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Konzeptionelle Grundlagen und öffentliche Förderprogramme für ...

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Einstiegsgeld<br />

• Adressatenkreis:<br />

Existenzgründer/innen aus der Arbeitslosigkeit, die Arbeitslosengeld 2 beziehen<br />

• Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann bei Aufnahme einer selbstständigen<br />

Tätigkeit zusätzlich zum Arbeitslosengeld II ein Einstiegsgeld erbracht werden.<br />

Das IAG gewährt das Einstiegsgeld unter folgende Voraussetzungen:<br />

- der Existenzgründer muss arbeitslos sein <strong>und</strong> Arbeitslosengeld II beziehen<br />

- die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich (mind.15 St<strong>und</strong>en pro Woche)<br />

ausgeübt werden<br />

- die fachliche <strong>und</strong> persönliche Eignung des Existenzgründers muss nachgewiesen<br />

werden<br />

- die Tragfähigkeit der Existenzgründung muss gegeben sein<br />

- die Beantragung des Einstiegsgeldes muss vor der tatsächlichen Aufnahme der<br />

selbstständigen Tätigkeit erfolgen<br />

• Das Einstiegsgeld wird <strong>für</strong> einen Zeitraum von vier Monaten á 250 EUR bewilligt.<br />

Wird die selbstständige Tätigkeit innerhalb des Bewilligungszeitraumes aufgegeben,<br />

endet die Zahlung mit sofortiger Wirkung<br />

<strong>Konzeptionelle</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> <strong>und</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Förderprogramme</strong> <strong>für</strong> Gründer <strong>und</strong> Unternehmer – Wirtschaftsförderung GE, Thomas Jablonski, 15.11.2010

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