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Konzeptionelle Grundlagen und öffentliche Förderprogramme für ...

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Gründungszuschuss<br />

• Höhe:<br />

- Phase 1:<br />

In den ersten 9 Monaten nach der Gründung wird Gründungszuschuss in Höhe<br />

des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds gewährt. Hinzu kommen 300 €<br />

Pauschale <strong>für</strong> Sozialversicherungen.<br />

- Phase 2:<br />

Sofern intensive Geschäftsfähigkeit <strong>und</strong> hauptberufliche unternehmerische<br />

Aktivitäten nachgewiesen werden, kann der Gründungszuschuss <strong>für</strong> die Dauer<br />

von 6 Monaten weiter gewährt werden. Dann allerdings nur noch i.H.v. 300 €<br />

monatlich.<br />

• Antragstellung<br />

Bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.<br />

• Ergänzende Informationen zum Gründungszuschuss siehe<br />

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenz<br />

gruendung/Existenzgruendung-Nav.html<br />

<strong>Konzeptionelle</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> <strong>und</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Förderprogramme</strong> <strong>für</strong> Gründer <strong>und</strong> Unternehmer – Wirtschaftsförderung GE, Thomas Jablonski, 15.11.2010

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