VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHRAMBERG Aichhalden ...
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<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
<strong>Aichhalden</strong> – Hardt – Lauterbach – Schramberg<br />
LANDKREIS ROTTWEIL<br />
GEMEINSAMER FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998<br />
- 3. bis 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG -<br />
ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZUR<br />
BEDARFSERMITTLUNG FÜR WOHNBAU- UND<br />
GEWERBEFLÄCHEN<br />
Büro Gfrörer<br />
Architekten, Ingenieure<br />
Dettenseer Straße 23-25<br />
72186 Empfingen<br />
Tel.: 07485 / 9769-0<br />
Fax: 07485 / 9769-21<br />
Fassung vom: 04.06.2010
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
INHALT<br />
1 VORBEMERKUNGEN 2<br />
1.1 ALLGEMEINES / ANLASS UND ERFORDERNIS DER VORLIEGENDEN PLANUNG 2<br />
2 BEDARFSERMITTLUNG WOHNBAUFLÄCHEN 3<br />
2.1 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR WOHNBAUFLÄCHEN - TVR AICHHALDEN 4<br />
2.1.1 STRUKTURDATEN 4<br />
2.1.2 BEDARFSERMITTLUNG 4<br />
2.1.3 ÜBERSICHT FLÄCHEN-NEUAUSWEISUNGEN IM ZUGE DER 3 - 6. PKT. ÄNDERUNG 6<br />
2.1.4 ÜBERSICHT RESERVEFLÄCHEN (SOG. ALTE-LAST-FLÄCHEN) 7<br />
2.1.5 UNTERSUCHUNG AKTIVIERBARER FLÄCHENPOTENZIALE IM UNBEPLANTEN INNENBEREICH 9<br />
2.1.6 ZUSAMMENFASSUNG 10<br />
2.2 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR WOHNBAUFLÄCHEN - TVR HARDT 11<br />
2.2.1 STRUKTURDATEN 11<br />
2.2.2 BEDARFSERMITTLUNG 11<br />
2.2.3 ÜBERSICHT FLÄCHEN-NEUAUSWEISUNGEN IM ZUGE DER 3 - 6. PKT. ÄNDERUNG 13<br />
2.2.4 ÜBERSICHT RESERVEFLÄCHEN (SOG. ALTE-LAST-FLÄCHEN) 14<br />
2.2.5 UNTERSUCHUNG AKTIVIERBARER FLÄCHENPOTENZIALE IM UNBEPLANTEN INNENBEREICH 16<br />
2.2.6 ZUSAMMENFASSUNG 17<br />
2.3 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR WOHNBAUFLÄCHEN - TVR LAUTERBACH 18<br />
2.3.1 STRUKTURDATEN 18<br />
2.3.2 BEDARFSERMITTLUNG 18<br />
2.3.3 ÜBERSICHT FLÄCHEN-NEUAUSWEISUNGEN IM ZUGE DER 3 - 6. PKT. ÄNDERUNG 20<br />
2.3.4 ÜBERSICHT RESERVEFLÄCHEN (SOG. ALTE-LAST-FLÄCHEN) 20<br />
2.3.5 ZUSAMMENFASSUNG 21<br />
2.4 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR WOHNBAUFLÄCHEN - TVR <strong>SCHRAMBERG</strong>+TO 22<br />
2.4.1 STRUKTURDATEN 22<br />
2.4.2 BEDARFSERMITTLUNG 23<br />
2.4.3 ÜBERSICHT FLÄCHEN-NEUAUSWEISUNGEN IM ZUGE DER 3 - 6. PKT. ÄNDERUNG 25<br />
2.4.4 ÜBERSICHT RESERVEFLÄCHEN (SOG. ALTE-LAST-FLÄCHEN) 26<br />
2.4.5 UNTERSUCHUNG AKTIVIERBARER FLÄCHENPOTENZIALE IM UNBEPLANTEN INNENBEREICH 29<br />
2.4.6 ZUSAMMENFASSUNG 30<br />
3 BEDARFSERMITTLUNG GEWERBEFLÄCHEN 30<br />
3.1 VORGEHENSWEISE / METHODIK 31<br />
3.2 TATSÄCHLICHE NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN<br />
ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES 32<br />
3.3 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR GEWERBEFLÄCHEN – TVR AICHHALDEN 33<br />
3.4 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR GEWERBEFLÄCHEN – TVR HARDT 35<br />
3.5 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR GEWERBEFLÄCHEN – TVR LAUTERBACH 37<br />
3.6 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR GEWERBEFLÄCHEN<br />
TVR <strong>SCHRAMBERG</strong>-TENNENBRONN 38<br />
3.7 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR GEWERBEFLÄCHEN<br />
TVR <strong>SCHRAMBERG</strong>-WALDMÖSSINGEN 39<br />
3.8 BEDARFSERMITTLUNG / BEDARFSNACHWEIS FÜR GEWERBEFLÄCHEN<br />
TVR <strong>SCHRAMBERG</strong> MIT SULGEN 40<br />
4 ANLAGEN 42<br />
4.1 ANLAGE 1: STELLUNGNAHME DER GEMEINDE AICHHALDEN ZU DEN FLÄCHENAUSWEISUNGEN<br />
DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP (STAND MAI 2008) 43<br />
4.2 ANLAGE 2: STELLUNGNAHME DER GEMEINDE HARDT ZU DEN FLÄCHENAUSWEISUNGEN<br />
DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP (STAND SEPTEMBER 2008) 46
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
1 VORBEMERKUNGEN<br />
1.1 Allgemeines / Anlass und Erfordernis der vorliegenden Planung<br />
Die Unterlagen zur 1. bis 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Aichhalden</strong>-Hardt-Lauterbach-Schramberg wurden im August 2007 an die Behörden und Träger öffentlicher<br />
Belange verschickt.<br />
Für die 1. und 2. punktuelle Änderung war es bereits das Verfahren der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2<br />
BauGB. Die Behandlung der vorgebrachten Anregungen aus der Offenlage und der hieraus geänderten<br />
Planunterlagen erfolgte durch den Gemeinsamen Ausschuss am 23.06.2008. Der formale Feststellungsbeschluss<br />
für diese beiden Änderungen steht noch aus.<br />
Für die 3. bis 6. punktuelle Änderung erfolgte zeitgleich die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger<br />
öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB. Aus der Auswertung der vorgebrachten Anregungen wurde die<br />
Erarbeitung ergänzender Unterlagen ersichtlich. Insbesondere wurde vom Regierungspräsidium Freiburg, Abt.<br />
Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen sowie vom Landratsamt Rottweil, Bau-,<br />
Naturschutz- und Gewerbeaufsichtsamt auf Grund des Gesamtumfangs der Änderungen eine generelle<br />
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes angeregt oder zumindest eine Bedarfsbegründung bezüglich der<br />
neu ausgewiesenen Entwicklungsflächen eingefordert. Zu berücksichtigen sind dabei auch die im<br />
Planungsraum noch vorhandenen Bauflächenreserven sowie die aktivierbaren Innenentwicklungsmöglichkeiten.<br />
Zur Vermeidung von Unklarheiten sollen die begonnenen Änderungsverfahren nunmehr wie eingeleitet fertig<br />
gestellt werden und erst im Anschluss daran mit einer generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />
begonnen werden. Den Unterlagen zur 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP wird jedoch nun diese<br />
ergänzende Bedarfsbegründung beigelegt, in der die tatsächlichen Neuausweisungen aller vier<br />
Änderungsverfahren berücksichtigt werden.<br />
Die Stadt Schramberg hat zwischenzeitlich ein Planungsbüro mit der Erarbeitung eines Baulückenkatasters für<br />
alle Stadtteile beauftragt, die Ergebnisse hieraus liegen seit Ende 2009 vor und finden in der vorliegenden<br />
Bedarfsermittlung Berücksichtigung. Das umfangreiche Werk dient insbesondere auch als Grundlage für eine<br />
anstehende generelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.<br />
Auch für die Teilverwaltungsräume <strong>Aichhalden</strong> und Hardt liegen Untersuchungen in vereinfachtem Umfang vor,<br />
ansonsten erfolgt zumindest wie im Teilverwaltungsraum Lauterbach eine Darstellung der im genehmigten<br />
Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsflächen, die noch nicht bebaut sind. Für eine anstehende<br />
generelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind diese Angaben noch zu konkretisieren.<br />
Die vorliegende Bedarfsermittlung für die Wohnbauflächen des Verbandsgebietes orientiert sich an den<br />
zwischenzeitlich vorliegenden "Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im<br />
Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs.2 BauGB" des<br />
Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 01.01.2009. Sie ist im Anhang beigefügt.<br />
Die Bedarfsermittlung für die Gewerbeflächen orientiert sich an der bisherigen gewerblichen Entwicklung und<br />
den örtlichen Besonderheiten.<br />
Seite 2
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2 BEDARFSERMITTLUNG WOHNBAUFLÄCHEN<br />
Die Bedarfsermittlung für die 3. bis 6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes orientiert sich in Bezug<br />
auf die Wohnbauflächen an den 'Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im<br />
Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 BauGB' des Wirtschaftsministeriums<br />
Baden-Württemberg vom 01.01.2009.<br />
Als Zeithorizont für die 3. bis 6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes ist das Jahr 2015 angesetzt.<br />
Bis dahin soll nach derzeitigem Kenntnisstand mit einer generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />
begonnen werden.<br />
Da es sich um eine Verwaltungsgemeinschaft eigenständiger Städte bzw. Gemeinden handelt, die sowohl aus<br />
regionalplanerischer Sicht als auch aus dem Selbstverständnis heraus unterschiedliche Entwicklungsschwerpunkte<br />
haben, erfolgt eine getrennte Betrachtung der einzelnen Teilverwaltungsräume.<br />
Gesamtübersicht der tatsächlichen Neuausweisung von Wohnbauflächen<br />
im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Teilverwaltungsraum tats.<br />
Neuausw.<br />
<strong>Aichhalden</strong> 0,26 ha<br />
Hardt 0,00 ha<br />
Lauterbach 0,00 ha<br />
Schramberg+TO 4,05 ha<br />
Gesamt: 4,31 ha<br />
Bemerkung<br />
Durch Flächenreduzierungen an anderer Stelle wird im Zuge der 3. bis 6.<br />
punktuellen Änderung des FNP kein nennenswerter zusätzlicher<br />
Flächenverbrauch durch geplante Wohnbebauung vorbereitet.<br />
Es erfolgen im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP effektiv keine<br />
Neuausweisungen, die dargestellten Flächen sind vollständig bebaut.<br />
Auch hier gibt es effektiv keine Neuausweisung von Wohnbauflächen, die<br />
dargestellte Fläche ist bereits vollständig bebaut.<br />
wird nochmals überprüft, vorgesehen sind Flächenreduzierungen im Bereich<br />
bereits genehmigter Flächen zur Offenlage<br />
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<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.1 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Wohnbauflächen - TVR <strong>Aichhalden</strong><br />
2.1.1 Strukturdaten<br />
Die Angaben zur Bevölkerungsentwicklung des statistischen Landesamtes können ggf. von den Angaben der<br />
regionalen Rechenzentren abweichen, die Zahlen sind nachrichtlich dargestellt. Für die nachfolgende<br />
Bedarfsermittlung werden die Daten des statistischen Landesamtes verwendet.<br />
Bevölkerungsentwicklung Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> mit Rötenberg seit dem Jahr 2000<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Rechenzentrum 4127<br />
Stat. Landesamt 4182 4171 4154 4169 4170 4147 4147 4157 4119 4134<br />
Stat. Landesamt Prognose 4119 4128<br />
Quelle: Daten des Statistischen Landesamtes, jeweils zum 31.12.<br />
Rechenzentrum<br />
4200<br />
4180<br />
4160<br />
4140<br />
4120<br />
4100<br />
4080<br />
(Anmerkung: Prognose Stat. Landesamt ohne Wanderungen<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Stat. Landesamt 4182 4171 4154 4169 4170 4147 4147 4157 4119 4134<br />
Stat. Landesamt Prognose 4119 4128<br />
4127<br />
Rechenzentrum<br />
Stat. Landesamt<br />
Stat. Landesamt Prognose<br />
Das statistische Landesamt geht in seiner Prognose der Bevölkerungsentwicklung von einer Einwohnerzahl von<br />
4.086 für das Jahr 2015 aus (ohne Zu- und Abwanderungen). In derselben Tabelle ist für das Jahr 2009 eine<br />
Bevölkerungszahl von 4.128 EW prognostiziert, tatsächlich waren es lt. Rechenzentrum 4.127 EW, also nahezu<br />
keine Abweichung.<br />
Somit ist festzustellen, daß die Bevölkerungsentwicklung des Teilverwaltungsraums <strong>Aichhalden</strong> dem<br />
prognostizierten Trend des statistischen Landesamtes entspricht. Entsprechend der landesweiten Prognose ist<br />
mittelfristig entsprechend von einen Bevölkerungsrückgang auszugehen.<br />
Im Regionalplan ist <strong>Aichhalden</strong> als sogenannte 'sonstige Gemeinde' im ländlichen Raum dargestellt, ohne Lage<br />
an einer Entwicklungsachse. Während für 'sonstige Gemeinden' üblicherweise von einem raumordnerischen<br />
Orientierungswert von 50 EW/ha ausgegangen wird, muß dieser Wert für <strong>Aichhalden</strong> auf Grund der raumordnerischen<br />
Rahmenbedingen und der Lage im ländlichen Raum relativiert werden, es wird ein gemittelter Wert<br />
von 45 EW/ha angesetzt.<br />
2.1.2 Bedarfsermittlung<br />
Nachfolgend ist die Bedarfsermittlung für Wohnbauflächen in Bezug auf den Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong><br />
auf Grundlage der Hinweise des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg dargestellt.<br />
Seite 4
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
VVG Schramberg - 3.-6. punktuelle Änderung des FNP<br />
- Ermittlung des Flächenbedarfs für Wohnbauflächen -<br />
Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong><br />
STRUKTURDATEN<br />
Zieljahr 2015<br />
Planungszeitraum (Laufzeit 2007-2015) 8 Jahre<br />
Einwohnerzahl EW (Stand 30.09.2009, Quelle: stat. Landesamt) 4.134 EW<br />
Belegungsdichte (EW/WE) = Haushaltsgröße (Quelle: stat. Landesamt) 2,40 EW/WE<br />
Raumkategorie ländlicher Raum<br />
Lage an Entwicklungsachsen nach LEP und Regionalplan nein<br />
regionalplanerische Festlegungen sonstige Gemeinde<br />
raumordnerischer Orientierungswert für Kleinzentren 60 EW/ha<br />
raumordnerischer Orientierungswert für sonstige Gemeinden 50 EW/ha<br />
Ansatz für <strong>Aichhalden</strong> und Rötenberg ( .... ) 45 EW/ha<br />
ÖPNV-Anbindung kein Schienenverkehr<br />
diverse Buslinien<br />
erwartete Einwohnerzahl nach Prognose des Stat. Landesamtes im Zieljahr 4.086 EW<br />
FLÄCHENBILANZEN<br />
Bestand<br />
Wohnbauflächen (Bestand) wird ergänzt<br />
Mischbauflächen (Bestand) wird ergänzt<br />
Gewerbeflächen (Bestand) wird ergänzt<br />
Flächenpotenziale<br />
Alte Last Wohnbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />
Alte Last Mischbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />
Alte Last Gewerbeflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />
Baulücken / Brachen / Konversionsflächen (siehe gesonderte Ausführungen)<br />
Angaben zur Verfügbarkeit der Potenziale (bisher k.A.) erfolgt im Zuge einer generellen Fortschreibung<br />
BEDARFSBERECHNUNG<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Ermittlung eines (fiktiven) Einwohnerzuwachses (EZ-1) durch Belegungsdichetrückgang auf der Basis der<br />
Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung, i.d.R. mit 0,5 % Wachstum p.a. des Planungszeitraums<br />
(EW x 0,5 x Laufzeit)/100 = EZ-1) 165 (EZ-1)<br />
Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung (EZ-2) im Planungszeitraum (auf Basis der Prognose des<br />
statistischen Landesamtes):<br />
prognostizierte Einwohnerzahl im Zieljahr der Planung 4.086 EW<br />
- Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung -4.134 EW<br />
= Prognostizierte Einwohnerentwicklung (EZ-2) -48 (EZ-2)<br />
Ermittlung des durch den Belegungsdichterückgang und die Einwohnerentwicklung insgesamt erforderlichen<br />
Wohnbauflächenbedarfs durch Addition von EZ-1 und EZ-2 zu EZ und Ermittlung des Flächenwertes über die<br />
Orientierungswerte zur Bruttowohnmindestdichte für die jeweilige raumordnerische Funktion der Gemeinde:<br />
3.a Berechnung des relativen zusätzlichen Flächenbedarfs:<br />
Ermittelter Einwohnerzuwachs (EZ=EZ-1+EZ-2)<br />
jew. Bruttomindestwohndichtewert (in EW/ha)<br />
= ha Bedarf Wohnbaufläche (relativ) 2,61 ha<br />
3.b Berechnung des absoluten zusätzlichen Flächenbedarfs durch Abzug von Flächenpotenzialen wie<br />
- noch nicht bebaute ausgewiesene Wohnbauflächen in Bauleitplänen<br />
- für Wohnbebauung aktivierbare Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich)<br />
Zuwachs Wohnbaufläche (relativ)-Flächenpotenziale = Bedarf Wohnbaufläche absolut<br />
Grundlage:<br />
Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der<br />
Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen<br />
des Genehmigungsverfahrens nach § 6<br />
BauGB und nach § 10 Abs.2 BauGB<br />
Seite 5
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.1.3 Übersicht Flächen-Neuausweisungen im Zuge der 3 - 6. pkt. Änderung<br />
Nachfolgend ist eine Übersicht der neuen zusätzlichen Flächenausweisungen dargestellt, die sich aus der<br />
geplanten 3. bis 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong><br />
ergeben.<br />
pkt. Ä. lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />
Gemarkung Geltungs- Summe tatsächlicher Neuausweisungen<br />
FNP der tatsächlichen Neuausweisungen<br />
bereich W M<br />
3. 1.1. Neuausweisung Wohnbaufläche 'Reintgasse' Rötenberg 1,30 ha 1,30 ha<br />
3. 1.2. Wohnbaufläche 'Ziegelei' Rötenberg 0,66 ha 0,11 ha<br />
5. 1.2. Ausweisung Mischbauflächen 'Zubermoos' <strong>Aichhalden</strong> 0,62 ha 0,13 ha<br />
5. 1.3. Ausweisung Mischbauflächen 'Schwanenmoos' Bach-/Altenbg. 1,46 ha 0,60 ha<br />
5. 1.6. Hinteraichhalden' - Ergänzung G- und M.bauflächen <strong>Aichhalden</strong> 2,40 ha 1,10 ha<br />
5. 1.8. Ausweisung Wohnbauflächen 'Sonnenäcker' Rötenberg 2,80 ha 1,40 ha<br />
Summe Neuausweisung von Wohnbauflächen 2,81 ha<br />
Summe Neuausweisung von Mischbauflächen 1,83 ha<br />
pkt. Ä. lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />
Gemarkung Geltungs- Summe tats. Flächenreduzierungen<br />
FNP der Flächenreduzierungen<br />
