf Basis dieser Entscheidungskriterien wurde der Standort für das Gewerbegebiet II in die Darstellung der 5.<br />

punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen. Der ursprüngliche Flächenanspruch von ca.<br />

16,92 ha, orientiert an einer dargestellten potentiellen Trasse für eine Umgehungsstraße, wurde<br />

zwischenzeitlich nach Vorliegen weiterer Untersuchungen deutlich reduziert und ein Bebauungsplan-Verfahren<br />

eingeleitet. Der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss ist auch Grundlage für die nunmehr in der FNP-Änderung<br />

dargestellte Gebietsabgrenzung.<br />

Mit Realisierung dieses Gewerbestandortes könnte der kurzfristige Bedarf bis zum Zielhorizont 2015 ebenso<br />

gesichert werden wie ein längerfristiger Bedarf für weitere 10 Jahre im Zuge einer anstehenden generellen<br />

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.<br />

Spätestens im Zuge einer generellen Fortschreibung ist auch zu prüfen, ob die bisher dargestellte aber nicht<br />

verfügbare Alte-Last-Fläche im Bereich Mariazeller Straße Süd II nicht wieder als Fläche für die Landwirtschaft<br />

dargestellt werden soll.<br />

ergänzender Übersichtsplan zu den<br />

verfügbaren Gewerbeflächen der<br />

Gemeinde Hardt<br />

Fazit:<br />

Der Teilverwaltungsraum Hardt hat einen nachgewiesenen Bedarf an gewerblichen Entwicklungsflächen, der im<br />

Bereich der bisher genehmigten Flächendarstellungen nicht gedeckt werden kann. Aus diesem Grund wird im<br />

Zuge der 5. punktuellen Änderung die Fläche "Gewerbegebiet II" in die Plandarstellung aufgenommen, jedoch<br />

deutlich reduziert gegenüber der frühzeitigen Trägerbeteiligung. Die Flächenausweisung deckt auch in<br />

reduzierter Form einen Bedarf, der über den Zielhorizont 2015 hinaus geht. Es wird deshalb geprüft, inwieweit<br />

eine bisher genehmigte aber nicht verfügbare Entwicklungsfläche im Zuge einer generellen Fortschreibung des<br />

FNP aus der Plandarstellung heraus genommen werden kann.<br />

Seite 36


ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />

TVR Hardt<br />

Maßstab 1 : 10.000<br />

- 1980 -<br />

0.26 ha<br />

5Ae GE Hardt<br />

2.5 Erg. Reutenmoos<br />

0.19 ha<br />

- 2010 -<br />

5.25 ha<br />

AL-har-01<br />

0.79 ha<br />

- 1980 -<br />

3.67 ha<br />

- 2010 -<br />

2.72 ha<br />

Hardt<br />

5Ae GE Hardt<br />

2.6 Gewerbegebiet II<br />

6.47 ha<br />

AL-har-02<br />

3.41 ha<br />

- 2010 -<br />

3.00 ha<br />

Die genehmigte Entwicklungsfläche<br />

steht derzeit definitiv<br />

nicht zur Verfügung.<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

FNP 1980<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

2010<br />

5Ae GE Hardt<br />

2.3 Erg. Weiler Straße<br />

0.17 ha<br />

verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />

aus genehmigtem FNP 1998<br />

aktualisiert auf das Jahr 2010<br />

tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />

der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

3.5 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Gewerbeflächen – TVR Lauterbach<br />

Obwohl sich auch der Teilverwaltungsraum Lauterbach in unmittelbarer Nähe zum Mittelzentrum Schramberg<br />

befindet, gab es in den vergangenen 30 Jahren keinen nennenswerte gewerbliche Entwicklung. Als Gründe<br />

hierfür sind hier insbesondere die topographische Situation und die verkehrlichen Anbindung zu nennen. Der<br />

Entwicklungsschwerpunkt von Lauterbach lag vielmehr auf Grund der begünstigten Lage in der Funktion als<br />

Kur- und Erholungsort (vgl. auch Regionalplan 2003, Plansatz 2.6: "Touristische Zentren").<br />

Für den Teilverwaltungsraum Lauterbach ergibt sich folgender Sachverhalt:<br />

BEDARFSERMITTLUNG GEWERBE TVR LAUTERBACH<br />

Bestand GE Zuwachs GE Zuwachs/Jahr Prognose 2015 noch verfügbare anrechenbare<br />

Jahr 1980 bis Jahr 2010 Zeitraum 30 Jahre weitere 5 Jahre "Alte Lasten" Neuausweisung<br />

Gesamt 5,19 ha 1,81 ha 0,06 ha 0,30 ha 2,03 ha -1,73 ha<br />

NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN TVR LAUTERBACH<br />

IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP<br />

pkt. Kurzbez. Name tats. Anteil an Bemerkung<br />

Änderung Teilfläche Neuweisung GE<br />

3. --- ---<br />

keine Flächenausweisung<br />

4. --- ---<br />

keine Flächenausweisung<br />

5. --- ---<br />

keine Flächenausweisung<br />

6. --- ---<br />

keine Flächenausweisung<br />

Gesamt: 0,00 ha<br />

Die bestehenden Gewerbeflächen reichen derzeit aus, die kleineren Handwerksbetriebe befinden sich zu einem<br />

größeren Anteil auch in den bestehenden gemischt bebauten Siedlungsbereichen. Erweiterungsabsichten<br />

größerer Betriebe sind derzeit nicht bekannt.<br />

Dementsprechend erfolgt im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung auch keine Ausweisung neuer<br />

