Konzeptionelle Grundlagen und öffentliche Förderprogramme für ...
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Sicherheiten<br />
• Bei einer Kreditvorgabe verlangt die Hausbank bankübliche Sicherheiten<br />
• Teile Ihres Vermögens bzw. bestimmte Rechte werden auf den Kreditgeber<br />
übertragen<br />
• Als Sicherheiten kommen beispielsweise in Frage:<br />
- Gr<strong>und</strong>pfandrechte (Gr<strong>und</strong>schuld/Hypothek)<br />
- Bankguthaben<br />
- Lebensversicherungen<br />
- Bausparverträge<br />
- K<strong>und</strong>enforderungen<br />
- Wertpapiere (B<strong>und</strong>esschatzbriefe, Aktien etc.)<br />
- Bürgschaften (durch Dritte)<br />
• Mangelnde Sicherheiten können ausgeglichen werden:<br />
- durch <strong>Förderprogramme</strong> mit Haftungsfreistellungen<br />
- durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW bzw. durch Landesbürgschaften<br />
<strong>Konzeptionelle</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> <strong>und</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Förderprogramme</strong> <strong>für</strong> Gründer <strong>und</strong> Unternehmer – Wirtschaftsförderung GE, Thomas Jablonski, 15.11.2010