Konzeptionelle Grundlagen und öffentliche Förderprogramme für ...
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Gründungszuschuss<br />
• Höhe:<br />
- Phase 1:<br />
In den ersten 9 Monaten nach der Gründung wird Gründungszuschuss in Höhe<br />
des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds gewährt. Hinzu kommen 300 €<br />
Pauschale <strong>für</strong> Sozialversicherungen.<br />
- Phase 2:<br />
Sofern intensive Geschäftsfähigkeit <strong>und</strong> hauptberufliche unternehmerische<br />
Aktivitäten nachgewiesen werden, kann der Gründungszuschuss <strong>für</strong> die Dauer<br />
von 6 Monaten weiter gewährt werden. Dann allerdings nur noch i.H.v. 300 €<br />
monatlich.<br />
• Antragstellung<br />
Bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.<br />
• Ergänzende Informationen zum Gründungszuschuss siehe<br />
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenz<br />
gruendung/Existenzgruendung-Nav.html<br />
<strong>Konzeptionelle</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> <strong>und</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Förderprogramme</strong> <strong>für</strong> Gründer <strong>und</strong> Unternehmer – Wirtschaftsförderung GE, Thomas Jablonski, 15.11.2010