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Konzeptionelle Grundlagen und öffentliche Förderprogramme für ...

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NRW/EU.Mikrodarlehen<br />

• Dieses Darlehen befindet sich derzeit in der Erprobungsphase <strong>und</strong> wird in NRW nicht<br />

flächendeckend eingesetzt. Gelsenkirchen ist keine Pilotregion!<br />

• Was wird gefördert?<br />

- Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen<br />

Erfolg erwarten lässt.<br />

- Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der<br />

Geschäftstätigkeit.<br />

• Finanzierungsanteil umfasst bis zu 100 % des Finanzbedarfs<br />

• Darlehenshöhe: 5.000 bis 25.000 €<br />

• Laufzeit: 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr<br />

• Antragstellung nur beim STARTERCENTER NRW (derzeit in 36 von 83<br />

STARTERCENTERN möglich)<br />

<strong>Konzeptionelle</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> <strong>und</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Förderprogramme</strong> <strong>für</strong> Gründer <strong>und</strong> Unternehmer – Wirtschaftsförderung GE, Thomas Jablonski, 15.11.2010

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