Gewerbeflächen.<br />

Dennoch muß im Zuge einer anstehenden generellen Fortschreibung geprüft werden, inwieweit die bisher<br />

genehmigten Alte-Last-Flächen weiterhin als potentielle Entwicklungsflächen geeignet sind bzw. inwieweit eine<br />

zurückhaltende Ausweisung zusätzlicher gewerblicher Entwicklungsflächen möglich ist, um kurzfristig<br />

zumindest kleineren und mittleren Gewerbebetrieben eine Ansiedlungs- oder Entwicklungsperspektive bieten zu<br />

können.<br />

Seite 37


- 2010 -<br />

0.37 ha<br />

- 2010 -<br />

0.43 ha<br />

- 1980 -<br />

0.87 ha<br />

AL-lau-01<br />

0.40 ha<br />

- 2010 -<br />

0.27 ha<br />

- 1980 -<br />

2.07 ha<br />

- 2010 -<br />

0.16 ha<br />

- 2010 -<br />

0.19 ha<br />

AL-lau-02<br />

1.63 ha<br />

- 1980 -<br />

0.18 ha<br />

- 1980 -<br />

0.36 ha<br />

- 1980 -<br />

0.23 ha<br />

- 2010 -<br />

0.08 ha<br />

- 2010 -<br />

0.06 ha<br />

- 1980 -<br />

0.32 ha<br />

Lauterbach<br />

ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />

TVR Lauterbach<br />

Maßstab 1 : 10.000<br />

- 1980 -<br />

0.55 ha- 1980 -<br />

0.60 ha<br />

- 2010 -<br />

0.26 ha<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

FNP 1980<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

2010<br />

- 1980 -<br />

1.89 ha<br />

- 2010 -<br />

0.42 ha<br />

verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />

aus genehmigtem FNP 1998<br />

aktualisiert auf das Jahr 2010<br />

tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />

der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

3.6 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Gewerbeflächen<br />

TVR <strong>SCHRAMBERG</strong>-TENNENBRONN<br />

Für den Stadtteil Schramberg-Tennenbronn ergibt sich folgender Sachverhalt:<br />

BEDARFSERMITTLUNG GEWERBE TVR TENNENBRONN<br />

Bestand GE Zuwachs GE Zuwachs/Jahr Prognose 2015 noch verfügbare anrechenbare<br />

Jahr 1980 bis Jahr 2010 Zeitraum 30 Jahre weitere 5 Jahre "Alte Lasten" Neuausweisung<br />

Gesamt 8,73 ha 6,17 ha 0,21 ha 1,03 ha 0,00 ha 1,03 ha<br />

NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN TVR TENNENBRONN<br />

IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP<br />

pkt. Kurzbez. Name tats. Anteil an Bemerkung<br />

Änderung Teilfläche Neuweisung GE<br />

3. --- ---<br />

keine Flächenausweisung<br />

4. --- ---<br />

keine Flächenausweisung<br />

5. --- ---<br />

keine Flächenausweisung<br />

6. --- ---<br />

keine Flächenausweisung<br />

Gesamt: 0,00 ha<br />

Tennenbronn weist für die vergangenen 30 Jahre zumindest eine gewerbliche Entwicklung von ca. 6 ha auf, so<br />

daß ein theoretischer Bedarf von ca. 1 ha bis zum Jahr 2015 begründet werden kann. Der gewerblichen<br />

Entwicklung in Tennenbronn sind jedoch auf Grund der topographischen und verkehrlichen Gegebenheiten<br />

deutliche Grenzen gesetzt, so daß der Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung der Stadt Schramberg und<br />

ihrer Teilorte eindeutig im Bereich Sulgen/Talstadt bzw. im Bereich Waldmössingen (IKG) zu suchen ist.<br />

Dementsprechend erfolgt im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung auch keine Ausweisung neuer<br />

Gewerbeflächen.<br />

Der ermittelte Bedarf für Tennenbronn wird dem Entwicklungsschwerpunkt Schramberg-Sulgen zugeschlagen.<br />

Seite 38


ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />

Teilplan Schramberg-Tennenbronn Maßstab 1 : 10.000<br />

- 2010 -<br />

0.04 ha<br />

- 2010 -<br />

0.29 ha<br />

- 1980 -<br />

1.69 ha<br />

- 2010 -<br />

0.27 ha<br />

- 2010 -<br />

0.03 ha<br />

- 1980 -<br />

0.23 ha<br />

- 1980 -<br />

2.23 ha<br />

- 2010 -<br />

0.19 ha<br />

- 2010 -<br />

0.05 ha<br />

- 1980 -<br />

1.00 ha - 2010 -<br />

0.13 ha<br />

- 2010 - 1980 - -<br />

0.09 0.13 ha ha<br />

- 2010 -<br />

1.27 ha<br />

Tennenbronn<br />

- 2010 -<br />

0.28 ha<br />

- 1980 -<br />

2.40 ha<br />

- 2010 -<br />

0.46 ha<br />

- 1980 -<br />

0.49 ha<br />

- 2010 -<br />

2.00 ha<br />

- 2010 -<br />

0.58 ha<br />

- 2010 -<br />

0.50 ha<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

FNP 1980<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

2010<br />

- 1980 -<br />

0.57 ha<br />

verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />

aus genehmigtem FNP 1998<br />

aktualisiert auf das Jahr 2010<br />

tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />

der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

3.7 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Gewerbeflächen<br />

TVR <strong>SCHRAMBERG</strong>-WALDMÖSSINGEN<br />

Entsprechend Plansatz 2.4.1 des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg 2003 sind Interkommunale<br />

Gewerbegebiete als Schwerpunkte der künftigen industriellen und gewerblichen Entwicklung vor allem dort<br />

anzustreben, wo<br />

- "die Entwicklungsmöglichkeiten aus topographischen und landschaftlichen Gründen begrenzt sind,<br />

- die vorhandenen Infrastrukturen eine übergemeindliche Kooperation zweckmäßig erscheinen lassen,<br />

- durch Konzentration auf einen gemeinsamen Standort Siedlungserweiterungen an anderer Stelle<br />

vermieden werden können."<br />

Das Interkommunale Gewerbegebiet Seedorf-Waldmössingen wird in diesem Zusammenhang als besonders<br />

geeignetes Beispiel für eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit genannt.<br />

BEDARFSERMITTLUNG GEWERBE TVR WALDMÖSSINGEN<br />

Bestand GE Zuwachs GE Zuwachs/Jahr Prognose 2015 noch verfügbare anrechenbare<br />

Jahr 1980 bis Jahr 2010 Zeitraum 30 Jahre weitere 5 Jahre "Alte Lasten" Neuausweisung<br />

