AktiveArbeitsmarktpolitikdesLandesBremen.pdf (535 kB)
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40<br />
STARTHILFEFONDS<br />
Förderung der<br />
Aufstiegsfortbildung<br />
Was ist die Förderung der Aufstiegsfortbildung?<br />
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz<br />
(AFBG) will die berufl iche Aufstiegsfortbildung<br />
fi nanziell unterstützen und<br />
Existenzgründungen erleichtern. Gefördert<br />
werden Bildungsmaßnahmen, die fachlich<br />
gezielt auf Prüfungen nach der Handwerksordnung<br />
(Meisterprüfung) bzw. dem<br />
Berufsbildungsgesetz vorbereiten. Auch<br />
Fortbildungen im Bereich der Gesundheits-<br />
und Pfl egeberufe sind förderfähig.<br />
Der angestrebte Abschluss der Qualifi zierungsmaßnahme<br />
muss über dem Niveau<br />
einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung<br />
oder eines Berufsfachabschlusses<br />
liegen. Die Maßnahme muss<br />
mindestens 400 Unterrichtsstunden in<br />
Voll- oder Teilzeit umfassen. Sie kann auch<br />
außerschulisch, mediengestützt und durch<br />
Fernunterricht absolviert werden.<br />
Für wen kommt das<br />
Programm in Frage?<br />
Die Förderung richtet sich an Handwerker/<br />
innen und andere Fachkräfte, die sich zu<br />
Handwerks- und Industriemeister/innen,<br />
Techniker/innen, Fachkaufl euten, Fachkrankenpfl<br />
eger/innen, Programmierer/innen<br />
oder Betriebswirt/innen weiterqualifi -<br />
zieren wollen.<br />
Wer fördert?<br />
Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit,<br />
Jugend und Soziales gewährt Teilnehmer/innen<br />
an Vollzeitmaßnahmen<br />
einen monatlichen einkommens- und vermögensabhängigen<br />
Unterhaltsbeitrag<br />
zum Lebensunterhalt. Bei Vollzeit- und<br />
Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung<br />
der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren<br />
ein einkommens- und vermögensunabhängiger<br />
Maßnahmebeitrag bis zur Höhe<br />
von 10.226 F möglich, wovon 32% als Zuschuss<br />
und 68% als Darlehen gewährt<br />
werden.<br />
Gründen Geförderte nach erfolgreicher<br />
Qualifi zierung ein Unternehmen oder eine<br />
freiberufl iche Existenz, so können unter<br />
bestimmten Voraussetzungen 71% des<br />
auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren<br />
entfallen Darlehens erlassen werden.<br />
Fond III: Starthilfefonds<br />
III.2 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz<br />
WER IST ZUSTÄNDIG?<br />
Weiter Informationen erhalten Sie bei:<br />
Marlies Zink<br />
Tel.: 0421/361 59234<br />
marlies.zink@arbeit.bremen.de