AktiveArbeitsmarktpolitikdesLandesBremen.pdf (535 kB)
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PARTNER<br />
Die Agenturen für Arbeit<br />
Bremen und Bremerhaven<br />
ARBEITSFÖRDERUNG NACH DEM<br />
SOZIALGESETZBUCH III (SGB III)<br />
Die Agenturen für Arbeit Bremen und Bremerhaven<br />
sind als Einrichtung des Sozialversicherungsträgers<br />
Bundesanstalt für<br />
Arbeit für die lokale Umsetzung der gesetzlichen<br />
Regelungen zur Arbeitsförderung<br />
nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB<br />
III) verantwortlich. Mit dem arbeitsmarktpolitischen<br />
Instrumentarium im SGB III<br />
sollen die strukturellen Wandlungsprozesse<br />
in der Wirtschaft lokal fl ankiert und<br />
individuell abgefedert werden. Wirksame<br />
Arbeitsmarktpolitik ist daher unabdingbar<br />
eng an den lokalen Besonderheiten und<br />
aktuellen Problemstellungen des Arbeitsmarktes<br />
auszurichten. Daneben trägt der<br />
Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums<br />
nach dem SGB III zur Sicherstellung<br />
der Gleichheit der Lebensbedingungen<br />
nach dem Grundgesetz bei.<br />
Obwohl als mittelbare Bundesbehörde bei<br />
der Umsetzung ihres Auftrages<br />
grundsätzlich nicht an lokale politische<br />
Weisungslagen gebunden, verstehen<br />
sich die Agenturen für Arbeit Bremen<br />
und Bremerhaven bei der Umsetzung ihres<br />
gesetzlichen Auftrages als Dienstleister<br />
und enger Kooperationspartner<br />
von Wirtschaft und Politik in Bremen<br />
und Bremerhaven. Im Interesse einer<br />
effektiven und effi zienten Arbeitsmarktpolitik<br />
werden die Ziele und Maßnahmen<br />
mit den lokalen Akteuren der Arbeitsmarktpolitik<br />
in einem vertrauensvollen<br />
Planungs- und Abstimmungsprozess gemeinsam<br />
festgelegt und ihre Wirkung und<br />
Kosten regelmäßig überprüft.