Gesamt 10,83 ha 30,37 ha 1,01 ha 5,06 ha 8,67 ha -3,61 ha<br />

NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN TVR WALDMÖSSINGEN<br />

IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP<br />

pkt. Kurzbez. Name tats. Anteil an<br />

Änderung Teilfläche Neuweisung GE<br />

3. --- ---<br />

4. --- ---<br />

5. 4.17<br />

Webertal / Im<br />

Moos<br />

0,00 ha<br />

6. --- ---<br />

Gesamt: 0,00 ha<br />

Bemerkung<br />

keine Flächenausweisung<br />

keine Flächenausweisung<br />

Es handelt sich um einen Bebauungsplan, dessen<br />

Verfahren weitgehend abgeschlossen ist. Dieser<br />

beinhaltet im betroffenen Bereich ausschließlich<br />

Optionsflächen zur Erweiterung eines bestehenden<br />

Gewerbebetriebes (Fa. ArteM).<br />

Eine Erweiterung ist bereits absehbar.<br />

keine Flächenausweisung<br />

Aus der Entwicklung der vergangenen 30 Jahre lässt sich ein Bedarf von ca. 5,06 ha für den Planungshorizont<br />

2015 ableiten. Dem stehen noch ca. 8,67 ha bereits genehmigte Entwicklungsflächen gegenüber, somit ergibt<br />

sich ein rechnerischer Überschuss von ca. 3,6 ha. Dieser überschlägig für weitere 3 Jahre ausreichende<br />

Überschuss wird nicht angetastet, da die Flächen Bestandteil eines rechtskräftigen Bebauungsplanes sind und<br />

da in diesem Interkommunalen Gewerbegebiet auch Flächen vorgehalten werden müssen, die kurzfristig neuen<br />

ansiedlungswilligen Betrieben angeboten werden können.<br />

Der Änderungsbereich 4.17 der 5. punktuellen Änderung stellt den Stand eines aktuellen Bebauungsplan-<br />

Verfahrens dar, das erforderlich wurde, um eine anstehende Betriebserweiterung der Fa. ArteM baurechtlich<br />

vorzubereiten. Die Flächen stehen damit für eine allgemeine<br />

Fazit:<br />

An die Flächenverfügbarkeit bzw. an das Flächenangebot eines Interkommunalen Gewerbegebietes werden<br />

besondere Ansprüche gestellt. So ist nicht nur der aus der Entwicklung der vergangenen 30 Jahre ermittelte<br />

Bedarf zu bewerten sondern auch die Tatsache zu berücksichtigen, daß jederzeit und kurzfristig<br />

Entwicklungsflächen zur Verfügung stehen müssen, um die Aufgaben eines interkommunalen gemeindeübergreifenden<br />

Standortes erfüllen zu können. Gleichzeitig müssen aber auch für die bereits angesiedelten<br />

Betriebe ausreichend Flächenpotentiale zur Standortsicherung und Erweiterung vorgehalten werden.<br />

In diesem Zusammenhang sind der ermittelte Flächenbedarf, die noch vorhandenen Reserveflächen und die<br />

geplanten Neuausweisungen zu bewerten. Eine Reduzierung bereits genehmigter Flächen bzw. der Verzicht<br />

auf die geplanten Flächenausweisungen ist nicht möglich, zumal es sich um ein Bebauungsplan-Verfahren<br />

handelt, das kurz vor dem Abschluss steht. Weitere Flächenausweisungen sind derzeit nicht vorgesehen.<br />

Seite 39


ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />

Teilplan Schramberg-Waldmössingen Maßstab 1 : 10.000<br />

Waldmössingen<br />

- 2010 -<br />

9.54 ha<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

FNP 1980<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

2010<br />

- 2010 -<br />

6.29 ha<br />

AL-wal-01<br />

6.02 ha<br />

verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />

aus genehmigtem FNP 1998<br />

aktualisiert auf das Jahr 2010<br />

tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />

der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP<br />

- 2010 -<br />

4.98 ha<br />

- 1980 -<br />

10.83 ha<br />

- 2010 -<br />

0.64 ha<br />

AL-wal-02<br />

2.65 ha<br />

- 2010 -<br />

6.98 ha<br />

- 2010 -<br />

0.50 ha<br />

- 2010 -<br />

1.24 ha<br />

- 2010 -<br />

0.19 ha


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

3.8 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Gewerbeflächen<br />

TVR <strong>SCHRAMBERG</strong> MIT SULGEN<br />

Entsprechend Plansatz 2.1.2 des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg 2003 gilt für Schramberg:<br />

"Die Mittelzentren Donaueschingen, Rottweil, Schramberg und Tuttlingen sollen nach Plansatz 2.5.9 des<br />

Landesentwicklungsplans 2002 als Standorte eines vielfältigen Angebots an höherwertigen Einrichtungen und<br />

Arbeitsplätzen so entwickelt werden, dass sie den gehobenen, spezialisierten Bedarf ihrer Mittelbereiche<br />

(s. Strukturkarte) decken können.<br />

Begründung: Der ländliche Raum ist in besonderem Maße auf ein leistungsfähiges Netz Zentraler Orte<br />

angewiesen, das die einzelnen Regionsteile mit höherwertigen Dienstleistungen und Gütern versorgen kann.<br />

Damit die vier Mittelzentren der Region diese Aufgabe gemeinsam mit dem Oberzentrum erfüllen können,<br />

müssen ihre Versorgungskerne qualitativ gestärkt und weiter ausgebaut werden. Dabei sollten die<br />

Möglichkeiten der gegenseitigen Kooperation verstärkt genutzt werden."<br />

Somit hat Schramberg als Mittelzentrum entsprechende Entwicklungsflächen für die Region vorzuhalten, um die<br />

von der Regionalplanung vorgegebenen Aufgaben erfüllen zu können. Während vor allem auf Grund der<br />

topographischen Situation im Bereich der Talstadt kein Entwicklungspotential mehr gegeben ist, hat sich der<br />

Entwicklungsschwerpunkt auf den Höhenstadtteil Sulgen verlagert. Dieser verzeichnet für die vergangenen 30<br />