bereich W M<br />
5. 1.1. Rücknahme geplanter Wohnbauflächen Bereich 'Wannen' Rötenberg 11,26 ha 0,27 ha<br />
5. 1.9. Rücknahme geplanter Wohnbauflächen 'Götzenäcker' Rötenberg 3,20 ha 3,20 ha<br />
Reduzierung Wohnbauflächen 3,47 ha<br />
Reduzierung Mischbauflächen 0,00 ha<br />
Summe Neuausweisungen unter Berücksichtigung der Flächenreduzierungen u. 50%-Aufteilung Mischbaufläche)<br />
tatsächliche Neuausweisung von Wohnbauflächen -0,66 ha<br />
tatsächliche Neuausweisung von Mischbauflächen 0,92 ha 0,92 ha<br />
Neuausweisungen W- und M-Flächen für den TVR <strong>Aichhalden</strong> gesamt:<br />
0,26 ha 0,92 ha<br />
Der tatsächlichen Neuausweisung von Wohnbauflächen in Höhe von 2,81 ha steht eine gleichzeitige<br />
Flächenreduzierung in Höhe von 3,47 ha gegenüber. Die tatsächliche Neuausweisung von Mischbauflächen in<br />
Höhe von 1,83 ha wird zur Hälfte den Wohnbauflächen zugeschlagen und zur Hälfte den Gewerbeflächen.<br />
Auch unter Berücksichtigung des Anteils neuer Mischbauflächen ergibt sich durch die 3. bis 6.<br />
punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> lediglich<br />
eine effektive Erhöhung der Wohnbauflächen um ca. 0,26 ha.<br />
Seite 6
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.1.4 Übersicht Reserveflächen (sog. Alte-Last-Flächen)<br />
Im Zuge der Projektbearbeitung wurden auch die noch zur Verfügung stehenden genehmigten Reserveflächen<br />
des Flächennutzungsplanes bzw. aus den erschlossenen Baugebieten (Bebauungsplänen) überprüft und die<br />
noch zur Verfügung stehenden Bauflächen ermittelt. Diese Flächen sind in den nachfolgenden Planausschnitten<br />
der Siedlungsbereiche als blau schraffierte Fläche mit zugehöriger Bezeichnung dargestellt. Nicht berücksichtigt<br />
ist dabei, ob sich die dargestellten Flächen im Eigentum der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> befinden und damit auch<br />
kurz- bzw. mittelfristig verfügbar wären.<br />
FNP der VVG Schramberg, 3.-6. pkt. Änderung - Übersicht 'Alte-Last-Flächen'<br />
Übersicht der im genehmigten Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsflächen für Wohn- u. Mischbauflächen,<br />
sofern sie nicht bereits bebaut sind oder über erstellte Baulückenkataster erfasst sind<br />
oder im Zuge der vorliegenden 3. bis 6. punktuellen Änderung betroffen sind. (TVR <strong>Aichhalden</strong>)<br />
Kürzel Bezeichnung<br />
Fläche lt. tatsächlich (*) zur Verfügung stehender Flächenanteil<br />
(siehe Plan)<br />
WOHNBAUFLÄCHEN<br />
gen. FNP Wohnbau Mischbau Bemerkung / Begründung<br />
Aic-W01 <strong>Aichhalden</strong> 1,089 ha 1,089 ha<br />
Aic-W02 <strong>Aichhalden</strong> 0,828 ha 0,828 ha<br />
Aic-W03 <strong>Aichhalden</strong> 2,598 ha 2,598 ha<br />
Aic-W04 Rötenberg 0,662 ha 0,662 ha<br />
Aic-W05 Rötenberg 3,551 ha 3,551 ha<br />
Zwischensumme TVR <strong>Aichhalden</strong><br />
MISCHBAUFLÄCHEN<br />
8,728 ha<br />
Aic-M01 <strong>Aichhalden</strong> 0,242 ha 0,242 ha<br />
Zwischensumme TVR <strong>Aichhalden</strong> 0,242 ha<br />
Summe Reserveflächen Wohnen<br />
incl. 50% Anteil Mischbauflächen<br />
8,849 ha<br />
Die erfassten Teilflächen sind nachfolgend in Planausschnitten dargestellt (ohne Maßstab).<br />
Aus der tabellarischen Zusammenstellung geht hervor, das der Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> über bereits<br />
genehmigte Reserveflächen für Wohnbebauung einschl. Mischbauflächen in einer Gesamtgröße von ca.<br />
8,85 ha verfügt, nahezu gleichmäßig verteilt auf <strong>Aichhalden</strong> und Rötenberg.<br />
Auf Grund des großen Flächenanteils bereits genehmigter Reserveflächen in Bezug auf die Wohnbauflächen,<br />
die über einen ermittelbaren Bedarf hinausgehen, erübrigt sich eine zusätzliche detaillierte Untersuchung<br />
genehmigter und erschlossener Bebauungsplan-Gebiete bzw. von sonstigen bebaubaren Flächen nach § 34<br />
BauGB. Dies bleibt einer generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes nach dem Zielhorizont 2015<br />
vorbehalten. Dennoch lassen sich über bereits vorliegende städtebauliche Planungen der Innenentwicklung<br />
(vgl. auch Kapitel 2.1.5 'Untersuchung aktivierbarer Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich')<br />
weitergehende Aussagen treffen.<br />
Seite 7
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
Übersicht der Entwicklungsflächen für Wohnen und Mischbebauung des genehmigten<br />
Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong><br />
Seite 8
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.1.5 Untersuchung aktivierbarer Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich<br />
Die Verwaltung der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> ist bestrebt, durch Aktivierung bisher unbeplanter oder nicht<br />
genutzter Flächen im Innenbereich den Flächenbedarf im Außenbereich auf das unbedingt erforderliche Maß<br />
zur reduzieren und gleichzeitig die Siedlungskerne als Zentrum des gemeindlichen Lebens zu stärken. Zumeist<br />
befinden sich diese Flächen oder auch aktivierbaren Objekte im privaten Eigentum, so daß ein Zugriff nicht<br />
möglich ist.<br />
<strong>Aichhalden</strong> - Entwicklungsflächen im Ortsetter und in zentralen Lagen:<br />
Zur Förderung der innerörtlichen Entwicklung, zur Stärkung der Ortskerne und zur Reduzierung des<br />
Flächenverbrauchs hat der Gemeinderat von <strong>Aichhalden</strong> die STEG Stadtentwicklung Südwest GmbH<br />
beauftragt, im Ortsteil <strong>Aichhalden</strong> eine "Konzeption zur Attraktivierung innerörtlicher Potentiale" zu erstellen.<br />
Diese Konzeption ist vergleichbar mit den Voruntersuchungen, die die STEG auch schon im Vorfeld der<br />
Ortskernsanierung in Rötenberg vorgenommen hat.<br />
Insgesamt waren zum Erhebungszeitraum im Ortsetterbereich ca. 45 Bauplätze und ca. 20 Bauplatzmöglichkeiten<br />
unbelegt. Hinzu kommen ca. 20-25 Bauplatzmöglichkeiten im Ortsmittebereich und die denkbare<br />
Erschließungsmaßnahme zwischen Brunnenstraße und Gäßle für ca. 10-14 Grundstücke. Allerdings muss<br />
hierbei erwähnt werden, daß diese Bauplätze im Privateigentum stehen und die Gemeinde deshalb nicht<br />
darüber verfügen kann.<br />
Derzeit ist man bemüht, ein Flurstück von ca. 5.000 m² Größe in der Ortsmitte zu erwerben, um das Gelände<br />
einer Bebauung zuzuführen.<br />
Rötenberg - Entwicklungsflächen im Ortskern:<br />
Auch in Rötenberg ist die Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> aktiv daran interessiert, eine möglichst nachhaltige und<br />
flächensparende Siedlungsentwicklung zu erreichen. Hier läuft seit einiger Zeit die städtebauliche<br />
Sanierungsmaßnahme 'Ortsmitte Rötenberg'. Dabei wurde als Vorbereitung der städtebaulichen<br />
Sanierungsmaßnahme im Ortsteil Rötenberg das Gebiet 'Ortsmitte' untersucht, ob und wie es durch<br />
Sanierungsmaßnahmen neu geordnet und städtebaulich aufgewertet werden könne.<br />
In Rötenberg stehen nur sehr wenige unbebaute Bauplätze im Ortskern zur Verfügung. Es ergeben sich laut<br />
STEG für die weitere bauliche Entwicklung daher nur geringfügige Entwicklungspotentiale. Die Konzentration<br />
bei der Maßnahme liegt daher auf der Sanierung und der Aufwertung des Bestandes. So konnte die STEG im<br />
Ortskern nur 12 bisher noch unbebaute Bauplätze feststellen, die sich dazu auch noch in Privateigentum<br />
befinden.<br />
Wohnbauliche Entwicklung der vergangenen 10 Jahre und Ausblick<br />
In der Vergangenheit durchgeführte weitere Bebauungsplan-Verfahren für einzelne Gebiete beider Ortsteile, die<br />
ebenfalls im Zuge der 3. – 6. punktuellen Änderung des FNP eingearbeitet werden sollen, zeigen durch den<br />
aktuellen Stand der Erschließung und Bebauung, daß trotz der Maßnahmen im Innenbereich eine ständige<br />
Nachfrage nach Wohnbauflächen vorliegt.<br />
So sind in <strong>Aichhalden</strong> im Baugebiet 'Güntershöhe II' mittlerweile fast alle Bauplätze verkauft. Derzeit stehen nur<br />
noch 6 voll erschlossene, sofort bebaubare Plätze mit einer Gesamtfläche von ca. 3.300 m² zur Verfügung.<br />
Weitere Teilflächen sowohl im Bereich 'Güntershöhe' als auch im Bereich 'Alter' sind zwar im genehmigten FNP<br />
als potentielle Entwicklungsflächen dargestellt (s.a. voriges Kapitel 2.1.4), stehen aber derzeit auf Grund der<br />
Eigentumsverhältnisse nicht zur Verfügung.<br />
Im Ortsteil Rötenberg soll zukünftig das Baugebiet 'Sonnenäcker' den Bedarf an Wohnbauplätzen für die<br />
nächsten Jahre abdecken. Es wurde im Zuge der 5. punktuellen Änderung aufgenommen und im Gegenzug die<br />
genehmigte und größere Fläche 'Götzenäcker' herausgenommen. Das Gebiet ist zwischenzeitlich erschlossen,<br />
es konnten schon einige Bauplätze verkauft werden. Einige Grundstücke sind bereits bebaut.<br />
Als weitere Wohnbau-Entwicklungsfläche soll im Zuge der 3. punktuellen Änderung noch der Bereich<br />
'Reintgasse' aufgenommen werden<br />
Die vollständige Stellungnahme der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> zum Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen<br />
ist im Anhang beigefügt.<br />
Seite 9
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.1.6 Zusammenfassung<br />
Zusammenfassend ist folgendes festzustellen:<br />
- Der ermittelte relative Bedarf für Wohnbauflächen für das Zieljahr 2015 gemäß den Hinweisen des<br />
Wirtschaftsministeriums B.-W. vom 01.01.2009 beträgt für den Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> ca.<br />
2,61 ha, wenn man die für das Jahr 2015 prognostizierte Bevölkerungszahl des Statistischen<br />
Landesamtes ansetzt.<br />
- Der Anteil der tatsächlich im Zuge der 3.-6.. punktuellen Änderung des FNP neu ausgewiesenen<br />
Wohnbauflächen für den Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> einschließlich des Anteils Mischbauflächen<br />
wird kompensiert durch gleichzeitige Reduzierungen bereits genehmigter Flächen, die rechnerische<br />
Neuausweisung beträgt somit lediglich 0,26 ha und kann vernachlässigt werden. (vgl. Kapitel 2.1.3).<br />
- Die im genehmigten Flächennutzungsplan noch verfügbaren Reserveflächen (vgl. Kapitel 2.1.4) von<br />
insgesamt ca. 8,85 ha müssen somit nicht berücksichtigt oder zur Kompensation von Neuausweisungen<br />
entsprechend reduziert werden. Sie sind jedoch im Zuge einer anstehenden generellen Fortschreibung<br />
des Flächennutzungsplanes zu überprüfen.<br />
Fazit:<br />
Der Gesamtumfang der im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung vorgesehenen Änderungen im<br />
Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> in Bezug auf Wohnbauflächen führt nicht zu einem weiteren<br />
erheblichen Flächenverbrauch, der den Vorgaben von § 1 Abs. 4 und 5 sowie § 1a Abs.2 BauGB<br />
entgegensteht.<br />
Seite 10
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.2 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Wohnbauflächen - TVR Hardt<br />
2.2.1 Strukturdaten<br />
Die Angaben zur Bevölkerungsentwicklung des statistischen Landesamtes können ggf. von den Angaben der<br />
regionalen Rechenzentren abweichen, die Zahlen sind nachrichtlich dargestellt. Für die nachfolgende<br />
Bedarfsermittlung werden die Daten des statistischen Landesamtes verwendet.<br />
Bevölkerungsentwicklung Teilverwaltungsraum Hardt seit dem Jahr 2000<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Rechenzentrum<br />
Stat. Landesamt 2497 2541 2564 2581 2624 2639 2657 2659 2634 2618<br />
Stat. Landesamt Prognose 2634 2649<br />
Quelle: statistisches Landesamt<br />
Rechenzentrum<br />
2700<br />
2650<br />
2600<br />
2550<br />
2500<br />
2450<br />
2400<br />
(Anmerkung: Prognose Stat. Landesamt ohne Wanderungen<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Stat. Landesamt 2497 2541 2564 2581 2624 2639 2657 2659 2634 2618<br />
Stat. Landesamt Prognose 2634 2649<br />
Rechenzentrum<br />
Stat. Landesamt<br />
Stat. Landesamt Prognose<br />
Das statistische Landesamt geht in seiner Prognose der Bevölkerungsentwicklung von einer Einwohnerzahl von<br />
2.639 für das Jahr 2015 aus (ohne Zu- und Abwanderungen) in Hardt. In derselben Tabelle ist für das Jahr<br />
2009 eine Bevölkerungszahl von 2.649 EW prognostiziert, tatsächlich waren es lt. statistischem Landesamt<br />
sogar nur 2.618 EW, also bereits etwas weniger als prognostiziert.<br />
Somit ist festzustellen, daß die Bevölkerungsentwicklung des Teilverwaltungsraums Hardt dem prognostizierten<br />
Trend des statistischen Landesamtes entspricht. Entsprechend der landesweiten Prognose ist mittelfristig<br />
entsprechend von einem weiteren Bevölkerungsrückgang auszugehen.<br />
Im Regionalplan ist Hardt als sogenannte 'sonstige Gemeinde' im ländlichen Raum dargestellt, ohne Lage an<br />
einer Entwicklungsachse. Während für 'sonstige Gemeinden' üblicherweise von einem raumordnerischen<br />
Orientierungswert von 50 EW/ha ausgegangen wird, muß dieser Wert für Hardt auf Grund der raumordnerischen<br />
Rahmenbedingen und der Lage im ländlichen Raum relativiert werden, es wird ein gemittelter Wert<br />
von 45 EW/ha angesetzt (vgl. auch Ausführungen zu den Teilverwaltungsräumen <strong>Aichhalden</strong> und Lauterbach).<br />
2.2.2 Bedarfsermittlung<br />
Nachfolgend ist die Bedarfsermittlung für Wohnbauflächen in Bezug auf den Teilverwaltungsraum Hardt auf<br />
Grundlage der Hinweise des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg dargestellt.<br />
Seite 11
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
VVG Schramberg - 3.-6. punktuelle Änderung des FNP<br />
- Ermittlung des Flächenbedarfs für Wohnbauflächen -<br />
Teilverwaltungsraum Hardt<br />
STRUKTURDATEN<br />
Zieljahr 2015<br />
Planungszeitraum (Laufzeit 2007-2015) 8 Jahre<br />
Einwohnerzahl EW (Stand 30.09.2009, Quelle: stat. Landesamt) 2.618 EW<br />
Belegungsdichte (EW/WE) = Haushaltsgröße (Quelle: stat. Landesamt) 2,50 EW/WE<br />
Raumkategorie ländlicher Raum<br />
Lage an Entwicklungsachsen nach LEP und Regionalplan nein<br />
regionalplanerische Festlegungen sonstige Gemeinde<br />
raumordnerischer Orientierungswert für Kleinzentren 60 EW/ha<br />
raumordnerischer Orientierungswert für sonstige Gemeinden 50 EW/ha<br />
Ansatz für Hardt ( .... ) 45 EW/ha<br />
ÖPNV-Anbindung kein Schienenverkehr<br />
diverse Buslinien<br />
erwartete Einwohnerzahl nach Prognose des Stat. Landesamtes im Zieljahr 2.639 EW<br />
FLÄCHENBILANZEN<br />
Bestand<br />
Wohnbauflächen (Bestand) wird ergänzt<br />
Mischbauflächen (Bestand) wird ergänzt<br />
Gewerbeflächen (Bestand) wird ergänzt<br />
Flächenpotenziale<br />
Alte Last Wohnbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />
Alte Last Mischbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />
Alte Last Gewerbeflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />
Baulücken / Brachen / Konversionsflächen (siehe gesonderte Ausführungen)<br />
Angaben zur Verfügbarkeit der Potenziale (bisher k.A.) erfolgt im Zuge einer generellen Fortschreibung<br />
BEDARFSBERECHNUNG<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Ermittlung eines (fiktiven) Einwohnerzuwachses (EZ-1) durch Belegungsdichterückgang auf der Basis der<br />
Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung, i.d.R. mit 0,5 % Wachstum p.a. des Planungszeitraums<br />
(EW x 0,5 x Laufzeit)/100 = EZ-1) 105 (EZ-1)<br />
Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung (EZ-2) im Planungszeitraum (auf Basis der Prognose des<br />
statistischen Landesamtes):<br />
prognostizierte Einwohnerzahl im Zieljahr der Planung 2.639 EW<br />
- Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung -2.618 EW<br />
= Prognostizierte Einwohnerentwicklung (EZ-2) 21 (EZ-2)<br />
Ermittlung des durch den Belegungsdichterückgang und die Einwohnerentwicklung insgesamt erforderlichen<br />
Wohnbauflächenbedarfs durch Addition von EZ-1 und EZ-2 zu EZ und Ermittlung des Flächenwertes über die<br />
Orientierungswerte zur Bruttowohnmindestdichte für die jeweilige raumordnerische Funktion der Gemeinde:<br />
3.a Berechnung des relativen zusätzlichen Flächenbedarfs:<br />
Ermittelter Einwohnerzuwachs (EZ=EZ-1+EZ-2)<br />
jew. Bruttomindestwohndichtewert (in EW/ha)<br />
= ha Bedarf Wohnbaufläche (relativ) 2,79 ha<br />
3.b Berechnung des absoluten zusätzlichen Flächenbedarfs durch Abzug von Flächenpotenzialen wie<br />
- noch nicht bebaute ausgewiesene Wohnbauflächen in Bauleitplänen<br />
- für Wohnbebauung aktivierbare Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich)<br />
Zuwachs Wohnbaufläche (relativ)-Flächenpotenziale = Bedarf Wohnbaufläche absolut<br />
Grundlage:<br />
Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der<br />
Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen<br />
des Genehmigungsverfahrens nach § 6<br />
BauGB und nach § 10 Abs.2 BauGB<br />
Seite 12
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.2.3 Übersicht Flächen-Neuausweisungen im Zuge der 3 - 6. pkt. Änderung<br />
