Konzeptionelle Grundlagen und öffentliche Förderprogramme für ...
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Meistergründungsprämie NRW<br />
• Förderungsinstrument seit 1995 <strong>für</strong> Existenzgründungen im Handwerk<br />
• Antragstellung bei der Handwerkskammer<br />
• Gefördert werden Gründungen, Übernahmen <strong>und</strong> Mehrheitsbeteiligungen in NRW<br />
durch Handwerksmeister/-innen<br />
• Förderhöhe: 7.500 Euro (nur <strong>für</strong> die erste Gründung!)<br />
• Antragstellung muss immer vorher erfolgen<br />
• Das Finanzierungsvolumen muss 25.000 € bei Vorhaben von Männern <strong>und</strong> 20.000 €<br />
bei Vorhaben von Frauen übersteigen / Sicherung der Gesamtfinanzierung muss<br />
gewährleistet sein.<br />
• Es müssen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert<br />
werden<br />
<strong>Konzeptionelle</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> <strong>und</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Förderprogramme</strong> <strong>für</strong> Gründer <strong>und</strong> Unternehmer – Wirtschaftsförderung GE, Thomas Jablonski, 15.11.2010