Jahre einen Zuwachs von gewerblich genutzten Flächen um fast 59 ha, was einem jährlichen Zuwachs von<br />

nahezu 2 ha entspricht. Damit kann für bis zum Zielhorizont 2015 von einem Bedarf von fast 10 ha<br />

ausgegangen werden, unter Berücksichtigung des ermittelten Bedarfs aus Tennenbronn von einem Bedarf von<br />

fast 11 ha. Dieser Bedarf kann über die noch verfügbaren Alte-Last-Flächen gedeckt werden. Die Zahlen sind<br />

nachfolgend detailliert dargestellt.<br />

BEDARFSERMITTLUNG GEWERBE TVR <strong>SCHRAMBERG</strong> UND SULGEN<br />

Bestand GE Zuwachs GE Zuwachs/Jahr Prognose 2015 noch verfügbare anrechenbare<br />

Jahr 1980 bis Jahr 2010 Zeitraum 30 Jahre weitere 5 Jahre "Alte Lasten" Neuausweisung<br />

Talstadt 27,52 ha<br />

Sulgen 50,91 ha<br />

Gesamt 78,43 ha 58,70 ha 1,96 ha 9,78 ha 10,78 ha -1,00 ha<br />

zuzüglich errechneter Bedarf aus Tennenbronn: 1,03 ha<br />

Prognose Talstadt-Sulgen-Tennenbronn gesamt: 10,81 ha 0,03 ha<br />

Ä<br />

Im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung sind dennoch weitere Flächenausweisungen von insgesamt ca.<br />

10,5 ha vorgesehen. Hierbei handelt es sich jedoch bei den Standorten 4.9 "Brambach" und 4.10 "Heldhof" der<br />

5. punktuellen Änderung um Darstellungen, die einer langfristigen Standortsicherung und Erweiterung bereits<br />

bestehender Betriebe dienen sollen und somit nicht zur Neuansiedlung von Gewerbebetrieben vorgesehen<br />

sind.<br />

Damit steht lediglich die Gebietsausweisung 4.1 "Mahdental/Hirtenwald" zusätzlich für die Ansiedlung neuer<br />

Gewerbebetriebe zur Verfügung. Da die Flächen aber zu Anpassung an die umgebenden gewerblichen<br />

Bauflächen zuvor verfüllt werden müssen, ist eine kurzfristige Inanspruchnahme der Flächen nicht möglich.<br />

Die vorgesehenen gewerblichen Flächenausweisungen aus der 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP für den<br />

Bereich Schramberg Talstadt / Sulgen sind nachfolgend in tabellarischer Form aufgeführt.<br />

Seite 40


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN TVR <strong>SCHRAMBERG</strong> UND SULGEN<br />

IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP<br />

pkt. Kurzbez. Name tats. Anteil an<br />

Änderung Teilfläche Neuweisung GE<br />

3. --- ---<br />

4. 4.1<br />

Mahdental /<br />

Hirtenwald<br />

5. 4.9 Brambach 4,91 ha<br />

Bemerkung<br />

keine Flächenausweisung<br />

es handelt sich um die Abrundung eines Gebietes<br />

zwischen bestehenden Gewerbeflächen und der B462,<br />

2,89 ha die für die landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr<br />

interessant ist, sie ist teilweise schon von einem<br />

Gewerbebetrieb genutzt.<br />

Die Flächenausweisung ist vorgesehen zur<br />

Sicherstellung von Erweiterungsflächen für die Firmen<br />

Herzog und Dieterle und nicht zur Neuansiedlung von<br />

Gewerbebetrieben.<br />

4.10 Heldhof<br />

Gegenüber dem Vorentwurf aus der frühzeitigen<br />

Trägerbeteiligung wurde die Gebietsabgrenzung<br />

nunmehr auf den Bereich zurückgeführt, der für die<br />

Erweiterung und Standortsicherung der dort<br />

2,69 ha<br />

ansässigen Betriebe benötigt wird. Auf eine<br />

ursprünglich vorgesehene Neuansiedlung von<br />

Gewerbebetrieben in diesem Bereich wird nunmehr<br />

verzichtet.<br />

6. --- ---<br />

keine Flächenausweisung<br />

Gesamt: 10,49 ha<br />

Fazit:<br />

Um der Aufgabe eines Mittelzentrums in Bezug auf die regionalplanerischen Vorgaben zur Versorgung der<br />

Bevölkerung gerecht zu werden, muß die Stadt Schramberg ausreichend Flächen zur Verfügung stellen, die<br />

sowohl die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben ermöglichen als auch die Erweiterung der bestehenden<br />

Betriebe am Standort ermöglichen.<br />

Der Flächenbedarf für die Neuansiedlung von Betrieben ist über die noch zur Verfügung stehenden<br />

Reserveflächen ('Alte-Last-Flächen) bis zum Zielhorizont 2015 der 3.-6. punktuellen Änderung des FNP<br />

sichergestellt. Darüber hinaus ist jedoch ein zusätzlicher Bedarf an neuen Entwicklungsflächen absehbar, so<br />

daß im Zuge einer generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes neue Flächenausweisungen für<br />

Gewerbe zu erwarten sind.<br />

Die in der 5. punktuellen Änderung enthaltenen Neuausweisungen dienen der Standortsicherung und<br />

Erweiterung einzelner Betriebe und können nicht dem Flächenpool für Neuansiedlungen zugeordnet werden.<br />

Die in der 4. punktuellen Änderung dargestellte Erweiterungsfläche Mahdental/Hirtenwald entspricht dem bisher<br />

ermittelten Zuwachs an Gewerbeflächen innerhalb von ein- bis zwei Jahren. Sie kann frühestens nach erfolgter<br />

Verfüllung mit Bodenmaterial genutzt werden und steht damit ebenfalls nicht kurzfristig zur Verfügung.<br />