Nachfolgend ist eine Übersicht der neuen zusätzlichen Flächenausweisungen dargestellt, die sich aus der<br />
geplanten 3. bis 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum Hardt<br />
ergeben.<br />
pkt. Ä. lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />
Gemarkung Geltungs- Summe tatsächlicher Neuausweisungen<br />
FNP der tatsächlichen Neuausweisungen<br />
bereich W M<br />
3. 2.1. Neuausweisung Wohnbaufläche 'Theilenwald' - 1. Erw. Hardt 0,40 ha 0,00 ha<br />
5. 2.4. Neuausweisung Wohnbaufläche 'Theilenwald' Hardt 1,10 ha 0,00 ha<br />
6. 2.1. Neuausweisung Wohnbauflächen 'Landelhofweg' Hardt 0,77 ha 0,00 ha<br />
pkt. Ä.<br />
FNP<br />
Summe Neuausweisung von Wohnbauflächen 0,00 ha<br />
Summe Neuausweisung von Mischbauflächen 0,00 ha<br />
lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />
der Flächenreduzierungen<br />
Gemarkung Geltungs- Summe tats. Flächenreduzierungen<br />
bereich W M<br />
Reduzierung Wohnbauflächen 0,00 ha<br />
Reduzierung Mischbauflächen 0,00 ha<br />
Summe Neuausweisungen unter Berücksichtigung der Flächenreduzierungen u. 50%-Aufteilung Mischbaufläche)<br />
tatsächliche Neuausweisung von Wohnbauflächen 0,00 ha<br />
tatsächliche Neuausweisung von Mischbauflächen 0,00 ha 0,00 ha<br />
Neuausweisungen W- und M-Flächen für den TVR Hardt gesamt:<br />
0,00 ha 0,00 ha<br />
Sämtliche im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung vorgesehenen Neuausweisungen von Wohnbauflächen<br />
sind bereits über abgeschlossene Bebauungsplan-Verfahren behandelt und auch bereits erschlossen und<br />
bebaut. Neue Mischbauflächen wurden nicht ausgewiesen.<br />
Damit werden im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP im Teilverwaltungsraum Hardt keine<br />
neuen Wohn- und Mischbauflächen ausgewiesen.<br />
Seite 13
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.2.4 Übersicht Reserveflächen (sog. Alte-Last-Flächen)<br />
Im Zuge der Projektbearbeitung wurden auch die noch zur Verfügung stehenden genehmigten Reserveflächen<br />
des Flächennutzungsplanes bzw. aus den erschlossenen Baugebieten (Bebauungsplänen) überprüft und die<br />
noch zur Verfügung stehenden Bauflächen ermittelt. Diese Flächen sind in den nachfolgenden Planausschnitten<br />
der Siedlungsbereiche als blau schraffierte Fläche mit zugehöriger Bezeichnung dargestellt. Nicht berücksichtigt<br />
ist dabei, ob sich die dargestellten Flächen im Eigentum der Gemeinde Hardt befinden und damit auch kurz-<br />
bzw. mittelfristig verfügbar wären.<br />
FNP der VVG Schramberg, 3.-6. pkt. Änderung - Übersicht 'Alte-Last-Flächen'<br />
Übersicht der im genehmigten Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsflächen für Wohn- u. Mischbauflächen,<br />
sofern sie nicht bereits bebaut sind oder über erstellte Baulückenkataster erfasst sind<br />
oder im Zuge der vorliegenden 3. bis 6. punktuellen Änderung betroffen sind. (TVR Hardt)<br />
Kürzel Bezeichnung<br />
Fläche lt. tatsächlich (*) zur Verfügung stehender Flächenanteil<br />
(siehe Plan)<br />
WOHNBAUFLÄCHEN<br />
gen. FNP Wohnbau Mischbau Bemerkung / Begründung<br />
Har-W01 Hardt 1,501 ha 1,501 ha Privat, derzeit nicht verfügbar<br />
Har-W02 Hardt 0,348 ha 0,348 ha<br />
Zwischensumme TVR Hardt<br />
MISCHBAUFLÄCHEN<br />
1,849 ha<br />
Har-M01 Hardt 1,311 ha 0,165 ha best. Lager + Freizeitpark<br />
Har-M02 Hardt 0,508 ha 0,508 ha<br />
Zwischensumme TVR Hardt 0,673 ha<br />
Summe Reserveflächen Wohnen<br />
incl. 50% Anteil Mischbauflächen<br />
2,186 ha<br />
Die erfassten Teilflächen sind nachfolgend in Planausschnitten dargestellt (ohne Maßstab).<br />
Aus der tabellarischen Zusammenstellung geht hervor, das der Teilverwaltungsraum Hardt lediglich über bereits<br />
genehmigte Reserveflächen für Wohnbebauung einschl. Mischbauflächen in einer Gesamtgröße von ca.<br />
2,186 ha verfügt, davon nur ein geringer Teil resultierend aus Entwicklungsflächen für Mischbebauung. Dabei<br />
besteht derzeit keine Möglichkeit, die Fläche Har-W01 ("Moos") zu entwickeln, da sie sich in Privateigentum<br />
befindet und ein Verkauf an die Gemeinde in absehbarer Zeit nicht möglich erscheint. Auch eine Entwicklung<br />
der Fläche Har-W02 erscheint derzeit nicht möglich, zum einen auf Grund der geringen Größe sowie der<br />
Eigentumsverhältnisse und zum anderen auf Grund des direkt angrenzenden Sportgeländes.<br />
In einer anstehenden generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind die o.g. Flächen aus den<br />
genannten Gründen zu überprüfen. Ggf. ist auf eine weitere Ausweisung dieser Flächen zu verzichten und dafür<br />
eine Neuausweisung an anderer besser geeigneter Stelle vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die beiden<br />
dargestellten Wohnbau-Reserven, die den größten Flächenanteil einnehmen.<br />
Seite 14
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
Übersicht der Entwicklungsflächen für Wohnen und Mischbebauung des genehmigten<br />
Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum Hardt<br />
der südliche Teil ist bebaut<br />
bzw. gehört zum Gelände<br />
des Freizeitparks<br />
die Flächen sind in Privateigentum,<br />
werden landwirtschaftlich<br />
genutzt und sind<br />
derzeit nicht verfügbar.<br />
der nördliche Teil wird als<br />
Lagerfläche eines<br />
Gewerbebetriebes genutzt<br />
Seite 15
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.2.5 Untersuchung aktivierbarer Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich<br />
Eine detaillierte Untersuchung genehmigter und erschlossener Bebauungsplan-Gebiete bzw. von sonstigen<br />
bebaubaren Flächen nach § 34 BauGB in Bezug auf weitere innerörtliche Entwicklungspotentiale bzw.<br />
Entwicklungsreserven ist bisher nicht erfolgt. Dies bleibt einer generellen Fortschreibung des<br />
Flächennutzungsplanes nach dem Zielhorizont 2015 vorbehalten. Vorbereitende Untersuchungen sind jedoch<br />
bereits durchgeführt worden.<br />
Zumeist befinden sich diese potentiell geeigneten Flächen oder auch aktivierbaren Objekte im privaten<br />
Eigentum, so daß ein Zugriff nicht möglich ist. Dies wird deutlich anhand einer Flächenerhebung vom Oktober<br />
2007, deren Ergebnisse sind in einem Übersichtslageplan dargestellt.<br />
Aktuell besitzt die Gemeinde selbst außerhalb der in Kapitel 2.2.4 beschriebenen Flächen nur noch drei weitere<br />
Grundstücke, die für die Errichtung von Wohngebäuden geeignet sind. Diese sollen jedoch derzeit aus<br />
verschiedenen städtebaulichen Überlegungen heraus nicht verkauft werden.<br />
Deutlich erkennbar ist der relativ große Anteil an Baulücken in privater Hand (gelbe Flächen), oft an<br />
klassifizierten Straßen oder an Ortsstraßen gelegen. Die Verwaltung sucht derzeit verstärkt den Kontakt mit<br />
betroffenen Grundstückseigentümern, um eine Aktivierung dieser Flächen zu erreichen. Dies ist jedoch mit<br />
einem großen Zeitaufwand verbunden und oft ohne Erfolg, so daß einem immer noch vorhandenen Bedarf an<br />
Wohnbauflächen (vgl. die schnelle Bebauung der kleinen Baugebiete 'Am Theilenwald' und 'Landelhofweg')<br />
derzeit kein adäquates Angebot gegenüber steht.<br />
Seite 16
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.2.6 Zusammenfassung<br />
Zusammenfassend ist folgendes festzustellen:<br />
- Der ermittelte relative Bedarf für Wohnbauflächen für das Zieljahr 2015 gemäß den Hinweisen des<br />
Wirtschaftsministeriums B.-W. vom 01.01.2009 beträgt für den Teilverwaltungsraum Hardt ca. 2,79 ha,<br />
wenn man die für das Jahr 2015 prognostizierte Bevölkerungszahl des Statistischen Landesamtes<br />
ansetzt.<br />
- Die Anteil der tatsächlich im Zuge der 3.-6. punktuellen Änderung des FNP neu ausgewiesenen<br />
Wohnbauflächen für den Teilverwaltungsraum Hardt einschließlich des Anteils Mischbauflächen geht<br />
gegen null, da sämtliche in den Änderungen enthaltenen Flächen bereits nahezu vollständig erschlossen,<br />
verkauft und bebaut sind. (vgl. Kapitel 2.2.3).<br />
- Die lt. genehmigtem Flächennutzungsplan noch verfügbaren Reserveflächen (vgl. Kapitel 2.2.4) von<br />
insgesamt ca. 2,186 ha einschließlich des Anteils Mischbauflächen liegen sogar etwas unter diesem<br />
theoretischen Bedarf. Die tatsächliche Verfügbarkeit dieser Flächen ist jedoch derzeit nicht gegeben. Im<br />
Zuge einer anstehenden generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind diese<br />
Flächenausweisungen zu überprüfen und ein Konzept für die künftige wohnbauliche Entwicklung von<br />
Hardt zu erstellen. Auch bei Berücksichtigung möglicher innerörtlicher Entwicklungspotentiale ist dabei<br />
die Ausweisung neuer zusätzliche Wohnbauflächen erforderlich.<br />
Der Gesamtumfang der im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung vorgesehenen Änderungen in Bezug<br />
auf Wohn- und Mischbauflächen führt somit nicht zu einem zusätzlichen Flächenverbrauch im<br />
Teilverwaltungsraum Hardt, der den Vorgaben der §§ 1 Abs. 4 und 5 sowie des § 1a Abs.2 BauGB<br />
entgegensteht.<br />
Seite 17
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.3 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Wohnbauflächen - TVR Lauterbach<br />
2.3.1 Strukturdaten<br />
Die Angaben zur Bevölkerungsentwicklung des statistischen Landesamtes können ggf. von den Angaben der<br />
regionalen Rechenzentren abweichen, die Zahlen sind nachrichtlich dargestellt. Für die nachfolgende<br />
Bedarfsermittlung werden die Daten des statistischen Landesamtes verwendet.<br />
Bevölkerungsentwicklung Teilverwaltungsraum Lauterbach seit dem Jahr 2000<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Rechenzentrum<br />
Stat. Landesamt 3253 3228 3218 3205 3173 3157 3115 3114 3084 3054<br />
Stat. Landesamt Prognose 3084 3081<br />
Quelle: Statistisches Landesamt<br />
Rechenzentrum<br />
3300<br />
3250<br />
3200<br />
3150<br />
3100<br />
3050<br />
3000<br />
2950<br />
(Anmerkung: Prognose Stat. Landesamt ohne Wanderungen<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Stat. Landesamt 3253 3228 3218 3205 3173 3157 3115 3114 3084 3054<br />
Stat. Landesamt Prognose 3084 3081<br />
Rechenzentrum<br />
Stat. Landesamt<br />
Stat. Landesamt Prognose<br />
Das statistische Landesamt geht in seiner Prognose der Bevölkerungsentwicklung für Lauterbach von einer<br />
Einwohnerzahl von 2.983 für das Jahr 2015 aus (ohne Zu- und Abwanderungen). In derselben Tabelle ist für<br />
das Jahr 2009 eine Bevölkerungszahl von 3.081 EW prognostiziert, tatsächlich waren es lt. statistischem<br />
Landesamt sogar nur 3.054 EW, also bereits etwas weniger als prognostiziert.<br />
Somit ist festzustellen, daß die Bevölkerungsentwicklung des Teilverwaltungsraums Lauterbach dem<br />
prognostizierten Trend des statistischen Landesamtes entspricht. Entsprechend der landesweiten Prognose ist<br />
mittelfristig entsprechend von einem weiteren Bevölkerungsrückgang auszugehen.<br />
Im Regionalplan ist Lauterbach als sogenannte 'sonstige Gemeinde' im ländlichen Raum dargestellt, ohne Lage<br />
an einer Entwicklungsachse. Während für 'sonstige Gemeinden' üblicherweise von einem raumordnerischen<br />
Orientierungswert von 50 EW/ha ausgegangen wird, muß dieser Wert für Lauterbach auf Grund der raumordnerischen<br />
Rahmenbedingen und der Lage im ländlichen Raum relativiert werden, es wird ein gemittelter Wert<br />
von 45 EW/ha angesetzt (vgl. auch Ausführungen zu den Teilverwaltungsräumen <strong>Aichhalden</strong> und Hardt).<br />
2.3.2 Bedarfsermittlung<br />
Nachfolgend ist die Bedarfsermittlung für Wohnbauflächen in Bezug auf den Teilverwaltungsraum Lauterbach<br />
auf Grundlage der Hinweise des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg dargestellt.<br />
Seite 18
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
VVG Schramberg - 3.-6. punktuelle Änderung des FNP<br />
- Ermittlung des Flächenbedarfs für Wohnbauflächen -<br />
Teilverwaltungsraum Lauterbach<br />
STRUKTURDATEN<br />
Zieljahr 2015<br />
Planungszeitraum (Laufzeit 2007-2015) 8 Jahre<br />
Einwohnerzahl EW (Stand 30.09.2009, Quelle: stat. Landesamt) 3.054 EW<br />
Belegungsdichte (EW/WE) = Haushaltsgröße (Quelle: stat. Landesamt) 2,30 EW/WE<br />
Raumkategorie ländlicher Raum<br />
Lage an Entwicklungsachsen nach LEP und Regionalplan nein<br />
regionalplanerische Festlegungen sonstige Gemeinde<br />
raumordnerischer Orientierungswert für Kleinzentren 60 EW/ha<br />
raumordnerischer Orientierungswert für sonstige Gemeinden 50 EW/ha<br />
Ansatz für Lauterbach ( .... ) 45 EW/ha<br />
ÖPNV-Anbindung kein Schienenverkehr<br />
diverse Buslinien<br />
erwartete Einwohnerzahl nach Prognose des Stat. Landesamtes im Zieljahr 2.983 EW<br />
FLÄCHENBILANZEN<br />
Wohnbauflächen (Bestand)<br />
Mischbauflächen (Bestand)<br />
Gewerbeflächen (Bestand)<br />
Bestand<br />
Flächenpotenziale<br />
Alte Last Wohnbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />
Alte Last Mischbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />
Alte Last Gewerbeflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />
Baulücken / Brachen / Konversionsflächen (siehe gesonderte Ausführungen)<br />
Angaben zur Verfügbarkeit der Potenziale (bisher k.A.) erfolgt im Zuge einer generellen Fortschreibung<br />
BEDARFSBERECHNUNG<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Ermittlung eines (fiktiven) Einwohnerzuwachses (EZ-1) durch Belegungsdichetrückgang auf der Basis der<br />
Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung, i.d.R. mit 0,5 % Wachstum p.a. des Planungszeitraums<br />
(EW x 0,5 x Laufzeit)/100 = EZ-1) 122 (EZ-1)<br />
Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung (EZ-2) im Planungszeitraum (auf Basis der Prognose des<br />
statistischen Landesamtes):<br />
prognostizierte Einwohnerzahl im Zieljahr der Planung 2.983 EW<br />
- Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung -3.054 EW<br />
= Prognostizierte Einwohnerentwicklung (EZ-2) -71 (EZ-2)<br />
Ermittlung des durch den Belegungsdichterückgang und die Einwohnerentwicklung insgesamt erforderlichen<br />
Wohnbauflächenbedarfs durch Addition von EZ-1 und EZ-2 zu EZ und Ermittlung des Flächenwertes über die<br />
Orientierungswerte zur Bruttowohnmindestdichte für die jeweilige raumordnerische Funktion der Gemeinde:<br />
3.a Berechnung des relativen zusätzlichen Flächenbedarfs:<br />
Ermittelter Einwohnerzuwachs (EZ=EZ-1+EZ-2)<br />
jew. Bruttomindestwohndichtewert (in EW/ha)<br />
= ha Bedarf Wohnbaufläche (relativ) 1,14 ha<br />
3.b Berechnung des absoluten zusätzlichen Flächenbedarfs durch Abzug von Flächenpotenzialen wie<br />
- noch nicht bebaute ausgewiesene Wohnbauflächen in Bauleitplänen<br />
- für Wohnbebauung aktivierbare Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich)<br />
Zuwachs Wohnbaufläche (relativ)-Flächenpotenziale = Bedarf Wohnbaufläche absolut<br />
Grundlage:<br />
Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der<br />
Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen<br />
des Genehmigungsverfahrens nach § 6<br />
BauGB und nach § 10 Abs.2 BauGB<br />
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<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.3.3 Übersicht Flächen-Neuausweisungen im Zuge der 3 - 6. pkt. Änderung<br />
Nachfolgend ist eine Übersicht der neuen zusätzlichen Flächenausweisungen dargestellt, die sich aus der<br />
geplanten 3. bis 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum Lauterbach<br />
ergeben.<br />
pkt. Ä. lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />
Gemarkung Geltungs- Summe tatsächlicher Neuausweisungen<br />
FNP der tatsächlichen Neuausweisungen<br />
bereich W M<br />
5. 3.2. Ergänzung Sonder- und Wohnbauflächen Lauterbach 1,27 ha 0,00 ha<br />
pkt. Ä.<br />
FNP<br />
Summe Neuausweisung von Wohnbauflächen 0,00 ha<br />
Summe Neuausweisung von Mischbauflächen 0,00 ha<br />
lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />
der Flächenreduzierungen<br />
Gemarkung Geltungs- Summe tats. Flächenreduzierungen<br />
bereich W M<br />
Reduzierung Wohnbauflächen 0,00 ha<br />
Reduzierung Mischbauflächen 0,00 ha<br />
Summe Neuausweisungen unter Berücksichtigung der Flächenreduzierungen u. 50%-Aufteilung Mischbaufläche)<br />
tatsächliche Neuausweisung von Wohnbauflächen 0,00 ha<br />
tatsächliche Neuausweisung von Mischbauflächen 0,00 ha 0,00 ha<br />
Neuausweisungen W- und M-Flächen für den TVR Lauterbach gesamt:<br />
0,00 ha 0,00 ha<br />
Im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung sind keine neuen Ausweisungen für Wohnbauflächen<br />
vorgesehen. Auch neue Mischbauflächen wurden nicht ausgewiesen.<br />
2.3.4 Übersicht Reserveflächen (sog. Alte-Last-Flächen)<br />
Im Zuge der Projektbearbeitung wurden auch die noch zur Verfügung stehenden genehmigten Reserveflächen<br />
