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Konzeptionelle Grundlagen und öffentliche Förderprogramme für ...

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Sicherheiten<br />

• Bei einer Kreditvorgabe verlangt die Hausbank bankübliche Sicherheiten<br />

• Teile Ihres Vermögens bzw. bestimmte Rechte werden auf den Kreditgeber<br />

übertragen<br />

• Als Sicherheiten kommen beispielsweise in Frage:<br />

- Gr<strong>und</strong>pfandrechte (Gr<strong>und</strong>schuld/Hypothek)<br />

- Bankguthaben<br />

- Lebensversicherungen<br />

- Bausparverträge<br />

- K<strong>und</strong>enforderungen<br />

- Wertpapiere (B<strong>und</strong>esschatzbriefe, Aktien etc.)<br />

- Bürgschaften (durch Dritte)<br />

• Mangelnde Sicherheiten können ausgeglichen werden:<br />

- durch <strong>Förderprogramme</strong> mit Haftungsfreistellungen<br />

- durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW bzw. durch Landesbürgschaften<br />

<strong>Konzeptionelle</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> <strong>und</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Förderprogramme</strong> <strong>für</strong> Gründer <strong>und</strong> Unternehmer – Wirtschaftsförderung GE, Thomas Jablonski, 15.11.2010

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