Seite 41


- 1980 -<br />

0.73 ha<br />

- 2010 -<br />

1.19 ha<br />

- 2010 -<br />

0.90 ha<br />

- 1980 -<br />

3.71 ha<br />

- 2010 -<br />

16.76 ha<br />

AL-sch-02<br />

7.89 ha<br />

- 2010 -<br />

5.38 ha<br />

- 2010 -<br />

1.92 ha<br />

AL-sch-01<br />

2.00 ha<br />

- 1980 -<br />

21.24 ha<br />

ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />

Teilplan Schramberg-Sulgen<br />

Maßstab 1 : 10.000<br />

- 2010 -<br />

6.97 ha<br />

- 1980 -<br />

17.82 ha<br />

- 2010 -<br />

7.23 ha<br />

- 1980 -<br />

0.65 ha<br />

- 2010 -<br />

0.80 ha<br />

- 1980 -<br />

1.04 ha<br />

AL-sch-03<br />

0.89 ha<br />

- 2010 -<br />

0.96 ha<br />

- 2010 -<br />

0.32 ha<br />

- 2010 -<br />

4.55 ha<br />

- 1980 -<br />

0.50 ha<br />

- 2010 -<br />

3.71 ha<br />

- 1980 -<br />

1.01 ha<br />

- 2010 -<br />

5.74 ha<br />

Sulgen<br />

4Ae GE Sulgen<br />

4.1 Mahdenwald/Hirtenwald<br />

2.89 ha<br />

- 2010 -<br />

0.03 ha<br />

- 1980 -<br />

4.20 ha<br />

- 2010 -<br />

0.09 ha<br />

Die Erweiterungsfläche 4.10 Heldhof wurde<br />

im Zuge der Offenlage deutlich reduziert von<br />

ca. 9,25 ha auf nunmehr 2,41 ha. Die verbleibende<br />

Flächenausweisung dient lediglich als<br />

Erweiterungsfläche für bereits ansässige Betriebe.<br />

5Ae GE Sulgen<br />

4.9 Brambach IV<br />

4.91 ha<br />

5Ae GE Sulgen<br />

4.10 Heldhof<br />

0.18 ha<br />

5Ae GE Sulgen<br />

4.10 Heldhof<br />

2.41 ha<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

FNP 1980<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

2010<br />

verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />

aus genehmigtem FNP 1998<br />

aktualisiert auf das Jahr 2010<br />

tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />

der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP


- 1980 -<br />

0.35 ha<br />

- 2010 -<br />

0.06 ha<br />

- 1980 -<br />

1.89 ha<br />

- 2010 -<br />

0.42 ha<br />

- 1980 -<br />

1.41 ha<br />

- 1980 -<br />

2.81 ha<br />

- 1980 -<br />

0.79 ha<br />

- 1980 -<br />

6.51 ha<br />

- 1980 -<br />

0.53 ha<br />

- 2010 -<br />

1.04 ha<br />

- 2010 -<br />

0.39 ha<br />

ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />

Teilplan Schramberg-Talstadt<br />

Maßstab 1 : 10.000<br />

- 1980 -<br />

0.39 ha<br />

- 1980 -<br />

0.66 ha<br />

- 1980 -<br />

2.09 ha<br />

- 1980 -<br />

0.22 ha<br />

- 2010 -<br />

0.17 ha<br />

- 1980 -<br />

0.48 ha<br />

- 2010 -<br />

0.07 ha<br />

- 1980 -<br />

0.39 ha<br />

Schramberg<br />

- 1980 -<br />

0.45 ha<br />

- 1980 -<br />

8.56 ha<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

FNP 1980<br />

bestehende Gewerbeflächen<br />

2010<br />

verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />

aus genehmigtem FNP 1998<br />

aktualisiert auf das Jahr 2010<br />

tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />

der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP


<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />

3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

4 ANLAGEN<br />

Stellungnahme der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> zu den Flächenausweisungen<br />

der 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP<br />

Stellungnahme der Gemeinde Hardt zu den Flächenausweisungen<br />

der 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP<br />

Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen<br />

des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs.2 BauGB" des<br />

Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 01.01.2009<br />

Aufgestellt:<br />

Empfingen, den 28.04.2010 / 04.06.2010<br />

Büro Gfrörer<br />

Architekten, Ingenieure<br />

Dettenseer Str. 23-25<br />

72186 Empfingen<br />

Ausgefertigt:<br />

Schramberg, den ..............................................<br />

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Aichhalden</strong> – Hardt – Lauterbach - Schramberg<br />

Dr. Herbert O. Zinell, Oberbürgermeister<br />

Seite 42


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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

4.1 Anlage 1:<br />

Stellungnahme der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> zu den Flächenausweisungen<br />

der 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP (Stand Mai 2008)<br />

"3. punktuelle Änderung:<br />

Allgemein (Stellungnahme RP):<br />

Zu <strong>Aichhalden</strong>:<br />

Es ist auch im Sinne der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong>, eine möglichst nachhaltige und flächensparende<br />

Siedlungsentwicklung zu erreichen. Es ist ständiges Ziel der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong>, durch geeignete<br />

Maßnahmen die Siedlungsentwicklung am Bestand auszurichten. Dabei sollen noch vorhandene<br />

Bauflächenreserven und aktivierbare Innenentwicklungsmöglichkeiten (z.B. durch Nachverdichtung) genutzt<br />

werden.<br />

Zur Förderung der innerörtlichen Entwicklung, zur Stärkung der Ortskerne und dem Bremsen des<br />

Landschaftsverbrauchs im Außenbereich hat der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> die STEG<br />

Stadtentwicklung Südwest GmbH beauftragt, im Ortsteil <strong>Aichhalden</strong> eine „Konzeption zur Attraktivierung<br />

innerörtlicher Potentiale“ für den Ortsteil <strong>Aichhalden</strong> zu erstellen. Diese Konzeption ist vergleichbar mit den<br />

Voruntersuchungen, welche die STEG auch schon im Vorfeld der Ortskernsanierung in Rötenberg<br />

vorgenommen hat.<br />

- Entwicklungsflächen im Ortsetter und in zentralen Lagen:<br />

Insgesamt waren zum Erhebungszeitraum im Ortsetterbereich ca. 45 Bauplätze und ca. 20<br />

Bauplatzmöglichkeiten unbelegt. Hinzu kommen ca. 20-25 Bauplatzmöglichkeiten im Ortsmittebereich und die<br />

denkbare Erschließungsmaßnahme zwischen Brunnenstraße und Gäßle für ca. 10-14 Grundstücke. Allerdings<br />

muss hierbei erwähnt werden, dass diese Bauplätze im Privateigentum stehen und die Gemeinde deshalb nicht<br />

darüber verfügen kann. Derzeit ist man gerade bemüht, das Flurstück 40/5 mit einer Fläche von 4.957m 2 in der<br />

Ortsmitte zu erwerben, um das Gelände einer Bebauung zuzuführen.<br />

Jeder Gemeinde sollte jedoch ein Spielraum zugestanden werden, der ihre organische Weiterentwicklung<br />

fördert und auf die vorhandene Infrastruktur Rücksicht nimmt. Gerade in einer mittelständisch geprägten<br />

