VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHRAMBERG Aichhalden ...
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<strong>VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT</strong> AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – <strong>SCHRAMBERG</strong><br />
3. – 6. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
3.4 Bedarfsermittlung / Bedarfsnachweis für Gewerbeflächen – TVR Hardt<br />
Die Ausführungen der Regionalplanung zur Ausweisung gewerblicher Entwicklungsflächen in den 'sonstigen<br />
Gemeinden' zum Teilverwaltungsraum <strong>Aichhalden</strong> (vgl. Kapitel 3.3) sind in gleicher Weise auch für den<br />
Teilverwaltungsraum Hardt anzuwenden. Sie sollen an dieser Stelle nicht wiederholt werden.<br />
Auch die Gemeinde Hardt befindet sich noch im unmittelbaren Umfeld des Mittelzentrums Schramberg. Sie<br />
konnte in den letzten 30 Jahren eine gewerbliche Entwicklung verzeichnen, die sogar deutlich über der<br />
Entwicklung anderer 'sonstiger Gemeinden' der Verwaltungsgemeinschaft liegt. Eine gezielte Anwerbung von<br />
Firmen ist dabei nicht erfolgt.<br />
Für den Teilverwaltungsraum Hardt ergibt sich folgender Sachverhalt:<br />
BEDARFSERMITTLUNG GEWERBE TVR HARDT<br />
Bestand GE Zuwachs GE Zuwachs/Jahr Prognose 2015 noch verfügbare anrechenbare<br />
Jahr 1980 bis Jahr 2010 Zeitraum 30 Jahre weitere 5 Jahre "Alte Lasten" Neuausweisung<br />
Gesamt 3,93 ha 11,43 ha 0,38 ha 1,91 ha 4,20 ha -2,30 ha<br />
tatsächlich verfügbare Entwicklungsfläche lt. Angabe der Verwaltung: 0,79 ha<br />
anrechenbare Neuausweisung, angepasst: 1,12 ha<br />
NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN TVR HARDT<br />
IM ZUGE DER 3. BIS 6. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP<br />
pkt. Kurzbez. Name tats. Anteil an Bemerkung<br />
Änderung Teilfläche Neuweisung GE<br />
3. --- ---<br />
keine Flächenausweisung<br />
4. --- ---<br />
keine Flächenausweisung<br />
5. 2.3<br />
Ergänzung<br />
Weilerstraße<br />
unwesentlich, Anpassung an best. BPlan,<br />
0,19 ha<br />
bereits bebaut<br />
2.5<br />
Ergänzung<br />
Reutenmoos<br />
entfällt, bereits bebaut, Flächendarstellung beinhaltet<br />
nur noch Verkehrs- u. Grünflächen<br />
2.6<br />
Gewerbegebiet<br />
II<br />
6,47 ha tatsächliche Neuausweisung<br />
6. --- ---<br />
keine Flächenausweisung<br />
Gesamt: 6,66 ha<br />
Die überschlägige Bedarfsermittlung ergibt bis zum Zieljahr 2015 für die 3. bis 6. punktuelle Änderung des FNP<br />
einen prognostizierten Bedarf von ca. 1.91 ha. Dem steht nach Angabe der Verwaltung nur noch eine<br />
genehmigte Entwicklungsfläche von ca. 0,79 ha zur Verfügung (s.a. zugehöriger Übersichtsplan), so daß<br />
grundsätzlich die Ausweisung neuer Entwicklungsflächen für Gewerbe erforderlich wird.<br />
Sonstige geeignete Flächen mit Nutzungspotential für gewerbliche Anlagen in den Bestandsgebieten stehen<br />
definitiv nicht mehr zur Verfügung, verbliebene Freiflächen befinden sich bereits im Eigentum der jeweiligen<br />
Betriebe oder sind über entsprechende Vorkaufsrechte gesichert.<br />
Hieraus ergibt sich die Entscheidung der Gemeinde, im Zuge der 5. punktuellen Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes einen neuen Standort zur Ansiedlung von Gewerbeflächen auszuweisen. Wesentliche<br />
Kriterien für die Standortfindung waren:<br />
- die Lage außerhalb von Wasserschutzgebieten<br />
- keine ausschließliche Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen sondern auch von<br />
Waldflächen, sofern diese keine besonderen Schutzfunktionen aufweisen<br />
- eine mögliche Anbindung an eine künftige Ortsumgehung<br />
- die räumliche Zuordnung bzw. Ausrichtung zum Mittelzentrum Schramberg<br />
- sowie die grundsätzliche Flächenverfügbarkeit.<br />
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