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51<br />

BESCHÄFTIGUNGSFÖRDERUNG<br />

NACH DEM SGB III<br />

Infrastrukturelle Sonderprojekte<br />

Was sind infrastrukturelle<br />

Sonderprojekte?<br />

Gefördert werden besondere Beschäftigungsprojekte<br />

für Arbeitslose im<br />

Lande Bremen. Die Förderung infrastruktureller<br />

Sonderprojekte setzt ein besonderes<br />

beschäftigungspolitisches Interesse<br />

des Landes voraus.<br />

Für wen kommt das<br />

Programm in Frage?<br />

Grundsätzlich können alle Beschäftigungsträger<br />

und arbeitsmarktpolitische<br />

Dienstleister infrastrukturelle Sonderprojekte<br />

durchführen.<br />

Wer fördert?<br />

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit,<br />

Jugend und Soziales gewährt aus<br />

Mitteln des Landes und/ oder der Europäischen<br />

Union Zuschüsse zu den Projektkosten<br />

(Personal- und/ oder Sachkosten).<br />

Fonds V: Beschäftigungsförderung<br />

V.6 Infrastrukturelle Sonderprojekte<br />

WER IST ZUSTÄNDIG?<br />

Die Antragsbearbeitung und<br />

Projektabwicklung erfolgt durch die<br />

bremer arbeit gmbh sowie Bremerhavener<br />

Arbeit GmbH:<br />

bremer arbeit gmbH<br />

Karin Jahn<br />

Tel.: 0421/9584 89333<br />

karin.jahn@bremerarbeit.de<br />

Birgit Hook<br />

Tel.: 0421/9584 89379<br />

birgit.hook@bremerarbeit.de<br />

Bremerhavener Arbeit GmbH<br />

Wolfgang Lücke-Will<br />

Tel.: 0471/92636 81<br />

w.luecke.will@brag-bremerhaven.de

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