des Flächennutzungsplanes bzw. aus den erschlossenen Baugebieten (Bebauungsplänen) überprüft und die<br />
noch zur Verfügung stehenden Bauflächen ermittelt. Diese Flächen sind in den nachfolgenden Planausschnitten<br />
der Siedlungsbereiche als blau schraffierte Fläche mit zugehöriger Bezeichnung dargestellt. Nicht berücksichtigt<br />
ist dabei, ob sich die dargestellten Flächen im Eigentum der Gemeinde Lauterbach befinden und damit auch<br />
kurz- bzw. mittelfristig verfügbar wären.<br />
FNP der VVG Schramberg, 3.-6. pkt. Änderung - Übersicht 'Alte-Last-Flächen'<br />
Übersicht der im genehmigten Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsflächen für Wohn- u. Mischbauflächen,<br />
sofern sie nicht bereits bebaut sind oder über erstellte Baulückenkataster erfasst sind<br />
oder im Zuge der vorliegenden 3. bis 6. punktuellen Änderung betroffen sind. (TVR Lauterbach)<br />
Kürzel Bezeichnung<br />
Fläche lt. tatsächlich (*) zur Verfügung stehender Flächenanteil<br />
(siehe Plan)<br />
WOHNBAUFLÄCHEN<br />
gen. FNP Wohnbau Mischbau Bemerkung / Begründung<br />
Lau-W01 Lauterbach 2,606 ha 2,606 ha<br />
Zwischensumme TVR Lauterbach<br />
MISCHBAUFLÄCHEN<br />
2,606 ha<br />
Lau-M01 Lauterbach 0,573 ha 0,573 ha<br />
Zwischensumme TVR Lauterbach 0,573 ha<br />
Summe Reserveflächen Wohnen<br />
incl. 50% Anteil Mischbauflächen<br />
2,893 ha<br />
Die erfassten Teilflächen sind nachfolgend in Planausschnitten dargestellt (ohne Maßstab).<br />
Aus der tabellarischen Zusammenstellung geht hervor, das der Teilverwaltungsraum Lauterbach über bereits<br />
genehmigte Reserveflächen für Wohnbebauung einschl. Mischbauflächen in einer Gesamtgröße von ca.<br />
2,89 ha verfügt. Dies geht über den ermittelten Bedarf bis zum Zielhorizont 2015 hinaus.<br />
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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
Eine detaillierte Untersuchung genehmigter und erschlossener Bebauungsplan-Gebiete bzw. von sonstigen<br />
bebaubaren Flächen nach § 34 BauGB in Bezug auf weitere innerörtliche Entwicklungspotentiale bzw.<br />
Entwicklungsreserven ist bisher nicht erfolgt. Dies bleibt einer generellen Fortschreibung des<br />
Flächennutzungsplanes nach dem Zielhorizont 2015 vorbehalten.<br />
Übersicht der Entwicklungsflächen für Wohnen und Mischbebauung des genehmigten<br />
Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum Lauterbach<br />
2.3.5 Zusammenfassung<br />
Zusammenfassend ist folgendes festzustellen:<br />
- Der ermittelte relative Bedarf für Wohnbauflächen für das Zieljahr 2015 gemäß den Hinweisen des<br />
Wirtschaftsministeriums B.-W. vom 01.01.2009 beträgt für den Teilverwaltungsraum Hardt ca. 1,14 ha,<br />
wenn man die für das Jahr 2015 prognostizierte Bevölkerungszahl des Statistischen Landesamtes<br />
ansetzt.<br />
- Im Zuge der 3.- 6. punktuellen Änderung werden keine neuen Wohn- und Mischbauflächen für den<br />
Teilverwaltungsraum Lauterbach ausgewiesen (vgl. nachfolgendes Kapitel 2.3.3).<br />
- Die lt. genehmigtem Flächennutzungsplan noch verfügbaren Reserveflächen (vgl. Kapitel 2.3.4) von<br />
insgesamt ca. 2,89 ha einschließlich des Anteils Mischbauflächen gehen über den ermittelten<br />
theoretischen Bedarf hinaus. Im Zuge einer anstehenden generellen Fortschreibung des<br />
Flächennutzungsplanes ist die Verfügbarkeit dieser Flächen zu überprüfen und ein Konzept für die<br />
künftige wohnbauliche Entwicklung von Lauterbach zu erstellen..<br />
Der Gesamtumfang der im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung vorgesehenen Änderungen in Bezug<br />
auf Wohn- und Mischbauflächen führt somit nicht zu einem zusätzlichen Flächenverbrauch im<br />
Teilverwaltungsraum Lauterbach, der den Vorgaben der §§ 1 Abs. 4 und 5 sowie § 1a Abs.2 BauGB<br />
entgegensteht.<br />
Seite 21
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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.4 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Wohnbauflächen - TVR Schramberg+TO<br />
2.4.1 Strukturdaten<br />
Die Angaben zur Bevölkerungsentwicklung des statistischen Landesamtes können ggf. von den Angaben der<br />
regionalen Rechenzentren abweichen, die Zahlen sind nachrichtlich dargestellt. Für die nachfolgende<br />
Bedarfsermittlung werden die Daten des statistischen Landesamtes verwendet.<br />
Bevölkerungsentwicklung Teilverwaltungsraum Schramberg mit Teilorten seit dem Jahr 2000<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Rechenzentrum (KIRU) 21598<br />
Stat. Landesamt 22666 22694 22608 22442 22400 22155 22032 21915 21621 21479<br />
Stat. Landesamt Prognose 21621 21558<br />
Prognose mit Wanderungen 21621 21522<br />
23000<br />
22500<br />
22000<br />
21500<br />
21000<br />
20500<br />
Rechenzentrum (KIRU)<br />
Stat. Landesamt<br />
Stat. Landesamt Prognose<br />
(Anmerkung: Prognose Stat. Landesamt ohne Wanderungen<br />
Aufteilung nach Teilorten (Quelle KIRU, 31.12.2009)<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Talstadt 8.085 EW 37,43% 69,81% Ansatz Einwohnerdichte für M80 EW/ha * Anteil =<br />
Sulgen 6.993 EW 32,38%<br />
Tennenbronn 3.732 EW 17,28% 30,19% Ansatz Einwohnerdichte für s 45 EW/ha * Anteil =<br />
Waldmössingen 2.037 EW 9,43% Gemeinden im ländlichen Raum<br />
Heiligenbronn 617 EW 2,86%<br />
Schönbronn 134 EW 0,62%<br />
Gesamt: 21.598 EW 100,00% 100,00% Gemittelter Wert zur Festsetzung der Einwoh<br />
21598<br />
22666 22694 22608 22442 22400 22155 22032 21915 21621 21479<br />
21621 21558<br />
Rechenzentrum (KIRU)<br />
Stat. Landesamt<br />
Stat. Landesamt Prognose<br />
(da Prognosewerte für die Teilorte fehlen, wird dieser Ansatz gewählt)<br />
55,8 EW/ha<br />
13,6 EW/ha<br />
69,4 EW/ha<br />
Das statistische Landesamt geht in seiner Prognose der Bevölkerungsentwicklung von einer Einwohnerzahl von<br />
21.111 für das Jahr 2015 aus (ohne Zu- und Abwanderungen). In derselben Tabelle ist für das Jahr 2009 eine<br />
Bevölkerungszahl von 21558 EW prognostiziert, tatsächlich waren es lt. Rechenzentrum 21598 EW, also ca. 40<br />
EW mehr. Nicht ersichtlich ist, warum die Bestandsangabe des Stat. Landesamtes für das Jahr 2009 um fast<br />
120 EW niedriger liegt als die Bestandsangabe des Rechenzentrums.<br />
Es ist festzustellen, daß für den Bereich Kernstadt Schramberg mit Teilorten mit einer deutlichen<br />
Bevölkerungsabnahme bis zum Zielhorizont 2015 zu rechnen ist (gemittelt ca. 400 EW, bei Berücksichtigung<br />
der Zu- und Abwanderungen sogar 600 EW).<br />
Im Regionalplan ist Schramberg selbst als Mittelzentrum eingestuft, mit Lage an der Entwicklungsachse<br />
Tuttlingen-Rottweil-Schramberg-Schiltach. Eine direkte Anbindung an den Schienenverkehr exitistiert nicht.<br />
Seite 22
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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
Die Teilorte selbst sind als sogenannte 'sonstige Gemeinde' im ländlichen Raum dargestellt, i.d.R. ohne Lage<br />
an einer Entwicklungsachse. Während für 'sonstige Gemeinden' üblicherweise von einem raumordnerischen<br />
Orientierungswert von 50 EW/ha ausgegangen wird, muß dieser Wert für diese Teilorte auf Grund der raumordnerischen<br />
Rahmenbedingen und der Lage im ländlichen Raum relativiert werden, es wird ein gemittelter Wert<br />
von 45 EW/ha angesetzt.<br />
Für die 3. – 6. punktuelle Änderung erfolgt keine weitere Unterscheidung zwischen Kernstadt mit Sulgen<br />
und den Teilorten. Es wird ein gemittelter Wert für die zu berücksichtigende Einwohnerdichte angesetzt<br />
(s.obige Tabelle).<br />
2.4.2 Bedarfsermittlung<br />
Nachfolgend ist die Bedarfsermittlung für Wohnbauflächen in Bezug auf den Teilverwaltungsraum Schramberg<br />
mit Teilorten auf Grundlage der Hinweise des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg dargestellt.<br />
Seite 23
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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
VVG Schramberg - 3.-6. punktuelle Änderung des FNP<br />
- Ermittlung des Flächenbedarfs für Wohnbauflächen -<br />
Teilverwaltungsraum Schramberg incl. Teilorte<br />
STRUKTURDATEN<br />
Zieljahr 2015<br />
Planungszeitraum (Laufzeit 2007-2015) 8 Jahre<br />
Einwohnerzahl EW (Stand 30.09.2009, Quelle: stat. Landesamt) 21.479 EW<br />
Belegungsdichte (EW/WE) = Haushaltsgröße (Quelle: stat. Landesamt) 2,20 EW/WE<br />
Raumkategorie ländlicher Raum<br />
Lage an Entwicklungsachsen nach LEP und Regionalplan ja<br />
regionalplanerische Festlegungen Mittelzentrum<br />
raumordnerischer Orientierungswert für Mittelzentren 80 EW/ha<br />
raumordnerischer Orientierungswert für sonstige Gemeinden 50 EW/ha<br />
Ansatz für Kernstadt + Teilorte (gemittelter Wert) 69,4 EW/ha<br />
ÖPNV-Anbindung kein Schienenverkehr<br />
diverse Buslinien<br />
erwartete Einwohnerzahl nach Prognose des Stat. Landesamtes im Zieljahr 21.111 EW<br />
FLÄCHENBILANZEN<br />
Bestand<br />
Wohnbauflächen (Bestand) wird ergänzt<br />
Mischbauflächen (Bestand) wird ergänzt<br />
Gewerbeflächen (Bestand) wird ergänzt<br />
Flächenpotenziale<br />
Alte Last Wohnbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />
Alte Last Mischbauflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />
Alte Last Gewerbeflächen (siehe gesonderte Tabelle)<br />
Baulücken / Brachen / Konversionsflächen (siehe gesonderte Ausführungen)<br />
Angaben zur Verfügbarkeit der Potenziale (bisher k.A.) erfolgt im Zuge einer generellen Fortschreibung<br />
BEDARFSBERECHNUNG<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Ermittlung eines (fiktiven) Einwohnerzuwachses (EZ-1) durch Belegungsdichetrückgang auf der Basis der<br />
Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung, i.d.R. mit 0,5 % Wachstum p.a. des Planungszeitraums<br />
(EW x 0,5 x Laufzeit)/100 = EZ-1) 859 (EZ-1)<br />
Ermittlung der prognostizierten Einwohnerentwicklung (EZ-2) im Planungszeitraum (auf Basis der Prognose des<br />
statistischen Landesamtes):<br />
prognostizierte Einwohnerzahl im Zieljahr der Planung 21.111 EW<br />
- Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung -21.479 EW<br />
= Prognostizierte Einwohnerentwicklung (EZ-2) -368 (EZ-2)<br />
Ermittlung des durch den Belegungsdichterückgang und die Einwohnerentwicklung insgesamt erforderlichen<br />
Wohnbauflächenbedarfs durch Addition von EZ-1 und EZ-2 zu EZ und Ermittlung des Flächenwertes über die<br />
Orientierungswerte zur Bruttowohnmindestdichte für die jeweilige raumordnerische Funktion der Gemeinde:<br />
3.a Berechnung des relativen zusätzlichen Flächenbedarfs:<br />
Ermittelter Einwohnerzuwachs (EZ=EZ-1+EZ-2)<br />
jew. Bruttomindestwohndichtewert (in EW/ha)<br />
= ha Bedarf Wohnbaufläche (relativ) 7,07 ha<br />
3.b Berechnung des absoluten zusätzlichen Flächenbedarfs durch Abzug von Flächenpotenzialen wie<br />
- noch nicht bebaute ausgewiesene Wohnbauflächen in Bauleitplänen<br />
- für Wohnbebauung aktivierbare Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich)<br />
Zuwachs Wohnbaufläche (relativ)-Flächenpotenziale = Bedarf Wohnbaufläche absolut<br />
Grundlage:<br />
Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der<br />
Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen<br />
des Genehmigungsverfahrens nach § 6<br />
BauGB und nach § 10 Abs.2 BauGB<br />
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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.4.3 Übersicht Flächen-Neuausweisungen im Zuge der 3 - 6. pkt. Änderung<br />
Nachfolgend ist eine Übersicht der neuen zusätzlichen Flächenausweisungen dargestellt, die sich aus der<br />
geplanten 3. bis 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum Schramberg<br />
mit Teilorten ergeben.<br />
pkt. Ä. lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />
Gemarkung Geltungs- Summe tatsächlicher Neuausweisungen<br />
FNP der tatsächlichen Neuausweisungen<br />
bereich W M<br />
3. 4.2. Erweiterung 'Schoren Süd' Sulgen 5,60 ha 0,49 ha<br />
4. 4.2. Neuausweisung Wohnbauflächen 'Hintersulgen' Sulgen 0,82 ha Fläche entfällt<br />
5. 4.8. Wohnbauflächen im Bereich 'Vogtshof' Talstadt 3,82 ha 0,54 ha<br />
5. 4.1. Abrundung Lienberg Sulgen 2,78 ha 0,40 ha<br />
5. 4.11. Änderung im Bereich Kirchplatz/Hardtstr./Obere Gasse Sulgen 0,92 ha 0,44 ha<br />
5. 4.12. Sulgen-Mitte' - Umwidmung Gemeinbedarf Sulgen 0,78 ha 0,45 ha<br />
5. 4.13. Abrundungssatzung - Mischbauflächen Schönbronn 1,59 ha Fläche entfälllt<br />
5. 4.15. Hausteile' Heiligenbronn 13,16 ha 3,20 ha<br />
5. 4.2. Holderstauden / Seele' Waldmössingen 2,34 ha 2,34 ha<br />
6. 4.36. BBP 'Tischneck' Talstadt 7,08 ha 1,58 ha<br />
Summe Neuausweisung von Wohnbauflächen 6,53 ha<br />
Summe Neuausweisung von Mischbauflächen 2,91 ha<br />
pkt. Ä. lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />
Gemarkung Geltungs- Summe tats. Flächenreduzierungen<br />
FNP der Flächenreduzierungen<br />
bereich W M<br />
5. 4.2. Rücknahme Wohnbauflächen 'Esel' Waldmössingen 2,19 ha 2,19 ha<br />
5. 4.16. Erweiterung FH 'Kirchtal' Waldmössingen 0,69 ha 0,19 ha<br />
6. 4.37. Rochus-Merz-Str./Burgweg' Talstadt 1,81 ha 1,65 ha<br />
Reduzierung Wohnbauflächen 3,84 ha<br />
Reduzierung Mischbauflächen 0,19 ha<br />
Summe Neuausweisungen unter Berücksichtigung der Flächenreduzierungen u. 50%-Aufteilung Mischbaufläche)<br />
tatsächliche Neuausweisung von Wohnbauflächen 2,69 ha<br />
tatsächliche Neuausweisung von Mischbauflächen 1,36 ha 1,36 ha<br />
Neuausweisungen W- und M-Flächen für den TVR Schramberg gesamt:<br />
4,05 ha 1,36 ha<br />
Der tatsächlichen Neuausweisung von Wohnbauflächen in Höhe von 6,53 ha steht eine gleichzeitige<br />
Flächenreduzierung in Höhe von 3,84 ha gegenüber. Teilortsbezogen wird für Waldmössingen durch die<br />
Reduzierung der bisherigen Entwicklungsflächen 'Esel' und 'Kirchtal' eine flächengleiche Kompensation erreicht.<br />
Dagegen gibt es eine Neuausweisung ohne entsprechende Kompensation für den Stadtteil Heiligenbronn.<br />
Diese Flächenausweisung steht in direktem Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der<br />
Behinderteneinrichtungen in Heiligenbronn.<br />
Die tatsächliche Neuausweisung von Mischbauflächen in Höhe von 2,91 ha wird zur Hälfte den<br />
Wohnbauflächen zugeschlagen und zur Hälfte den Gewerbeflächen. Somit ergibt sich eine tatsächliche<br />
Neuausweisung von Wohnbauflächen insgesamt in einer Größe von 4,47 ha.<br />
Seite 25
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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.4.4 Übersicht Reserveflächen (sog. Alte-Last-Flächen)<br />
Im Zuge der Projektbearbeitung wurden auch die noch zur Verfügung stehenden genehmigten Reserveflächen<br />
des Flächennutzungsplanes überprüft und die daraus noch zur Verfügung stehenden Bauflächen ermittelt.<br />
Diese Flächen sind in den nachfolgenden Planausschnitten der Siedlungsbereiche als blau schraffierte Fläche<br />
mit zugehöriger Bezeichnung dargestellt. Nicht berücksichtigt ist dabei, ob sich die dargestellten Flächen im<br />
Eigentum der Stadt Schramberg befinden und damit auch kurz- bzw. mittelfristig verfügbar wären.<br />
FNP der VVG Schramberg, 3.-6. pkt. Änderung - Übersicht 'Alte-Last-Flächen'<br />
Übersicht der im genehmigten Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsflächen für Wohn- u. Mischbauflächen,<br />
sofern sie nicht bereits bebaut sind oder über erstellte Baulückenkataster erfasst sind<br />
oder im Zuge der vorliegenden 3. bis 6. punktuellen Änderung betroffen sind. (TVR Schramberg + TO)<br />
Kürzel Bezeichnung<br />
Fläche lt. tatsächlich (*) zur Verfügung stehender Flächenanteil<br />
(siehe Plan)<br />
WOHNBAUFLÄCHEN<br />
gen. FNP Wohnbau Mischbau Bemerkung / Begründung<br />
Sch-W01 Sulgen - Schoren 5,130 ha 5,130 ha<br />
Sch-W02 Sulgen 0,364 ha 0,364 ha<br />
Sch-W03 Talstadt 0,278 ha 0,278 ha<br />
Sch-W04 Tennenbronn 0,764 ha 0,764 ha<br />
Sch-W05 Tennenbronn 0,375 ha 0,375 ha<br />
Sch-W06 Tennenbronn 1,976 ha 1,976 ha<br />
Sch-W07 Tennenbronn 1,032 ha 1,032 ha<br />
Sch-W08 Waldmössingen 0,798 ha 0,798 ha<br />
Sch-W09 Waldmössingen 2,248 ha 2,248 ha<br />
Zwischensumme TVR Schramberg + TO<br />
MISCHBAUFLÄCHEN<br />
12,965 ha<br />
Sch-M01 Schönbronn 0,615 ha 0,615 ha<br />
Zwischensumme TVR Schramberg + TO 0,615 ha<br />
Summe Reserveflächen Wohnen<br />
incl. 50% Anteil Mischbauflächen<br />
13,273 ha<br />
Die erfassten Teilflächen sind nachfolgend in Planausschnitten dargestellt (ohne Maßstab).<br />
Aus der tabellarischen Zusammenstellung geht hervor, daß der Teilverwaltungsraum Schramberg über im FNP<br />
bereits genehmigte Reserveflächen für Wohnbebauung einschl. Mischbauflächen in einer Gesamtgröße von ca.<br />
13,27 ha verfügt, mit den größten Anteilen auf dem Sulgen (ca. 5,5 ha), Tennenbronn (ca. 4,1 ha) und<br />
Waldmössingen (ca. 3,0 ha). In der Kernstadt selbst stehen dagegen nahezu keine Entwicklungsflächen mehr<br />