Wirtschaftsregion ist eine zu starke räumliche Konzentration im gewerblichen Bereich nicht sinnvoll. Neben der<br />

Erweiterung ortsansässiger Betriebe muss zur Aufrechterhaltung und Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes<br />

deshalb auch die Neuansiedlung von Betrieben außerhalb der Siedlungsbereiche möglich bleiben, um<br />

Abwanderungen zu verhindern und notwendige Strukturveränderungen zu fördern. Neben der natürlichen<br />

Bevölkerungsentwicklung sind deshalb in der Flächennutzungsplanung der Gemeinden auch<br />

Bevölkerungszuwächse zu berücksichtigen, die sich aus der gewerblichen Entwicklung ergeben können.<br />

Daher besteht auch in der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> Handlungsbedarf, neue Bauflächen zu erschließen und zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

Beispiele hierfür sind:<br />

- Wohnbaugebiet „Güntershöhe II“:<br />

Im Wohnbaugebiet „Güntershöhe II sind mittlerweile fast alle Bauplätze verkauft. Es stehen derzeit noch sechs<br />

voll erschlossene, sofort bebaubare Bauplätze mit einer Gesamtfläche von ca. 3.300m 2 zur Verfügung. Die<br />

Plätze waren in einem Zeitraum von nur wenigen Jahren vergeben.<br />

Es gibt zwar auf dem Flurstück mit der Nr. 1595 mit einer Gesamtfläche von 22.316m 2 , welches im<br />

Gemeindeeigentum steht, noch Entwicklungsmöglichkeiten, allerdings ist das Flurstück noch komplett<br />

unerschlossen. Eine weitere Teilfläche des Flurstücks mit der Nr. 1895 (ca. 13.600m 2 ), welche bereits im<br />

Flächennutzungsplan enthalten ist, steht dagegen in Privateigentum. Somit kann die Gemeinde nicht darüber<br />

verfügen. Daher ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen zu erschließen und bereitzustellen.<br />

- Entwicklungsfläche im „Alter“:<br />

Auch in der bereits im Flächennutzungsplan enthaltenen Entwicklungsfläche „Alter“ stehen noch nicht alle<br />

Grundstücke im Eigentum der Gemeinde. Daher hängt eine dortige Entwicklungsmöglichkeit stark von dem<br />

Willen der privaten Eigentümer ab.<br />

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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

In diesem Bereich gehören bereits die Flurstücke mit den Nr. 679 (5.693m 2 ), 678 (294m 2 ) und 675 (1.032m 2 )<br />

der Gemeinde. Das Flurstück Nr. 677 mit einer Gesamtfläche von 6.676m 2 steht noch im Privateigentum,<br />

ebenso wie eine Teilfläche des Flst.-Nr. 680 (ca. 4.500m 2 ). Die Gemeinde ist bereits seit Jahren bestrebt, diese<br />

Flächen zu erwerben, jedoch bisher ohne Erfolg.<br />

- Gewerbegebiet Hinteraichhalden:<br />

Die Grundstücke, die durch den 1. Bauabschnitt im Gewerbegebiet Hinteraichhalden entstanden sind, konnten<br />

innerhalb kürzester Zeit verkauft werden. Daher musste die Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> reagieren und<br />

schnellstmöglich einen 2. Bauabschnitt erschließen, um weitere Gewerbegebietsflächen zur Verfügung stellen<br />

zu können.<br />

Mittlerweile sind auch im 2. Bauabschnitt so gut wie alle Grundstücke veräußert. Es ist nur noch ein Grundstück<br />

mit einer Fläche von 5.000m 2 vorhanden, welches sofort verkauft werden könnte. Die weitere<br />

Entwicklungsfläche südlich des Höhenkreuzweges mit einer Fläche von ca. 8.700m 2 steht in Privateigentum,<br />

somit kann die Gemeinde nicht darüber verfügen. Somit wird die Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> auch in Zukunft weitere<br />

Gewerbegebietsflächen erschließen müssen, um der großen Nachfrage nachzukommen.<br />

- Gewerbegebiet Käppelesacker:<br />

Im Gewerbegebiet Käppelesacker I + II stehen ebenfalls noch unbebaute, aber voll erschlossene Grundstücke<br />

zur Verfügung. Allerdings stehen bis auf eines alle diese Grundstücke in Privateigentum. Dazu zählen z.B. die<br />

Flst.-Nr. 1558 (25.972m 2 ), 1562/5 (1.852m 2 ), 1606/10 (2.136m 2 ), eine Teilfläche von Flst.-Nr. 1561/1 (ca.<br />

2.000m 2 ) und eine Teilfläche von Flst.-Nr. 1563 (knapp 4.000m 2 ). Allerdings ist hierzu anzumerken, dass der<br />

größte Arbeitgeber am Ort, die Firmengruppe Simon, seit geraumer Zeit versucht, sich die meisten dieser<br />

Grundstücke als Entwicklungsfläche für die weltweit agierende und expandierende Firma erwerben wird. Im<br />

Eigentum der Gemeinde steht nur das Flurstück mit der Nr. 1604 neben dem Netto-Markt mit einer Fläche von<br />

2.779m 2 .<br />

Zu Rötenberg:<br />

Auch in Rötenberg ist die Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> aktiv daran interessiert, eine möglichst nachhaltige und<br />

flächensparende Siedlungsentwicklung zu erreichen. Im Ortsteil Rötenberg läuft seit einiger Zeit die<br />

städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Rötenberg“. Dabei wurde als Vorbereitung der städtebaulichen<br />

Sanierungsmaßnahme im Ortsteil Rötenberg das Gebiet „Ortsmitte“ untersucht, ob und wie es durch<br />

Sanierungsmaßnahmen neu geordnet und städtebaulich aufgewertet werden könne.<br />

- Entwicklungsflächen im Ortskern:<br />

In Rötenberg stehen nur sehr wenige unbebaute Bauplätze im Ortskern zur Verfügung. Es ergeben sich laut<br />

STEG für die weitere bauliche Entwicklung daher nur geringfügige Entwicklungspotentiale. Die Konzentration<br />

bei der Maßnahme liegt daher auf der Sanierung und der Aufwertung des Bestandes. So konnte die STEG im<br />

