VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHRAMBERG Aichhalden ...
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<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
3.3 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Gewerbeflächen – TVR <strong>Aichhalden</strong><br />
Auch wenn der Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung im Verbandsgebiet entsprechend den Vorgaben der<br />
Landes- und Regionalplanung im Bereich des Mittelzentrums Schramberg bzw. im Bereich des<br />
interkommunalen Gewerbegebietes Waldmössingen-Seedorf liegen soll, ist doch auch den anderen<br />
Verwaltungsgemeinden ein Spielraum zuzustehen, der eine organische Weiterentwicklung fördert und auf die<br />
bereits vorhandene Infrastruktur Rücksicht nimmt.<br />
Dies ist auch ausdrücklich im Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg erörtert (s.a. Plansatz 2.5 mit<br />
Begründung: "Eine Konzentration der Siedlungstätigkeit auf die als Siedlungsbereiche ausgewiesenen<br />
Zentralen Orte bedeutet nicht, daß die übrigen Gemeinden der Region zur Stagnation verurteilt sind. Jeder<br />
Gemeinde muss ein Spielraum zugestanden werden, der ihre organische Weiterentwicklung fördert und auf die<br />
vorhandene Infrastruktur Rücksicht nimmt. Für die Weiterentwicklung dieser Gemeinden sind verstärkt die<br />
Potenziale der Innenentwicklung heranzuziehen.<br />
Gerade in einer mittelständisch geprägten Wirtschaftsregion ist eine zu starke räumliche Konzentration im<br />
gewerblichen Bereich nicht sinnvoll. Neben der Erweiterung ortsansässiger Betriebe muss zur<br />
Aufrechterhaltung und Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes deshalb auch die Neuansiedlung von<br />
Betrieben außerhalb der Siedlungsbereiche möglich bleiben, um Abwanderungen zu verhindern und<br />
notwendige Strukturveränderungen zu fördern.").<br />
So befindet sich gerade <strong>Aichhalden</strong> bereits in direkter räumlich-funktioneller Nähe zum Mittelzentrum<br />
Schramberg und kann Entwicklungspotential sowohl für die örtlichen Betriebe als auch für ansiedlungswillige<br />
kleinere Betriebe (vgl. Gewerbegebiet 'Hinteraichhalden') oder auch für einzelne größere Firmengruppen bieten<br />
(vgl. Firmengruppe Simon).<br />
Derzeit ergibt sich für den Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> / Rötenberg folgender Sachverhalt:<br />
BEDARFSERMITTLUNG GEWERBE TVR AICHHALDEN / RÖTENBERG<br />
Bestand GE Zuwachs GE Zuwachs/Jahr Prognose 2015 noch verfügbare anrechenbare<br />
Jahr 1980 bis Jahr 2010 Zeitraum 30 Jahre weitere 5 Jahre "Alte Lasten" Neuausweisung<br />
<strong>Aichhalden</strong> 21,86 ha 5,72 ha 1,37 ha<br />
Rötenberg 2,39 ha 1,25 ha 1,84 ha<br />
Gesamt 24,25 ha 6,97 ha 0,23 ha 1,16 ha 3,21 ha -2,05 ha<br />
NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN TVR AICHHALDEN / RÖTENBERG<br />
IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP<br />
pkt. Kurzbez. Name tats. Anteil an<br />
Änderung Teilfläche Neuweisung GE<br />
3. --- ---<br />
4. 1.1<br />
5. --- ---<br />
6. 1.2<br />
Herdweg /<br />
Struth<br />
Käppeles-äcker<br />
Ost<br />
2,75 ha<br />
2,96 ha<br />
Gesamt: 5,71 ha<br />
Bemerkung<br />
keine Flächenausweisung<br />
es handelt sich um einen zwischenzeitlich<br />
rechtskräftigen Bebauungsplan, der in die Darstellung<br />
des FNP eingearbeitet werden muß<br />
keine Flächenausweisung<br />
die Flächenausweisung dient ausschließlich der<br />
Erweiterung eines bestehenden Betriebes und damit<br />
zur Standortsicherung sowie zur Erhaltung bzw.<br />
Neuschaffung von Arbeitsplätzen<br />
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