zur Verfügung.<br />
Bereits diese dargestellten Flächen gehen über den bis zum Zieljahr 2015 prognostizierten Bedarf hinaus.<br />
Seite 26
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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
Übersicht der Entwicklungsflächen für Wohnen und Mischbebauung des genehmigten<br />
Flächennutzungsplanes für den Teilverwaltungsraum Schramberg mit Teilorten (Alte-Last-Flächen)<br />
Die Fläche wird in der 6.pkt.<br />
Änderung des FNP zusätzlich<br />
zurückgenommen !<br />
Die Fläche wird in der 6.pkt.<br />
Änderung des FNP zusätzlich<br />
zurückgenommen !<br />
Sulgen<br />
Talstadt Tennenbronn<br />
Seite 27
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
Die Fläche wird in der 6.pkt.<br />
Änderung des FNP zusätzlich<br />
zurückgenommen !<br />
Tennenbronn Tennenbronn<br />
Tennenbronn Waldmössingen<br />
Seite 28
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
Die Fläche wird in der 6.pkt.<br />
Änderung des FNP zusätzlich<br />
zurückgenommen !<br />
2.4.5 Untersuchung aktivierbarer Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich<br />
Weiterhin hat die Stadt Schramberg im Jahr 2008 die Erstellung eines Baulückenkatasters für die Kernstadt und<br />
alle Teilorte in Auftrag gegeben. Dieses Werk wurde Ende 2009 fertiggestellt. Es besteht aus mehreren<br />
Planteilen mit den zugehörigen Tabellen, in denen die verfügbaren Baulücken sowohl in Bezug auf ihre Anzahl<br />
als auch in Bezug auf die Flächenanteile aufgelistet werden.<br />
Bei der Erfassung der Baulücken wurde unterschieden zwischen:<br />
- Baulücken klassisch innerhalb dem Geltungsbereich von Bebauungsplänen<br />
- Flächen zum Nachverdichten innerhalb bebauter Grundstücke<br />
- Baulücken nach § 34 BauGB<br />
- Flächen zum Nachverdichten innerhalb bebauter Grundstücke nach § 34 BauGB<br />
- Flächen zur Umnutzung in Wohnungsbau<br />
- Flächen für Abbruch und Neuordnung<br />
- grundstücksinterne Erweiterungsflächen.<br />
Allein die Summe der erfassten klassischen Baulücken stellt sich wie folgt dar:<br />
Teilort Baulücken klassisch davon 25% pauschal<br />
Heiligenbronn ca. 3,27 ha ca. 0,82 ha<br />
Schönbronn ca. 0,25 ha ca. 0,06 ha<br />
Sulgen ca. 25,42 ha ca. 6,36 ha<br />
Talstadt ca. 14,66 ha ca. 3,66 ha<br />
Tennenbronn ca. 2,46 ha ca. 0,61 ha<br />
Tischneck ca. 0,72 ha ca. 0,18 ha<br />
Waldmössingen ca. 7,96 ha ca. 1,99 ha<br />
Gesamt: ca. 54,74 ha ca. 13,69 ha<br />
Setzt man von diesen erfassten 54,74 ha pauschal ca. 25 % an, die im Besitz der Stadt sind oder ggf. von<br />
deren Eigentümern ggf. in irgendeiner Form zur Verfügung gestellt werden, kann man von weiteren ca.<br />
13.69 ha potentieller Wohnbauflächen im Innenbereich ausgehen.<br />
Damit wird die Erstellung von Konzepten zur Aktivierung dieser Flächenpotenziale im unbeplanten<br />
Innenbereich zum Schwerpunkt der zukünftigen Siedlungsentwicklung von Schramberg werden, sowohl<br />
im Hinblick auf eine anstehende generelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als auch im<br />
Hinblick auf die Minimierung der Kosten von Erschließungsmaßnahmen.<br />
Seite 29
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.4.6 Zusammenfassung<br />
Zusammenfassend ist folgendes festzustellen:<br />
- Der ermittelte relative Bedarf für Wohnbauflächen für das Zieljahr 2015 gemäß den Hinweisen des<br />
Wirtschaftsministeriums B.-W. vom 01.01.2009 beträgt für den Teilverwaltungsraum Schramberg mit<br />
Teilorten ca. 7,07 ha, wenn man die für das Jahr 2015 prognostizierte Bevölkerungszahl des<br />
Statistischen Landesamtes ansetzt.<br />
- Die Anteil der tatsächlich im Zuge der 3.-6. punktuellen Änderung des FNP neu ausgewiesenen<br />
Wohnbauflächen für den Teilverwaltungsraum Schramberg einschließlich des Anteils Mischbauflächen<br />
beträgt ca. 4,05 ha (vgl. Kapitel 2.4.3), wäre somit also noch unter dem ermittelten Bedarf.<br />
- Die im genehmigten Flächennutzungsplan noch verfügbaren Reserveflächen (vgl. Kapitel 2.4.4) nehmen<br />
jedoch insgesamt einen Flächenanteil von ca. 13,27 ha ein, damit wäre der ermittelte Bedarf an<br />
Wohnbau-Entwicklungsflächen bis zum Zielhorizont 2015 bereits ohne zusätzliche Neuausweisungen<br />
gedeckt. Die geplanten Flächenausweisungen sollten also durch Reduzierung bereits genehmigter<br />
Flächenausweisungen an anderer Stelle kompensiert werden.<br />
- Hinzu kommen die im Rahmen einer gesonderten Untersuchung ermittelten Baulücken und<br />
Reserveflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 54,74 ha allein von klassischen Baulückenflächen, davon<br />
mittelfristig aktivierbar ca. 25 % (pauschaler Ansatz) = ca. 13,69 ha. Nur betrachtet für den Bereich<br />
Talstadt und Sulgen sind dies immer noch ca. 10,02 ha (vgl. Kapitel 2.4.5).<br />
Der Gesamtumfang der im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung vorgesehene Ausweisung<br />
zusätzlicher Wohnbauflächen für den Teilverwaltungsraum Schramberg mit Teilorten widerspricht damit<br />
zum Zeitpunkt der frühzeitigen Trägerbeteiligung den Vorgaben der §§ 1 Abs. 4 und 5 sowie § 1a Abs.2<br />
BauGB.<br />
Der Gemeinderat der Stadt Schramberg hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Verwaltung<br />
beschlossen, im Zuge der 6. punktuellen Änderung einige bereits genehmigte Entwicklungsflächen für<br />
Wohnbebauung herauszunehmen.<br />
Kriterien hierzu waren u.a.<br />
- fehlende Verfügbarkeit von Flächen;<br />
- Konfliktpotential in Bezug auf Landschaftsbild, Arten- und Naturschutz;<br />
- Konfkliktpotential in Bezug auf erforderliche Waldabstandsflächen;<br />
- Kosten-Nutzen-Analyse.<br />
Die zusätzliche Flächenreduzierung in Bezug auf potentielle Entwicklungsflächen für Wohnen beträgt insgesamt<br />
ca. 7,30 ha, davon sind ca. 5,36 ha sog. 'Alte-Last-Flächen' (s.a. markierte Planausschnitte Kapitel 2.4.4) und<br />
weitere 1,94 ha sonstige Baulücken und Reserveflächen, die über das Baulückenkataster erfasst sind.<br />
Die zusätzliche Flächenreduzierung der Sonderbauflächen umfasst ca. 4,33 ha.<br />
Damit stehen der Neuausweisung von insgesamt ca. 4,05 ha Wohnbauflächen im Zuge der 3. bis 6.<br />
punktuellen Änderung im Teilverwaltungsraum Schramberg zusätzliche Reduzierungen von 5,36 ha<br />
bereits genehmigten Entwicklungsflächen gegenüber sowie die Streichung weiterer potentieller<br />
Bauflächen von 1,94 ha.<br />
Der Gesamtumfang der im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung vorgesehenen Änderungen im<br />
Teilverwaltungsraum Schramberg in Bezug auf Wohnbauflächen führt somit nicht zu einem weiteren<br />
erheblichen Flächenverbrauch, der den Vorgaben von § 1 Abs. 4 und 5 sowie § 1a Abs.2 BauGB<br />
entgegensteht.<br />
Seite 30
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
3 BEDARFSERMITTLUNG GEWERBEFLÄCHEN<br />
In Bezug auf die Ermittlung des Bedarfs an Gewerbeflächen gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Der<br />
prognostizierte Gewerbeflächenbedarf ist daher auf den Einzelfall bezogen nachvollziehbar darzustellen und zu<br />
begründen.<br />
Als Zeithorizont für die 3.-6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes ist das Jahr 2015 angesetzt. Bis<br />
dahin soll nach derzeitigem Kenntnisstand mit einer generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />
begonnen werden.<br />
Da es sich um eine Verwaltungsgemeinschaft eigenständiger Städte bzw. Gemeinden handelt, die sowohl aus<br />
regionalplanerischer Sicht als auch aus dem Selbstverständnis heraus unterschiedliche Entwicklungsschwerpunkte<br />
haben, erfolgt eine getrennte Betrachtung der einzelnen Teilverwaltungsräume.<br />
Gemäß den 'Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des<br />
Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs.2 BauGB' des Wirtschaftsministeriums Baden-<br />
Württemberg vom 01.01.2009 sollen aus den Planunterlagen und der Begründung folgende Angaben ersichtlich<br />
sein:<br />
geforderte Angaben Art der Berücksichtigung<br />
Darstellung nicht bebauter Misch-, Gewerbe und<br />
Industrieflächen in Plangebieten sowie nicht bebauter<br />
und nicht genutzter Misch-, Gewerbe- und Industrieflächen<br />
im nicht beplanten Bereich einschließlich<br />
betrieblicher Reserveflächen<br />
Darstellung von Flächen mit Nutzungspotentialen für<br />
gewerbliche Anlagen in anderen Bestandsgebieten<br />
Darstellung der Beteiligung an interkommunalen<br />
Gewerbegebieten<br />
Darstellung und Begründung des zusätzlichen<br />
Gewerbeflächenbedarfs ortsansässiger Unternehmen<br />
Darstellung und Begründung des zusätzlichen<br />
Flächenbedarfs für Neuansiedlungen unter Darlegung<br />
der Berechnungsmethode der Flächenbedarfsprognose<br />
Berücksichtigung regionalplanerischer Vorgaben<br />
hinsichtlich Funktionszuweisung und Obergrenzen für<br />
gewerbliche Flächen, soweit vorhanden<br />
3.1 Vorgehensweise / Methodik<br />
siehe nachfolgende Tabellen und Übersichtspläne sowie<br />
die Ermittlung der sogenannten 'Alte-Last-Flächen' aus<br />
den vorangegangenen Kapiteln. Der Anteil zu berücksichtigender<br />
Mischbaufllächen beträgt demnach für<br />
<strong>Aichhalden</strong> 1,04 ha, für Hardt 0,34 ha, für Lauterbach<br />
0,29 ha und für Schramberg mit Teilorten 3,34 ha. Es<br />
handelt sich somit offensichtlich um einen sehr geringen<br />
Anteil, die Flächen stellen ein Potential vor allem für<br />
Dienstleister und Kleinbetriebe dar und werden in den<br />
weiteren Ausführungen zur Gewerbeentwicklung nicht<br />
berücksichtigt.<br />
wurde sofern offensichtlich berücksichtigt, u.a. bei der<br />
Ermittlung der Erstellung des Baulückenkatasters für die<br />
Stadt Schramberg; bleibt ansonsten einer generellen<br />
Fortschreibung vorbehalten;<br />
Für das Verbandsgebiet ist nur das interkommunale<br />
Gewerbegebiet Waldmössingen-Seedorf für den TVR<br />
Schramberg zu berücksichtigen, die sonstigen<br />
Verbandsgemeinden weisen keine Beteiligungen auf.<br />
siehe Planeinträge und Ausführungen zu den einzelnen<br />
Entwicklungsflächen in den jeweiligen Textteilen.<br />
siehe nachfolgende Ausführungen;<br />
siehe nachfolgende Ausführungen.<br />
Betrachtet wird im vorliegenden Fall die bauliche Entwicklung der letzten 30 Jahre, anhand derer eine<br />
Abschätzung für das Zieljahr vorgenommen werden soll.<br />
In den jeweils beigefügten Übersichtsplänen sind den bestehenden Gewerbeflächen aus der<br />
Flächennutzungsplanung 1980 (rot) die im Jahre 2010 tatsächlich gewerblich genutzten Flächen gegenüber<br />
gestellt (blau).<br />
Aus diesem Zuwachs über einen Zeitraum von 30 Jahren lässt sich ein überschlägiger jährlicher Bedarf als<br />
Grundlage für eine Prognose auf das Jahr 2015 ableiten.<br />
Seite 31
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
Weiterhin sind aus dem genehmigten Flächennutzungsplan 1998 die noch verbleibenden Entwicklungsflächen<br />
für Gewerbe als sogenannte Alte-Last-Flächen dargestellt (gelb).<br />
Aus der Differenz des ermittelten Bedarfs bis zum Jahr 2015 und den noch verfügbaren und bereits<br />
genehmigten Entwicklungsflächen lässt sich der tatsächliche Bedarf für die 3. bis 6. punktuelle Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes 1998 ableiten.<br />
Im Teilverwaltungsraum Schramberg / Sulgen werden die Teilorte Tennenbronn und Waldmössingen jeweils<br />
gesondert, die Talstadt mit Sulgen als Schwerpunkte der gewerblichen Entwicklung jedoch gemeinsam<br />
betrachtet.<br />
Zusätzlich zu der überschlägigen Bedarfsermittlung sind jedoch die örtlichen Gegebenheiten sowie besondere<br />
Einzelfälle (z.B. Erweiterung bestehender Betriebe am Ort zur Standortsicherung, rechtskräftige<br />
Bebauungspläne und bestehende Erschließungen) zu berücksichtigen, die eine über diesen fiktiven Bedarf<br />
hinaus gehende aber begründete Neuausweisung von gewerblichen Entwicklungsflächen in einzelnen Fällen<br />
erforderlich machen.<br />
3.2 Tatsächliche Neuausweisung von Gewerbeflächen im Zuge der<br />
3. bis 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Die tatsächliche Neuausweisung von Gewerbeflächen im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes umfasst folgende Flächen:<br />
pkt. Ä. lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />
Gemarkung Geltungs- tats. Neuausweisung<br />
FNP der tatsächlichen Neuausweisungen<br />
bereich G<br />
3. keine Neuausweisung von Gewerbeflächen<br />
4. 1.1 Herdweg/Struth Aic.-Rötenberg 5,96 ha 2,75 ha<br />
4. 4.1 Mahdental / Hirtenwald Sch.-Sulgen 4,32 ha 2,37 ha<br />
5. 2.3 Ergänzung Weilerstraße Hardt 1,62 ha 0,17 ha<br />
5. 2.5 Ergänzung Reutenmoos Hardt 0,27 ha 0,00 ha<br />
5. 2.6 Gewerbegebiet II Hardt 9,46 ha 6,47 ha<br />
5. 4.17 Webertal / Im Moos Sch.-Waldmös. 17,14 ha 0,00 ha<br />
5. 4.9 Brambach Sch.-Sulgen 8,56 ha 4,91 ha<br />
5. 4.10 Heldhof Sch.-Sulgen 3,49 ha 2,59 ha<br />
6. 1.2 Stieglesäcker Ost <strong>Aichhalden</strong> 2,96 ha 2,96 ha<br />
pkt. Ä.<br />
FNP<br />
lfd.Nr. Name / Beschreibung<br />
der Flächenreduzierungen<br />
Summe Neuausweisung von Gewerbeflächen 22,22 ha<br />
Gemarkung<br />
Geltungs- tats. Reduzierung<br />
bereich W<br />
Reduzierung Wohnbauflächen 0,00 ha<br />
Reduzierung Mischbauflächen<br />
Summe Neuausweisungen unter Berücksichtigung der Flächenreduzierungen)<br />
tatsächliche Neuausweisung von Gewerbeflächen 22,22 ha<br />
Summe Neuausweisungen von Gewerbeflächen im Verbandsgebiet gesamt: 22,22 ha<br />
Die Bedarfsbegründung für diese Flächenausweisungen ist im nachfolgend bezogen auf die einzelnen<br />
Teilverwaltungsräume bzw. auf die einzelnen Stadtteile von Schramberg dargestellt.<br />
Seite 32
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
3.3 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Gewerbeflächen – TVR <strong>Aichhalden</strong><br />
Auch wenn der Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung im Verbandsgebiet entsprechend den Vorgaben der<br />
Landes- und Regionalplanung im Bereich des Mittelzentrums Schramberg bzw. im Bereich des<br />
interkommunalen Gewerbegebietes Waldmössingen-Seedorf liegen soll, ist doch auch den anderen<br />
Verwaltungsgemeinden ein Spielraum zuzustehen, der eine organische Weiterentwicklung fördert und auf die<br />
bereits vorhandene Infrastruktur Rücksicht nimmt.<br />
Dies ist auch ausdrücklich im Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg erörtert (s.a. Plansatz 2.5 mit<br />
Begründung: "Eine Konzentration der Siedlungstätigkeit auf die als Siedlungsbereiche ausgewiesenen<br />
Zentralen Orte bedeutet nicht, daß die übrigen Gemeinden der Region zur Stagnation verurteilt sind. Jeder<br />
Gemeinde muss ein Spielraum zugestanden werden, der ihre organische Weiterentwicklung fördert und auf die<br />
vorhandene Infrastruktur Rücksicht nimmt. Für die Weiterentwicklung dieser Gemeinden sind verstärkt die<br />
Potenziale der Innenentwicklung heranzuziehen.<br />
Gerade in einer mittelständisch geprägten Wirtschaftsregion ist eine zu starke räumliche Konzentration im<br />
gewerblichen Bereich nicht sinnvoll. Neben der Erweiterung ortsansässiger Betriebe muss zur<br />
Aufrechterhaltung und Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes deshalb auch die Neuansiedlung von<br />
Betrieben außerhalb der Siedlungsbereiche möglich bleiben, um Abwanderungen zu verhindern und<br />
notwendige Strukturveränderungen zu fördern.").<br />
So befindet sich gerade <strong>Aichhalden</strong> bereits in direkter räumlich-funktioneller Nähe zum Mittelzentrum<br />
Schramberg und kann Entwicklungspotential sowohl für die örtlichen Betriebe als auch für ansiedlungswillige<br />
kleinere Betriebe (vgl. Gewerbegebiet 'Hinteraichhalden') oder auch für einzelne größere Firmengruppen bieten<br />
(vgl. Firmengruppe Simon).<br />
Derzeit ergibt sich für den Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> / Rötenberg folgender Sachverhalt:<br />
BEDARFSERMITTLUNG GEWERBE TVR AICHHALDEN / RÖTENBERG<br />
Bestand GE Zuwachs GE Zuwachs/Jahr Prognose 2015 noch verfügbare anrechenbare<br />
Jahr 1980 bis Jahr 2010 Zeitraum 30 Jahre weitere 5 Jahre "Alte Lasten" Neuausweisung<br />
<strong>Aichhalden</strong> 21,86 ha 5,72 ha 1,37 ha<br />
Rötenberg 2,39 ha 1,25 ha 1,84 ha<br />
Gesamt 24,25 ha 6,97 ha 0,23 ha 1,16 ha 3,21 ha -2,05 ha<br />
NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN TVR AICHHALDEN / RÖTENBERG<br />
IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP<br />
pkt. Kurzbez. Name tats. Anteil an<br />
Änderung Teilfläche Neuweisung GE<br />
3. --- ---<br />
4. 1.1<br />
5. --- ---<br />
6. 1.2<br />
Herdweg /<br />
Struth<br />
Käppeles-äcker<br />
Ost<br />
2,75 ha<br />
2,96 ha<br />
Gesamt: 5,71 ha<br />
Bemerkung<br />
keine Flächenausweisung<br />
es handelt sich um einen zwischenzeitlich<br />
rechtskräftigen Bebauungsplan, der in die Darstellung<br />