Ortskern nur 12 bisher noch unbebaute Bauplätze feststellen, die sich dazu auch noch in Privateigentum<br />

befinden.<br />

Daher kann man feststellen, dass auch in Rötenberg sparsam mit den vorhandenen Flächen umgegangen wird.<br />

- Baugebiet „Sonnenäcker“ in Rötenberg:<br />

Im Dezember 2005 wurde beschlossen, den Antrag auf Aufnahme des Baugebietes „Sonnenäcker“ in den<br />

Flächennutzungsplan an die Verwaltungsgemeinschaft Schramberg zu stellen. Bisher war im<br />

Flächennutzungsplan für das westlich gelegene Gebiet im „Götzenäcker“ eine Entwicklungsfläche von ca. 3,7<br />

ha für die Nutzung „Wohnen“ enthalten. Diese Fläche wurde nun als Tauschfläche für das Baugebiet<br />

„Sonnenäcker“ (ca. 3,5 ha) aus dem gültigen Flächennutzungsplan herausgenommen. Das neue Baugebiet im<br />

Ortsteil Rötenberg soll mit seinen 21 erschlossenen und sofort bebaubaren Plätzen den Wohnbedarf für die<br />

nächsten Jahre abdecken. Zwei Bauplätze konnten bisher verkauft werden. Das Flurstück 15/4, welches<br />

ebenfalls im Baugebiet „Sonnenäcker“ liegt, steht im Eigentum der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> und soll als eventuelle<br />

Erweiterungsfläche dienen. Es weist eine Größe von 11.530m 2 auf, die restlichen Flächen in diesem Bereich<br />

stehen in Privateigentum.<br />

Gewerbegebiet Herdweg/Strut:<br />

In Rötenberg ist außer dem neuen Gewerbegebiet Herdweg/Strut keinerlei Gewerbegebietsentwicklungsfläche<br />

im Flächennutzungsplan enthalten. Daher gibt es keine alternativen Ausweichflächen, um Gewerbe im Ortsteil<br />

Rötenberg anzusiedeln.<br />

Seite 44


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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

Zu 1.1 Neuausweisung Wohnbaufläche „Reintgasse“:<br />

Die Wohnbauentwicklungsfläche „Reintgasse“ soll im Flächennutzungsplan erhalten bleiben. Die Grundstücke<br />

in diesem Gebiet stehen in Privateigentum.<br />

In weiterer Zukunft ist eine Zufahrt zur Schreinerei Dieterle geplant. Außerdem ist dort ein Arzt angesiedelt. Eine<br />

Abrundungssatzung „Reintgasse“ existiert nicht.<br />

Zu der Alternative, eine andere Reservefläche aus dem wirksamen Flächennutzungsplan herauszunehmen,<br />

verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Baugebiet „Sonnenäcker“. Hier wurde bereits eine<br />

Entwicklungsfläche von ca. 3,7 ha für das westlich gelegene Gebiet im „Götzenäcker“ als Tauschfläche aus<br />

dem gültigen Flächennutzungsplan herausgenommen.<br />

Zu 1.2 Wohnbaufläche „Ziegelei“:<br />

Derzeit ist kein Bebauungsplanverfahren angedacht. Die Fläche bei der Ziegelei soll jedoch trotzdem im<br />

Flächennutzungsplan unverändert erhalten bleiben, um eventuelle Planungen in diesem Bereich zeitnah zu<br />

ermöglichen.<br />

5. punktuelle Änderung:<br />

Es handelt sich bei den Punkten 1.2 bis 1.5 wie bereits besprochen um Abrundungssatzungen nach § 34<br />

BauGB."<br />

Seite 45


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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

4.2 Anlage 2:<br />

Stellungnahme der Gemeinde Hardt zu den Flächenausweisungen<br />

der 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP (Stand September 2008)<br />

"Die Gemeinde Hardt nimmt wie folgt Stellung (allgemein):<br />

Die bauliche Entwicklung und Teile der Planungen für die nähere Zukunft im Rahmen der Dorfentwicklung der<br />

Gemeinde Hardt, seit der Bearbeitung des FNP 98, spiegeln sich in den punktuellen Änderungen des FNP der<br />

Verwaltungsgemeinschaft ab. Hardt als Gemeinde mit Eigenentwicklung hat, zugegeben, eine unerwartete<br />

positive gewerbliche Entwicklung verzeichnen können, obwohl keine Firmen angeworben wurden.<br />

Die derzeit wieder verstärkt geführte Diskussion des Flächenverbrauchs in unserem Land wird meiner<br />

Auffassung nach undifferenziert geführt.<br />

Hardt hat nachweislich keine Gewerbe- oder Industriebrachen und ist bei weiterer eigener Entwicklung auf<br />

neues, i.d.R. landwirtschaftliches, Gelände angewiesen. Wir haben sehr wohl im Gemeinderat auch über<br />

zusätzliche Gewerbegebiete auf noch weiteren Flächen beraten, waren uns aber abschließend darüber einig,<br />

dass wir versuchen müssen, die gewerblichen Flächen so kompakt wie möglich zu halten. Dennoch stellt sich<br />

heute die Frage, wie vorhandene Firmen in Hardt erweitern können.<br />

Ein weiterer Aspekt ist der Wasserschutz in unserer Gemeinde. Hier haben wir bereits im vorhandenen<br />

Gewerbegebiet I Kompromisse eingehen müssen. Der neue Standort GE II Nord ist notwendig, wenn wir den<br />

Wasserschutz ernst nehmen wollen. Die Alternative wäre nur der Verzicht auf Tiefbrunnen und ein Anschluss<br />

an eine überörtliche Wasserversorgung.<br />

Mit der Ausweisung des GE II Nord in der 5. punktuellen Änderung mit insgesamt 16,92 ha hat man sich an der<br />

nachrichtlich im FNP enthaltenen nordöstlichen Ortsumgehung orientiert.<br />

Der Gemeinderat hat nun am 02. Juli 2008 einer Reduzierung auf ca. 8,24 ha zugestimmt. Gleichzeitig wurde<br />

aber der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst, da wir nicht auf den weiteren Ablauf der 5.<br />

punktuellen Änderung warten können, wenn wir handlungsfähig bleiben wollen. Gewerbetreibende interessiert<br />

nicht, welche Verwaltungs-probleme bestehen, sondern sie erwarten, dass man sich ihrer Anliegen annimmt.<br />

