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AktiveArbeitsmarktpolitikdesLandesBremen.pdf (535 kB)

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40<br />

STARTHILFEFONDS<br />

Förderung der<br />

Aufstiegsfortbildung<br />

Was ist die Förderung der Aufstiegsfortbildung?<br />

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz<br />

(AFBG) will die berufl iche Aufstiegsfortbildung<br />

fi nanziell unterstützen und<br />

Existenzgründungen erleichtern. Gefördert<br />

werden Bildungsmaßnahmen, die fachlich<br />

gezielt auf Prüfungen nach der Handwerksordnung<br />

(Meisterprüfung) bzw. dem<br />

Berufsbildungsgesetz vorbereiten. Auch<br />

Fortbildungen im Bereich der Gesundheits-<br />

und Pfl egeberufe sind förderfähig.<br />

Der angestrebte Abschluss der Qualifi zierungsmaßnahme<br />

muss über dem Niveau<br />

einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung<br />

oder eines Berufsfachabschlusses<br />

liegen. Die Maßnahme muss<br />

mindestens 400 Unterrichtsstunden in<br />

Voll- oder Teilzeit umfassen. Sie kann auch<br />

außerschulisch, mediengestützt und durch<br />

Fernunterricht absolviert werden.<br />

Für wen kommt das<br />

Programm in Frage?<br />

Die Förderung richtet sich an Handwerker/<br />

innen und andere Fachkräfte, die sich zu<br />

Handwerks- und Industriemeister/innen,<br />

Techniker/innen, Fachkaufl euten, Fachkrankenpfl<br />

eger/innen, Programmierer/innen<br />

oder Betriebswirt/innen weiterqualifi -<br />

zieren wollen.<br />

Wer fördert?<br />

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit,<br />

Jugend und Soziales gewährt Teilnehmer/innen<br />

an Vollzeitmaßnahmen<br />

einen monatlichen einkommens- und vermögensabhängigen<br />

Unterhaltsbeitrag<br />

zum Lebensunterhalt. Bei Vollzeit- und<br />

Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung<br />

der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren<br />

ein einkommens- und vermögensunabhängiger<br />

Maßnahmebeitrag bis zur Höhe<br />

von 10.226 F möglich, wovon 32% als Zuschuss<br />

und 68% als Darlehen gewährt<br />

werden.<br />

Gründen Geförderte nach erfolgreicher<br />

Qualifi zierung ein Unternehmen oder eine<br />

freiberufl iche Existenz, so können unter<br />

bestimmten Voraussetzungen 71% des<br />

auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren<br />

entfallen Darlehens erlassen werden.<br />

Fond III: Starthilfefonds<br />

III.2 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz<br />

WER IST ZUSTÄNDIG?<br />

Weiter Informationen erhalten Sie bei:<br />

Marlies Zink<br />

Tel.: 0421/361 59234<br />

marlies.zink@arbeit.bremen.de

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