des FNP eingearbeitet werden muß<br />
keine Flächenausweisung<br />
die Flächenausweisung dient ausschließlich der<br />
Erweiterung eines bestehenden Betriebes und damit<br />
zur Standortsicherung sowie zur Erhaltung bzw.<br />
Neuschaffung von Arbeitsplätzen<br />
Seite 33
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
<strong>Aichhalden</strong><br />
Die bereits im FNP 1980 dargestellten bestehenden Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Käppelesäcker I und II<br />
sind bebaut bzw. oder Teil als Optionsflächen für die Firmengruppe Simon reserviert. Hier verfügt die Gemeinde<br />
über keine nennenswerten Flächen mehr, die sie ansiedlungswilligen Betrieben kurzfristig anbieten kann.<br />
Die Grundstücke, die durch den 1. Bauabschnitt im Gewerbegebiet Hinteraichhalden entstanden sind, konnten<br />
innerhalb kürzester Zeit verkauft werden. Aus diesem Grund musste schnellstmöglich ein zweiter Bauabschnitt<br />
erschlossen werden. Auch hier sind so gut wie alle Grundstücke veräußert, es steht lediglich noch ein<br />
Grundstück mit ca. 5.000 m² zur Verfügung. Die Fläche südlich des Höhenkreuzweges befindet sich in<br />
Privateigentum und ist derzeit für die Gemeinde nicht verfügbar (ca. 0,87 ha).<br />
Die im Zuge der Offenlage der 6. punktuellen Änderung ergänzte gewerbliche Entwicklungsfläche 1.2<br />
'Käppelesacker-Ost' musste zusätzlich aufgenommen werden, nachdem die Firmengruppe Simon in absehbarer<br />
Zeit Erweiterungsabsichten angemeldet hat. Sie steht für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe nicht zur<br />
Verfügung.<br />
Somit können in <strong>Aichhalden</strong> derzeit lediglich 0,5 ha gewerbliche Entwicklungsflächen kurzfristig bereitgestellt<br />
werden.<br />
Rötenberg<br />
Der Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung für den Ortsteil Rötenberg liegt im Bereich 'Herdweg-Struth'. Es<br />
ist der einzige Bereich, in dem eine gewerbliche Entwicklung im Ortsteil erfolgen wird. Als genehmigte<br />
Entwicklungsfläche stehen ca. 1,84 ha zur Verfügung, diese werden erweitert durch die Flächenausweisung im<br />
Zuge der 4. punktuellen Änderung von ca. 2,75 ha. Für beide Flächen liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan<br />
vor.<br />
Mit dieser Flächendarstellung kann der Bedarf an gewerblichen Entwicklungsflächen für den Ortsteil Rötenberg<br />
für die nächste Zeit gedeckt werden.<br />
Fazit:<br />
Während der Bedarf für den Ortsteil Rötenberg durch die vorliegenden Flächendarstellungen für die nächste<br />
Zeit ausreichend gedeckt ist, wird für <strong>Aichhalden</strong> in absehbarer Zeit ein Engpass an gewerblichen<br />
Entwicklungsflächen zu erwarten sein. Geeignete Flächen mit Nutzungspotential für gewerbliche Anlagen in den<br />
Bestandsgebieten stehen nicht zur Verfügung. Somit ist im Zuge einer anstehenden generellen Fortschreibung<br />
des Flächennutzungsplanes mit einer zusätzlichen Flächenausweisung zu rechnen. Dabei ist zu überprüfen,<br />
inwieweit im Gegenzug derzeit nicht verfügbare Flächen wie z.B. im Bereich Hinteraichhalden, südlich des<br />
Höhenkreuzweges, aus der Darstellung herausgenommen werden kann.<br />
Seite 34
ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />
TVR <strong>Aichhalden</strong><br />
Maßstab 1 : 10.000<br />
- 2010 -<br />
0.42 ha<br />
- 1980 -<br />
3.08 ha<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
FNP 1980<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
2010<br />
verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />
aus genehmigtem FNP 1998<br />
aktualisiert auf das Jahr 2010<br />
tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />
der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP<br />
AL-aic-02; nach Angabe<br />
der Verwaltung noch<br />
0.50 ha verfügbar<br />
<strong>Aichhalden</strong><br />
- 1980 -<br />
18.78 ha<br />
GE Käppelesäcker I+II<br />
- 2010 -<br />
0.19 ha<br />
- 2010 -<br />
5.12 ha<br />
AL-aic-01<br />
0,87 ha<br />
6Ae GE <strong>Aichhalden</strong><br />
1.2 Erweiterung Stieglesfeld<br />
2.38 ha<br />
Gewerbegebiet<br />
'Hinteraichhalden'
ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />
TVR <strong>Aichhalden</strong>-Rötenberg<br />
Maßstab 1 : 10.000<br />
- 1980 -<br />
1.95 ha<br />
- 2010 -<br />
1.25 ha<br />
- 1980 -<br />
0.44 ha<br />
AL-roe-01<br />
1.84 ha<br />
Rötenberg<br />
4Ae GE Roetenberg<br />
1.1 Herdweg/Struth<br />
3.08 ha<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
FNP 1980<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
2010<br />
verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />
aus genehmigtem FNP 1998<br />
aktualisiert auf das Jahr 2010<br />
tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />
der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
3.4 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Gewerbeflächen – TVR Hardt<br />
Die Ausführungen der Regionalplanung zur Ausweisung gewerblicher Entwicklungsflächen in den 'sonstigen<br />
Gemeinden' zum Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> (vgl. Kapitel 3.3) sind in gleicher Weise auch für den<br />
Teilverwaltungsraum Hardt anzuwenden. Sie sollen an dieser Stelle nicht wiederholt werden.<br />
Auch die Gemeinde Hardt befindet sich noch im unmittelbaren Umfeld des Mittelzentrums Schramberg. Sie<br />
konnte in den letzten 30 Jahren eine gewerbliche Entwicklung verzeichnen, die sogar deutlich über der<br />
Entwicklung anderer 'sonstiger Gemeinden' der Verwaltungsgemeinschaft liegt. Eine gezielte Anwerbung von<br />
Firmen ist dabei nicht erfolgt.<br />
Für den Teilverwaltungsraum Hardt ergibt sich folgender Sachverhalt:<br />
BEDARFSERMITTLUNG GEWERBE TVR HARDT<br />
Bestand GE Zuwachs GE Zuwachs/Jahr Prognose 2015 noch verfügbare anrechenbare<br />
Jahr 1980 bis Jahr 2010 Zeitraum 30 Jahre weitere 5 Jahre "Alte Lasten" Neuausweisung<br />
Gesamt 3,93 ha 11,43 ha 0,38 ha 1,91 ha 4,20 ha -2,30 ha<br />
tatsächlich verfügbare Entwicklungsfläche lt. Angabe der Verwaltung: 0,79 ha<br />
anrechenbare Neuausweisung, angepasst: 1,12 ha<br />
NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN TVR HARDT<br />
IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP<br />
pkt. Kurzbez. Name tats. Anteil an Bemerkung<br />
Änderung Teilfläche Neuweisung GE<br />
3. --- ---<br />
keine Flächenausweisung<br />
4. --- ---<br />
keine Flächenausweisung<br />
5. 2.3<br />
Ergänzung<br />
Weilerstraße<br />
unwesentlich, Anpassung an best. BPlan,<br />
0,19 ha<br />
bereits bebaut<br />
2.5<br />
Ergänzung<br />
Reutenmoos<br />
entfällt, bereits bebaut, Flächendarstellung beinhaltet<br />
nur noch Verkehrs- u. Grünflächen<br />
2.6<br />
Gewerbegebiet<br />
II<br />
6,47 ha tatsächliche Neuausweisung<br />
6. --- ---<br />
keine Flächenausweisung<br />
Gesamt: 6,66 ha<br />
Die überschlägige Bedarfsermittlung ergibt bis zum Zieljahr 2015 für die 3. bis 6. punktuelle Änderung des FNP<br />
einen prognostizierten Bedarf von ca. 1.91 ha. Dem steht nach Angabe der Verwaltung nur noch eine<br />
genehmigte Entwicklungsfläche von ca. 0,79 ha zur Verfügung (s.a. zugehöriger Übersichtsplan), so daß<br />
grundsätzlich die Ausweisung neuer Entwicklungsflächen für Gewerbe erforderlich wird.<br />
Sonstige geeignete Flächen mit Nutzungspotential für gewerbliche Anlagen in den Bestandsgebieten stehen<br />
definitiv nicht mehr zur Verfügung, verbliebene Freiflächen befinden sich bereits im Eigentum der jeweiligen<br />
Betriebe oder sind über entsprechende Vorkaufsrechte gesichert.<br />
Hieraus ergibt sich die Entscheidung der Gemeinde, im Zuge der 5. punktuellen Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes einen neuen Standort zur Ansiedlung von Gewerbeflächen auszuweisen. Wesentliche<br />
Kriterien für die Standortfindung waren:<br />
- die Lage außerhalb von Wasserschutzgebieten<br />
- keine ausschließliche Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen sondern auch von<br />
Waldflächen, sofern diese keine besonderen Schutzfunktionen aufweisen<br />
- eine mögliche Anbindung an eine künftige Ortsumgehung<br />
- die räumliche Zuordnung bzw. Ausrichtung zum Mittelzentrum Schramberg<br />
- sowie die grundsätzliche Flächenverfügbarkeit.<br />
Seite 35
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
Auf Basis dieser Entscheidungskriterien wurde der Standort für das Gewerbegebiet II in die Darstellung der 5.<br />
punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen. Der ursprüngliche Flächenanspruch von ca.<br />
16,92 ha, orientiert an einer dargestellten potentiellen Trasse für eine Umgehungsstraße, wurde<br />
zwischenzeitlich nach Vorliegen weiterer Untersuchungen deutlich reduziert und ein Bebauungsplan-Verfahren<br />
eingeleitet. Der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss ist auch Grundlage für die nunmehr in der FNP-Änderung<br />
dargestellte Gebietsabgrenzung.<br />
Mit Realisierung dieses Gewerbestandortes könnte der kurzfristige Bedarf bis zum Zielhorizont 2015 ebenso<br />
gesichert werden wie ein längerfristiger Bedarf für weitere 10 Jahre im Zuge einer anstehenden generellen<br />
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.<br />
Spätestens im Zuge einer generellen Fortschreibung ist auch zu prüfen, ob die bisher dargestellte aber nicht<br />
verfügbare Alte-Last-Fläche im Bereich Mariazeller Straße Süd II nicht wieder als Fläche für die Landwirtschaft<br />
dargestellt werden soll.<br />
ergänzender Übersichtsplan zu den<br />
verfügbaren Gewerbeflächen der<br />
Gemeinde Hardt<br />
Fazit:<br />
Der Teilverwaltungsraum Hardt hat einen nachgewiesenen Bedarf an gewerblichen Entwicklungsflächen, der im<br />
Bereich der bisher genehmigten Flächendarstellungen nicht gedeckt werden kann. Aus diesem Grund wird im<br />
Zuge der 5. punktuellen Änderung die Fläche "Gewerbegebiet II" in die Plandarstellung aufgenommen, jedoch<br />
deutlich reduziert gegenüber der frühzeitigen Trägerbeteiligung. Die Flächenausweisung deckt auch in<br />
reduzierter Form einen Bedarf, der über den Zielhorizont 2015 hinaus geht. Es wird deshalb geprüft, inwieweit<br />
eine bisher genehmigte aber nicht verfügbare Entwicklungsfläche im Zuge einer generellen Fortschreibung des<br />
FNP aus der Plandarstellung heraus genommen werden kann.<br />
Seite 36
ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />
TVR Hardt<br />
Maßstab 1 : 10.000<br />
- 1980 -<br />
0.26 ha<br />
5Ae GE Hardt<br />
2.5 Erg. Reutenmoos<br />
0.19 ha<br />
- 2010 -<br />
5.25 ha<br />
AL-har-01<br />
0.79 ha<br />
- 1980 -<br />
3.67 ha<br />
- 2010 -<br />
2.72 ha<br />
Hardt<br />
5Ae GE Hardt<br />
2.6 Gewerbegebiet II<br />
6.47 ha<br />
AL-har-02<br />
3.41 ha<br />
- 2010 -<br />
3.00 ha<br />
Die genehmigte Entwicklungsfläche<br />
steht derzeit definitiv<br />
nicht zur Verfügung.<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
FNP 1980<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
2010<br />
5Ae GE Hardt<br />
2.3 Erg. Weiler Straße<br />
0.17 ha<br />
verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />
aus genehmigtem FNP 1998<br />
aktualisiert auf das Jahr 2010<br />
tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />
der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
3.5 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Gewerbeflächen – TVR Lauterbach<br />
Obwohl sich auch der Teilverwaltungsraum Lauterbach in unmittelbarer Nähe zum Mittelzentrum Schramberg<br />
befindet, gab es in den vergangenen 30 Jahren keinen nennenswerte gewerbliche Entwicklung. Als Gründe<br />
hierfür sind hier insbesondere die topographische Situation und die verkehrlichen Anbindung zu nennen. Der<br />
Entwicklungsschwerpunkt von Lauterbach lag vielmehr auf Grund der begünstigten Lage in der Funktion als<br />
Kur- und Erholungsort (vgl. auch Regionalplan 2003, Plansatz 2.6: "Touristische Zentren").<br />
Für den Teilverwaltungsraum Lauterbach ergibt sich folgender Sachverhalt:<br />
BEDARFSERMITTLUNG GEWERBE TVR LAUTERBACH<br />
Bestand GE Zuwachs GE Zuwachs/Jahr Prognose 2015 noch verfügbare anrechenbare<br />
Jahr 1980 bis Jahr 2010 Zeitraum 30 Jahre weitere 5 Jahre "Alte Lasten" Neuausweisung<br />
Gesamt 5,19 ha 1,81 ha 0,06 ha 0,30 ha 2,03 ha -1,73 ha<br />
NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN TVR LAUTERBACH<br />
IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP<br />
pkt. Kurzbez. Name tats. Anteil an Bemerkung<br />
Änderung Teilfläche Neuweisung GE<br />
3. --- ---<br />
keine Flächenausweisung<br />
4. --- ---<br />
keine Flächenausweisung<br />
5. --- ---<br />
keine Flächenausweisung<br />
6. --- ---<br />
keine Flächenausweisung<br />
Gesamt: 0,00 ha<br />
Die bestehenden Gewerbeflächen reichen derzeit aus, die kleineren Handwerksbetriebe befinden sich zu einem<br />
größeren Anteil auch in den bestehenden gemischt bebauten Siedlungsbereichen. Erweiterungsabsichten<br />
größerer Betriebe sind derzeit nicht bekannt.<br />
Dementsprechend erfolgt im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung auch keine Ausweisung neuer<br />
Gewerbeflächen.<br />
Dennoch muß im Zuge einer anstehenden generellen Fortschreibung geprüft werden, inwieweit die bisher<br />
genehmigten Alte-Last-Flächen weiterhin als potentielle Entwicklungsflächen geeignet sind bzw. inwieweit eine<br />
zurückhaltende Ausweisung zusätzlicher gewerblicher Entwicklungsflächen möglich ist, um kurzfristig<br />
zumindest kleineren und mittleren Gewerbebetrieben eine Ansiedlungs- oder Entwicklungsperspektive bieten zu<br />
können.<br />
Seite 37
- 2010 -<br />
0.37 ha<br />
- 2010 -<br />
0.43 ha<br />
- 1980 -<br />
0.87 ha<br />
AL-lau-01<br />
0.40 ha<br />
- 2010 -<br />
0.27 ha<br />
- 1980 -<br />
2.07 ha<br />
- 2010 -<br />
0.16 ha<br />
- 2010 -<br />
0.19 ha<br />
AL-lau-02<br />
1.63 ha<br />
- 1980 -<br />
0.18 ha<br />
- 1980 -<br />
0.36 ha<br />
- 1980 -<br />
0.23 ha<br />
- 2010 -<br />
0.08 ha<br />
- 2010 -<br />
0.06 ha<br />
- 1980 -<br />
0.32 ha<br />
Lauterbach<br />
ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />
TVR Lauterbach<br />
Maßstab 1 : 10.000<br />
- 1980 -<br />
0.55 ha- 1980 -<br />
0.60 ha<br />
- 2010 -<br />
0.26 ha<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
FNP 1980<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
2010<br />
- 1980 -<br />
1.89 ha<br />
- 2010 -<br />
0.42 ha<br />
verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />
aus genehmigtem FNP 1998<br />
aktualisiert auf das Jahr 2010<br />
tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />
der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
3.6 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Gewerbeflächen<br />
TVR <strong>SCHRAMBERG</strong>-TENNENBRONN<br />
Für den Stadtteil Schramberg-Tennenbronn ergibt sich folgender Sachverhalt:<br />
BEDARFSERMITTLUNG GEWERBE TVR TENNENBRONN<br />
Bestand GE Zuwachs GE Zuwachs/Jahr Prognose 2015 noch verfügbare anrechenbare<br />
Jahr 1980 bis Jahr 2010 Zeitraum 30 Jahre weitere 5 Jahre "Alte Lasten" Neuausweisung<br />
Gesamt 8,73 ha 6,17 ha 0,21 ha 1,03 ha 0,00 ha 1,03 ha<br />
NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN TVR TENNENBRONN<br />
IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP<br />
pkt. Kurzbez. Name tats. Anteil an Bemerkung<br />
Änderung Teilfläche Neuweisung GE<br />
3. --- ---<br />
keine Flächenausweisung<br />
4. --- ---<br />
keine Flächenausweisung<br />
5. --- ---<br />
keine Flächenausweisung<br />
6. --- ---<br />
keine Flächenausweisung<br />
Gesamt: 0,00 ha<br />
Tennenbronn weist für die vergangenen 30 Jahre zumindest eine gewerbliche Entwicklung von ca. 6 ha auf, so<br />
daß ein theoretischer Bedarf von ca. 1 ha bis zum Jahr 2015 begründet werden kann. Der gewerblichen<br />
Entwicklung in Tennenbronn sind jedoch auf Grund der topographischen und verkehrlichen Gegebenheiten<br />
deutliche Grenzen gesetzt, so daß der Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung der Stadt Schramberg und<br />
ihrer Teilorte eindeutig im Bereich Sulgen/Talstadt bzw. im Bereich Waldmössingen (IKG) zu suchen ist.<br />
Dementsprechend erfolgt im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung auch keine Ausweisung neuer<br />
Gewerbeflächen.<br />
Der ermittelte Bedarf für Tennenbronn wird dem Entwicklungsschwerpunkt Schramberg-Sulgen zugeschlagen.<br />
Seite 38
ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />
Teilplan Schramberg-Tennenbronn Maßstab 1 : 10.000<br />
- 2010 -<br />
0.04 ha<br />
- 2010 -<br />
0.29 ha<br />
- 1980 -<br />
1.69 ha<br />
- 2010 -<br />
0.27 ha<br />
- 2010 -<br />
0.03 ha<br />
- 1980 -<br />
0.23 ha<br />
- 1980 -<br />
2.23 ha<br />
- 2010 -<br />
0.19 ha<br />
- 2010 -<br />
0.05 ha<br />
- 1980 -<br />
1.00 ha - 2010 -<br />
0.13 ha<br />
- 2010 - 1980 - -<br />
0.09 0.13 ha ha<br />
- 2010 -<br />