Die Gemeinde hat derzeit noch über 7000 m ² Gewerbefläche im Eigentum, von denen 3.500 m ² baulich nutzbar<br />

sind. Für diese Fläche haben wir konkrete Interessenten. Die Zuteilung des Geländes erfolgt derzeit. Die weiter<br />

ausgewiesene Fläche ist nicht verfügbar, da mit dem Eigentümer keine weitere Kaufregelung gefunden werden<br />

kann.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Weilerstraße Süd II“ im Parallelverfahren (noch in<br />

keinem punktuellen Verfahren) wollen wir einen Betrieb aus der Ortsmitte ins GE verlagern, um in der Ortsmitte<br />

Platz für ein wichtiges Bauprojekt zu erhalten. Jahrelange Bemühungen können nun scheitern, wenn hier keine<br />

pragmatische, zeitnahe Lösung gefunden wird.<br />

Kurzum, die Gemeinde hat keine freien Gewerbeflächen mehr und möchte mit der Ausweisung des „GE II Nord“<br />

in einem Gebiet,<br />

das nicht dem Wasserschutz unterliegt,<br />

in dem der Wald keine besondere Schutzfunktion hat<br />

das in weiterer Zukunft an eine Ortsumgehung angebunden werden könnte<br />

ein weiteres Gewebegebiet ausweisen. Dies ist auch notwendig, um den Eigenbedarf, der sich aus der<br />

vorhandenen gewerblichen Entwicklung ergibt und auch schon konkret abzeichnet, abdecken zu können.<br />

Nachfolgend die Stellungnahmen zu den einzelnen punktuellen Änderungen:<br />

2. punktuelle Änderung:<br />

Zur Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg bzgl. des Gewerbegebietes „Weilerstraße - Süd“ kann<br />

gesagt werden, dass der Bebauungsplan vom Landratsamt Rottweil gem. § 10 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 4 Satz 1<br />

BauGB 1998 und § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg genehmigt wurde.<br />

Vom Regierungspräsidium wurde angeregt, als quantitativen Ausgleich für diese Darstellung eine andere, nicht<br />

verfügbare oder weniger geeignete Gewerbealternative aus dem wirksamen Flächennutzungsplan<br />

herauszunehmen. Dies ist jedoch nicht möglich, weil die Gemeinde derzeit nur noch über eine freie Fläche von<br />

ca. 7.000 m² verfügt (davon ca. 3.500 m² bebaubar) und mehrere Anfragen von Firmen vorliegen hat, sodass<br />

der Bedarf größer ist als das vorhandene Angebot.<br />

Seite 46


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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />

5. punktuelle Änderung:<br />

Zusammenstellung der Flächenreserven<br />

Wohnflächen<br />

Die Bauplätze in den beiden zuletzt erschlossenen kleinen Baugebieten „Am Theilenwald“ und „Landelhofweg“<br />

sind fast vollständig verkauft. Lediglich im Gebiet „Landelhofweg“ sind drei Grundstücke noch nicht verkauft,<br />

aber fest reserviert. Wir hoffen, demnächst die Kaufverträge dafür abschließen zu können.<br />

Außerhalb dieser Baugebiete gibt es nur noch drei Grundstücke der Gemeinde, die mit einem Wohnhaus<br />

bebaut werden könnten. Diese sollen aber derzeit aus verschiedenen Gründen nicht verkauft werden.<br />

Im gültigen Flächennutzungsplan ist noch das geplante Wohngebiet im „Moos“ enthalten. Diese Fläche ist<br />

jedoch im Privateigentum und wird landwirtschaftlich genutzt. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Gemeinde<br />

die Grundstücke in nächster Zeit erwerben kann.<br />

Außerdem gibt es ein paar wenige private Baulücken entlang der klassifizierten und der Ortsstraßen.<br />

Gewerbliche Flächen<br />

Alte Last 2,8 ha<br />

Die noch wenigen Freiflächen in den Gewerbegebieten Mariazeller Straße, Weilerstraße und Reutenmoos sind<br />

zwischenzeitlich verkauft bzw. für Firmenerweiterungen reserviert, wie aus dem beiliegenden Lageplan<br />

ersichtlich ist.<br />

Hofstattacker 4,0 ha<br />

In den FNP 98 wurden 4 ha gewerbliche Bauflächen im Gebiet Hofstattacker aufgenommen. Tatsächlich sind<br />

jedoch nur die bereits erwähnten ca. 7.000 m² als GE im Bebauungsplan Mariazeller Straße Süd II enthalten.<br />

Die Restfläche ist als landwirtschaftliche Fläche und MD (für zwei Wohnhäuser) ausgewiesen. Ein Großteil der<br />

4 ha ist gar nicht in einem rechtskräftigen Bebauungsplan und wird intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />

Weilerstraße 3,2 ha, Änderung in 5. punktueller Änderung und B-Plan Weilerstraße – Ost II<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Weilerstraße – Ost hat die Fa. bomo trendline gebaut. Nun möchte<br />

die Firma erweitern, weshalb der Flächennutzungsplan einerseits nördlich mit 0,3 ha reduziert aber auch<br />

südlich mit 0,45 ha etwas erweitert werden sollte. Die bisher in diesem Bereich vorgesehenen Flächen für<br />

Gemeinbedarf – Sportanlagen – mit 0,88 ha entfallen und werden herausgenommen. Insgesamt führt dies zu<br />

einer Reduzierung von 0,73 ha in diesem Gebiet.<br />

Das Bebauungsplanverfahren Weilerstraße – Ost II befindet sich derzeit noch im Entwurfsverfahren. Die Fa.<br />

bomo trendline hat ein Ankaufsrecht auf die gesamte Fläche.<br />

Reutenmoos<br />

Für die bereits realisierte Ansiedlung eines kleinen Betriebes wurde die Erweiterung des Gewerbegebietes<br />

Reutenmoos beantragt. Der Bebauungsplan ist bereits seit 21.10.2005 rechtskräftig.<br />

Gewerbegebiet II<br />

Siehe Ausführungen im allgemeinen Teil dieses Schreibens."<br />

Seite 47

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