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AktiveArbeitsmarktpolitikdesLandesBremen.pdf (535 kB)

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PARTNER<br />

Die Agenturen für Arbeit<br />

Bremen und Bremerhaven<br />

ARBEITSFÖRDERUNG NACH DEM<br />

SOZIALGESETZBUCH III (SGB III)<br />

Die Agenturen für Arbeit Bremen und Bremerhaven<br />

sind als Einrichtung des Sozialversicherungsträgers<br />

Bundesanstalt für<br />

Arbeit für die lokale Umsetzung der gesetzlichen<br />

Regelungen zur Arbeitsförderung<br />

nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB<br />

III) verantwortlich. Mit dem arbeitsmarktpolitischen<br />

Instrumentarium im SGB III<br />

sollen die strukturellen Wandlungsprozesse<br />

in der Wirtschaft lokal fl ankiert und<br />

individuell abgefedert werden. Wirksame<br />

Arbeitsmarktpolitik ist daher unabdingbar<br />

eng an den lokalen Besonderheiten und<br />

aktuellen Problemstellungen des Arbeitsmarktes<br />

auszurichten. Daneben trägt der<br />

Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums<br />

nach dem SGB III zur Sicherstellung<br />

der Gleichheit der Lebensbedingungen<br />

nach dem Grundgesetz bei.<br />

Obwohl als mittelbare Bundesbehörde bei<br />

der Umsetzung ihres Auftrages<br />

grundsätzlich nicht an lokale politische<br />

Weisungslagen gebunden, verstehen<br />

sich die Agenturen für Arbeit Bremen<br />

und Bremerhaven bei der Umsetzung ihres<br />

gesetzlichen Auftrages als Dienstleister<br />

und enger Kooperationspartner<br />

von Wirtschaft und Politik in Bremen<br />

und Bremerhaven. Im Interesse einer<br />

effektiven und effi zienten Arbeitsmarktpolitik<br />

werden die Ziele und Maßnahmen<br />

mit den lokalen Akteuren der Arbeitsmarktpolitik<br />

in einem vertrauensvollen<br />

Planungs- und Abstimmungsprozess gemeinsam<br />

festgelegt und ihre Wirkung und<br />

Kosten regelmäßig überprüft.

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