1.27 ha<br />
Tennenbronn<br />
- 2010 -<br />
0.28 ha<br />
- 1980 -<br />
2.40 ha<br />
- 2010 -<br />
0.46 ha<br />
- 1980 -<br />
0.49 ha<br />
- 2010 -<br />
2.00 ha<br />
- 2010 -<br />
0.58 ha<br />
- 2010 -<br />
0.50 ha<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
FNP 1980<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
2010<br />
- 1980 -<br />
0.57 ha<br />
verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />
aus genehmigtem FNP 1998<br />
aktualisiert auf das Jahr 2010<br />
tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />
der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
3.7 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Gewerbeflächen<br />
TVR <strong>SCHRAMBERG</strong>-WALDMÖSSINGEN<br />
Entsprechend Plansatz 2.4.1 des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg 2003 sind Interkommunale<br />
Gewerbegebiete als Schwerpunkte der künftigen industriellen und gewerblichen Entwicklung vor allem dort<br />
anzustreben, wo<br />
- "die Entwicklungsmöglichkeiten aus topographischen und landschaftlichen Gründen begrenzt sind,<br />
- die vorhandenen Infrastrukturen eine übergemeindliche Kooperation zweckmäßig erscheinen lassen,<br />
- durch Konzentration auf einen gemeinsamen Standort Siedlungserweiterungen an anderer Stelle<br />
vermieden werden können."<br />
Das Interkommunale Gewerbegebiet Seedorf-Waldmössingen wird in diesem Zusammenhang als besonders<br />
geeignetes Beispiel für eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit genannt.<br />
BEDARFSERMITTLUNG GEWERBE TVR WALDMÖSSINGEN<br />
Bestand GE Zuwachs GE Zuwachs/Jahr Prognose 2015 noch verfügbare anrechenbare<br />
Jahr 1980 bis Jahr 2010 Zeitraum 30 Jahre weitere 5 Jahre "Alte Lasten" Neuausweisung<br />
Gesamt 10,83 ha 30,37 ha 1,01 ha 5,06 ha 8,67 ha -3,61 ha<br />
NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN TVR WALDMÖSSINGEN<br />
IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP<br />
pkt. Kurzbez. Name tats. Anteil an<br />
Änderung Teilfläche Neuweisung GE<br />
3. --- ---<br />
4. --- ---<br />
5. 4.17<br />
Webertal / Im<br />
Moos<br />
0,00 ha<br />
6. --- ---<br />
Gesamt: 0,00 ha<br />
Bemerkung<br />
keine Flächenausweisung<br />
keine Flächenausweisung<br />
Es handelt sich um einen Bebauungsplan, dessen<br />
Verfahren weitgehend abgeschlossen ist. Dieser<br />
beinhaltet im betroffenen Bereich ausschließlich<br />
Optionsflächen zur Erweiterung eines bestehenden<br />
Gewerbebetriebes (Fa. ArteM).<br />
Eine Erweiterung ist bereits absehbar.<br />
keine Flächenausweisung<br />
Aus der Entwicklung der vergangenen 30 Jahre lässt sich ein Bedarf von ca. 5,06 ha für den Planungshorizont<br />
2015 ableiten. Dem stehen noch ca. 8,67 ha bereits genehmigte Entwicklungsflächen gegenüber, somit ergibt<br />
sich ein rechnerischer Überschuss von ca. 3,6 ha. Dieser überschlägig für weitere 3 Jahre ausreichende<br />
Überschuss wird nicht angetastet, da die Flächen Bestandteil eines rechtskräftigen Bebauungsplanes sind und<br />
da in diesem Interkommunalen Gewerbegebiet auch Flächen vorgehalten werden müssen, die kurzfristig neuen<br />
ansiedlungswilligen Betrieben angeboten werden können.<br />
Der Änderungsbereich 4.17 der 5. punktuellen Änderung stellt den Stand eines aktuellen Bebauungsplan-<br />
Verfahrens dar, das erforderlich wurde, um eine anstehende Betriebserweiterung der Fa. ArteM baurechtlich<br />
vorzubereiten. Die Flächen stehen damit für eine allgemeine<br />
Fazit:<br />
An die Flächenverfügbarkeit bzw. an das Flächenangebot eines Interkommunalen Gewerbegebietes werden<br />
besondere Ansprüche gestellt. So ist nicht nur der aus der Entwicklung der vergangenen 30 Jahre ermittelte<br />
Bedarf zu bewerten sondern auch die Tatsache zu berücksichtigen, daß jederzeit und kurzfristig<br />
Entwicklungsflächen zur Verfügung stehen müssen, um die Aufgaben eines interkommunalen gemeindeübergreifenden<br />
Standortes erfüllen zu können. Gleichzeitig müssen aber auch für die bereits angesiedelten<br />
Betriebe ausreichend Flächenpotentiale zur Standortsicherung und Erweiterung vorgehalten werden.<br />
In diesem Zusammenhang sind der ermittelte Flächenbedarf, die noch vorhandenen Reserveflächen und die<br />
geplanten Neuausweisungen zu bewerten. Eine Reduzierung bereits genehmigter Flächen bzw. der Verzicht<br />
auf die geplanten Flächenausweisungen ist nicht möglich, zumal es sich um ein Bebauungsplan-Verfahren<br />
handelt, das kurz vor dem Abschluss steht. Weitere Flächenausweisungen sind derzeit nicht vorgesehen.<br />
Seite 39
ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />
Teilplan Schramberg-Waldmössingen Maßstab 1 : 10.000<br />
Waldmössingen<br />
- 2010 -<br />
9.54 ha<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
FNP 1980<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
2010<br />
- 2010 -<br />
6.29 ha<br />
AL-wal-01<br />
6.02 ha<br />
verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />
aus genehmigtem FNP 1998<br />
aktualisiert auf das Jahr 2010<br />
tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />
der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP<br />
- 2010 -<br />
4.98 ha<br />
- 1980 -<br />
10.83 ha<br />
- 2010 -<br />
0.64 ha<br />
AL-wal-02<br />
2.65 ha<br />
- 2010 -<br />
6.98 ha<br />
- 2010 -<br />
0.50 ha<br />
- 2010 -<br />
1.24 ha<br />
- 2010 -<br />
0.19 ha
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
3.8 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Gewerbeflächen<br />
TVR <strong>SCHRAMBERG</strong> MIT SULGEN<br />
Entsprechend Plansatz 2.1.2 des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg 2003 gilt für Schramberg:<br />
"Die Mittelzentren Donaueschingen, Rottweil, Schramberg und Tuttlingen sollen nach Plansatz 2.5.9 des<br />
Landesentwicklungsplans 2002 als Standorte eines vielfältigen Angebots an höherwertigen Einrichtungen und<br />
Arbeitsplätzen so entwickelt werden, dass sie den gehobenen, spezialisierten Bedarf ihrer Mittelbereiche<br />
(s. Strukturkarte) decken können.<br />
Begründung: Der ländliche Raum ist in besonderem Maße auf ein leistungsfähiges Netz Zentraler Orte<br />
angewiesen, das die einzelnen Regionsteile mit höherwertigen Dienstleistungen und Gütern versorgen kann.<br />
Damit die vier Mittelzentren der Region diese Aufgabe gemeinsam mit dem Oberzentrum erfüllen können,<br />
müssen ihre Versorgungskerne qualitativ gestärkt und weiter ausgebaut werden. Dabei sollten die<br />
Möglichkeiten der gegenseitigen Kooperation verstärkt genutzt werden."<br />
Somit hat Schramberg als Mittelzentrum entsprechende Entwicklungsflächen für die Region vorzuhalten, um die<br />
von der Regionalplanung vorgegebenen Aufgaben erfüllen zu können. Während vor allem auf Grund der<br />
topographischen Situation im Bereich der Talstadt kein Entwicklungspotential mehr gegeben ist, hat sich der<br />
Entwicklungsschwerpunkt auf den Höhenstadtteil Sulgen verlagert. Dieser verzeichnet für die vergangenen 30<br />
Jahre einen Zuwachs von gewerblich genutzten Flächen um fast 59 ha, was einem jährlichen Zuwachs von<br />
nahezu 2 ha entspricht. Damit kann für bis zum Zielhorizont 2015 von einem Bedarf von fast 10 ha<br />
ausgegangen werden, unter Berücksichtigung des ermittelten Bedarfs aus Tennenbronn von einem Bedarf von<br />
fast 11 ha. Dieser Bedarf kann über die noch verfügbaren Alte-Last-Flächen gedeckt werden. Die Zahlen sind<br />
nachfolgend detailliert dargestellt.<br />
BEDARFSERMITTLUNG GEWERBE TVR <strong>SCHRAMBERG</strong> UND SULGEN<br />
Bestand GE Zuwachs GE Zuwachs/Jahr Prognose 2015 noch verfügbare anrechenbare<br />
Jahr 1980 bis Jahr 2010 Zeitraum 30 Jahre weitere 5 Jahre "Alte Lasten" Neuausweisung<br />
Talstadt 27,52 ha<br />
Sulgen 50,91 ha<br />
Gesamt 78,43 ha 58,70 ha 1,96 ha 9,78 ha 10,78 ha -1,00 ha<br />
zuzüglich errechneter Bedarf aus Tennenbronn: 1,03 ha<br />
Prognose Talstadt-Sulgen-Tennenbronn gesamt: 10,81 ha 0,03 ha<br />
Ä<br />
Im Zuge der 3. bis 6. punktuellen Änderung sind dennoch weitere Flächenausweisungen von insgesamt ca.<br />
10,5 ha vorgesehen. Hierbei handelt es sich jedoch bei den Standorten 4.9 "Brambach" und 4.10 "Heldhof" der<br />
5. punktuellen Änderung um Darstellungen, die einer langfristigen Standortsicherung und Erweiterung bereits<br />
bestehender Betriebe dienen sollen und somit nicht zur Neuansiedlung von Gewerbebetrieben vorgesehen<br />
sind.<br />
Damit steht lediglich die Gebietsausweisung 4.1 "Mahdental/Hirtenwald" zusätzlich für die Ansiedlung neuer<br />
Gewerbebetriebe zur Verfügung. Da die Flächen aber zu Anpassung an die umgebenden gewerblichen<br />
Bauflächen zuvor verfüllt werden müssen, ist eine kurzfristige Inanspruchnahme der Flächen nicht möglich.<br />
Die vorgesehenen gewerblichen Flächenausweisungen aus der 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP für den<br />
Bereich Schramberg Talstadt / Sulgen sind nachfolgend in tabellarischer Form aufgeführt.<br />
Seite 40
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN TVR <strong>SCHRAMBERG</strong> UND SULGEN<br />
IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP<br />
pkt. Kurzbez. Name tats. Anteil an<br />
Änderung Teilfläche Neuweisung GE<br />
3. --- ---<br />
4. 4.1<br />
Mahdental /<br />
Hirtenwald<br />
5. 4.9 Brambach 4,91 ha<br />
Bemerkung<br />
keine Flächenausweisung<br />
es handelt sich um die Abrundung eines Gebietes<br />
zwischen bestehenden Gewerbeflächen und der B462,<br />
2,89 ha die für die landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr<br />
interessant ist, sie ist teilweise schon von einem<br />
Gewerbebetrieb genutzt.<br />
Die Flächenausweisung ist vorgesehen zur<br />
Sicherstellung von Erweiterungsflächen für die Firmen<br />
Herzog und Dieterle und nicht zur Neuansiedlung von<br />
Gewerbebetrieben.<br />
4.10 Heldhof<br />
Gegenüber dem Vorentwurf aus der frühzeitigen<br />
Trägerbeteiligung wurde die Gebietsabgrenzung<br />
nunmehr auf den Bereich zurückgeführt, der für die<br />
Erweiterung und Standortsicherung der dort<br />
2,69 ha<br />
ansässigen Betriebe benötigt wird. Auf eine<br />
ursprünglich vorgesehene Neuansiedlung von<br />
Gewerbebetrieben in diesem Bereich wird nunmehr<br />
verzichtet.<br />
6. --- ---<br />
keine Flächenausweisung<br />
Gesamt: 10,49 ha<br />
Fazit:<br />
Um der Aufgabe eines Mittelzentrums in Bezug auf die regionalplanerischen Vorgaben zur Versorgung der<br />
Bevölkerung gerecht zu werden, muß die Stadt Schramberg ausreichend Flächen zur Verfügung stellen, die<br />
sowohl die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben ermöglichen als auch die Erweiterung der bestehenden<br />
Betriebe am Standort ermöglichen.<br />
Der Flächenbedarf für die Neuansiedlung von Betrieben ist über die noch zur Verfügung stehenden<br />
Reserveflächen ('Alte-Last-Flächen) bis zum Zielhorizont 2015 der 3.-6. punktuellen Änderung des FNP<br />
sichergestellt. Darüber hinaus ist jedoch ein zusätzlicher Bedarf an neuen Entwicklungsflächen absehbar, so<br />
daß im Zuge einer generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes neue Flächenausweisungen für<br />
Gewerbe zu erwarten sind.<br />
Die in der 5. punktuellen Änderung enthaltenen Neuausweisungen dienen der Standortsicherung und<br />
Erweiterung einzelner Betriebe und können nicht dem Flächenpool für Neuansiedlungen zugeordnet werden.<br />
Die in der 4. punktuellen Änderung dargestellte Erweiterungsfläche Mahdental/Hirtenwald entspricht dem bisher<br />
ermittelten Zuwachs an Gewerbeflächen innerhalb von ein- bis zwei Jahren. Sie kann frühestens nach erfolgter<br />
Verfüllung mit Bodenmaterial genutzt werden und steht damit ebenfalls nicht kurzfristig zur Verfügung.<br />
Seite 41
- 1980 -<br />
0.73 ha<br />
- 2010 -<br />
1.19 ha<br />
- 2010 -<br />
0.90 ha<br />
- 1980 -<br />
3.71 ha<br />
- 2010 -<br />
16.76 ha<br />
AL-sch-02<br />
7.89 ha<br />
- 2010 -<br />
5.38 ha<br />
- 2010 -<br />
1.92 ha<br />
AL-sch-01<br />
2.00 ha<br />
- 1980 -<br />
21.24 ha<br />
ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />
Teilplan Schramberg-Sulgen<br />
Maßstab 1 : 10.000<br />
- 2010 -<br />
6.97 ha<br />
- 1980 -<br />
17.82 ha<br />
- 2010 -<br />
7.23 ha<br />
- 1980 -<br />
0.65 ha<br />
- 2010 -<br />
0.80 ha<br />
- 1980 -<br />
1.04 ha<br />
AL-sch-03<br />
0.89 ha<br />
- 2010 -<br />
0.96 ha<br />
- 2010 -<br />
0.32 ha<br />
- 2010 -<br />
4.55 ha<br />
- 1980 -<br />
0.50 ha<br />
- 2010 -<br />
3.71 ha<br />
- 1980 -<br />
1.01 ha<br />
- 2010 -<br />
5.74 ha<br />
Sulgen<br />
4Ae GE Sulgen<br />
4.1 Mahdenwald/Hirtenwald<br />
2.89 ha<br />
- 2010 -<br />
0.03 ha<br />
- 1980 -<br />
4.20 ha<br />
- 2010 -<br />
0.09 ha<br />
Die Erweiterungsfläche 4.10 Heldhof wurde<br />
im Zuge der Offenlage deutlich reduziert von<br />
ca. 9,25 ha auf nunmehr 2,41 ha. Die verbleibende<br />
Flächenausweisung dient lediglich als<br />
Erweiterungsfläche für bereits ansässige Betriebe.<br />
5Ae GE Sulgen<br />
4.9 Brambach IV<br />
4.91 ha<br />
5Ae GE Sulgen<br />
4.10 Heldhof<br />
0.18 ha<br />
5Ae GE Sulgen<br />
4.10 Heldhof<br />
2.41 ha<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
FNP 1980<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
2010<br />
verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />
aus genehmigtem FNP 1998<br />
aktualisiert auf das Jahr 2010<br />
tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />
der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP
- 1980 -<br />
0.35 ha<br />
- 2010 -<br />
0.06 ha<br />
- 1980 -<br />
1.89 ha<br />
- 2010 -<br />
0.42 ha<br />
- 1980 -<br />
1.41 ha<br />
- 1980 -<br />
2.81 ha<br />
- 1980 -<br />
0.79 ha<br />
- 1980 -<br />
6.51 ha<br />
- 1980 -<br />
0.53 ha<br />
- 2010 -<br />
1.04 ha<br />
- 2010 -<br />
0.39 ha<br />
ÜBERSICHTSPLAN ZUR ERMITTLUNG DES GEWERBEBEDARFES<br />
Teilplan Schramberg-Talstadt<br />
Maßstab 1 : 10.000<br />
- 1980 -<br />
0.39 ha<br />
- 1980 -<br />
0.66 ha<br />
- 1980 -<br />
2.09 ha<br />
- 1980 -<br />
0.22 ha<br />
- 2010 -<br />
0.17 ha<br />
- 1980 -<br />
0.48 ha<br />
- 2010 -<br />
0.07 ha<br />
- 1980 -<br />
0.39 ha<br />
Schramberg<br />
- 1980 -<br />
0.45 ha<br />
- 1980 -<br />
8.56 ha<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
FNP 1980<br />
bestehende Gewerbeflächen<br />
2010<br />
verbleibende Alte-Last-Flächen Gewerbe,<br />
aus genehmigtem FNP 1998<br />
aktualisiert auf das Jahr 2010<br />
tatsächliche Flächenneuausweisungen<br />
der 3. bis 6. pkt. Änderung des FNP
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
4 ANLAGEN<br />
Stellungnahme der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> zu den Flächenausweisungen<br />
der 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP<br />
Stellungnahme der Gemeinde Hardt zu den Flächenausweisungen<br />
der 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP<br />
Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen<br />
des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB und nach § 10 Abs.2 BauGB" des<br />
Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 01.01.2009<br />
Aufgestellt:<br />
Empfingen, den 28.04.2010 / 04.06.2010<br />
Büro Gfrörer<br />
Architekten, Ingenieure<br />
Dettenseer Str. 23-25<br />
72186 Empfingen<br />
Ausgefertigt:<br />
Schramberg, den ..............................................<br />
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Aichhalden</strong> – Hardt – Lauterbach - Schramberg<br />
Dr. Herbert O. Zinell, Oberbürgermeister<br />
Seite 42
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
4.1 Anlage 1:<br />
Stellungnahme der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> zu den Flächenausweisungen<br />
der 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP (Stand Mai 2008)<br />
"3. punktuelle Änderung:<br />
Allgemein (Stellungnahme RP):<br />
Zu <strong>Aichhalden</strong>:<br />
Es ist auch im Sinne der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong>, eine möglichst nachhaltige und flächensparende<br />
Siedlungsentwicklung zu erreichen. Es ist ständiges Ziel der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong>, durch geeignete<br />
Maßnahmen die Siedlungsentwicklung am Bestand auszurichten. Dabei sollen noch vorhandene<br />
Bauflächenreserven und aktivierbare Innenentwicklungsmöglichkeiten (z.B. durch Nachverdichtung) genutzt<br />
werden.<br />
Zur Förderung der innerörtlichen Entwicklung, zur Stärkung der Ortskerne und dem Bremsen des<br />
Landschaftsverbrauchs im Außenbereich hat der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> die STEG<br />
Stadtentwicklung Südwest GmbH beauftragt, im Ortsteil <strong>Aichhalden</strong> eine „Konzeption zur Attraktivierung<br />
innerörtlicher Potentiale“ für den Ortsteil <strong>Aichhalden</strong> zu erstellen. Diese Konzeption ist vergleichbar mit den<br />
Voruntersuchungen, welche die STEG auch schon im Vorfeld der Ortskernsanierung in Rötenberg<br />
vorgenommen hat.<br />
- Entwicklungsflächen im Ortsetter und in zentralen Lagen:<br />
Insgesamt waren zum Erhebungszeitraum im Ortsetterbereich ca. 45 Bauplätze und ca. 20<br />
Bauplatzmöglichkeiten unbelegt. Hinzu kommen ca. 20-25 Bauplatzmöglichkeiten im Ortsmittebereich und die<br />
denkbare Erschließungsmaßnahme zwischen Brunnenstraße und Gäßle für ca. 10-14 Grundstücke. Allerdings<br />
muss hierbei erwähnt werden, dass diese Bauplätze im Privateigentum stehen und die Gemeinde deshalb nicht<br />
darüber verfügen kann. Derzeit ist man gerade bemüht, das Flurstück 40/5 mit einer Fläche von 4.957m 2 in der<br />
Ortsmitte zu erwerben, um das Gelände einer Bebauung zuzuführen.<br />
Jeder Gemeinde sollte jedoch ein Spielraum zugestanden werden, der ihre organische Weiterentwicklung<br />
fördert und auf die vorhandene Infrastruktur Rücksicht nimmt. Gerade in einer mittelständisch geprägten<br />
Wirtschaftsregion ist eine zu starke räumliche Konzentration im gewerblichen Bereich nicht sinnvoll. Neben der<br />
Erweiterung ortsansässiger Betriebe muss zur Aufrechterhaltung und Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes<br />
deshalb auch die Neuansiedlung von Betrieben außerhalb der Siedlungsbereiche möglich bleiben, um<br />
Abwanderungen zu verhindern und notwendige Strukturveränderungen zu fördern. Neben der natürlichen<br />
Bevölkerungsentwicklung sind deshalb in der Flächennutzungsplanung der Gemeinden auch<br />
Bevölkerungszuwächse zu berücksichtigen, die sich aus der gewerblichen Entwicklung ergeben können.<br />
Daher besteht auch in der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> Handlungsbedarf, neue Bauflächen zu erschließen und zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
Beispiele hierfür sind:<br />
- Wohnbaugebiet „Güntershöhe II“:<br />
Im Wohnbaugebiet „Güntershöhe II sind mittlerweile fast alle Bauplätze verkauft. Es stehen derzeit noch sechs<br />
voll erschlossene, sofort bebaubare Bauplätze mit einer Gesamtfläche von ca. 3.300m 2 zur Verfügung. Die<br />
Plätze waren in einem Zeitraum von nur wenigen Jahren vergeben.<br />
Es gibt zwar auf dem Flurstück mit der Nr. 1595 mit einer Gesamtfläche von 22.316m 2 , welches im<br />
Gemeindeeigentum steht, noch Entwicklungsmöglichkeiten, allerdings ist das Flurstück noch komplett<br />
unerschlossen. Eine weitere Teilfläche des Flurstücks mit der Nr. 1895 (ca. 13.600m 2 ), welche bereits im<br />
Flächennutzungsplan enthalten ist, steht dagegen in Privateigentum. Somit kann die Gemeinde nicht darüber<br />
verfügen. Daher ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen zu erschließen und bereitzustellen.<br />
- Entwicklungsfläche im „Alter“:<br />
Auch in der bereits im Flächennutzungsplan enthaltenen Entwicklungsfläche „Alter“ stehen noch nicht alle<br />
Grundstücke im Eigentum der Gemeinde. Daher hängt eine dortige Entwicklungsmöglichkeit stark von dem<br />
Willen der privaten Eigentümer ab.<br />
Seite 43
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
In diesem Bereich gehören bereits die Flurstücke mit den Nr. 679 (5.693m 2 ), 678 (294m 2 ) und 675 (1.032m 2 )<br />
der Gemeinde. Das Flurstück Nr. 677 mit einer Gesamtfläche von 6.676m 2 steht noch im Privateigentum,<br />
ebenso wie eine Teilfläche des Flst.-Nr. 680 (ca. 4.500m 2 ). Die Gemeinde ist bereits seit Jahren bestrebt, diese<br />
Flächen zu erwerben, jedoch bisher ohne Erfolg.<br />
- Gewerbegebiet Hinteraichhalden:<br />
Die Grundstücke, die durch den 1. Bauabschnitt im Gewerbegebiet Hinteraichhalden entstanden sind, konnten<br />
innerhalb kürzester Zeit verkauft werden. Daher musste die Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> reagieren und<br />
schnellstmöglich einen 2. Bauabschnitt erschließen, um weitere Gewerbegebietsflächen zur Verfügung stellen<br />
zu können.<br />
Mittlerweile sind auch im 2. Bauabschnitt so gut wie alle Grundstücke veräußert. Es ist nur noch ein Grundstück<br />
mit einer Fläche von 5.000m 2 vorhanden, welches sofort verkauft werden könnte. Die weitere<br />
Entwicklungsfläche südlich des Höhenkreuzweges mit einer Fläche von ca. 8.700m 2 steht in Privateigentum,<br />
somit kann die Gemeinde nicht darüber verfügen. Somit wird die Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> auch in Zukunft weitere<br />
Gewerbegebietsflächen erschließen müssen, um der großen Nachfrage nachzukommen.<br />
- Gewerbegebiet Käppelesacker:<br />
Im Gewerbegebiet Käppelesacker I + II stehen ebenfalls noch unbebaute, aber voll erschlossene Grundstücke<br />
zur Verfügung. Allerdings stehen bis auf eines alle diese Grundstücke in Privateigentum. Dazu zählen z.B. die<br />
Flst.-Nr. 1558 (25.972m 2 ), 1562/5 (1.852m 2 ), 1606/10 (2.136m 2 ), eine Teilfläche von Flst.-Nr. 1561/1 (ca.<br />
2.000m 2 ) und eine Teilfläche von Flst.-Nr. 1563 (knapp 4.000m 2 ). Allerdings ist hierzu anzumerken, dass der<br />
größte Arbeitgeber am Ort, die Firmengruppe Simon, seit geraumer Zeit versucht, sich die meisten dieser<br />
Grundstücke als Entwicklungsfläche für die weltweit agierende und expandierende Firma erwerben wird. Im<br />
Eigentum der Gemeinde steht nur das Flurstück mit der Nr. 1604 neben dem Netto-Markt mit einer Fläche von<br />
2.779m 2 .<br />
Zu Rötenberg:<br />
Auch in Rötenberg ist die Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> aktiv daran interessiert, eine möglichst nachhaltige und<br />
flächensparende Siedlungsentwicklung zu erreichen. Im Ortsteil Rötenberg läuft seit einiger Zeit die<br />
städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Rötenberg“. Dabei wurde als Vorbereitung der städtebaulichen<br />
Sanierungsmaßnahme im Ortsteil Rötenberg das Gebiet „Ortsmitte“ untersucht, ob und wie es durch<br />
Sanierungsmaßnahmen neu geordnet und städtebaulich aufgewertet werden könne.<br />
- Entwicklungsflächen im Ortskern:<br />
In Rötenberg stehen nur sehr wenige unbebaute Bauplätze im Ortskern zur Verfügung. Es ergeben sich laut<br />
STEG für die weitere bauliche Entwicklung daher nur geringfügige Entwicklungspotentiale. Die Konzentration<br />
bei der Maßnahme liegt daher auf der Sanierung und der Aufwertung des Bestandes. So konnte die STEG im<br />
Ortskern nur 12 bisher noch unbebaute Bauplätze feststellen, die sich dazu auch noch in Privateigentum<br />
befinden.<br />
Daher kann man feststellen, dass auch in Rötenberg sparsam mit den vorhandenen Flächen umgegangen wird.<br />
- Baugebiet „Sonnenäcker“ in Rötenberg:<br />
Im Dezember 2005 wurde beschlossen, den Antrag auf Aufnahme des Baugebietes „Sonnenäcker“ in den<br />
Flächennutzungsplan an die Verwaltungsgemeinschaft Schramberg zu stellen. Bisher war im<br />
Flächennutzungsplan für das westlich gelegene Gebiet im „Götzenäcker“ eine Entwicklungsfläche von ca. 3,7<br />
ha für die Nutzung „Wohnen“ enthalten. Diese Fläche wurde nun als Tauschfläche für das Baugebiet<br />
„Sonnenäcker“ (ca. 3,5 ha) aus dem gültigen Flächennutzungsplan herausgenommen. Das neue Baugebiet im<br />
Ortsteil Rötenberg soll mit seinen 21 erschlossenen und sofort bebaubaren Plätzen den Wohnbedarf für die<br />
nächsten Jahre abdecken. Zwei Bauplätze konnten bisher verkauft werden. Das Flurstück 15/4, welches<br />
ebenfalls im Baugebiet „Sonnenäcker“ liegt, steht im Eigentum der Gemeinde <strong>Aichhalden</strong> und soll als eventuelle<br />
Erweiterungsfläche dienen. Es weist eine Größe von 11.530m 2 auf, die restlichen Flächen in diesem Bereich<br />
stehen in Privateigentum.<br />
Gewerbegebiet Herdweg/Strut:<br />
In Rötenberg ist außer dem neuen Gewerbegebiet Herdweg/Strut keinerlei Gewerbegebietsentwicklungsfläche<br />
im Flächennutzungsplan enthalten. Daher gibt es keine alternativen Ausweichflächen, um Gewerbe im Ortsteil<br />
Rötenberg anzusiedeln.<br />
Seite 44
<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
Zu 1.1 Neuausweisung Wohnbaufläche „Reintgasse“:<br />
Die Wohnbauentwicklungsfläche „Reintgasse“ soll im Flächennutzungsplan erhalten bleiben. Die Grundstücke<br />
in diesem Gebiet stehen in Privateigentum.<br />
In weiterer Zukunft ist eine Zufahrt zur Schreinerei Dieterle geplant. Außerdem ist dort ein Arzt angesiedelt. Eine<br />
Abrundungssatzung „Reintgasse“ existiert nicht.<br />
Zu der Alternative, eine andere Reservefläche aus dem wirksamen Flächennutzungsplan herauszunehmen,<br />
verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Baugebiet „Sonnenäcker“. Hier wurde bereits eine<br />
Entwicklungsfläche von ca. 3,7 ha für das westlich gelegene Gebiet im „Götzenäcker“ als Tauschfläche aus<br />
dem gültigen Flächennutzungsplan herausgenommen.<br />
Zu 1.2 Wohnbaufläche „Ziegelei“:<br />
Derzeit ist kein Bebauungsplanverfahren angedacht. Die Fläche bei der Ziegelei soll jedoch trotzdem im<br />
Flächennutzungsplan unverändert erhalten bleiben, um eventuelle Planungen in diesem Bereich zeitnah zu<br />
ermöglichen.<br />
5. punktuelle Änderung:<br />
Es handelt sich bei den Punkten 1.2 bis 1.5 wie bereits besprochen um Abrundungssatzungen nach § 34<br />
BauGB."<br />
Seite 45
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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
4.2 Anlage 2:<br />
Stellungnahme der Gemeinde Hardt zu den Flächenausweisungen<br />
der 3. bis 6. punktuellen Änderung des FNP (Stand September 2008)<br />
"Die Gemeinde Hardt nimmt wie folgt Stellung (allgemein):<br />
Die bauliche Entwicklung und Teile der Planungen für die nähere Zukunft im Rahmen der Dorfentwicklung der<br />
Gemeinde Hardt, seit der Bearbeitung des FNP 98, spiegeln sich in den punktuellen Änderungen des FNP der<br />
Verwaltungsgemeinschaft ab. Hardt als Gemeinde mit Eigenentwicklung hat, zugegeben, eine unerwartete<br />
positive gewerbliche Entwicklung verzeichnen können, obwohl keine Firmen angeworben wurden.<br />
Die derzeit wieder verstärkt geführte Diskussion des Flächenverbrauchs in unserem Land wird meiner<br />
Auffassung nach undifferenziert geführt.<br />
Hardt hat nachweislich keine Gewerbe- oder Industriebrachen und ist bei weiterer eigener Entwicklung auf<br />
neues, i.d.R. landwirtschaftliches, Gelände angewiesen. Wir haben sehr wohl im Gemeinderat auch über<br />
zusätzliche Gewerbegebiete auf noch weiteren Flächen beraten, waren uns aber abschließend darüber einig,<br />
dass wir versuchen müssen, die gewerblichen Flächen so kompakt wie möglich zu halten. Dennoch stellt sich<br />
heute die Frage, wie vorhandene Firmen in Hardt erweitern können.<br />
Ein weiterer Aspekt ist der Wasserschutz in unserer Gemeinde. Hier haben wir bereits im vorhandenen<br />
Gewerbegebiet I Kompromisse eingehen müssen. Der neue Standort GE II Nord ist notwendig, wenn wir den<br />
Wasserschutz ernst nehmen wollen. Die Alternative wäre nur der Verzicht auf Tiefbrunnen und ein Anschluss<br />
an eine überörtliche Wasserversorgung.<br />
Mit der Ausweisung des GE II Nord in der 5. punktuellen Änderung mit insgesamt 16,92 ha hat man sich an der<br />
nachrichtlich im FNP enthaltenen nordöstlichen Ortsumgehung orientiert.<br />
Der Gemeinderat hat nun am 02. Juli 2008 einer Reduzierung auf ca. 8,24 ha zugestimmt. Gleichzeitig wurde<br />
aber der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst, da wir nicht auf den weiteren Ablauf der 5.<br />
punktuellen Änderung warten können, wenn wir handlungsfähig bleiben wollen. Gewerbetreibende interessiert<br />
nicht, welche Verwaltungs-probleme bestehen, sondern sie erwarten, dass man sich ihrer Anliegen annimmt.<br />
Die Gemeinde hat derzeit noch über 7000 m ² Gewerbefläche im Eigentum, von denen 3.500 m ² baulich nutzbar<br />
sind. Für diese Fläche haben wir konkrete Interessenten. Die Zuteilung des Geländes erfolgt derzeit. Die weiter<br />
ausgewiesene Fläche ist nicht verfügbar, da mit dem Eigentümer keine weitere Kaufregelung gefunden werden<br />
kann.<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Weilerstraße Süd II“ im Parallelverfahren (noch in<br />
keinem punktuellen Verfahren) wollen wir einen Betrieb aus der Ortsmitte ins GE verlagern, um in der Ortsmitte<br />
Platz für ein wichtiges Bauprojekt zu erhalten. Jahrelange Bemühungen können nun scheitern, wenn hier keine<br />
pragmatische, zeitnahe Lösung gefunden wird.<br />
Kurzum, die Gemeinde hat keine freien Gewerbeflächen mehr und möchte mit der Ausweisung des „GE II Nord“<br />
in einem Gebiet,<br />
das nicht dem Wasserschutz unterliegt,<br />
in dem der Wald keine besondere Schutzfunktion hat<br />
das in weiterer Zukunft an eine Ortsumgehung angebunden werden könnte<br />
ein weiteres Gewebegebiet ausweisen. Dies ist auch notwendig, um den Eigenbedarf, der sich aus der<br />
vorhandenen gewerblichen Entwicklung ergibt und auch schon konkret abzeichnet, abdecken zu können.<br />
Nachfolgend die Stellungnahmen zu den einzelnen punktuellen Änderungen:<br />
2. punktuelle Änderung:<br />
Zur Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg bzgl. des Gewerbegebietes „Weilerstraße - Süd“ kann<br />
gesagt werden, dass der Bebauungsplan vom Landratsamt Rottweil gem. § 10 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 4 Satz 1<br />
BauGB 1998 und § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg genehmigt wurde.<br />
Vom Regierungspräsidium wurde angeregt, als quantitativen Ausgleich für diese Darstellung eine andere, nicht<br />
verfügbare oder weniger geeignete Gewerbealternative aus dem wirksamen Flächennutzungsplan<br />
herauszunehmen. Dies ist jedoch nicht möglich, weil die Gemeinde derzeit nur noch über eine freie Fläche von<br />
ca. 7.000 m² verfügt (davon ca. 3.500 m² bebaubar) und mehrere Anfragen von Firmen vorliegen hat, sodass<br />
der Bedarf größer ist als das vorhandene Angebot.<br />
Seite 46
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3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
5. punktuelle Änderung:<br />
Zusammenstellung der Flächenreserven<br />
Wohnflächen<br />
Die Bauplätze in den beiden zuletzt erschlossenen kleinen Baugebieten „Am Theilenwald“ und „Landelhofweg“<br />
sind fast vollständig verkauft. Lediglich im Gebiet „Landelhofweg“ sind drei Grundstücke noch nicht verkauft,<br />
aber fest reserviert. Wir hoffen, demnächst die Kaufverträge dafür abschließen zu können.<br />
Außerhalb dieser Baugebiete gibt es nur noch drei Grundstücke der Gemeinde, die mit einem Wohnhaus<br />
bebaut werden könnten. Diese sollen aber derzeit aus verschiedenen Gründen nicht verkauft werden.<br />
Im gültigen Flächennutzungsplan ist noch das geplante Wohngebiet im „Moos“ enthalten. Diese Fläche ist<br />
jedoch im Privateigentum und wird landwirtschaftlich genutzt. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Gemeinde<br />
die Grundstücke in nächster Zeit erwerben kann.<br />
Außerdem gibt es ein paar wenige private Baulücken entlang der klassifizierten und der Ortsstraßen.<br />
Gewerbliche Flächen<br />
Alte Last 2,8 ha<br />
Die noch wenigen Freiflächen in den Gewerbegebieten Mariazeller Straße, Weilerstraße und Reutenmoos sind<br />
zwischenzeitlich verkauft bzw. für Firmenerweiterungen reserviert, wie aus dem beiliegenden Lageplan<br />
ersichtlich ist.<br />
Hofstattacker 4,0 ha<br />
In den FNP 98 wurden 4 ha gewerbliche Bauflächen im Gebiet Hofstattacker aufgenommen. Tatsächlich sind<br />
jedoch nur die bereits erwähnten ca. 7.000 m² als GE im Bebauungsplan Mariazeller Straße Süd II enthalten.<br />
Die Restfläche ist als landwirtschaftliche Fläche und MD (für zwei Wohnhäuser) ausgewiesen. Ein Großteil der<br />
4 ha ist gar nicht in einem rechtskräftigen Bebauungsplan und wird intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />
Weilerstraße 3,2 ha, Änderung in 5. punktueller Änderung und B-Plan Weilerstraße – Ost II<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Weilerstraße – Ost hat die Fa. bomo trendline gebaut. Nun möchte<br />
die Firma erweitern, weshalb der Flächennutzungsplan einerseits nördlich mit 0,3 ha reduziert aber auch<br />
südlich mit 0,45 ha etwas erweitert werden sollte. Die bisher in diesem Bereich vorgesehenen Flächen für<br />
Gemeinbedarf – Sportanlagen – mit 0,88 ha entfallen und werden herausgenommen. Insgesamt führt dies zu<br />
einer Reduzierung von 0,73 ha in diesem Gebiet.<br />
Das Bebauungsplanverfahren Weilerstraße – Ost II befindet sich derzeit noch im Entwurfsverfahren. Die Fa.<br />
bomo trendline hat ein Ankaufsrecht auf die gesamte Fläche.<br />
Reutenmoos<br />
Für die bereits realisierte Ansiedlung eines kleinen Betriebes wurde die Erweiterung des Gewerbegebietes<br />
Reutenmoos beantragt. Der Bebauungsplan ist bereits seit 21.10.2005 rechtskräftig.<br />
Gewerbegebiet II<br />
Siehe Ausführungen im allgemeinen Teil dieses Schreibens."<br />
Seite 47